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Frankfurt macht Schule . in Bockenheim (II) - Die Sophienschule als Grund- und Sekundarschule

Vorlagentyp: OF GRÜNE

Begründung

Bockenheim (II) - Die Sophienschule als Grund- und Sekundarschule Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, Sorge dafür zu tragen, dass die allseits geschätzte pädagogische Arbeit an der Sophienschule erhalten bleibt. Hierzu erhält die Sophienschule in Anlehnung an die schulpolitischen Erfordernisse von Stadt und Land die Umwidmung zur Sekundarschule. Ist die Verfügbarkeit der Gebäude der ehemaligen Kaufunger Schule (voraussichtlich 2018) gegeben, sollen diese in die Obhut der Sophienschule gelegt werden, um so das erforderliche Grundschulangebot gemäß des Schulentwicklungsplans (vgl. M 93) darzustellen. Begründung: Eine elegante Lösung, die sich nahtlos in die vom Kind her gedachten partizipativen Intentionen des SEPs einfügt: - Der pädagogische Bedarf kann in gewohnter Weise ohne die Brüche einer - zudem in ungewieser Zukunft liegenden - Umsiedlung weiter an der Sophienschule bedient werden. - Die Grundschulaufgaben der Sophienschule stehen komplementär zum Angebot der Franckeschule zur Verfügung. - Die gewünschte Kleinteiligkeit bleibt bei zwei Gebäudekomplexen mit unterschiedlichen Aufgaben gewahrt. - Das Kollegium, welches sodann die Einrichtungen der ehemaligen Kaufunger Schule zu betreuen hat, kann über den Standort ausgerollt werden. - Ohne Zeitplan-Aspekte zu vernachlässigen, ist hiermit modernen schulpolitischen Erfordernissen Genüge getan.

Inhalt

S A C H S T A N D : Antrag vom 21.08.2015, OF 730/2 Betreff: Frankfurt macht Schule . . in Bockenheim (II) - Die Sophienschule als Grund- und Sekundarschule Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, Sorge dafür zu tragen, dass die allseits geschätzte pädagogische Arbeit an der Sophienschule erhalten bleibt. Hierzu erhält die Sophienschule in Anlehnung an die schulpolitischen Erfordernisse von Stadt und Land die Umwidmung zur Sekundarschule. Ist die Verfügbarkeit der Gebäude der ehemaligen Kaufunger Schule (voraussichtlich 2018) gegeben, sollen diese in die Obhut der Sophienschule gelegt werden, um so das erforderliche Grundschulangebot gemäß des Schulentwicklungsplans (vgl. M 93) darzustellen. Begründung: Eine elegante Lösung, die sich nahtlos in die vom Kind her gedachten partizipativen Intentionen des SEPs einfügt: - Der pädagogische Bedarf kann in gewohnter Weise ohne die Brüche einer - zudem in ungewieser Zukunft liegenden - Umsiedlung weiter an der Sophienschule bedient werden. - Die Grundschulaufgaben der Sophienschule stehen komplementär zum Angebot der Franckeschule zur Verfügung. - Die gewünschte Kleinteiligkeit bleibt bei zwei Gebäudekomplexen mit unterschiedlichen Aufgaben gewahrt. - Das Kollegium, welches sodann die Einrichtungen der ehemaligen Kaufunger Schule zu betreuen hat, kann über den Standort ausgerollt werden. - Ohne Zeitplan-Aspekte zu vernachlässigen, ist hiermit modernen schulpolitischen Erfordernissen Genüge getan. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 29.05.2015, M 93 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 2 am 07.09.2015, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4389 2015 Anregung an den Magistrat OM 4390 2015 Anregung an den Magistrat OM 4391 2015 Anregung an den Magistrat OM 4392 2015 1. Der Vorlage M 93 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 719/2 wird als Anregung an den Magistrat in der vorgelegten Fassung beschlossen. 3. Die Vorlage OF 720/2 wird als Anregung an den Magistrat in der vorgelegten Fassung beschlossen. 4. Die Vorlage OF 721/2 wird als Anregung an den Magistrat in der vorgelegten Fassung beschlossen. 5. Die Vorlage OF 730/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 6. Die Vorlage OF 731/2 wird abgelehnt. 7. Die Vorlage OF 732/2 wird als Anregung an den Magistrat in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, BFF und fraktionslos gegen LINKE. (= Ablehnung) zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Annahme bei Enthaltung CDU und FDP zu 4. Annahme bei Enthaltung FDP zu 5. Einstimmige Annahme zu 6. CDU, SPD und FDP gegen GRÜNE, LINKE. und BFF (= Annahme); fraktionslos (= Enthaltung) zu 7. Einstimmige Annahme 47. Sitzung des OBR 2 am 28.09.2015, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4531 2015 Die Vorlage OF 730/2 wird als Anregung an den Magistrat mit der Maßgabe beschlossen, dass der dritte Satz des Tenors sowie alle Spiegelstriche der Begründung gestrichen werden. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Verknüpfte Vorlagen