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Zwei weitere gymnasiale Oberstufen im Süden und Osten

Vorlagentyp: NR SPD

Begründung

gymnasiale Oberstufen im Süden und Osten Vorgang: Zwischenbescheid des Magistrats vom 06.10.2015 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Dem Magistratsvortrag M 93/2015 wird unter den Maßgaben des SPD-Antrags NR 1194 vom 22. April 2015 zugestimmt, und unter der Maßgabe dass

  1. die neue integrierte Gesamtschule in Sachsenhausen eine Oberstufe erhält und somit unter Punkt 3 der neunte Spiegelstrich "Errichtung einer integrierten Gesamtschule in Sachsenhausen" um die Worte "mit Oberstufe" ergänzt wird; 2. das neue Gymnasium nach der
  2. Klasse endet und somit unter Punkt 3 der fünfzehnte Spiegelstrich "Errichtung eines Gymnasiums" um die Worte "ohne Oberstufe" ergänzt wird; 3. eine weitere Oberstufe an der Heinrich-Kraft-Schule eingerichtet wird und somit unter Punkt 3 ein neuer Spiegelstrich hinzugefügt wird "-Errichtung einer weiteren gymnasialen Oberstufe in Fechenheim"; 4. dem M-Vortrag ein Punkt 7 mit folgendem Wortlaut hinzugefügt wird: "Bei allen Neugründungen, Umstrukturierungen und Erweiterungen wird beim Raumbedarf darauf geachtet, dass die Schulen inklusiv und ganztägig arbeiten können, bestehende Angebote nicht eingeschränkt werden und eine multifunktionale Nutzung vorhandener Ressourcen nur insoweit zum Tragen kommt, soweit dies pädagogisch zumutbar und vertretbar ist." Die nachfolgenden Kapitel 5.1.10, 5.1.16. und (neu) 5.1.19 des Schulentwicklungsplans sind entsprechend zu aktualisieren. Begründung: Der Entwurf des Schulentwicklungsplans sieht eine zusätzliche gymnasiale Oberstufe (an der Carlo Mierendorff-Schule) vor, was zu begrüßen ist. Nach dem Umzug aus dem Provisorium auf dem Riedberg wird auch im Gallus in unmittelbarer Nähe der Paul Hindemith-Schule eine weitere Oberstufe entstehen. Der Osten der Stadt ist jedoch noch nicht berücksichtigt, weshalb auch an der Heinrich-Kraft-Schule eine Möglichkeit geschaffen werden sollte, die allgemeine Hochschulreife zu erwerben. Da derzeit die Gründung einer eigenständigen Oberstufe durch das Hessische Schulgesetz ausgeschlossen ist, bleibt die Ansiedlung an einer bestehenden Schule als Option, in diesem Fall an der Heinrich Kraft-Schule. Darüber hinaus fehlt im Frankfurter Süden eine Gymnasiale Oberstufe, die auch Schülerinnen und Schüler aus den umliegenden Realschulen bzw. der neuen Gesamtschulen in Sachsenhausen und Niederrad aufnehmen kann. Die Gymnasien im Süden sind an ihrer Kapazitätsgrenze, genauso wie die Carl-von-Weinberg-Schule in Goldstein, und können daher auch in der Oberstufe keine weiteren Schülerinnen und Schüler aus anderen Schulen aufnehmen. Das zu errichtende zweite Gymnasium, neben der Neugründung in Nied, könnte dann auch ohne Oberstufe auskommen, was eine schnellere und kostengünstigere bauliche Lösung herbeiführen würde, da es dann weniger Fläche benötigt. Am Beispiel des BIKUZ im Frankfurter Westen ist zu sehen, wie gut das Zusammenspiel von abgebenden Gymnasien und aufnehmender Oberstufe funktioniert, die zudem auch Abgängerinnen und Abgängern von Real- und Gesamtschulen offen steht. Von zentraler Bedeutung ist zudem, dass die im SEP vorgesehenen Erweiterungen und Neugründungen so organisiert werden, dass ein ganztägiges Arbeiten aller Schulen ermöglicht bzw. sichergestellt wird. Gerade die Grundschulen, deren Zügigkeit erweitert werden soll, sehen ihre Ganztagsangebote durch die dadurch entstehende akute Raumnot in Gefahr.

Inhalt

S A C H S T A N D : Antrag vom 01.07.2015, NR 1244 Betreff: Zwei weitere gymnasiale Oberstufen im Süden und Osten Vorgang: Zwischenbescheid des Magistrats vom 06.10.2015 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Dem Magistratsvortrag M 93/2015 wird unter den Maßgaben des SPD-Antrags NR 1194 vom 22. April 2015 zugestimmt, und unter der Maßgabe dass 1. die neue integrierte Gesamtschule in Sachsenhausen eine Oberstufe erhält und somit unter Punkt 3 der neunte Spiegelstrich "Errichtung einer integrierten Gesamtschule in Sachsenhausen" um die Worte "mit Oberstufe" ergänzt wird; 2. das neue Gymnasium nach der 10. Klasse endet und somit unter Punkt 3 der fünfzehnte Spiegelstrich "Errichtung eines Gymnasiums" um die Worte "ohne Oberstufe" ergänzt wird; 3. eine weitere Oberstufe an der Heinrich-Kraft-Schule eingerichtet wird und somit unter Punkt 3 ein neuer Spiegelstrich hinzugefügt wird "-Errichtung einer weiteren gymnasialen Oberstufe in Fechenheim"; 4. dem M-Vortrag ein Punkt 7 mit folgendem Wortlaut hinzugefügt wird: "Bei allen Neugründungen, Umstrukturierungen und Erweiterungen wird beim Raumbedarf darauf geachtet, dass die Schulen inklusiv und ganztägig arbeiten können, bestehende Angebote nicht eingeschränkt werden und eine multifunktionale Nutzung vorhandener Ressourcen nur insoweit zum Tragen kommt, soweit dies pädagogisch zumutbar und vertretbar ist." Die nachfolgenden Kapitel 5.1.10, 5.1.16. und (neu) 5.1.19 des Schulentwicklungsplans sind entsprechend zu aktualisieren. Begründung: Der Entwurf des Schulentwicklungsplans sieht eine zusätzliche gymnasiale Oberstufe (an der Carlo Mierendorff-Schule) vor, was zu begrüßen ist. Nach dem Umzug aus dem Provisorium auf dem Riedberg wird auch im Gallus in unmittelbarer Nähe der Paul Hindemith-Schule eine weitere Oberstufe entstehen. Der Osten der Stadt ist jedoch noch nicht berücksichtigt, weshalb auch an der Heinrich-Kraft-Schule eine Möglichkeit geschaffen werden sollte, die allgemeine Hochschulreife zu erwerben. Da derzeit die Gründung einer eigenständigen Oberstufe durch das Hessische Schulgesetz ausgeschlossen ist, bleibt die Ansiedlung an einer bestehenden Schule als Option, in diesem Fall an der Heinrich Kraft-Schule. Darüber hinaus fehlt im Frankfurter Süden eine Gymnasiale Oberstufe, die auch Schülerinnen und Schüler aus den umliegenden Realschulen bzw. der neuen Gesamtschulen in Sachsenhausen und Niederrad aufnehmen kann. Die Gymnasien im Süden sind an ihrer Kapazitätsgrenze, genauso wie die Carl-von-Weinberg-Schule in Goldstein, und können daher auch in der Oberstufe keine weiteren Schülerinnen und Schüler aus anderen Schulen aufnehmen. Das zu errichtende zweite Gymnasium, neben der Neugründung in Nied, könnte dann auch ohne Oberstufe auskommen, was eine schnellere und kostengünstigere bauliche Lösung herbeiführen würde, da es dann weniger Fläche benötigt. Am Beispiel des BIKUZ im Frankfurter Westen ist zu sehen, wie gut das Zusammenspiel von abgebenden Gymnasien und aufnehmender Oberstufe funktioniert, die zudem auch Abgängerinnen und Abgängern von Real- und Gesamtschulen offen steht. Von zentraler Bedeutung ist zudem, dass die im SEP vorgesehenen Erweiterungen und Neugründungen so organisiert werden, dass ein ganztägiges Arbeiten aller Schulen ermöglicht bzw. sichergestellt wird. Gerade die Grundschulen, deren Zügigkeit erweitert werden soll, sehen ihre Ganztagsangebote durch die dadurch entstehende akute Raumnot in Gefahr. Antragsteller: SPD Antragstellende Person(en): Stadtv. Mike Josef Stadtv. Rita Streb-Hesse Stadtv. Sylvia Weber Stadtv. Anna Latsch Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 29.05.2015, M 93 dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 15.02.2016, B 40 Bericht des Magistrats vom 09.09.2016, B 238 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Bildung und Integration Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 08.07.2015 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Integration am 06.07.2015, TO I, TOP 12 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Bildung und Integration die Beratung der Vorlage M 93 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Bildung und Integration die Beratung der Vorlage NR 1244 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 3. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Bildung und Integration die Beratung der Vorlage NR 1247 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 4. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Bildung und Integration die Beratung der Vorlage OA 641 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 5. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Bildung und Integration die Beratung der Vorlage OA 642 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 6. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Bildung und Integration die Beratung der Vorlage OA 645 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 7. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Bildung und Integration die Beratung der Vorlage OA 646 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 8. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Bildung und Integration die Beratung der Vorlage OA 648 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, FDP und BFF gegen LINKE. (= Zurückstellung) zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, FDP und BFF gegen LINKE. (= Zurückstellung) zu 3. CDU, GRÜNE, SPD, FDP und BFF gegen LINKE. (= Zurückstellung) zu 4. CDU, GRÜNE, SPD, FDP und BFF gegen LINKE. (= Zurückstellung) zu 5. CDU, GRÜNE, SPD, FDP und BFF gegen LINKE. (= Zurückstellung) zu 6. CDU, GRÜNE, SPD, FDP und BFF gegen LINKE. (= Zurückstellung) zu 7. CDU, GRÜNE, SPD, FDP und BFF gegen LINKE. (= Zurückstellung) zu 8. CDU, GRÜNE, SPD, FDP und BFF gegen LINKE. (= Zurückstellung) 42. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 14.07.2015, TO I, TOP 21 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 93 wird im Rahmen der Vorlage NR 1251 zugestimmt. 2. a) Die Ziffern 1. bis 3. der Vorlage NR 1244 werden abgelehnt. b) Die Ziffer 4. der Vorlage NR 1244 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 3. Die Vorlage NR 1247 wird abgelehnt. 4. Der Vorlage NR 1251 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 5. Die Vorlage OA 641 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 6. Die Vorlage OA 642 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 7. Die Vorlage OA 645 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 8. Die Vorlage OA 646 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 9. Die Vorlage OA 648 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 10. Die Vorlage OA 656 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU und GRÜNE gegen SPD (= Annahme im Rahmen NR 1194 und NR 1244), LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 1244, OA 641, OA 642, OA 645, OA 646, OA 648 und OA 656), FDP (Annahme im Rahmen NR 1247), BFF (= Ablehnung) und RÖMER (= Annahme) zu 2. a) CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP und RÖMER (= Annahme); BFF (= Enthaltung) NR 1244 Ziffer 2.: CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE. und RÖMER (= Annahme); BFF (= Enthaltung) b) CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP und RÖMER (= Annahme); BFF (= Enthaltung) zu 3. Ziffern 1. und 2.: CDU, GRÜNE und LINKE. gegen SPD, FDP und RÖMER (= Annahme); BFF (= Enthaltung) Ziffern 3. bis 6.: CDU, GRÜNE, SPD und LINKE. gegen FDP und RÖMER (= Annahme); BFF (= Enthaltung) zu 4. Ziffern 1.a), 1.c), 2.a), 2.c), 3. und 4.: CDU, GRÜNE, SPD und FDP gegen LINKE. und BFF (= Ablehnung) sowie RÖMER (= Prüfung und Berichterstattung) Ziffern 1.b) und 1.d): CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD und RÖMER (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE. und BFF (= Ablehnung) Ziffer 2.b): CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE. und BFF (= Ablehnung) sowie RÖMER (= Prüfung und Berichterstattung) zu 5. CDU, GRÜNE und BFF gegen SPD, LINKE., FDP und RÖMER (= Annahme) zu 6. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, BFF und RÖMER (= Annahme) zu 7. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, BFF und RÖMER (= Annahme) zu 8. CDU und GRÜNE gegen SPD (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., FDP, BFF und RÖMER (= Annahme) zu 9. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., BFF und RÖMER (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) zu 10. CDU und GRÜNE, gegen SPD, LINKE., FDP und BFF (= Annahme) sowie RÖMER (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ARL (M 93, NR 1247, NR 1251 und OA 645 = Ablehnung, NR 1244 = Annahme bei Ablehnung M 93, OA 641, OA 642, OA 648 und OA 656 = Annahme, OA 646 = Prüfung und Berichterstattung) REP (M 93, NR 1244, NR 1247, NR 1251, OA 641, OA 642, OA 645, OA 646 und OA 656 = Annahme, OA 648 = Ablehnung) Stv. Krebs (M 93 = Ablehnung, NR 1244, NR 1247, NR 1251, OA 641, OA 642, OA 645, OA 646, OA 648 und OA 656 = Enthaltung) 43. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 16.07.2015, TO I, TOP 5 Beschluss: 1. Der Vorlage M 93 wird im Rahmen der Vorlage NR 1251 zugestimmt. 2. a) Die Ziffern 1. bis 3. der Vorlage NR 1244 werden abgelehnt. b) Die Ziffer 4. der Vorlage NR 1244 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 3. Die Vorlage NR 1247 wird abgelehnt. 4. Der Vorlage NR 1251 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 5. Die Vorlage OA 641 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 6. Die Vorlage OA 642 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 7. Die Vorlage OA 645 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 8. Die Vorlage OA 646 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 9. Die Vorlage OA 648 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 10. a) Die Vorlage OA 656 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Fischer, Pauli, von Wangenheim, Stock, Sylvia Weber, Mund, Brillante, Oesterling und Josef sowie von Stadtkämmerer Becker, Stadträtin Sorge und Stadtrat Schneider dienen zur Kenntnis. c) Der Stadtverordnetenvorsteher rügt Herrn Stadtverordneten Brillante wegen der Verwendung des Begriffs "Scheiße". 11. a) Die Vorlage NR 1194 wird abgelehnt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Fischer, Pauli, von Wangenheim, Stock, Sylvia Weber, Mund, Brillante, Oesterling und Josef sowie von Stadtkämmerer Becker, Stadträtin Sorge und Stadtrat Schneider dienen zur Kenntnis. c) Der Stadtverordnetenvorsteher rügt Herrn Stadtverordneten Brillante wegen der Verwendung des Begriffs "Scheiße". 12. a) Die Vorlage NR 1233 wird abgelehnt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Fischer, Pauli, von Wangenheim, Stock, Sylvia Weber, Mund, Brillante, Oesterling und Josef sowie von Stadtkämmerer Becker, Stadträtin Sorge und Stadtrat Schneider dienen zur Kenntnis. c) Der Stadtverordnetenvorsteher rügt Herrn Stadtverordneten Brillante wegen der Verwendung des Begriffs "Scheiße". 13. a) Die Vorlage OA 556 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Fischer, Pauli, von Wangenheim, Stock, Sylvia Weber, Mund, Brillante, Oesterling und Josef sowie von Stadtkämmerer Becker, Stadträtin Sorge und Stadtrat Schneider dienen zur Kenntnis. c) Der Stadtverordnetenvorsteher rügt Herrn Stadtverordneten Brillante wegen der Verwendung des Begriffs "Scheiße". 14. a) Die Vorlage OA 590 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Fischer, Pauli, von Wangenheim, Stock, Sylvia Weber, Mund, Brillante, Oesterling und Josef sowie von Stadtkämmerer Becker, Stadträtin Sorge und Stadtrat Schneider dienen zur Kenntnis. c) Der Stadtverordnetenvorsteher rügt Herrn Stadtverordneten Brillante wegen der Verwendung des Begriffs "Scheiße". 15. a) Die Vorlage OA 595 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Fischer, Pauli, von Wangenheim, Stock, Sylvia Weber, Mund, Brillante, Oesterling und Josef sowie von Stadtkämmerer Becker, Stadträtin Sorge und Stadtrat Schneider dienen zur Kenntnis. c) Der Stadtverordnetenvorsteher rügt Herrn Stadtverordneten Brillante wegen der Verwendung des Begriffs "Scheiße". 16. Begründung der Städtepartnerschaft mit Philadelphia a) Stadtverordnetenvorsteher Siegler begrüßt anlässlich der Unterzeichnung des Städtepartnerschaftsvertrages am 16.07.2015 als Ehrengast aus der neuen Partnerstadt Philadelphia (USA) Herrn Bürgermeister Michael Nutter. b) Die Dankadresse des Bürgermeisters Nutter aus Philadelphia dient zur Kenntnis. (Unterbrechung der Beratungen des Tagesordnungspunktes 5. von 19.45 Uhr bis 19.55 Uhr.) Abstimmung: zu 1. CDU und GRÜNE gegen SPD (= Annahme im Rahmen NR 1194 und NR 1244), LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 1244, OA 641, OA 642, OA 645, OA 646, OA 648 und OA 656), FDP (Annahme im Rahmen NR 1247), BFF und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) sowie RÖMER und REP (= Annahme) zu 2. a) Ziffern 1. und 3.: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, RÖMER und REP (= Annahme), ÖkoLinX-ARL (= Annahme bei Ablehnung der Vorlage M 93); BFF (= Enthaltung), Ziffer 2.: CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., RÖMER und REP (= Annahme), ÖkoLinX-ARL (= Annahme bei Ablehnung der Vorlage M 93); BFF (= Enthaltung) b) CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, RÖMER und REP (= Annahme), ÖkoLinX-ARL (= Annahme bei Ablehnung der Vorlage M 93); BFF (= Enthaltung) zu 3. Ziffern 1. und 2.: CDU, GRÜNE, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen SPD, FDP, RÖMER und REP (= Annahme); BFF (= Enthaltung) Ziffern 3. bis 6.: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen FDP, RÖMER und REP (= Annahme); BFF (= Enthaltung) zu 4. Ziffern 1.a), 1.c), 2.a), 2.c), 3. und 4.: CDU, GRÜNE, SPD, FDP und REP gegen LINKE., BFF und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) sowie RÖMER (= Prüfung und Berichterstattung) Ziffern 1.b) und 1.d): CDU, GRÜNE, FDP und REP gegen SPD und RÖMER (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., BFF und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) Ziffer 2.b): CDU, GRÜNE, FDP und REP gegen SPD, LINKE., BFF und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) sowie RÖMER (= Prüfung und Berichterstattung) zu 5. CDU, GRÜNE und BFF gegen SPD, LINKE., FDP, RÖMER, ÖkoLinX-ARL und REP (= Annahme) zu 6. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, BFF, RÖMER, ÖkoLinX-ARL und REP (= Annahme) zu 7. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, BFF, RÖMER und REP (= Annahme) sowie ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 8. CDU und GRÜNE gegen SPD und ÖkoLinX-ARL (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., FDP, BFF, RÖMER und REP (= Annahme) zu 9. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., BFF, RÖMER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) und REP (= Ablehnung) zu 10. zu a) CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, BFF, ÖkoLinX-ARL und REP (= Annahme) sowie RÖMER (= Prüfung und Berichterstattung) zu 11. zu a) CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., RÖMER und REP (= Annahme), FDP und BFF (= Prüfung und Berichterstattung) sowie ÖkoLinX-ARL (= Annahme bei Ablehnung der Vorlage M 93) zu 12. zu a) CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, BFF und RÖMER (= Annahme) zu 13. zu a) CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, BFF, RÖMER, ÖkoLinX-ARL und REP (= Annahme) zu 14. zu a) CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., BFF, RÖMER und REP (= Annahme) sowie FDP und ÖkoLinX-ARL (= Prüfung und Berichterstattung) zu 15. zu a) CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., BFF, RÖMER und REP (= Annahme) sowie FDP und ÖkoLinX-ARL (= Prüfung und Berichterstattung) 44. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Integration am 02.11.2015, TO I, TOP 3 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage NR 1244 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF und RÖMER gegen SPD (= Fristverlängerung ein Monat) Beschlussausfertigung(en): § 6128, 43. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 16.07.2015 § 6497, 44. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Integration vom 02.11.2015 Aktenzeichen: 40 33