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Frankfurt macht Schule ... durch Transparenz und Rechtssicherheit bezüglich der Zugangsregelungen der Schulen beim Übergang von Klasse 4 nach 5

Vorlagentyp: OF GRÜNE

Begründung

Transparenz und Rechtssicherheit bezüglich der Zugangsregelungen der Schulen beim Übergang von Klasse 4 nach 5 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, zu prüfen und zu berichten, inwiefern es beim Übergang von Klasse 4 nach 5 im Schuljahr 2015/2016 zu Missständen an den heimischen Gymnasien gekommen ist. Dies ist insofern für die Kommune Frankfurt am Main bedeutend, als § 70 HSchG [Aufnahme in die Schule] auf den Schulentwicklungsplan rekurriert. Begründung: Presseberichte und Äußerungen von Eltern lassen die Vermutung aufkommen, dass in der Flut der überproportionalen Gymnasialanmeldungen es den Schulen in Teilen schwerfiel, § 70 (4) Satz 1 HSchG ("Voraussetzungen und Verfahren für die Aufnahme in eine Schule werden durch Rechtsverordnung näher geregelt") adäquat umzusetzen. Auch wenn es sich hier um landesgesetzliche Regelungen handelt, steht die Kommune als Schulträger in obligater Verantwortung - zumal zu erwarten ist, dass sich entsprechende Phänomene aufgrund der SuSZahlen bei den Gymnasialanmeldungen auch in den nächsten Schuljahren wiederholen werden.

Inhalt

S A C H S T A N D : Antrag vom 29.06.2015, OF 721/2 Betreff: Frankfurt macht Schule . . durch Transparenz und Rechtssicherheit bezüglich der Zugangsregelungen der Schulen beim Übergang von Klasse 4 nach 5 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, zu prüfen und zu berichten, inwiefern es beim Übergang von Klasse 4 nach 5 im Schuljahr 2015/2016 zu Missständen an den heimischen Gymnasien gekommen ist. Dies ist insofern für die Kommune Frankfurt am Main bedeutend, als § 70 HSchG [Aufnahme in die Schule] auf den Schulentwicklungsplan rekurriert. Begründung: Presseberichte und Äußerungen von Eltern lassen die Vermutung aufkommen, dass in der Flut der überproportionalen Gymnasialanmeldungen es den Schulen in Teilen schwerfiel, § 70 (4) Satz 1 HSchG ("Voraussetzungen und Verfahren für die Aufnahme in eine Schule werden durch Rechtsverordnung näher geregelt") adäquat umzusetzen. Auch wenn es sich hier um landesgesetzliche Regelungen handelt, steht die Kommune als Schulträger in obligater Verantwortung - zumal zu erwarten ist, dass sich entsprechende Phänomene aufgrund der SuSZahlen bei den Gymnasialanmeldungen auch in den nächsten Schuljahren wiederholen werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 29.05.2015, M 93 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 2 am 29.06.2015, TO I, TOP 30 Beschluss: 1. a) Die Vorlage M 93 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. 2. Die Vorlage OF 719/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Vorlage OF 720/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Vorlage OF 721/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme zu 4. Einstimmige Annahme 46. Sitzung des OBR 2 am 07.09.2015, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4389 2015 Anregung an den Magistrat OM 4390 2015 Anregung an den Magistrat OM 4391 2015 Anregung an den Magistrat OM 4392 2015 1. Der Vorlage M 93 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 719/2 wird als Anregung an den Magistrat in der vorgelegten Fassung beschlossen. 3. Die Vorlage OF 720/2 wird als Anregung an den Magistrat in der vorgelegten Fassung beschlossen. 4. Die Vorlage OF 721/2 wird als Anregung an den Magistrat in der vorgelegten Fassung beschlossen. 5. Die Vorlage OF 730/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 6. Die Vorlage OF 731/2 wird abgelehnt. 7. Die Vorlage OF 732/2 wird als Anregung an den Magistrat in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, BFF und fraktionslos gegen LINKE. (= Ablehnung) zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Annahme bei Enthaltung CDU und FDP zu 4. Annahme bei Enthaltung FDP zu 5. Einstimmige Annahme zu 6. CDU, SPD und FDP gegen GRÜNE, LINKE. und BFF (= Annahme); fraktionslos (= Enthaltung) zu 7. Einstimmige Annahme

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