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Kontrolle des ruhenden Verkehrs vorübergehend an externe Firmen vergeben

Vorlagentyp: OM

Inhalt

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 30.10.2018, OM 3900 entstanden aus Vorlage: OF 767/1 vom 12.10.2018 Betreff: Kontrolle des ruhenden Verkehrs vorübergehend an externe Firmen vergeben Vorgang: B 265/18 Im Bericht B 265 des Magistrats sagt dieser, dass neue Bewohnerparkzonen nur eingerichtet werden würden, wenn die Überwachungsdichte gewährleistet sei. Dies ist sinnvoll und richtig. Weiter berichtet der Magistrat, dass rund 30 Stellen geschaffen werden müssten, damit mit städtischem Personal eine ausreichende Überwachung der noch offenen Bereiche gewährleistet werden könnte. Dies vorangestellt, wird der Magistrat aufgefordert, die Überwachung und Kontrolle der Bewohnerparkzonen durch externe Firmen in den Bereichen durchführen zu lassen, die nicht mit städtischem Personal überwacht werden können, solange bis ausreichend städtische Stellen geschaffen sind. Dabei ist darauf zu achten, dass die Mitarbeiter der Firmen ausreichend geschult werden, sodass die Kontrollen professionell durchgeführt werden. Begründung: Die Ablehnung der Einrichtung weiterer Bewohnerparkzonen des Magistrats ist nicht hinnehmbar. Gerade im innerstädtischen Bereich benötigen Anwohner zumindest teilweise Bewohnerparkzonen, da sie sonst keinen Parkplatz finden. Wenn der Magistrat seiner Aufgabe mit eigenem Personal nicht nachkommen kann, sollten externe Firmen mit dieser Aufgabe betraut werden, bis neue Stellen geschaffen werden können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 17.08.2018, B 265 Stellungnahme des Magistrats vom 08.02.2019, ST 336 Aktenzeichen: 32 1