Kontrolle des ruhenden Verkehrs vorübergehend an externe Firmen vergeben
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 30.10.2018, OM
3900 entstanden aus
Vorlage: OF 767/1 vom
12.10.2018 Betreff: Kontrolle des ruhenden Verkehrs
vorübergehend an externe Firmen vergeben Vorgang: B 265/18 Im Bericht B 265 des
Magistrats sagt dieser, dass neue Bewohnerparkzonen nur eingerichtet werden
würden, wenn die Überwachungsdichte gewährleistet sei. Dies ist sinnvoll und
richtig. Weiter berichtet der Magistrat, dass rund 30 Stellen geschaffen werden
müssten, damit mit städtischem Personal eine ausreichende Überwachung der noch
offenen Bereiche gewährleistet werden könnte. Dies vorangestellt, wird der Magistrat aufgefordert,
die Überwachung und Kontrolle der Bewohnerparkzonen durch externe Firmen in den
Bereichen durchführen zu lassen, die nicht mit städtischem Personal überwacht
werden können, solange bis ausreichend städtische Stellen geschaffen sind.
Dabei ist darauf zu achten, dass die Mitarbeiter der Firmen ausreichend
geschult werden, sodass die Kontrollen professionell durchgeführt werden.
Begründung: Die Ablehnung der Einrichtung weiterer
Bewohnerparkzonen des Magistrats ist nicht hinnehmbar. Gerade im
innerstädtischen Bereich benötigen Anwohner zumindest teilweise
Bewohnerparkzonen, da sie sonst keinen Parkplatz finden. Wenn der Magistrat
seiner Aufgabe mit eigenem Personal nicht nachkommen kann, sollten externe
Firmen mit dieser Aufgabe betraut werden, bis neue Stellen geschaffen werden
können. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 1
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Bericht des
Magistrats vom 17.08.2018, B 265
Stellungnahme des
Magistrats vom 08.02.2019, ST 336
Aktenzeichen: 32 1