Wann und wie geht es mit Bewohnerparken in Frankfurt weiter?
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Bericht des Magistrats vom 17.08.2018, B 265
Betreff: Wann und wie geht es mit Bewohnerparken in Frankfurt weiter? Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 14.12.2017, § 2045 - OA 199/17 OBR 6 - Aus dem Bericht B 807/90 sind die Bereiche "Bockenheim Zentrum" "Gallusviertel" noch nicht umgesetzt. allerdings werden in diesem Bericht die zwei Gebiete westlich der S-Bahn als Bereich "Gallusviertel" bezeichnet und zusätzlich der Bereich "Frankenallee Ost" aufgeführt. Der Bereich "Frankenallee Ost" ist inzwischen als Bewohnerparkbereich 37 "Gallus Ost" eingerichtet, die beiden Gebiete westlich der S-Bahn sind noch nicht umgesetzt. Aus dem Bericht B 97/98 sind noch die Gebiete "Hessischer Rundfunk", Friedrich-Ebert-Siedlung" und "City West" offen. Im Jahr 2013 wurden im Bereich der Friedrich-Ebert-Siedlung Parkraumerhebungen durchgeführt. Trotz insgesamt hoher Auslastung ab es zu jeder Zeit freie Parkstände in zumutbarerer fußläufiger Distanz. Die beobachteten Nachfragespitzen in den Tagesrandzeitungen zeigen, dass die Parkraumnachfrage quartiersfremder Besucher und Beschäftigter hinter der Spitzennachfrage der Quartiersbewohner zurückbleibt. Auch die erkennbar den Autohäusern auf der Mainzer Landstraße zuzuordnenden Fahrzeuge haben die Parksituation für die Bewohner nicht wesentlich verschärft. Daher hat der Magistrat dem Ortsbeirat 1 mit ST 330 vom 22.02.2013 mitgeteilt, dass die Einrichtung einer Bewohnerparkzone im Bereich der Friedrich-Ebert-Siedlung nicht weiterverfolgt wird. Somit sind aus den o. a. Berichten die Bewohnerparkgebiete "Bockenheim Zentrum", "Gallusviertel", "Hessischer Rundfunk" und "City West" noch umzusetzen. Diese Gebiete haben sich in der Zwischenzeit deutlich verändert bzw. eine Veränderung ist noch zu erwarten. Grundsätzlich sollen in diesen Gebieten aber nach Möglichkeit noch Bewohnerparkregelungen eingerichtet werden. Ein konkreter Zeitrahmen kann hierfür noch nicht benannt werden. Die Erfahrungen zeigen, dass zur Durchsetzung von Parkraumbewirtschaftungsmaßnahmen eine hohe Kontrolldichte erforderlich ist: Mit der Einrichtung von Bewohnerregelungsbereichen erwarten die betroffenen Bewohnerinnen und Bewohner, dass die dafür ausgewiesenen Flächen auch zur Verfügung stehen. Dementsprechend muss eine hohe Überwachungsdichte für die Bewohnerregelungsbereiche gewährleistet werden können. Die Personalressourcen der Verkehrsüberwachung sind jedoch begrenzt, so dass bei einer räumlichen Ausdehnung des Bewohnerparkens über die bestehenden Bereiche hinaus die erforderliche Kontrolldichte nicht mehr gewährleistet werden könnte. Eine weitere Aufstockung des Personals im Bereich der städtischen Verkehrspolizei ist aufgrund der angespannten Haushaltslage derzeit nicht vorgesehen. Nach einer überschlägigen Einschätzung müssten rund 30 Stellen geschaffen werden, damit mit städtischem Personal eine ausreichende Überwachung der noch offenen Bereiche gewährleistet werden könnte. Derzeit strebt der Magistrat nur noch für Teile von Bornheim eine Bewohnerparkregelung an. Dabei soll pilothaft ein gegenüber der in Frankfurt verbreiteten Regelungsform des Bewohnerparkens verändertes Parkraummanagement erprobt werden. In Abhängigkeit von den Erfahrungen in Bornheim wird dann zu gegebener Zeit geprüft, ob die Umsetzung dieser Regelungsform auch in anderen Teilen des Stadtgebietes sinnvoll und möglich ist. Vor diesem Hintergrund bedauert der Magistrat, dass eine Umsetzung von weiteren Bewohnerparkgebieten solange nicht in Aussicht gestellt werden kann, wie eine adäquate Überwachung aller Gebiete nicht gewährleistet werden kann. Dies gilt leider auch für ursprünglich bereits zur Umsetzung vorgesehene Gebiete.Nebenvorlage: Antrag vom 29.08.2018, OF 533/3 Antrag vom 07.10.2018, OF 645/2 Antrag vom 08.03.2019, OF 779/2