Wann und wie geht es mit Bewohnerparken in Frankfurt weiter?
Vorlagentyp: B
Inhalt
S A C H S T A N D :
Bericht des Magistrats vom 17.08.2018, B
265 Betreff:
Wann und wie geht es mit Bewohnerparken in Frankfurt weiter?
Vorgang: Beschl. d. Stv.-V.
vom 14.12.2017, § 2045 - OA
199/17 OBR 6 -
Aus dem Bericht B 807/90 sind die Bereiche
"Bockenheim Zentrum" "Gallusviertel" noch nicht umgesetzt. allerdings werden in
diesem Bericht die zwei Gebiete westlich der S-Bahn als Bereich "Gallusviertel"
bezeichnet und zusätzlich der Bereich "Frankenallee Ost" aufgeführt. Der
Bereich "Frankenallee Ost" ist inzwischen als Bewohnerparkbereich 37 "Gallus
Ost" eingerichtet, die beiden Gebiete westlich der S-Bahn sind noch nicht
umgesetzt. Aus dem Bericht B 97/98 sind noch die
Gebiete "Hessischer Rundfunk", Friedrich-Ebert-Siedlung" und "City West" offen.
Im Jahr 2013 wurden im Bereich der Friedrich-Ebert-Siedlung Parkraumerhebungen
durchgeführt. Trotz insgesamt hoher Auslastung ab es zu jeder Zeit freie
Parkstände in zumutbarerer fußläufiger Distanz. Die beobachteten
Nachfragespitzen in den Tagesrandzeitungen zeigen, dass die Parkraumnachfrage
quartiersfremder Besucher und Beschäftigter hinter der Spitzennachfrage der
Quartiersbewohner zurückbleibt. Auch die erkennbar den Autohäusern auf der
Mainzer Landstraße zuzuordnenden Fahrzeuge haben die Parksituation für die
Bewohner nicht wesentlich verschärft. Daher hat der Magistrat dem Ortsbeirat 1
mit ST 330 vom 22.02.2013 mitgeteilt, dass die Einrichtung einer
Bewohnerparkzone im Bereich der Friedrich-Ebert-Siedlung nicht weiterverfolgt
wird. Somit sind aus den o. a. Berichten
die Bewohnerparkgebiete "Bockenheim Zentrum", "Gallusviertel", "Hessischer
Rundfunk" und "City West" noch umzusetzen. Diese Gebiete haben sich in der
Zwischenzeit deutlich verändert bzw. eine Veränderung ist noch zu erwarten.
Grundsätzlich sollen in diesen Gebieten aber nach Möglichkeit noch
Bewohnerparkregelungen eingerichtet werden. Ein konkreter Zeitrahmen kann
hierfür noch nicht benannt werden. Die Erfahrungen zeigen, dass zur Durchsetzung von
Parkraumbewirtschaftungsmaßnahmen eine hohe Kontrolldichte erforderlich ist:
Mit der Einrichtung von Bewohnerregelungsbereichen erwarten die betroffenen
Bewohnerinnen und Bewohner, dass die dafür ausgewiesenen Flächen auch zur
Verfügung stehen. Dementsprechend muss eine hohe Überwachungsdichte für die
Bewohnerregelungsbereiche gewährleistet werden können. Die Personalressourcen der Verkehrsüberwachung sind
jedoch begrenzt, so dass bei einer räumlichen Ausdehnung des Bewohnerparkens
über die bestehenden Bereiche hinaus die erforderliche Kontrolldichte nicht
mehr gewährleistet werden könnte. Eine weitere Aufstockung des Personals im Bereich der
städtischen Verkehrspolizei ist aufgrund der angespannten Haushaltslage derzeit
nicht vorgesehen. Nach einer überschlägigen Einschätzung müssten rund 30
Stellen geschaffen werden, damit mit städtischem Personal eine ausreichende
Überwachung der noch offenen Bereiche gewährleistet werden könnte. Derzeit strebt der Magistrat nur noch für Teile von
Bornheim eine Bewohnerparkregelung an. Dabei soll pilothaft ein gegenüber der
in Frankfurt verbreiteten Regelungsform des Bewohnerparkens verändertes
Parkraummanagement erprobt werden. In Abhängigkeit von den Erfahrungen in
Bornheim wird dann zu gegebener Zeit geprüft, ob die Umsetzung dieser
Regelungsform auch in anderen Teilen des Stadtgebietes sinnvoll und möglich
ist. Vor diesem Hintergrund bedauert der
Magistrat, dass eine Umsetzung von weiteren Bewohnerparkgebieten solange nicht
in Aussicht gestellt werden kann, wie eine adäquate Überwachung aller Gebiete
nicht gewährleistet werden kann. Dies gilt leider auch für ursprünglich bereits zur Umsetzung vorgesehene Gebiete.
Vertraulichkeit: Nein
Nebenvorlage:
Antrag vom
29.08.2018, OF
533/3
Antrag vom 07.10.2018, OF 645/2
Antrag vom
08.03.2019, OF
779/2 dazugehörende Vorlage:
Anregung vom
07.11.2017, OA 199
Antrag vom
23.09.2018, OF
739/1
Antrag vom 12.10.2018, OF 767/1
Anregung an den
Magistrat vom 29.10.2018, OM 3850
Anregung an den
Magistrat vom 30.10.2018, OM 3885
Anregung an den
Magistrat vom 30.10.2018, OM 3900
Antrag vom
19.11.2018, OF
715/2
Etatanregung vom 26.11.2018, EA 215
Antrag vom
03.02.2019, OF
917/6
Anregung an den Magistrat vom 19.02.2019, OM 4267
Anregung vom
21.02.2019, OA 368
Anregung vom
13.05.2019, OA 398
Antrag vom
22.07.2019, OF
1022/1
Anregung an den Magistrat vom 20.08.2019, OM 4947
Antrag vom
23.01.2020, OF
1188/1
Anregung an den Magistrat vom 11.02.2020, OM 5743
Zuständige Ausschüsse:
Verkehrsausschuss Beratung im Ortsbeirat: 1, 2, 3, 6, 9
Versandpaket: 22.08.2018 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 2
am 10.09.2018, TO I, TOP 26 Beschluss: Die Vorlage B 265 wird bis zur nächsten
turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung:
Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 6
am 11.09.2018, TO I, TOP 51 Beschluss: Die Vorlage B 265 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 3
am 13.09.2018, TO I, TOP 32 Beschluss: 1. Die Vorlage
B 265 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
2. Die Vorlage
OF 533/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
Abstimmung:
zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 1
am 18.09.2018, TO I, TOP 65 Beschluss: Die Vorlage B 265 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
1 CDU, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF und U.B. gegen SPD,
3 CDU und ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung) 25. Sitzung des OBR 9
am 20.09.2018, TO II, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage B 265 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 26. Sitzung des OBR 3
am 25.10.2018, TO I, TOP 29 Beschluss: 1. a) Die
Vorlage B 265 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls
zurückzustellen.
2. Die Vorlage OF 533/3 wird bis zur nächsten
turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung:
zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 26. Sitzung des OBR 2
am 29.10.2018, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3850 2018
1. Die Vorlage
B 265 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage
OF 645/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass folgender Text vorangestellt
wird: "Die Vorlage B 265/18 wird mit der Maßgabe zur Kenntnis genommen,
dass". Abstimmung:
zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, 1 FDP, 1 LINKE. und Piraten bei
Enthaltung 1 FDP, 1 LINKE. und BFF zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, 1 FDP, 1 LINKE. und Piraten bei
Enthaltung 1 FDP, 1 LINKE. und BFF 25. Sitzung des
Verkehrsausschusses am 30.10.2018, TO I, TOP 18
Beschluss: nicht auf TO
Die Vorlage B 265 dient zur Kenntnis.
(Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, AfD und FDP gegen LINKE. (=
Zurückweisung) Sonstige
Voten/Protokollerklärung: BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (=
Kenntnis) 27. Sitzung des OBR 3
am 29.11.2018, TO I, TOP 48 Beschluss: 1. Die Vorlage
B 265 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
2. Die Vorlage
OF 533/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
Abstimmung:
zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 3
am 24.01.2019, TO I, TOP 40 Beschluss: 1. Die Vorlage
B 265 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
2. Die Vorlage
OF 533/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
Abstimmung:
zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 29. Sitzung des OBR 3
am 21.02.2019, TO II, TOP 5 Vor Abstimmung ändert die antragstellende Fraktion die
Vorlage OF 533/3 dahin gehend ab, dass der erste Satz des Tenors ersatzlos
entfällt. Beschluss:
Anregung
OA 368 2019
1. Die Vorlage
B 265 wird zurückgewiesen. 2. Die Vorlage
OF 533/3 wird in der geänderten Fassung beschlossen.
Abstimmung:
zu 1. GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und ÖkoLinX-ARL gegen CDU
und BFF (= Kenntnis)
zu 2. GRÜNE, SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, FDP
und BFF (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 3221, 25. Sitzung
des Verkehrsausschusses vom 30.10.2018 Aktenzeichen: 32 1