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Kontrolle des ruhenden Verkehrs vorübergehend an externe Firmen vergeben

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 08.02.2019, ST 336 Betreff: Kontrolle des ruhenden Verkehrs vorübergehend an externe Firmen vergeben Ein Einsatz von externen Firmen ist rechtlich an enge Grenzen gebunden. Die Verkehrsüberwachung ist eine hoheitliche Aufgabe, die grundsätzlich nicht an private Unternehmen vergeben werden kann. Auch eine Beschäftigung von Leiharbeitskräften ist -selbst im eingeschränkten inhaltlichen Umfang- nur dann möglich, wenn diese räumlich und organisatorisch an die Städtische Verkehrspolizei angegliedert sind. Gegenwärtig sind bei der Städtischen Verkehrspolizei neben den Städtischen Bediensteten noch 45 Leiharbeitnehmer für die Überwachung des ruhenden Verkehrs eingesetzt. Der Magistrat verfolgt das Ziel, diese Anzahl weiter sukzessive zu reduzieren und stattdessen städtische Stellen im Haushalt zu schaffen. Die Anzahl der Leiharbeitskräfte wieder zu erhöhen, würde dem Gedanken der Rekommunalisierung der Städtischen Verkehrspolizei zuwiderlaufen. Der Anregung kann deshalb nicht entsprochen werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 30.10.2018, OM 3900