Kontrolle des ruhenden Verkehrs vorübergehend an externe Firmen vergeben
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S A C H S T A N D :
Stellungnahme des
Magistrats vom 08.02.2019, ST 336 Betreff: Kontrolle des ruhenden Verkehrs vorübergehend an
externe Firmen vergeben Ein Einsatz von externen Firmen ist
rechtlich an enge Grenzen gebunden. Die Verkehrsüberwachung ist eine
hoheitliche Aufgabe, die grundsätzlich nicht an private Unternehmen vergeben
werden kann. Auch eine Beschäftigung von Leiharbeitskräften ist -selbst im
eingeschränkten inhaltlichen Umfang- nur dann möglich, wenn diese räumlich und
organisatorisch an die Städtische Verkehrspolizei angegliedert sind.
Gegenwärtig sind bei der Städtischen Verkehrspolizei
neben den Städtischen Bediensteten noch 45 Leiharbeitnehmer für die Überwachung
des ruhenden Verkehrs eingesetzt. Der Magistrat verfolgt das Ziel, diese Anzahl
weiter sukzessive zu reduzieren und stattdessen städtische Stellen im Haushalt
zu schaffen. Die Anzahl der Leiharbeitskräfte wieder zu erhöhen, würde dem
Gedanken der Rekommunalisierung der Städtischen Verkehrspolizei zuwiderlaufen.
Der Anregung kann deshalb nicht entsprochen werden. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 30.10.2018, OM 3900