Kontrolle des ruhenden Verkehrs an externe Firmen vergeben
Begründung
externe Firmen vergeben Vorgang: B 265/18 Im Bericht 265 des Magistrats, sagt dieser, dass neue Bewohnerparkzonen nur eingerichtet werden würden, wenn die Überwachungsdichte gewährleistet sei. Dies ist sinnvoll und richtig. Weiter berichtet der Magistrat, dass rund 30 Stellen geschaffen werden müssten, damit mit städtischem Personal eine ausreichende Überwachung der noch offenen Bereiche gewährleistet werden könnte. Da die Stellen aber nicht geschaffen werden können, werden weitere Bewohnerparkzonen abgelehnt. Dies vorangestellt
Inhalt
Antrag vom 12.10.2018, OF 767/1
Betreff: Kontrolle des ruhenden Verkehrs an externe Firmen vergeben Vorgang: B 265/18 Im Bericht 265 des Magistrats, sagt dieser, dass neue Bewohnerparkzonen nur eingerichtet werden würden, wenn die Überwachungsdichte gewährleistet sei. Dies ist sinnvoll und richtig. Weiter berichtet der Magistrat, dass rund 30 Stellen geschaffen werden müssten, damit mit städtischem Personal eine ausreichende Überwachung der noch offenen Bereiche gewährleistet werden könnte. Da die Stellen aber nicht geschaffen werden können, werden weitere Bewohnerparkzonen abgelehnt. Dies vorangestellt möge der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert die Überwachung und Kontrolle der Bewohnerparkzonen durch externe Firmen in den Bereichen durchführen zu lassen, die nicht mit städtischen Personal überwacht werden können. Dabei ist darauf zu achten, dass die Mitarbeiter der Firmen ausreichend geschult werden, so dass die Kontrollen professionell durchgeführt werden. Begründung: Die Ablehnung der Einrichtung weiterer Bewohnerparkzonen des Magistrats ist nicht hinnehmbar. Gerade im innerstädtischen Bereich benötigen Anwohner zumindest teilweise Bewohnerparkzonen, da sie sonst keinen Parkplatz finden. Wenn der Magistrat seiner Aufgabe mit eigenem Personal nicht nachkommen kann, sollten externe Firmen mit dieser Aufgabe betraut werden, bis neue Stellen geschaffen werden können.