sthausenTitel/Betreff: Lärmschutz für die Anwohner der Autobahn 66
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 15.06.2015, ST
852
Betreff: Lärmschutz für die
Anwohner der Autobahn 66 Einem kurzfristigen Ausbau bzw.
einer Verbesserung der Lärmschutzwände entlang der A 66 stehen derzeit
rechtliche Gründe entgegen. Aus Sicht des Landes Hessen werden die
erforderlichen Lärmsanierungswerte der Richtlinie für straßenverkehrliche
Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor Lärm (Lärmschutz-Richtlinie-StV) nicht
überschritten. Eine Pflicht zur Lärmsanierung besteht daher nicht. Mögliche neue Lärmschutzwände
müssten ausschließlich durch die Stadt Frankfurt am Main finanziert werden.
Hintergrund dieser Bewertung ist, dass die A 66 in diesem Bereich bereits 1972
in Betrieb gegangen ist. Der Autobahnabschnitt wurde seinerzeit auf Grundlage
von Bebauungsplänen gebaut. Aus Sicht des Immissionsschutzes handelt es sich im
rechtlichen Sinn um eine bestehende Bundesfernstraße. Die Immissionsgrenzwerte
der Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV) sind daher nicht anwendbar.
Auch eine
Geschwindigkeitsbegrenzung wird bisher vom Land Hessen abgelehnt. Eine
Initiative der Stadt Frankfurt am Main im Rahmen der Aufstellung des
Lärmaktionsplans 2010, Teilplan Straßenverkehr des Regierungsbezirks Darmstadt,
wurde seinerzeit abgelehnt. Auch eine neuerliche Forderung des Magistrates auf
Geschwindigkeitsbegrenzungen wurde von der hessischen Straßenbauverwaltung,
Hessen Mobil Straßen- und Verkehrsmanagement, abgelehnt. Hessen Mobil begründet
die Ablehnung damit, dass die Sanierungswerte der o.g. Lärmschutz-Richtlinie
bereits heute unterschritten werden. Aktuell wird der Lärmaktionsplan durch das
Regierungspräsidium Darmstadt fortgeschrieben, das Beteiligungsverfahren soll
im Sommer 2015 eröffnet werden. Der Magistrat wird sich dann erneut für die
Aufnahme lärmmindernder Maßnahmen im Bereich der A 66 einsetzen. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 10.03.2015, OM 3931