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sthausenTitel/Betreff: Lärmschutz für die Anwohner der Autobahn 66

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 15.06.2015, ST 852 Betreff: Lärmschutz für die Anwohner der Autobahn 66 Einem kurzfristigen Ausbau bzw. einer Verbesserung der Lärmschutzwände entlang der A 66 stehen derzeit rechtliche Gründe entgegen. Aus Sicht des Landes Hessen werden die erforderlichen Lärmsanierungswerte der Richtlinie für straßenverkehrliche Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor Lärm (Lärmschutz-Richtlinie-StV) nicht überschritten. Eine Pflicht zur Lärmsanierung besteht daher nicht. Mögliche neue Lärmschutzwände müssten ausschließlich durch die Stadt Frankfurt am Main finanziert werden. Hintergrund dieser Bewertung ist, dass die A 66 in diesem Bereich bereits 1972 in Betrieb gegangen ist. Der Autobahnabschnitt wurde seinerzeit auf Grundlage von Bebauungsplänen gebaut. Aus Sicht des Immissionsschutzes handelt es sich im rechtlichen Sinn um eine bestehende Bundesfernstraße. Die Immissionsgrenzwerte der Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV) sind daher nicht anwendbar. Auch eine Geschwindigkeitsbegrenzung wird bisher vom Land Hessen abgelehnt. Eine Initiative der Stadt Frankfurt am Main im Rahmen der Aufstellung des Lärmaktionsplans 2010, Teilplan Straßenverkehr des Regierungsbezirks Darmstadt, wurde seinerzeit abgelehnt. Auch eine neuerliche Forderung des Magistrates auf Geschwindigkeitsbegrenzungen wurde von der hessischen Straßenbauverwaltung, Hessen Mobil Straßen- und Verkehrsmanagement, abgelehnt. Hessen Mobil begründet die Ablehnung damit, dass die Sanierungswerte der o.g. Lärmschutz-Richtlinie bereits heute unterschritten werden. Aktuell wird der Lärmaktionsplan durch das Regierungspräsidium Darmstadt fortgeschrieben, das Beteiligungsverfahren soll im Sommer 2015 eröffnet werden. Der Magistrat wird sich dann erneut für die Aufnahme lärmmindernder Maßnahmen im Bereich der A 66 einsetzen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 10.03.2015, OM 3931