Tempolimit auf der Autobahn 66 vom Nordwestkreuz bis zum Autobahnende wieder einführen Bericht des Magistrats vom 28.11.2014, B 446
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Anregung vom 20.01.2015, OA 598 entstanden aus Vorlage: OF 490/7 vom 02.01.2015
Betreff: Tempolimit auf der Autobahn 66 vom Nordwestkreuz bis zum Autobahnende wieder einführen Bericht des Magistrats vom 28.11.2014, B 446 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, über die Landesregierung auf Bundesebene initiativ zu werden und sich dafür einzusetzen, dass ein Tempolimit auf 80 km/h auf der Autobahn 66 vom Nordwestkreuz bis zum Autobahnende eingerichtet wird. Begründung: Der oben genannte Teilabschnitt der Autobahn 66 führt durch die Wohngebiete von Rödelheim (besonders betroffen die Fuchstanzstraße) und Westhausen (Westring). Die Anwohner klagen zu Recht über eine gestiegene Lärmbelastung. Besonders widersinnig erscheint es, dass die Geschwindigkeitsbeschränkung von 120 km/h stadteinwärts nach dem Nordwestkreuz und damit unmittelbar vor dem Wohngebiet aufgehoben worden ist, sodass den Autofahrern eine unbegrenzte Beschleunigung erlaubt wurde. Im Koalitionsvertrag von CDU und GRÜNE von 2011 heißt es: "Das Thema Lärmschutz soll in dieser Wahlperiode deutlich vorangebracht werden." In einem Artikel der FR vom 9. Juli 2011 nannte Alexander Heuser, u. a. Vorsitzender des Verkehrsausschusses, im Zusammenhang mit einer Initiative für ein Tempolimit auf Frankfurts Stadtautobahnen auch die Stadtteile Rödelheim und Hausen, die durch den Verkehrslärm von Autobahnen besonders belastet seien. Das Beispiel aus Salzburg, das von Mitte Februar bis Mitte Mai 2014 auf einem Teilabschnitt der Stadtautobahn Tempo 80 testete, belegt die Wirksamkeit von Tempobeschränkungen: Die Luftgüte konnte effektiv verbessert und die Lärmbelastung deutlich gesenkt werden. Das Ergebnis wurde wie folgt zusammengefasst: "Das Tempolimit stellt somit eine sehr wirksame Maßnahme zur Reduktion der Gesundheitsbelastung dar." (siehe http://www.umweltbundesamt.at/aktuell/presse/lastnews/news2014/news_140618/) Grundsätzlich dienen Tempolimits dem Umweltschutz, insbesondere dem Lärmschutz, da die Schallintensität des Reifen-Fahrbahn-Geräusches mit der dritten bis vierten Potenz, die des aerodynamischen Geräusches mit etwa der sechsten Potenz der Geschwindigkeit ansteigt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 28.11.2014, B 446