Tempolimit auf der Autobahn 66 vom Nordwestkreuz bis zum Autobahnende wieder einführen Bericht des Magistrats vom 28.11.2014, B 446
Vorlagentyp: OA
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung vom 20.01.2015, OA 598 entstanden aus Vorlage:
OF 490/7 vom
02.01.2015 Betreff: Tempolimit auf der Autobahn 66 vom
Nordwestkreuz bis zum Autobahnende wieder einführen Bericht des
Magistrats vom 28.11.2014, B 446 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Magistrat wird gebeten, über die Landesregierung
auf Bundesebene initiativ zu werden und sich dafür einzusetzen, dass ein
Tempolimit auf 80 km/h auf der Autobahn 66 vom Nordwestkreuz bis zum Autobahnende eingerichtet wird. Begründung: Der oben genannte Teilabschnitt der Autobahn 66
führt durch die Wohngebiete von Rödelheim (besonders betroffen die
Fuchstanzstraße) und Westhausen (Westring). Die Anwohner klagen zu Recht über
eine gestiegene Lärmbelastung. Besonders widersinnig erscheint es, dass die
Geschwindigkeitsbeschränkung von 120 km/h stadteinwärts nach dem
Nordwestkreuz und damit unmittelbar vor dem Wohngebiet aufgehoben worden ist,
sodass den Autofahrern eine unbegrenzte Beschleunigung erlaubt wurde. Im Koalitionsvertrag von CDU und GRÜNE von 2011 heißt
es: "Das Thema Lärmschutz soll in dieser Wahlperiode deutlich vorangebracht
werden." In einem Artikel der FR vom 9. Juli 2011 nannte Alexander Heuser,
u. a. Vorsitzender des Verkehrsausschusses, im Zusammenhang mit einer
Initiative für ein Tempolimit auf Frankfurts Stadtautobahnen auch die
Stadtteile Rödelheim und Hausen, die durch den Verkehrslärm von Autobahnen
besonders belastet seien. Das Beispiel aus Salzburg, das von Mitte Februar bis
Mitte Mai 2014 auf einem Teilabschnitt der Stadtautobahn Tempo 80 testete,
belegt die Wirksamkeit von Tempobeschränkungen: Die Luftgüte konnte effektiv
verbessert und die Lärmbelastung deutlich gesenkt werden. Das Ergebnis wurde
wie folgt zusammengefasst: "Das Tempolimit stellt somit eine sehr wirksame
Maßnahme zur Reduktion der Gesundheitsbelastung dar." (siehe
http://www.umweltbundesamt.at/aktuell/presse/lastnews/news2014/news_140618/)
Grundsätzlich dienen Tempolimits dem Umweltschutz,
insbesondere dem Lärmschutz, da die Schallintensität des
Reifen-Fahrbahn-Geräusches mit der dritten bis vierten Potenz, die des
aerodynamischen Geräusches mit etwa der sechsten Potenz der
Geschwindigkeit ansteigt. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 7
Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage:
Bericht des
Magistrats vom 28.11.2014, B 446
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 10.03.2015, OM 3931
Antrag vom
11.04.2023, OF
284/7
Anregung an den Magistrat vom 25.04.2023, OM 3844
Zuständige Ausschüsse:
Ausschuss für
Umwelt und Sport Versandpaket: 28.01.2015 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des
Ausschusses für Umwelt und Sport am 12.02.2015, TO I, TOP 14
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: 1. Die Vorlage B 446 dient zur Kenntnis.
2. Der Vorlage
OA 598 wird im Rahmen der Vorlage NR 390/12 zugestimmt.
Abstimmung:
zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und RÖMER
zu 2. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE. und RÖMER (=
Annahme ohne Zusatz) sowie FDP (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu
1: FREIE WÄHLER (B 446 = Kenntnis, OA 598 = vereinfachtes
Verfahren) Piraten (B 446 = Kenntnis, OA 598 = Annahme ohne Zusatz)
ÖkoLinX-ARL (B 446 = Zurückweisung, OA 598 = Annahme ohne Zusatz)
39. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 26.02.2015, TO II, TOP 51
Beschluss: 1. Die Vorlage
B 446 dient zur Kenntnis. 2. Der Vorlage
OA 598 wird im Rahmen der Vorlage NR 390/12 zugestimmt.
Abstimmung:
zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, RÖMER
und Piraten gegen ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung) zu 2. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., RÖMER, Piraten und
ÖkoLinX-ARL (= Annahme ohne Zusatz) sowie FDP (= Ablehnung) und FREIE WÄHLER
(= vereinfachtes Verfahren) Beschlussausfertigung(en): § 5675, 39. Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung vom 26.02.2015 Aktenzeichen: 79 2