Zufahrt zur geplanten Kita in der Gladiolenstraße nach den Vorstellungen des Ortsbeirates 15 gestalten
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 30.11.2012, OM
1800 entstanden aus
Vorlage: OF 137/15 vom
14.11.2012 Betreff: Zufahrt zur geplanten Kita in der
Gladiolenstraße nach den Vorstellungen des Ortsbeirates 15 gestalten
Vorgang: EA
30/12; OA 161/12 OBR 15; ST 1498/12; OM 1599/12 OBR 15 Der Magistrat wird gebeten,
sich den Vorstellungen des Ortsbeirats 15 zur Gestaltung einer alternativen
Zufahrtsmöglichkeit zur geplanten Kita anzuschließen und die in der
Stellungnahme des Magistrats vom 10.09.2012, ST 1498, beschriebene
Ausbaustufe zurückzunehmen. Begründung: Der Magistrat beschreibt in der oben genannten
Stellungnahme einen vollkommen überzogenen Ausbau des Zufahrtsweges und
begründet dies mit bau- und planungstechnischen Problemen. Ein derartiger
Ausbau wurde an anderen Stellen in vergleichbaren Situationen und Orten
allerdings nicht realisiert. Dort genügte eine kleine - wie vom Ortsbeirat
gefordert - Lösung. Diese sollte umgehend auch in Nieder-Eschbach
realisiert werden.
Folgende Beispiele unterstützen
den Standpunkt des Ortsbeirates: Beispiel 1: Zufahrt zur Straße Im Weidenfeld Die Straße führt u. a. zu einem Aussiedlerhof.
Beispiel 2: Zufahrt zur Karl-Bieber-Höhe von der
Niedererlenbacher Straße aus An dieser Kreuzung befindet sich lediglich ein Schild
mit dem Straßennamen. Es gibt keine Durchfahrtsbeschränkung und keine Hinweise
auf landwirtschaftlichen Verkehr. Diese Straße ist nicht beleuchtet und weist
keine Oberflächenentwässerung vor. Beispiel 3: Zufahrt Deuil-La-Barre-Straße zu den
Wohnhäusern 118, 118a, 120 Dies ist die einzige Zufahrt zu den Häusern 118,
118a, 120. Es gibt keiner Durchfahrtsbeschränkungen geschweige denn Beleuchtung
oder eine Oberflächenentwässerung. Beispiel 4: Zufahrt Auf der Steinern Straße 12 am
Ortsausgang der Georg-Büchner-Straße Die Straße verfügt über keinerlei Beleuchtung oder
Oberflächenentwässerung. Angebracht sind hier die Schilder "Anlieger frei",
"Radfahrer frei" sowie "Ende Tempo 30". Es gibt hier keine weitere
Durchfahrtsbeschränkungen. Beispiel 5: Zufahrt Auf der Steinern Straße 8
Ortsausgang Georg-Büchner-Straße
In dieser Straße gibt es keine
Durchfahrtsbeschränkung und keine Beleuchtung. Auch außerhalb von Nieder-Eschbach gibt es
Beispiele: Beispiel 6: Zufahrt zum Sportplatz in
Kalbach von der L 3019 aus Diese Beispiele können auf Wunsch ergänzt werden.
Ebenso bietet der Ortsbeirat an, dass ortsunkundige Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter der Stadtverwaltung zu diesen Stellen geführt werden, wobei die
dortige Situation explizit erläutert wird. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 15
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Etatanregung vom
16.03.2012, EA 30
Anregung vom
16.03.2012, OA 161
Stellungnahme
des Magistrats vom 10.09.2012, ST 1498
Anregung an den
Magistrat vom 28.09.2012, OM 1599
Stellungnahme des
Magistrats vom 15.03.2013, ST 466
Beratung im Ortsbeirat: 15 Aktenzeichen: 66 0