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Zufahrt zur geplanten Kita in der Gladiolenstraße nach den Vorstellungen des Ortsbeirates 15 gestalten

Vorlagentyp: OM

Inhalt

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 30.11.2012, OM 1800 entstanden aus Vorlage: OF 137/15 vom 14.11.2012 Betreff: Zufahrt zur geplanten Kita in der Gladiolenstraße nach den Vorstellungen des Ortsbeirates 15 gestalten Vorgang: EA 30/12; OA 161/12 OBR 15; ST 1498/12; OM 1599/12 OBR 15 Der Magistrat wird gebeten, sich den Vorstellungen des Ortsbeirats 15 zur Gestaltung einer alternativen Zufahrtsmöglichkeit zur geplanten Kita anzuschließen und die in der Stellungnahme des Magistrats vom 10.09.2012, ST 1498, beschriebene Ausbaustufe zurückzunehmen. Begründung: Der Magistrat beschreibt in der oben genannten Stellungnahme einen vollkommen überzogenen Ausbau des Zufahrtsweges und begründet dies mit bau- und planungstechnischen Problemen. Ein derartiger Ausbau wurde an anderen Stellen in vergleichbaren Situationen und Orten allerdings nicht realisiert. Dort genügte eine kleine - wie vom Ortsbeirat gefordert - Lösung. Diese sollte umgehend auch in Nieder-Eschbach realisiert werden. Folgende Beispiele unterstützen den Standpunkt des Ortsbeirates: Beispiel 1: Zufahrt zur Straße Im Weidenfeld Die Straße führt u. a. zu einem Aussiedlerhof. Beispiel 2: Zufahrt zur Karl-Bieber-Höhe von der Niedererlenbacher Straße aus An dieser Kreuzung befindet sich lediglich ein Schild mit dem Straßennamen. Es gibt keine Durchfahrtsbeschränkung und keine Hinweise auf landwirtschaftlichen Verkehr. Diese Straße ist nicht beleuchtet und weist keine Oberflächenentwässerung vor. Beispiel 3: Zufahrt Deuil-La-Barre-Straße zu den Wohnhäusern 118, 118a, 120 Dies ist die einzige Zufahrt zu den Häusern 118, 118a, 120. Es gibt keiner Durchfahrtsbeschränkungen geschweige denn Beleuchtung oder eine Oberflächenentwässerung. Beispiel 4: Zufahrt Auf der Steinern Straße 12 am Ortsausgang der Georg-Büchner-Straße Die Straße verfügt über keinerlei Beleuchtung oder Oberflächenentwässerung. Angebracht sind hier die Schilder "Anlieger frei", "Radfahrer frei" sowie "Ende Tempo 30". Es gibt hier keine weitere Durchfahrtsbeschränkungen. Beispiel 5: Zufahrt Auf der Steinern Straße 8 Ortsausgang Georg-Büchner-Straße In dieser Straße gibt es keine Durchfahrtsbeschränkung und keine Beleuchtung. Auch außerhalb von Nieder-Eschbach gibt es Beispiele: Beispiel 6: Zufahrt zum Sportplatz in Kalbach von der L 3019 aus Diese Beispiele können auf Wunsch ergänzt werden. Ebenso bietet der Ortsbeirat an, dass ortsunkundige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung zu diesen Stellen geführt werden, wobei die dortige Situation explizit erläutert wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatanregung vom 16.03.2012, EA 30 Anregung vom 16.03.2012, OA 161 Stellungnahme des Magistrats vom 10.09.2012, ST 1498 Anregung an den Magistrat vom 28.09.2012, OM 1599 Stellungnahme des Magistrats vom 15.03.2013, ST 466 Beratung im Ortsbeirat: 15 Aktenzeichen: 66 0

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