a) Andienung der neuen Kita Gladiolenstraße optimieren hier: Zu- und Abfahrt über durchgehend asphaltierten Feldweg realisieren b) Geplante Kita Gladiolenstraße für Krippenkinder
Vorlagentyp: B
Inhalt
S A C H S T A N D :
Bericht des Magistrats vom 21.12.2012, B
557 Betreff:
a) Andienung der neuen Kita
Gladiolenstraße optimieren hier: Zu- und Abfahrt über durchgehend
asphaltierten Feldweg realisieren b) Geplante Kita Gladiolenstraße für
Krippenkinder Vorgang:
Beschl. d. Stv.-V. vom
03.05.2012, § 1551 - OA
161/12 OBR 15, OM 1599/12 OBR 15 - Zwischenbericht: Der Magistrat hat die vom Ortsbeirat vorgeschlagene,
alternative verkehrliche Anbindung der neuen Kita über zwei Feldwege erneut
überprüft. Eine Andienung über den Feldweg -
Variante 1a - nördlich des Taunengrabens ist aufgrund der Lage innerhalb der
Schutzzone II des Landschaftsschutzgebietes rechtlich nicht umsetzbar. Eine
erforderliche landschaftsschutzrechtliche Genehmigung kann nicht in Aussicht
gestellt werden.
Um die verkehrliche Andienung der
Kita über den Feldweg Variante 1b zu realisieren, sind die in der Stellungnahme
ST 1498 zur EA 30 bereits genannten umfangreichen Baumaßnahmen
erforderlich. Diese beinhalten - einen durchgehenden auch für LKW geeigneten
Straßenausbau - eine
Straßenentwässerung, da öffentliche Straßen nicht in Privatgelände entwässert
werden dürfen, - eine
Straßenbeleuchtung, - bis zu
sieben Ausweichbuchten in ausreichender Dimensionierung für den
Begegnungsverkehr sowie -
einen Schutzzaun entlang der U-Bahntrasse Ein "einfacherer Ausbau" ist aufgrund der
Verkehrssicherungspflicht der Stadt Frankfurt nicht möglich. Wie ebenfalls in der Stellungnahme zur EA 30 bereits
aufgeführt, steht auch das für die Ausweichbuchten benötigte Gelände weder im
Eigentum der Stadt, noch liegt Planungsrecht für den Ausbau vor. Somit entstehen unverhältnismäßig hohe Kosten für
den Grunderwerb und die Herstellungsmaßnahmen, sowie weitere Folgekosten für
Unterhaltung, Straßenreinigung und Winterdienst. Selbst bei Umsetzung eines Feldwegausbaus ist es
durch die vorhandene öffentliche Erschließung über die Gladiolenstraße, sowie
deren Anbindung zur Ortsmitte über die Dahlienstraße, naheliegend, dass der
Eltern-Bring- und Abholdienst auch weiterhin über die vorhandene direkte
Wegebeziehung erfolgen wird. Eine Einschränkung der verkehrlichen Nutzung
dieser öffentlichen Straßen ist grundsätzlich nicht möglich. Durch den Bau der Kita fällt bereits ein Bolzplatz
weg. Der bestehende, von Kindern und Jugendlichen auch genutzte Bolzplatz soll
nach der Baumaßnahme wieder hergerichtet und weiter als Bolzplatz zur Verfügung
gestellt werden. Ein geeignetes Grundstück zur Verlegung des Bolzplatzes steht
nicht zur Verfügung. Außerdem ist eine Versiegelung der Fläche als
Stellplatzfläche/Wendefläche aus ökologischen Gründen abzulehnen. Demnach kann der Anregung des Ortsbeirats, eine Zu-
und Abfahrt zur neuen Kita über einen durchgehend
asphaltierten Feldweg mit Stellplätzen und einer Wendefläche auf dem Bolzplatz,
nicht entsprochen werden. Im Falle einer zukünftigen Erschließung des im
Regionalen Flächennutzungsplan ausgewiesenen Baugebietes wird der Magistrat
eine Erschließung der Kita über den in Rede stehenden Feldweg
(Variante 1b) noch einmal überprüfen. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung vom
16.03.2012, OA 161
Anregung an
den Magistrat vom 28.09.2012, OM 1599
Bericht des
Magistrats vom 17.05.2013, B 265
Zuständige Ausschüsse:
Verkehrsausschuss
Ausschuss für
Planung, Bau und Wohnungsbau Beratung im Ortsbeirat: 15
Versandpaket: 03.01.2013 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR
15 am 18.01.2013, TO I, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage B 557
wird zurückgewiesen.
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD,
FREIE WÄHLER und FDP gegen NPD (= Kenntnis) 17. Sitzung des
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 18.02.2013, TO I, TOP
37 Beschluss: nicht auf TO
Die Vorlage B 557
(Zwischenbericht) dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)
Abstimmung:
CDU, GRÜNE, SPD, FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER
gegen LINKE. (= Zurückweisung) 17. Sitzung des
Verkehrsausschusses am 19.02.2013, TO I, TOP 23 Beschluss: nicht auf TO
Die Vorlage B 557
(Zwischenbericht) dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)
Abstimmung:
CDU, GRÜNE, SPD, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER gegen
LINKE. und FDP (= Zurückweisung) Beschlussausfertigung(en):
§
2743, 17. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 19.02.2013