Zufahrt zur geplanten Kita in der Gladiolenstraße nach den Vorstellungen des Ortsbeirates 15 gestalten
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 15.03.2013, ST
466
Betreff: Zufahrt zur
geplanten Kita in der Gladiolenstraße nach den Vorstellungen des Ortsbeirates
15 gestalten Der Magistrat hat die
Zufahrtmöglichkeit zur geplanten Kita in der Gladiolenstraße unter
Berücksichtigung der in der Begründung zur OM 1800 dargestellten
Ausbausituationen an anderen Stellen im Stadtteil nochmals überprüft.
Die aufgezeigten Beispiele stellen Zufahrts-
bzw. Erschließungssituationen dar, die mit dem Neubauvorhaben der Kita
Gladiolenstraße nicht vergleichbar sind. Es handelt sich hierbei um
privilegierte Vorhaben im Außenbereich und Zufahrtssituationen, die teilweise
schon vor der Eingemeindung Nieder-Eschbachs bestanden haben. Diese genießen
Bestandschutz, auch wenn die heutigen Anforderungen an eine gesicherte
Erschließung nicht erfüllt werden. Sofern auf einem Feldweg für ein Neubauvorhaben
öffentlicher Verkehr zugelassen werden soll, sind hingegen die heutigen
Anforderungen an öffentliche Verkehrsflächen zu berücksichtigen. Der Magistrat
kann sich deshalb nicht den Vorstellungen des Ortsbeirates anschließen und von
der in seiner Stellungnahme vom 10.09.2012, ST 1498, und in seinem Bericht vom
21.12.2012, B 557, beschriebenen Ausbaustufe abweichen. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 30.11.2012, OM 1800