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Zufahrt zur geplanten Kita in der Gladiolenstraße nach den Vorstellungen des Ortsbeirates 15 gestalten

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 15.03.2013, ST 466 Betreff: Zufahrt zur geplanten Kita in der Gladiolenstraße nach den Vorstellungen des Ortsbeirates 15 gestalten Der Magistrat hat die Zufahrtmöglichkeit zur geplanten Kita in der Gladiolenstraße unter Berücksichtigung der in der Begründung zur OM 1800 dargestellten Ausbausituationen an anderen Stellen im Stadtteil nochmals überprüft. Die aufgezeigten Beispiele stellen Zufahrts- bzw. Erschließungssituationen dar, die mit dem Neubauvorhaben der Kita Gladiolenstraße nicht vergleichbar sind. Es handelt sich hierbei um privilegierte Vorhaben im Außenbereich und Zufahrtssituationen, die teilweise schon vor der Eingemeindung Nieder-Eschbachs bestanden haben. Diese genießen Bestandschutz, auch wenn die heutigen Anforderungen an eine gesicherte Erschließung nicht erfüllt werden. Sofern auf einem Feldweg für ein Neubauvorhaben öffentlicher Verkehr zugelassen werden soll, sind hingegen die heutigen Anforderungen an öffentliche Verkehrsflächen zu berücksichtigen. Der Magistrat kann sich deshalb nicht den Vorstellungen des Ortsbeirates anschließen und von der in seiner Stellungnahme vom 10.09.2012, ST 1498, und in seinem Bericht vom 21.12.2012, B 557, beschriebenen Ausbaustufe abweichen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 30.11.2012, OM 1800