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Bebauungsplan Nr. 858 - Wohnen am nördlichen Günthersburgpark

Vorlagentyp: OF GRÜNE

Begründung

nördlichen Günthersburgpark Der Ortsbeirat möge beschließen dem Bebauungsplan wird unter folgenden Maßgaben zugestimmt:

  1. Es findet eine Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB statt
  2. Sämtliche Baukörper werden so ausgerichtet, dass eine maximale Durchlüftung von Norden nach Süden in Richtung Günthersburgpark gewährleistet ist. Dies bedeutet, dass die vorgestellten Gebäudekubaturen in Hinblick auf eine größere Nord-Süd-Durchlüftung verändert werden.
  3. Sämtliche Baukörper werden auf eine maximale Höhe von 11m begrenzt. Begründung: Das Baugebiet liegt im nordwestlichsten Teil des Nordends und ist Teil der Kaltluft-schneise, die vom Lohrberg über den Huthpark und den Bornheimer Friedhof bis in den Günthersburgpark reicht. Durch diese Lage nimmt hier jede Bebauung Einfluss auf die Kaltluftzufuhr des Nordends. Die bisherigen Pläne nehmen auf diesen Umstand nur unzureichend Rücksicht und sind deshalb entsprechend anzupassen.

Inhalt

S A C H S T A N D : Antrag vom 07.09.2016, OF 78/3 Betreff: Bebauungsplan Nr. 858 - Wohnen am nördlichen Günthersburgpark Der Ortsbeirat möge beschließen dem Bebauungsplan wird unter folgenden Maßgaben zugestimmt: 1. Es findet eine Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB statt 2. Sämtliche Baukörper werden so ausgerichtet, dass eine maximale Durchlüftung von Norden nach Süden in Richtung Günthersburgpark gewährleistet ist. Dies bedeutet, dass die vorgestellten Gebäudekubaturen in Hinblick auf eine größere Nord-Süd-Durchlüftung verändert werden. 3. Sämtliche Baukörper werden auf eine maximale Höhe von 11m begrenzt. Begründung: Das Baugebiet liegt im nordwestlichsten Teil des Nordends und ist Teil der Kaltluft-schneise, die vom Lohrberg über den Huthpark und den Bornheimer Friedhof bis in den Günthersburgpark reicht. Durch diese Lage nimmt hier jede Bebauung Einfluss auf die Kaltluftzufuhr des Nordends. Die bisherigen Pläne nehmen auf diesen Umstand nur unzureichend Rücksicht und sind deshalb entsprechend anzupassen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 22.04.2016, M 80 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 3 am 08.09.2016, TO I, TOP 8 Beschluss: 1. a) Die Vorlage M 80 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. 2. Die Vorlage OF 78/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 5. Sitzung des OBR 3 am 06.10.2016, TO I, TOP 4 Beschluss: 1. a) Die Vorlage M 80 wird bis zur Sitzung am 08.12.2016 zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage M 80 ebenfalls zurückzustellen. 2. Die Vorlage OF 78/3 wird bis zur Sitzung am 08.12.2016 zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 9. Sitzung des OBR 3 am 16.02.2017, TO I, TOP 6 Es dient zur Kenntnis, dass Herr Brandt an der Abstimmung des Tagesordnungspunktes nicht teilgenommen hat. Auf Wunsch der SPD wird die Vorlage OF 78/3 ziffernweise abgestimmt. Beschluss: Anregung OA 125 2017 Anregung an den Magistrat OM 1277 2017 1. Der Vorlage M 80 wird im Rahmen der Vorlage NR 235 und unter Hinweis auf OA 125 zugestimmt. 2. Der Vorlage OF 78/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 3. Die Vorlage OF 169/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, 1 FDP und BFF gegen LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 2. Ziffer 1. und 2.: GRÜNE, 3 SPD und LINKE. gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) bei Enthaltung CDU, 1 SPD, 1 FDP und BFF Ziffer 3.: GRÜNE und LINKE. gegen SPD und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) bei Enthaltung CDU, 1 FDP und BFF zu 3. Annahme bei Enthaltung CDU, 1 FDP, ÖkoLinX-ARL und BFF

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