Bebauungsplan Nr. 858 - Wohnen am nördlichen Günthersburgpark
Vorlagentyp: OF GRÜNE
Begründung
nördlichen Günthersburgpark Der Ortsbeirat möge beschließen dem Bebauungsplan wird unter folgenden Maßgaben zugestimmt:
- Es findet eine Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB statt
- Sämtliche Baukörper werden so ausgerichtet, dass eine maximale Durchlüftung von Norden nach Süden in Richtung Günthersburgpark gewährleistet ist. Dies bedeutet, dass die vorgestellten Gebäudekubaturen in Hinblick auf eine größere Nord-Süd-Durchlüftung verändert werden.
- Sämtliche Baukörper werden auf eine maximale Höhe von 11m begrenzt. Begründung: Das Baugebiet liegt im nordwestlichsten Teil des Nordends und ist Teil der Kaltluft-schneise, die vom Lohrberg über den Huthpark und den Bornheimer Friedhof bis in den Günthersburgpark reicht. Durch diese Lage nimmt hier jede Bebauung Einfluss auf die Kaltluftzufuhr des Nordends. Die bisherigen Pläne nehmen auf diesen Umstand nur unzureichend Rücksicht und sind deshalb entsprechend anzupassen.
Inhalt
S
A C H S T A N D : Antrag vom 07.09.2016, OF 78/3
Betreff: Bebauungsplan Nr. 858 - Wohnen am
nördlichen Günthersburgpark Der Ortsbeirat möge beschließen dem Bebauungsplan wird unter folgenden Maßgaben
zugestimmt: 1. Es findet eine Umweltprüfung nach
§ 2 (4) BauGB statt 2.
Sämtliche Baukörper werden so ausgerichtet, dass eine maximale Durchlüftung von
Norden nach Süden in Richtung Günthersburgpark gewährleistet ist. Dies
bedeutet, dass die vorgestellten Gebäudekubaturen in Hinblick auf eine größere
Nord-Süd-Durchlüftung verändert werden. 3. Sämtliche Baukörper werden auf eine maximale Höhe
von 11m begrenzt. Begründung: Das Baugebiet liegt im nordwestlichsten Teil des
Nordends und ist Teil der Kaltluft-schneise, die vom Lohrberg über den Huthpark
und den Bornheimer Friedhof bis in den Günthersburgpark reicht. Durch diese
Lage nimmt hier jede Bebauung Einfluss auf die Kaltluftzufuhr des Nordends. Die
bisherigen Pläne nehmen auf diesen Umstand nur unzureichend Rücksicht und sind
deshalb entsprechend anzupassen. Antragsteller:
GRÜNE
Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage:
Vortrag des
Magistrats vom 22.04.2016, M 80 Beratung
im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 3
am 08.09.2016, TO I, TOP 8 Beschluss: 1.
a)
Die Vorlage M 80 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls
zurückzustellen.
2. Die Vorlage OF 78/3 wird bis zur nächsten
turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
Abstimmung:
zu 1. Einstimmige
Annahme zu 2. Einstimmige
Annahme 5. Sitzung des OBR 3
am 06.10.2016, TO I, TOP 4 Beschluss: 1.
a)
Die Vorlage M 80 wird bis zur Sitzung am 08.12.2016 zurückgestellt. b)
Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage M 80 ebenfalls
zurückzustellen.
2. Die Vorlage OF 78/3 wird bis zur Sitzung am
08.12.2016 zurückgestellt.
Abstimmung:
zu 1. Einstimmige
Annahme zu 2. Einstimmige
Annahme 9. Sitzung des OBR 3
am 16.02.2017, TO I, TOP 6 Es dient zur
Kenntnis, dass Herr Brandt an der Abstimmung des Tagesordnungspunktes nicht
teilgenommen hat.
Auf Wunsch der SPD wird die
Vorlage OF 78/3 ziffernweise abgestimmt. Beschluss:
Anregung OA 125 2017
Anregung an den
Magistrat OM 1277
2017 1. Der Vorlage M 80 wird im Rahmen der Vorlage
NR 235 und unter Hinweis auf OA 125 zugestimmt.
2.
Der
Vorlage OF 78/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.
3.
Die Vorlage OF 169/3 wird in der vorgelegten Fassung
beschlossen. Abstimmung: zu 1.
GRÜNE, CDU, SPD, 1 FDP und BFF gegen LINKE. und
ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 2. Ziffer 1. und 2.:
GRÜNE, 3 SPD und LINKE. gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) bei Enthaltung
CDU, 1 SPD, 1 FDP und BFF Ziffer 3.: GRÜNE und LINKE. gegen SPD und
ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) bei Enthaltung CDU, 1 FDP und BFF
zu 3.
Annahme bei Enthaltung CDU, 1 FDP, ÖkoLinX-ARL und
BFF