Bebauungsplan Nr. 858 - Wohnen am nördlichen Günthersburgpark - hier: Aufstellungsbeschluss-Änderung - § 2 (1) BauGB Beschluss zur öffentlichen Auslegung - § 3 (2) BauGB
Vorlagentyp: M
Inhalt
S A C H S T A N D :
Vortrag des Magistrats vom 18.10.2019, M
171 Betreff:
Bebauungsplan Nr. 858 - Wohnen am nördlichen Günthersburgpark - hier:
Aufstellungsbeschluss-Änderung - § 2 (1) BauGB Beschluss zur öffentlichen
Auslegung - § 3 (2) BauGB Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 23.02.2017, § 1053 (M 80)
I. Es dient zur Kenntnis, dass die frühzeitige
Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB am 06.10.2016
durchgeführt worden ist. II. Der räumliche Geltungsbereich des
aufzustellenden Bebauungsplanes Nr. 858 - Wohnen am nördlichen Günthersburgpark
- wird, wie im vorgelegten Bebauungsplanentwurf vom 12.04.2019 dargestellt,
geändert. III. Der vorgelegte
Bebauungsplanentwurf mit Begründung ist nach § 3 (2) BauGB öffentlich
auszulegen. Die Beteiligung der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 (2) BauGB wird
gleichzeitig mit dem Verfahren nach § 3 (2) BauGB durchgeführt - § 4a
(2) BauGB. IV. Der Magistrat wird
ermächtigt, den Bebauungsplanentwurf mit Begründung, der aufgrund der im Rahmen
der öffentlichen Auslegung nach § 3 (2) BauGB vorgebrachten Stellungnahmen
geändert oder ergänzt wurde, ohne einen weiteren Beschluss der
Stadtverordnetenversammlung erneut nach § 4a (3) in Verbindung mit
§ 3 (2) BauGB öffentlich auszulegen, sofern die allgemeinen Ziele und
Zwecke der Planung durch die Änderungen oder Ergänzungen nicht berührt
werden. Den von den Änderungen oder
Ergänzungen berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wird
erneut Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. V. Der räumliche Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans
Nr. 692 -Nördliche Erweiterung des Günthersburgparks - wird an den neuen
Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 858 angepasst. Begründung: ÜBERSICHTSKARTE Zu II.: Der räumliche Geltungsbereich wird gegenüber dem
Aufstellungsänderungsbeschluss vom 23.02.2017, § 1053, am Westrand um circa 2 m
in westliche Richtung auf städtische Flächen erweitert. Damit bietet sich für
die Stadt Frankfurt die Möglichkeit, auf der Fläche im nordwestlichen
Geltungsbereich öffentliche Grünfläche festzusetzen und diese Fläche für den
nördlichen Rand des Günthersburgparks zu sichern. Mit der Erweiterung soll ein Flächentausch
vorbereitet werden, den die Stadt Frankfurt am Main derzeit mit dem
Grundstückseigentümer vorbereitet. Die Flächen der Erweiterung werden dabei von
der Stadt gegen Flächen des Grundstückseigentümers am nordwestlichen Rand des
Geltungsbereichs eingetauscht. Zu III.: Die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs
mit Begründung ist nach § 3 (2) BauGB und die Beteiligung der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 (2) BauGB vorgeschrieben.
Zielsetzung, Alternativen und
Lösungen sind in der Begründung zum Bebauungsplan, welche Anlage zum Vortrag
des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung ist, dargelegt. Eine Kostenverpflichtung der Stadt Frankfurt am Main
im Sinne haushaltsmäßiger Erfordernisse entsteht aus der Beschlussvorlage für
die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs nicht. Zu IV.: Werden im Rahmen der öffentlichen Auslegung nach
§ 3 (2) BauGB Stellungnahmen vorgebracht, die zu einer Änderung oder
Ergänzung des Bebauungsplanentwurfs mit Begründung führen, ist der geänderte
Bebauungsplanentwurf mit Begründung nach § 4a (3) in Verbindung mit
§ 3 (2) BauGB erneut öffentlich auszulegen. Mit dem Verzicht auf einen Beschluss der
Stadtverordnetenversammlung zur erneuten öffentlichen Auslegung soll eine
Beschleunigung des Planverfahrens erreicht werden. Voraussetzung ist, dass die
allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung durch die Änderung oder Ergänzung
nicht berührt werden. Zu V.: Mit der Änderung des Aufstellungsbeschlusses wird der
Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 858 in begrenztem Umfang um Flächen
erweitert, die bisher im Geltungsbereich des Bebau-ungsplanverfahrens Nr. 692 -
Nördliche Erweiterung des Günthersburgparks - liegen. Daher ist der
Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 692 um diese Flächen zu reduzieren.
Anlage 1_BPlan (ca.
8,6 MB) Anlage
2_Textteil (ca. 101 KB)
Anlage 3_Begr (ca.
1 MB)
Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage:
Anregung vom
23.01.2020, OA 522
Antrag vom
09.01.2020, OF
772/3 dazugehörende Vorlage:
Vortrag des
Magistrats vom 22.04.2016, M 80 Zuständige
Ausschüsse:
Haupt- und Finanzausschuss
Ausschuss für
Planung, Bau und Wohnungsbau
Ausschuss für
Umwelt und Sport Beratung im Ortsbeirat: 3 Versandpaket:
23.10.2019 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des
Ausschusses für Umwelt und Sport am 28.11.2019, TO I, TOP 22
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: Der Vorlage M 171 wird in der
vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP und FRAKTION; LINKE. (=
Votum im Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau)
Sonstige Voten/Protokollerklärung:
BFF (= Ablehnung) FRANKFURTER (= Annahme)
35. Sitzung des
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 02.12.2019, TO I, TOP
21 Beschluss: nicht auf TO
Die Beratung der Vorlage M 171 wird bis zur
nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION
und FRANKFURTER 36. Sitzung des OBR 3
am 05.12.2019, TO II, TOP 26 Beschluss: a) Die Vorlage M 171 wird bis zur nächsten
turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung
wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 36. Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses am 10.12.2019, TO II, TOP 16
Beschluss: nicht auf TO
Die Beratung der Vorlage M 171 wird bis zur
nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION
und FRANKFURTER 36. Sitzung des
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 20.01.2020, TO I, TOP
19 Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: Es dient zur Kenntnis, dass der
Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage M 171 auf
den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF, FRAKTION und
FRANKFURTER 37. Sitzung des OBR 3
am 23.01.2020, TO I, TOP 26 Beschluss: Anregung OA 522 2020
1. Die Vorlage
M 171 wird unter Hinweis auf OA 522 abgelehnt.
2. Die Vorlage
OF 772/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.
Abstimmung:
zu 1. GRÜNE, LINKE., ÖkoLinX-ARL und BFF gegen CDU, SPD
und FDP (= Zustimmung) zu 2. GRÜNE, LINKE., ÖkoLinX-ARL und BFF
gegen CDU, SPD und FDP (= Ablehnung) 37. Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses am 28.01.2020, TO I, TOP 36
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: 1. Der Vorlage M 171 wird in der vorgelegten Fassung
zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 522 wird abgelehnt.
Abstimmung:
zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP, FRAKTION und FRANKFURTER
gegen LINKE. und BFF (= Ablehnung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, BFF und FRAKTION gegen LINKE.
und FRANKFURTER (= Annahme) sowie FDP (= vereinfachtes Verfahren)
Sonstige Voten/Protokollerklärung zu
1: ÖkoLinX-ARL (M 171 = Ablehnung, OA 522 = Annahme)
39. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 30.01.2020, TO II, TOP 27
Beschluss: 1. Der Vorlage
M 171 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
2. Die Vorlage
OA 522 wird abgelehnt.
Abstimmung:
zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP, FRAKTION und FRANKFURTER
gegen LINKE., BFF und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, BFF und FRAKTION gegen
LINKE., FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie FDP (= vereinfachtes
Verfahren) Beschlussausfertigung(en): § 5190, 39. Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung vom 30.01.2020 Aktenzeichen: 61 00