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Bebauungsplan Nr. 858 - Wohnen am nördlichen Günthersburgpark - hier: Aufstellungsbeschluss-Änderung - § 2 (1) BauGB Beschluss zur öffentlichen Auslegung - § 3 (2) BauGB

Vorlagentyp: M

Inhalt

Vortrag des Magistrats vom 18.10.2019, M 171

Betreff: Bebauungsplan Nr. 858 - Wohnen am nördlichen Günthersburgpark - hier: Aufstellungsbeschluss-Änderung - § 2 (1) BauGB Beschluss zur öffentlichen Auslegung - § 3 (2) BauGB Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 23.02.2017, § 1053 (M 80) I. Es dient zur Kenntnis, dass die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB am 06.10.2016 durchgeführt worden ist. II. Der räumliche Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplanes Nr. 858 - Wohnen am nördlichen Günthersburgpark - wird, wie im vorgelegten Bebauungsplanentwurf vom 12.04.2019 dargestellt, geändert. III. Der vorgelegte Bebauungsplanentwurf mit Begründung ist nach § 3 (2) BauGB öffentlich auszulegen. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 (2) BauGB wird gleichzeitig mit dem Verfahren nach § 3 (2) BauGB durchgeführt - § 4a (2) BauGB. IV. Der Magistrat wird ermächtigt, den Bebauungsplanentwurf mit Begründung, der aufgrund der im Rahmen der öffentlichen Auslegung nach § 3 (2) BauGB vorgebrachten Stellungnahmen geändert oder ergänzt wurde, ohne einen weiteren Beschluss der Stadtverordnetenversammlung erneut nach § 4a (3) in Verbindung mit § 3 (2) BauGB öffentlich auszulegen, sofern die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung durch die Änderungen oder Ergänzungen nicht berührt werden. Den von den Änderungen oder Ergänzungen berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wird erneut Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. V. Der räumliche Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans Nr. 692 -Nördliche Erweiterung des Günthersburgparks - wird an den neuen Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 858 angepasst. Begründung: ÜBERSICHTSKARTE Zu II.: Der räumliche Geltungsbereich wird gegenüber dem Aufstellungsänderungsbeschluss vom 23.02.2017, § 1053, am Westrand um circa 2 m in westliche Richtung auf städtische Flächen erweitert. Damit bietet sich für die Stadt Frankfurt die Möglichkeit, auf der Fläche im nordwestlichen Geltungsbereich öffentliche Grünfläche festzusetzen und diese Fläche für den nördlichen Rand des Günthersburgparks zu sichern. Mit der Erweiterung soll ein Flächentausch vorbereitet werden, den die Stadt Frankfurt am Main derzeit mit dem Grundstückseigentümer vorbereitet. Die Flächen der Erweiterung werden dabei von der Stadt gegen Flächen des Grundstückseigentümers am nordwestlichen Rand des Geltungsbereichs eingetauscht. Zu III.: Die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs mit Begründung ist nach § 3 (2) BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 (2) BauGB vorgeschrieben. Zielsetzung, Alternativen und Lösungen sind in der Begründung zum Bebauungsplan, welche Anlage zum Vortrag des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung ist, dargelegt. Eine Kostenverpflichtung der Stadt Frankfurt am Main im Sinne haushaltsmäßiger Erfordernisse entsteht aus der Beschlussvorlage für die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs nicht. Zu IV.: Werden im Rahmen der öffentlichen Auslegung nach § 3 (2) BauGB Stellungnahmen vorgebracht, die zu einer Änderung oder Ergänzung des Bebauungsplanentwurfs mit Begründung führen, ist der geänderte Bebauungsplanentwurf mit Begründung nach § 4a (3) in Verbindung mit § 3 (2) BauGB erneut öffentlich auszulegen. Mit dem Verzicht auf einen Beschluss der Stadtverordnetenversammlung zur erneuten öffentlichen Auslegung soll eine Beschleunigung des Planverfahrens erreicht werden. Voraussetzung ist, dass die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung durch die Änderung oder Ergänzung nicht berührt werden. Zu V.: Mit der Änderung des Aufstellungsbeschlusses wird der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 858 in begrenztem Umfang um Flächen erweitert, die bisher im Geltungsbereich des Bebau-ungsplanverfahrens Nr. 692 - Nördliche Erweiterung des Günthersburgparks - liegen. Daher ist der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 692 um diese Flächen zu reduzieren. Anlage 1_BPlan (ca. 8,6 MB) Anlage 2_Textteil (ca. 101 KB) Anlage 3_Begr (ca. 1 MB)Nebenvorlage: Anregung vom 23.01.2020, OA 522 Antrag vom 09.01.2020, OF 772/3

Beratungsverlauf 8 Sitzungen

Sitzung 35
Ausschusses für Umwelt und Sport
TO I, TOP 22
Angenommen
Der Vorlage M 171 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Zustimmung:
CDU SPD Grüne AFD FDP FRAKTION BAU Frankfurter
Ablehnung:
BFF
Sitzung 35
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau
TO I, TOP 21
Zurückgestellt / Beraten
nicht auf TO Die Beratung der Vorlage M 171 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
Zustimmung:
CDU SPD Grüne AFD Linke FDP BFF FRAKTION Frankfurter
Sitzung 36
OBR 3
TO II, TOP 26
Zurückgestellt / Beraten
a) Die Vorlage M 171 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 36
Haupt- und Finanzausschusses
TO II, TOP 16
Zurückgestellt / Beraten
nicht auf TO Die Beratung der Vorlage M 171 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
Zustimmung:
CDU SPD Grüne AFD Linke FDP BFF FRAKTION Frankfurter
Sitzung 36
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau
TO I, TOP 19
Angenommen
Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage M 171 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat.
Zustimmung:
CDU SPD Grüne AFD Linke BFF FRAKTION Frankfurter
Sitzung 37
OBR 3
TO I, TOP 26
Angenommen
Anregung OA 522 2020 1. Die Vorlage M 171 wird unter Hinweis auf OA 522 abgelehnt. 2. Die Vorlage OF 772/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.
Zustimmung:
Grüne Linke ÖkoLinX-ARL BFF
Ablehnung:
CDU SPD FDP
Sitzung 37
Haupt- und Finanzausschusses
TO I, TOP 36
Angenommen
1. Der Vorlage M 171 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 522 wird abgelehnt.
Zustimmung:
CDU SPD Grüne AFD FDP FRAKTION Frankfurter
Ablehnung:
Linke Bff Und Fraktion
Sitzung 39
Stadtverordnetenversammlung
TO II, TOP 27
Angenommen
1. Der Vorlage M 171 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 522 wird abgelehnt.
Zustimmung:
CDU SPD Grüne AFD FDP FRAKTION Frankfurter
Ablehnung:
Linke BFF ÖkoLinX-ARL

Verknüpfte Vorlagen