Erhaltungssatzung Milieuschutz
Begründung
Die Magistrat wird gebeten zu berichten, 1. welches bestimmte Milieu (Zusammensetzung der Wohnbevölkerung und weitere gesetzliche Kriterien gemäß BauGB) er gedenkt, im Nordend zu erhalten oder zu schützen; 2. welche aus seiner Sicht unerwünschten neuen Bewohner im Nordend seit 2005 ansässig bzw. wohnhaft geworden sind und von welchen Mengendimension er ausgeht (Aufgliederung nach Kalenderjahren und qualitativen Kriterien); 3. welche Veränderung der Bewohnerstruktur im Nordend er seit 2005 festgestellt hat unter Darlegung, was er an einer Veränderung der Bewohnerstruktur im Nordend konkret negativ bewertet; 4. aus welchen sachlichen Gründen er keine Alternative zum Erlaß einer Erhaltungssatzung Milieuschutz sieht; 5. wie sich die Zahl öffentlich geförderter Wohnungen (unabhängig vom Förderweg) im Nordend seit 2000 insgesamt entwickelt hat. Dabei soll eine Aufgliederung nach Kalenderjahren erfolgen. Für jedes Jahr soll dabei die Angabe von Zugängen und Abgängen erfolgen sowie die Angabe, wieviele geförderte oder nicht mehr geförderte Wohnungen sich dabei direkt oder indirekt (z.B. AGB, FAAG etc.) überwiegend im Eigentum der Stadt befanden oder befinden; Begründung: Die Vorlage M 224 enthält über wertende Begrifflichkeiten hinaus keine Fakten- und Zahlenangaben, die eine Verifizierung oder Bewertung der angenommenen Zielsetzung und deren Begründung erlauben. Dies soll mit den Antworten auf die gestellten Fragen nachgeholt werden können. Die Angabe, es gäbe keine Alternativen zu einer Erhaltungssatzung Milieuschutz, ist generell und stadtteilspezifisch nicht begründet worden.