Milieuschutzsatzung Nordend III
Begründung
Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, 1. das Nordend vollumfänglich in den Grenzen des Ortsbezirks 3 unter die Milieuschutzsatzung Nordend III zu stellen, um innerhalb des Nordends kein Ausweichen von Investoren von so genannten Kerngebieten mit Milieuschutzsatzung in umgebende Gebiete ohne Milieuschutzsatzung zu ermöglichen und damit neue Problembereiche zu schaffen. 2. zu prüfen und zu berichten, welche Instrumente in der Übergangsphase bis zum Inkrafttreten der Milieuschutzsatzung Nordend III eingesetzt werden können, um in diesem ggf. längerem Zeitraum keine unerwünschten Aufwertungsmaßnahmen von Eigentümern o.ä. mehr zuzulassen, wie sie durch die endgültige Milieuschutzsatzung Nordend III verhindert werden sollen. Welche Instrumente sind geeignet und können so zeitnah eingesetzt oder vorgezogen werden, dass sie die längere Übergangsphase bis zum Inkrafttreten der Milieuschutzsatzung Nordend III wirksam überbrücken? Kann in dieser Phase eine Veränderungssperre, eine Zurückstellung von Baumaßnahmen oder eine andere gleichgerichtete Regelung erlassen werden? 3. falls es geeignete Instrumente im Sinne von Punkt 2 gibt, diese sofort und konsequent anzuwenden, 4. den Ortsbeirat regelmäßig über die Arbeit und die Resultate des Planungsbüros zu informieren und entsprechend den Möglichkeiten Ortsbeirat und Bürgerinitiativen in diesem Prozess zu beteiligen.