Geplante Erhaltungssatzung für das Nordend
Vorlagentyp: OF LINKE.
Begründung
Nordend Bezugnehmend auf die Magistratsvorlage M 217 vom 12.12.2014 plant der Magistrat eine Erhaltungssatzung für das Nordend, die nach Auskunft des Planungsdezernenten Olaf Cunitz 2016 beschlossen werden soll. Da diese Erhaltungssatzung vor allem dem Unwesen von Wohnungsspekulation Einhalt gebieten soll, ist zu befürchten, dass interessierte Spekulanten bis dahin Fakten schaffen wollen, die die Erhaltungssatzung ins Leere laufen lassen könnten. Darum ist es dringend erforderlich, dass der Magistrat derartigen Absichten einen Riegel vorschiebt. Dies vorausgeschickt
Inhalt
S
A C H S T A N D : Antrag vom 28.01.2015, OF 749/3
Betreff: Geplante Erhaltungssatzung für das
Nordend Bezugnehmend auf die
Magistratsvorlage M 217 vom 12.12.2014 plant der Magistrat eine
Erhaltungssatzung für das Nordend, die nach Auskunft des Planungsdezernenten
Olaf Cunitz 2016 beschlossen werden soll. Da diese Erhaltungssatzung vor allem
dem Unwesen von Wohnungsspekulation Einhalt gebieten soll, ist zu befürchten,
dass interessierte Spekulanten bis dahin Fakten schaffen wollen, die die
Erhaltungssatzung ins Leere laufen lassen könnten. Darum ist es dringend
erforderlich, dass der Magistrat derartigen Absichten einen Riegel
vorschiebt. Dies
vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen, den Magistrat
aufzufordern: Zur Sicherung
der Planung wird im Bereich der in Aufstellung befindlichen Erhaltungssatzung
für das Nordend eine sofortige Veränderungssperre erlassen, wie bei der
Erhaltungssatzung Bockenheim, wenn zu befürchten ist, dass die Durchführung der
Planung durch beabsichtigte Bauvorhaben unmöglich gemacht oder erschwert werden
würde. Dies gilt vor allem für Bauvorhaben, die bei Geltung der
Erhaltungssatzung der Zustimmung des Magistrats bedürfen oder denen der
Magistrat die Genehmigung verweigern müsste. Begründung: In einer Presseerklärung vom 14.11.2014 wurde
erläutert, dass Planungsdezernent O. Cunitz für 7 Stadtteile
Erhaltungssatzungen und Milieuschutzsatzungen zum Schutz der Zusammensetzung
der alteingesessenen Wohnbevölkerung (§ 172 (1) Nr. 2 BauGB) aufstellen möchte.
Er erklärte: "Im Rahmen einer Gesamtstrategie nutzen wir alle uns zur Verfügung
stehenden Instrumente bei der Wohnraumversorgung und tragen zur Vermehrung von
bezahlbarem Wohnraum, zur Sicherung von vorhandenem Wohnraum wie auch zur
Qualifizierung der Stadtteile bei". Um diesen Schutz sofort auch während der
Aufstellungsphase gewährleisten zu können, wie bei der Erhaltungssatzung
Bockenheim, ist eine Veränderungssperre nach § 14 BauGB besonders
dringlich. Antragsteller:
LINKE.
Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage:
Vortrag des
Magistrats vom 12.12.2014, M 217
dazugehörende Vorlage:
Antrag vom
09.02.2015, OF
752/3 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 3
am 12.02.2015, TO I, TOP 31 Beschluss: 1.
a)
Die Vorlage M 217 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls
zurückzustellen.
2. Die Vorlage OF 748/3 wird bis zur nächsten
turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3.
Die
Vorlage OF 749/3 wird durch die Vorlage OF 752/3 für erledigt erklärt.
4.
Die Vorlage OF 752/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen
Sitzung zurückgestellt. Abstimmung:
zu 1.
Einstimmige Annahme zu 2.
Einstimmige Annahme zu 3.
Einstimmige Annahme zu 4.
Einstimmige Annahme