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Milieuschutzsatzung Nordend III

Vorlagentyp: OF SPD

Begründung

Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, 1. das Nordend vollumfänglich in den Grenzen des Ortsbezirks 3 unter die Milieuschutzsatzung Nordend III zu stellen, um innerhalb des Nordends kein Ausweichen von Investoren von so genannten Kerngebieten mit Milieuschutzsatzung in umgebende Gebiete ohne Milieuschutzsatzung zu ermöglichen und damit neue Problembereiche zu schaffen. 2. zu prüfen und zu berichten, welche Instrumente in der Übergangsphase bis zum Inkrafttreten der Milieuschutzsatzung Nordend III eingesetzt werden können, um in diesem ggf. längerem Zeitraum keine unerwünschten Aufwertungsmaßnahmen von Eigentümern o.ä. mehr zuzulassen, wie sie durch die endgültige Milieuschutzsatzung Nordend III verhindert werden sollen. Welche Instrumente sind geeignet und können so zeitnah eingesetzt oder vorgezogen werden, dass sie die längere Übergangsphase bis zum Inkrafttreten der Milieuschutzsatzung Nordend III wirksam überbrücken? Kann in dieser Phase eine Veränderungssperre oder eine andere gleichgerichtete Regelung erlassen werden?

Inhalt

Antrag vom 30.01.2015, OF 750/3

Betreff: Milieuschutzsatzung Nordend III Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert,

  1. das Nordend vollumfänglich in den Grenzen des Ortsbezirks 3 unter die Milieuschutzsatzung Nordend III zu stellen, um innerhalb des Nordends kein Ausweichen von Investoren von so genannten Kerngebieten mit Milieuschutzsatzung in umgebende Gebiete ohne Milieuschutzsatzung zu ermöglichen und damit neue Problembereiche zu schaffen.

  2. zu prüfen und zu berichten, welche Instrumente in der Übergangsphase bis zum Inkrafttreten der Milieuschutzsatzung Nordend III eingesetzt werden können, um in diesem ggf. längerem Zeitraum keine unerwünschten Aufwertungsmaßnahmen von Eigentümern o.ä. mehr zuzulassen, wie sie durch die endgültige Milieuschutzsatzung Nordend III verhindert werden sollen. Welche Instrumente sind geeignet und können so zeitnah eingesetzt oder vorgezogen werden, dass sie die längere Übergangsphase bis zum Inkrafttreten der Milieuschutzsatzung Nordend III wirksam überbrücken? Kann in dieser Phase eine Veränderungssperre oder eine andere gleichgerichtete Regelung erlassen werden?Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 12.12.2014, M 224 Beratung im Ortsbeirat: 3

Beratungsverlauf 4 Sitzungen

Sitzung 39
OBR 3
TO I, TOP 32
Zurückgestellt / Beraten
1. a) Die Vorlage M 224 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. 2. Die Vorlage OF 750/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 40
OBR 3
TO I, TOP 30
Zurückgestellt / Beraten
1. Die Vorlage M 224 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 750/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Vorlage OF 767/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Vorlage OF 768/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 41
OBR 3
TO I, TOP 23
Zurückgestellt / Beraten
1. Die Vorlage M 224 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 750/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Vorlage OF 767/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Vorlage OF 768/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 42
OBR 3
TO I, TOP 35
Zurückgestellt / Beraten
Anregung OA 635 2015 1. Der Vorlage M 224 wird unter Hinweis auf OA 635 zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 750/3 wurde zurückgezogen. 3. Die Vorlage OF 767/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 4. a) Der Geschäftsordnungsantrag von ÖkoLinX-ARL wird abgelehnt. b) Die Vorlage OF 768/3 wird abgelehnt.
Zustimmung:
Grüne CDU SPD Linke ÖkoLinX-ARL
Ablehnung:
FDP