Kulturcampus: Ein sozial ausgewogener Wohnungsmix gehört dazu
Vorlagentyp: OF GRÜNE
Begründung
ausgewogener Wohnungsmix gehört dazu Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 30% des im Planungsgebiet neu entstehenden Wohnraums ist für den geförderten Wohnungsbau zu reservieren, davon mindestens die Hälfte für Wohnungen im
- Förderweg. Mindestens die Hälfte der freifinanzierten Wohnungen soll sich hinsichtlich der Relation von Fläche und Zimmeranzahl an den Richtwerten des sozialen Wohnungsbaus und an den Bedürfnissen der unterschiedlichen Zielgruppen zu orientieren. Konkret sollen u. a. Zwei-Zimmer-Wohnungen mit maximal 50 m2 (gut geeignet für Alleinstehende), Drei-Zimmer-Wohnungen mit maximal 60m2 (z. B. für Alleinerziehende mit einem Kind) und Vier-Zimmer-Wohnungen mit maximal 85 m2 (z. B. für vierköpfige Familien) entstehen. Begründung: Damit die Vision eines zukunftsweisenden, vielfältigen und durchmischten Wohnquartiers Wirklichkeit wird, müssen Wohnungen entstehen, die dies auch ermöglichen. Deshalb sollen auf dem Kulturcampus, ebenso wie dies auch in anderen Neubaugebieten der Fall ist, öffentlich geförderte Wohnungen in ausreichender Zahl entstehen. Dies allein reicht jedoch nicht. Auch jenseits des geförderten Wohnungsbaus müssen Wohnungen entstehen, die für breite Schichten der Bevölkerung bezahlbar sind. Da weder an den Grundstückspreisen noch an den allgemein hohen Baukosten wesentliches zu ändern ist, kann dies nur gelingen, wenn einer der Grundgedanken des "neuen bauens" in Frankfurt" wieder aufgegriffen wird: Funktionale Wohnungen, die auf möglichst wenig Quadratmetern viel Wohnen und auch größeren Haushalten genug Entfaltungsmöglichkeiten bieten. Außerdem ist auf einen möglichst großen Variantenreichtum der Wohnungszuschnitte zu achten, der den Bedürfnissen vieler Bevölkerungsgruppen Rechnung trägt - u.a. Alleinerziehende, Familien mit älteren Kindern, Migrantenfamilien oder Seniorenwohngemeinschaften.
Inhalt
Antrag vom 02.01.2013, OF 274/2
Betreff: Kulturcampus: Ein sozial ausgewogener Wohnungsmix gehört dazu Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 30% des im Planungsgebiet neu entstehenden Wohnraums ist für den geförderten Wohnungsbau zu reservieren, davon mindestens die Hälfte für Wohnungen im
- Förderweg.
Mindestens die Hälfte der freifinanzierten Wohnungen soll sich hinsichtlich der Relation von Fläche und Zimmeranzahl an den Richtwerten des sozialen Wohnungsbaus und an den Bedürfnissen der unterschiedlichen Zielgruppen zu orientieren. Konkret sollen u. a. Zwei-Zimmer-Wohnungen mit maximal 50 m2 (gut geeignet für Alleinstehende), Drei-Zimmer-Wohnungen mit maximal 60m2 (z. B. für Alleinerziehende mit einem Kind) und Vier-Zimmer-Wohnungen mit maximal 85 m2 (z. B. für vierköpfige Familien) entstehen. Begründung: Damit die Vision eines zukunftsweisenden, vielfältigen und durchmischten Wohnquartiers Wirklichkeit wird, müssen Wohnungen entstehen, die dies auch ermöglichen. Deshalb sollen auf dem Kulturcampus, ebenso wie dies auch in anderen Neubaugebieten der Fall ist, öffentlich geförderte Wohnungen in ausreichender Zahl entstehen. Dies allein reicht jedoch nicht. Auch jenseits des geförderten Wohnungsbaus müssen Wohnungen entstehen, die für breite Schichten der Bevölkerung bezahlbar sind. Da weder an den Grundstückspreisen noch an den allgemein hohen Baukosten wesentliches zu ändern ist, kann dies nur gelingen, wenn einer der Grundgedanken des "neuen bauens" in Frankfurt" wieder aufgegriffen wird: Funktionale Wohnungen, die auf möglichst wenig Quadratmetern viel Wohnen und auch größeren Haushalten genug Entfaltungsmöglichkeiten bieten. Außerdem ist auf einen möglichst großen Variantenreichtum der Wohnungszuschnitte zu achten, der den Bedürfnissen vieler Bevölkerungsgruppen Rechnung trägt - u.a. Alleinerziehende, Familien mit älteren Kindern, Migrantenfamilien oder Seniorenwohngemeinschaften.Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 29.10.2012, B 466 Beratung im Ortsbeirat: 2