Bebauung des Campus Bockenheim an den Bedürfnissen der Bevölkerung ausrichten
Begründung
den Bedürfnissen der Bevölkerung ausrichten Der Magistrat wird beauftragt, im Bebauungsplan Nr. 569 folgende Änderungen im Vergleich zum Strukturplan "Kulturcampus Bockenheim" vorzusehen: 1.) Der Anteil an gefördertem Wohnraum wird von 30 Prozent auf 40 Prozent erhöht. 2.) Die Flächen an der Senckenberganlage zwischen Robert-Mayer-Straße und Georg-Voigt-Straße werden nicht als Kerngebiete (MK), sondern als Mischgebiete (MI) ausgewiesen. Die maximale Bauhöhe ist, wie auch auf der angrenzenden Fläche am Adorno-Platz, auf 7 Geschosse als Blockrandbebauung zu begrenzen. 3.) Bei allen Gebäuden, die unter Denkmalschutz stehen, werden die Baufenster und die Bauhöhen so festgelegt, dass sie den jetzigen Gebäudemaßen entsprechen. 4.) Es werden ausreichend Flächen für die Errichtung von Kinderbetreuungseinrichtungen reserviert. 5.) Der nördliche Teil der Fläche zwischen Senckenberganlage und Jügelstraße wird als Sondergebiet Kultur/Wissenschaft (SO) ausgewiesen. 6.) Entlang der Ostseite der Jügelstraße wird ein Streifen als Wohngebiet (WA) ausgewiesen. Begründung: Der mit dem Bericht B 466 vorgelegte Strukturplan, der als Vorlage für den Bebauungsplan gilt, richtet sich nicht an den Bedürfnissen der Bockenheimer Bevölkerung aus, sondern an den Interessen von potenziellen Investoren. Würde der Strukturplan so umgesetzt, dann ergäben sich viele Nachteile für die Bockenheimer Bevölkerung, und es entstünde möglicherweise ein "Kulturcampus" ohne Kultur. zu 1.) In Frankfurt fehlen ca. 50.000 Sozialwohnungen. Um diesem dringenden Bedarf abzuhelfen, ist der Anteil an geförderten Wohnungen auf dem Kulturcampus zu erhöhen. zu 2.) Mit fast 2 Millionen Quadratmetern leerstehende Büroflächen braucht Frankfurt keine weiteren Büro-Hochhäuser. Die Ausweisung als Mischgebiet soll auch hier eine Wohnbebauung ermöglichen, so wie es der Konsensplan vorsieht. Die bauliche Verdichtung mit Hochhäusern bis 140 m Höhe hätte negative Auswirkungen auf das Klima und würde ein enormes Verkehrsaufkommen verursachen. Dadurch würde der ganze Stadtteil erheblich belastet. Durch die Reduzierung der maximalen Bauhöhe fügen sich die Neu-bauten auch besser in die bestehende Bebauung ein, ein städtebaulicher Missgriff wie der AfE-Turm wird vermieden. Eine Blockrandbebauung ist insbesondere an der Senckenberganlage notwendig, um das dahinter liegende Gebiet vor Straßenlärm zu schützen. zu 3.) Mit dem Strukturplan werden die vorhandenen denkmalgeschützten Bauten einfach überplant. Das Philosophikum und das Studentenwohnheim an der Bockenheimer Warte sollten aber in jedem Fall erhalten bleiben. zu 4.) Die Zahl der Kinderbetreuungseinrichtungen hat sich am Bedarf zu orientieren. Es reicht nicht aus, wie im B 466 vorgeschlagen, ihre Realisierung nur im Rahmen vertraglicher Vereinbarungen zu sichern. Kinder brauchen Platz! zu 5.) Das Gelände an der Zeppelinallee nördlich der Bockenheimer Landstraße wird in absehbarer Zeit nicht frei. Um einen Umzug der Hochschule für Musik und darstellende Kunst zu ermöglichen, ist die Fläche südlich der Bockenheimer Landstraße (ehemaliger Labsaal) für diesen Zweck zu sichern. Damit ergibt sich die Möglichkeit, ein zusammenhängendes Gebiet für die Hochschule zusammen mit der Baufläche südlich des Depots zu entwickeln. Die denkmalgeschützte Universitätsbibliothek könnte erhalten werden und von der Hochschule oder als Magazinbibliothek der Universität genutzt werden. Die Universitätsbibliothek wurde mit Steuergeldern der Stadt Frankfurt - damaliger Betreiber der Universität bis 1967 - errichtet und mit Beteiligung der Stadt Frankfurt bis zur Übergabe an das Land Hessen mehrfach saniert: Unter anderem beim Bau der U-Bahn in der Bockenheimer Landstraße in den 80er Jahren und beim Bau der U-Bahn-Linie U4 wurden Untergeschosse für die weit angelegten Magazine errichtet. Es wäre eine Verschwendung von Steuergeldern, dies alles aufzugeben, und in nur 2,5 Kilometer Entfernung eine neue Universitätsbibliothek für 130 Millionen Euro zu bauen. zu 6.) Die zukünftige Jügelstraße als Fußgängerzone bietet sich gerade für eine Wohnbebauung an.
Inhalt
Antrag vom 12.02.2013, NR 519
Betreff: Bebauung des Campus Bockenheim an den Bedürfnissen der Bevölkerung ausrichten Der Magistrat wird beauftragt, im Bebauungsplan Nr. 569 folgende Änderungen im Vergleich zum Strukturplan "Kulturcampus Bockenheim" vorzusehen:
- ) Der Anteil an gefördertem Wohnraum wird von 30 Prozent auf 40 Prozent erhöht. 2.) Die Flächen an der Senckenberganlage zwischen Robert-Mayer-Straße und Georg-Voigt-Straße werden nicht als Kerngebiete (MK), sondern als Mischgebiete (MI) ausgewiesen. Die maximale Bauhöhe ist, wie auch auf der angrenzenden Fläche am Adorno-Platz, auf 7 Geschosse als Blockrandbebauung zu begrenzen. 3.) Bei allen Gebäuden, die unter Denkmalschutz stehen, werden die Baufenster und die Bauhöhen so festgelegt, dass sie den jetzigen Gebäudemaßen entsprechen. 4.) Es werden ausreichend Flächen für die Errichtung von Kinderbetreuungseinrichtungen reserviert. 5.) Der nördliche Teil der Fläche zwischen Senckenberganlage und Jügelstraße wird als Sondergebiet Kultur/Wissenschaft (SO) ausgewiesen. 6.) Entlang der Ostseite der Jügelstraße wird ein Streifen als Wohngebiet (WA) ausgewiesen. Begründung: Der mit dem Bericht B 466 vorgelegte Strukturplan, der als Vorlage für den Bebauungsplan gilt, richtet sich nicht an den Bedürfnissen der Bockenheimer Bevölkerung aus, sondern an den Interessen von potenziellen Investoren. Würde der Strukturplan so umgesetzt, dann ergäben sich viele Nachteile für die Bockenheimer Bevölkerung, und es entstünde möglicherweise ein "Kulturcampus" ohne Kultur. zu 1.) In Frankfurt fehlen ca. 50.000 Sozialwohnungen. Um diesem dringenden Bedarf abzuhelfen, ist der Anteil an geförderten Wohnungen auf dem Kulturcampus zu erhöhen. zu 2.) Mit fast 2 Millionen Quadratmetern leerstehende Büroflächen braucht Frankfurt keine weiteren Büro-Hochhäuser. Die Ausweisung als Mischgebiet soll auch hier eine Wohnbebauung ermöglichen, so wie es der Konsensplan vorsieht. Die bauliche Verdichtung mit Hochhäusern bis 140 m Höhe hätte negative Auswirkungen auf das Klima und würde ein enormes Verkehrsaufkommen verursachen. Dadurch würde der ganze Stadtteil erheblich belastet. Durch die Reduzierung der maximalen Bauhöhe fügen sich die Neu-bauten auch besser in die bestehende Bebauung ein, ein städtebaulicher Missgriff wie der AfE-Turm wird vermieden. Eine Blockrandbebauung ist insbesondere an der Senckenberganlage notwendig, um das dahinter liegende Gebiet vor Straßenlärm zu schützen. zu 3.) Mit dem Strukturplan werden die vorhandenen denkmalgeschützten Bauten einfach überplant. Das Philosophikum und das Studentenwohnheim an der Bockenheimer Warte sollten aber in jedem Fall erhalten bleiben. zu 4.) Die Zahl der Kinderbetreuungseinrichtungen hat sich am Bedarf zu orientieren. Es reicht nicht aus, wie im B 466 vorgeschlagen, ihre Realisierung nur im Rahmen vertraglicher Vereinbarungen zu sichern. Kinder brauchen Platz! zu 5.) Das Gelände an der Zeppelinallee nördlich der Bockenheimer Landstraße wird in absehbarer Zeit nicht frei. Um einen Umzug der Hochschule für Musik und darstellende Kunst zu ermöglichen, ist die Fläche südlich der Bockenheimer Landstraße (ehemaliger Labsaal) für diesen Zweck zu sichern. Damit ergibt sich die Möglichkeit, ein zusammenhängendes Gebiet für die Hochschule zusammen mit der Baufläche südlich des Depots zu entwickeln. Die denkmalgeschützte Universitätsbibliothek könnte erhalten werden und von der Hochschule oder als Magazinbibliothek der Universität genutzt werden. Die Universitätsbibliothek wurde mit Steuergeldern der Stadt Frankfurt - damaliger Betreiber der Universität bis 1967 - errichtet und mit Beteiligung der Stadt Frankfurt bis zur Übergabe an das Land Hessen mehrfach saniert: Unter anderem beim Bau der U-Bahn in der Bockenheimer Landstraße in den 80er Jahren und beim Bau der U-Bahn-Linie U4 wurden Untergeschosse für die weit angelegten Magazine errichtet. Es wäre eine Verschwendung von Steuergeldern, dies alles aufzugeben, und in nur 2,5 Kilometer Entfernung eine neue Universitätsbibliothek für 130 Millionen Euro zu bauen. zu 6.) Die zukünftige Jügelstraße als Fußgängerzone bietet sich gerade für eine Wohnbebauung an.Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 29.10.2012, B 466 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Ausschuss für Umwelt und Sport Beratung im Ortsbeirat: 2 Zuständige sonstige Gremien: KAV Versandpaket: 13.02.2013
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