Kulturcampus: Ausreichend Plätze für Kinderbetreuung und Schule gehören dazu
Begründung
und Schule gehören dazu Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten zu beschließen: Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens Nr. 569 sind eine umfängliche Kinderbetreuung und ein schulisches Angebot so frühzeitig sicherzustellen, dass im Bedarf keine Defizite entstehen. In die Planungen sind der Ortsbeirat 2 und die drei Kinderbeauftragten des Stadtbezirks einzubeziehen. Kindertagesstätten Dabei sind die strukturellen Vorschläge der B 466 umzusetzen, die größtmögliche Flexibilität in der Verortung der einzelnen Einrichtungen bewahren will und deshalb auf die Ausweisung von Sondergebieten für Gemeinbedarfsflächen verzichtet. In den neu zu errichtenden Wohn- und Gewerbegebäuden sind investitions- und betriebskostensparend sowie barrierefrei vorwiegend in den Erdgeschossflächen Räume für Kindertagesstätten vorzuhalten. Ausreichende Außenflächen sollen in dem verdichteten Wohngebiet das Angebot der Einrichtungen ergänzen. Angepasst an aktuelle, dem konkreten Planungsfortschritt entsprechende Bedarfszahlen sind rechtzeitig Angebote für die U 3- und die Kita-Betreuung einzuplanen. Gemäß den Vereinbarungen zwischen Stadtplanungsamt und Schulamt sollen Kinder aus dem nordwestlichen Teil der Campusbebauung in den neuen Einrichtungen Platz finden. Ebenso ist in die Planungen einzubeziehen, dass auch Kinder aus den angrenzenden Quartieren mit einem Mangel an Betreuungsplätzen (Bockenheim, Westend und Kuhwald) diese Einrichtungen besuchen werden. Neben der Errichtung neuer Betreuungseinrichtungen auf der überplanten Fläche ist die Kindertagesstätte im Studierendenhaus zu erhalten und deutlich zu erweitern, eine Kindertagesstätte am Ort des Philosophicums ist zu ermöglichen. Ferner soll geprüft werden, inwieweit im Areal um den heutigen AfE-Turm Einrichtungen für Kinder geschaffen werden können. Zudem sind in den angrenzenden Stadtteilen im Rahmen des Sofortprogramms bestehende Einrichtungen der Kinderbetreuung zu erweitern und neue zu errichten. Grundschule Schon jetzt steht zu befürchten, dass auch mögliche Erweiterungen der anliegenden - und bereits jetzt ausgelasteten - Francke-, Bonifatius- und Elsa-Brandström-Schule im Hinblick auf steigende Schülerzahlen und einer Entwicklung zu Ganztagsschulen den Bedarf des neuen Stadtquartiers nicht auffangen können. Im Planverfahren ist daher frühzeitig zu prüfen und ebenso rechtzeitig zu berichten, an welchem Standort in erreichbarer Nähe des Planungsgebietes eine Grundschule vorgehalten werden kann. In diesem Zusammenhang sind Gespräche mit dem Land zu führen, inwieweit und zu welchem Zeitpunkt das Gebäude des Deutschen Instituts für Pädagogische Forschung (DIPF) der schulischen Versorgung in Bockenheim zur Verfügung gestellt werden kann. In die Planung eines Grundschulangebotes ist zwingend die Bereitstellung von genügend Plätzen für die außerschulische Betreuung (Hortplätze und Erweiterte Schulische Betreuung) einzubeziehen. Begründung: Der Strukturplan sieht vor dem Hintergrund des in den Planungswerkstätten deutlich gewordenen Bürgerwillens vor, das neue Stadtquartier mit einer Mischung von Wohnen, Kultur, Gewerbe und Einzelhandel zu entwickeln. In diesem Zusammenhang ist die Betreuung und Bildung von Kindern gleichwertig und rechtzeitig mit anderen Planungsvorhaben mitzudenken. Eine zufriedenstellende Infrastruktur in diesem Bereich ist gerade für die Planungssicherheit junger Familien unabdingbar. Darüber hinaus ist bereits jetzt abzusehen, dass auch in Bockenheim und im Westend die Kinderzahlen steigen. Eine vorausschauende Planung muss dieser Tendenz Rechnung tragen. Sie muss ebenso berücksichtigen, dass in den Grundschulen und Horten dieser angrenzenden Stadtteile derzeit keine freien Kapazitäten zur Verfügung stehen und im nordwestlichen Teil der Campus-Bebauung keine Kindertagesstätten zur Verfügung stehen.
Inhalt
Antrag vom 14.12.2012, OF 265/2
Betreff: Kulturcampus: Ausreichend Plätze für Kinderbetreuung und Schule gehören dazu Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten zu beschließen: Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens Nr. 569 sind eine umfängliche Kinderbetreuung und ein schulisches Angebot so frühzeitig sicherzustellen, dass im Bedarf keine Defizite entstehen. In die Planungen sind der Ortsbeirat 2 und die drei Kinderbeauftragten des Stadtbezirks einzubeziehen. Kindertagesstätten Dabei sind die strukturellen Vorschläge der B 466 umzusetzen, die größtmögliche Flexibilität in der Verortung der einzelnen Einrichtungen bewahren will und deshalb auf die Ausweisung von Sondergebieten für Gemeinbedarfsflächen verzichtet. In den neu zu errichtenden Wohn- und Gewerbegebäuden sind investitions- und betriebskostensparend sowie barrierefrei vorwiegend in den Erdgeschossflächen Räume für Kindertagesstätten vorzuhalten. Ausreichende Außenflächen sollen in dem verdichteten Wohngebiet das Angebot der Einrichtungen ergänzen. Angepasst an aktuelle, dem konkreten Planungsfortschritt entsprechende Bedarfszahlen sind rechtzeitig Angebote für die U 3- und die Kita-Betreuung einzuplanen. Gemäß den Vereinbarungen zwischen Stadtplanungsamt und Schulamt sollen Kinder aus dem nordwestlichen Teil der Campusbebauung in den neuen Einrichtungen Platz finden. Ebenso ist in die Planungen einzubeziehen, dass auch Kinder aus den angrenzenden Quartieren mit einem Mangel an Betreuungsplätzen (Bockenheim, Westend und Kuhwald) diese Einrichtungen besuchen werden. Neben der Errichtung neuer Betreuungseinrichtungen auf der überplanten Fläche ist die Kindertagesstätte im Studierendenhaus zu erhalten und deutlich zu erweitern, eine Kindertagesstätte am Ort des Philosophicums ist zu ermöglichen. Ferner soll geprüft werden, inwieweit im Areal um den heutigen AfE-Turm Einrichtungen für Kinder geschaffen werden können. Zudem sind in den angrenzenden Stadtteilen im Rahmen des Sofortprogramms bestehende Einrichtungen der Kinderbetreuung zu erweitern und neue zu errichten. Grundschule Schon jetzt steht zu befürchten, dass auch mögliche Erweiterungen der anliegenden - und bereits jetzt ausgelasteten - Francke-, Bonifatius- und Elsa-Brandström-Schule im Hinblick auf steigende Schülerzahlen und einer Entwicklung zu Ganztagsschulen den Bedarf des neuen Stadtquartiers nicht auffangen können. Im Planverfahren ist daher frühzeitig zu prüfen und ebenso rechtzeitig zu berichten, an welchem Standort in erreichbarer Nähe des Planungsgebietes eine Grundschule vorgehalten werden kann. In diesem Zusammenhang sind Gespräche mit dem Land zu führen, inwieweit und zu welchem Zeitpunkt das Gebäude des Deutschen Instituts für Pädagogische Forschung (DIPF) der schulischen Versorgung in Bockenheim zur Verfügung gestellt werden kann. In die Planung eines Grundschulangebotes ist zwingend die Bereitstellung von genügend Plätzen für die außerschulische Betreuung (Hortplätze und Erweiterte Schulische Betreuung) einzubeziehen. Begründung: Der Strukturplan sieht vor dem Hintergrund des in den Planungswerkstätten deutlich gewordenen Bürgerwillens vor, das neue Stadtquartier mit einer Mischung von Wohnen, Kultur, Gewerbe und Einzelhandel zu entwickeln. In diesem Zusammenhang ist die Betreuung und Bildung von Kindern gleichwertig und rechtzeitig mit anderen Planungsvorhaben mitzudenken. Eine zufriedenstellende Infrastruktur in diesem Bereich ist gerade für die Planungssicherheit junger Familien unabdingbar. Darüber hinaus ist bereits jetzt abzusehen, dass auch in Bockenheim und im Westend die Kinderzahlen steigen. Eine vorausschauende Planung muss dieser Tendenz Rechnung tragen. Sie muss ebenso berücksichtigen, dass in den Grundschulen und Horten dieser angrenzenden Stadtteile derzeit keine freien Kapazitäten zur Verfügung stehen und im nordwestlichen Teil der Campus-Bebauung keine Kindertagesstätten zur Verfügung stehen.Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 29.10.2012, B 466 Beratung im Ortsbeirat: 2