Kulturcampus: Ausreichend Plätze für Kinderbetreuung und Schule gehören dazu
Vorlagentyp: OF GRÜNE
Begründung
und Schule gehören dazu Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten zu beschließen: Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens Nr. 569 sind eine umfängliche Kinderbetreuung und ein schulisches Angebot so frühzeitig sicherzustellen, dass im Bedarf keine Defizite entstehen. In die Planungen sind der Ortsbeirat 2 und die drei Kinderbeauftragten des Stadtbezirks einzubeziehen. Kindertagesstätten Dabei sind die strukturellen Vorschläge der B 466 umzusetzen, die größtmögliche Flexibilität in der Verortung der einzelnen Einrichtungen bewahren will und deshalb auf die Ausweisung von Sondergebieten für Gemeinbedarfsflächen verzichtet. In den neu zu errichtenden Wohn- und Gewerbegebäuden sind investitions- und betriebskostensparend sowie barrierefrei vorwiegend in den Erdgeschossflächen Räume für Kindertagesstätten vorzuhalten. Ausreichende Außenflächen sollen in dem verdichteten Wohngebiet das Angebot der Einrichtungen ergänzen. Angepasst an aktuelle, dem konkreten Planungsfortschritt entsprechende Bedarfszahlen sind rechtzeitig Angebote für die U 3- und die Kita-Betreuung einzuplanen. Gemäß den Vereinbarungen zwischen Stadtplanungsamt und Schulamt sollen Kinder aus dem nordwestlichen Teil der Campusbebauung in den neuen Einrichtungen Platz finden. Ebenso ist in die Planungen einzubeziehen, dass auch Kinder aus den angrenzenden Quartieren mit einem Mangel an Betreuungsplätzen (Bockenheim, Westend und Kuhwald) diese Einrichtungen besuchen werden. Neben der Errichtung neuer Betreuungseinrichtungen auf der überplanten Fläche ist die Kindertagesstätte im Studierendenhaus zu erhalten und deutlich zu erweitern, eine Kindertagesstätte am Ort des Philosophicums ist zu ermöglichen. Ferner soll geprüft werden, inwieweit im Areal um den heutigen AfE-Turm Einrichtungen für Kinder geschaffen werden können. Zudem sind in den angrenzenden Stadtteilen im Rahmen des Sofortprogramms bestehende Einrichtungen der Kinderbetreuung zu erweitern und neue zu errichten. Grundschule Schon jetzt steht zu befürchten, dass auch mögliche Erweiterungen der anliegenden - und bereits jetzt ausgelasteten - Francke-, Bonifatius- und Elsa-Brandström-Schule im Hinblick auf steigende Schülerzahlen und einer Entwicklung zu Ganztagsschulen den Bedarf des neuen Stadtquartiers nicht auffangen können. Im Planverfahren ist daher frühzeitig zu prüfen und ebenso rechtzeitig zu berichten, an welchem Standort in erreichbarer Nähe des Planungsgebietes eine Grundschule vorgehalten werden kann. In diesem Zusammenhang sind Gespräche mit dem Land zu führen, inwieweit und zu welchem Zeitpunkt das Gebäude des Deutschen Instituts für Pädagogische Forschung (DIPF) der schulischen Versorgung in Bockenheim zur Verfügung gestellt werden kann. In die Planung eines Grundschulangebotes ist zwingend die Bereitstellung von genügend Plätzen für die außerschulische Betreuung (Hortplätze und Erweiterte Schulische Betreuung) einzubeziehen. Begründung: Der Strukturplan sieht vor dem Hintergrund des in den Planungswerkstätten deutlich gewordenen Bürgerwillens vor, das neue Stadtquartier mit einer Mischung von Wohnen, Kultur, Gewerbe und Einzelhandel zu entwickeln. In diesem Zusammenhang ist die Betreuung und Bildung von Kindern gleichwertig und rechtzeitig mit anderen Planungsvorhaben mitzudenken. Eine zufriedenstellende Infrastruktur in diesem Bereich ist gerade für die Planungssicherheit junger Familien unabdingbar. Darüber hinaus ist bereits jetzt abzusehen, dass auch in Bockenheim und im Westend die Kinderzahlen steigen. Eine vorausschauende Planung muss dieser Tendenz Rechnung tragen. Sie muss ebenso berücksichtigen, dass in den Grundschulen und Horten dieser angrenzenden Stadtteile derzeit keine freien Kapazitäten zur Verfügung stehen und im nordwestlichen Teil der Campus-Bebauung keine Kindertagesstätten zur Verfügung stehen.
Inhalt
S A C H S T A N D :
Antrag vom 14.12.2012,
OF 265/2 Betreff: Kulturcampus: Ausreichend Plätze für Kinderbetreuung
und Schule gehören dazu Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wird
gebeten zu beschließen: Im
Rahmen des Bebauungsplanverfahrens Nr. 569 sind eine umfängliche
Kinderbetreuung und ein schulisches Angebot so frühzeitig sicherzustellen, dass
im Bedarf keine Defizite entstehen. In die Planungen sind der Ortsbeirat 2 und
die drei Kinderbeauftragten des Stadtbezirks einzubeziehen. Kindertagesstätten Dabei sind die strukturellen Vorschläge der B 466
umzusetzen, die größtmögliche Flexibilität in der Verortung der einzelnen
Einrichtungen bewahren will und deshalb auf die Ausweisung von Sondergebieten
für Gemeinbedarfsflächen verzichtet. In den neu zu errichtenden Wohn- und
Gewerbegebäuden sind investitions- und betriebskostensparend sowie barrierefrei
vorwiegend in den Erdgeschossflächen Räume für Kindertagesstätten vorzuhalten.
Ausreichende Außenflächen sollen in dem verdichteten Wohngebiet das Angebot der
Einrichtungen ergänzen. Angepasst an aktuelle, dem konkreten
Planungsfortschritt entsprechende Bedarfszahlen sind rechtzeitig Angebote
für die U 3- und die Kita-Betreuung einzuplanen. Gemäß den Vereinbarungen
zwischen Stadtplanungsamt und Schulamt sollen Kinder aus dem nordwestlichen
Teil der Campusbebauung in den neuen Einrichtungen Platz finden. Ebenso ist in
die Planungen einzubeziehen, dass auch Kinder aus den angrenzenden Quartieren
mit einem Mangel an Betreuungsplätzen (Bockenheim, Westend und Kuhwald) diese
Einrichtungen besuchen werden. Neben der Errichtung neuer Betreuungseinrichtungen
auf der überplanten Fläche ist die Kindertagesstätte im Studierendenhaus zu
erhalten und deutlich zu erweitern, eine Kindertagesstätte am Ort des
Philosophicums ist zu ermöglichen. Ferner soll geprüft werden, inwieweit im
Areal um den heutigen AfE-Turm Einrichtungen für Kinder geschaffen werden
können. Zudem sind in den angrenzenden Stadtteilen im Rahmen des
Sofortprogramms bestehende Einrichtungen der Kinderbetreuung zu erweitern und
neue zu errichten. Grundschule Schon jetzt steht zu befürchten,
dass auch mögliche Erweiterungen der anliegenden - und bereits jetzt
ausgelasteten - Francke-, Bonifatius- und Elsa-Brandström-Schule im Hinblick
auf steigende Schülerzahlen und einer Entwicklung zu Ganztagsschulen den Bedarf
des neuen Stadtquartiers nicht auffangen können. Im Planverfahren ist daher
frühzeitig zu prüfen und ebenso rechtzeitig zu berichten, an welchem Standort
in erreichbarer Nähe des Planungsgebietes eine Grundschule vorgehalten werden
kann. In diesem Zusammenhang sind Gespräche mit dem Land zu führen, inwieweit
und zu welchem Zeitpunkt das Gebäude des Deutschen Instituts für Pädagogische
Forschung (DIPF) der schulischen Versorgung in Bockenheim zur Verfügung
gestellt werden kann. In die Planung eines Grundschulangebotes ist
zwingend die Bereitstellung von genügend Plätzen für die außerschulische
Betreuung (Hortplätze und Erweiterte Schulische Betreuung) einzubeziehen.
Begründung: Der Strukturplan sieht vor dem Hintergrund des in
den Planungswerkstätten deutlich gewordenen Bürgerwillens vor, das neue
Stadtquartier mit einer Mischung von Wohnen, Kultur, Gewerbe und Einzelhandel
zu entwickeln. In diesem Zusammenhang ist die Betreuung und Bildung von Kindern
gleichwertig und rechtzeitig mit anderen Planungsvorhaben mitzudenken. Eine zufriedenstellende
Infrastruktur in diesem Bereich ist gerade für die Planungssicherheit junger
Familien unabdingbar. Darüber hinaus ist bereits jetzt abzusehen, dass auch in
Bockenheim und im Westend die Kinderzahlen steigen. Eine vorausschauende
Planung muss dieser Tendenz Rechnung tragen. Sie muss ebenso berücksichtigen,
dass in den Grundschulen und Horten dieser angrenzenden Stadtteile derzeit
keine freien Kapazitäten zur Verfügung stehen und im nordwestlichen Teil der
Campus-Bebauung keine Kindertagesstätten zur Verfügung stehen.
Antragsteller:
GRÜNE
Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage:
Bericht des
Magistrats vom 29.10.2012, B 466 Beratung
im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 2
am 21.01.2013, TO I, TOP 8 Beschluss: 1.
Die
Vorlage B 466 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
2.
Die Vorlage OF 265/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen
Sitzung zurückgestellt. 3. Die Vorlage OF
273/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
4.
Die Vorlage OF 263/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen
Sitzung zurückgestellt. 5. Die Vorlage OF
264/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
6.
Die Vorlage OF 266/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen
Sitzung zurückgestellt. 7. Die Vorlage OF
267/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
8.
Die Vorlage OF 268/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen
Sitzung zurückgestellt. 9. Die Vorlage OF
269/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
10.
Die Vorlage OF 270/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen
Sitzung zurückgestellt. 11. Die Vorlage OF
271/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
12.
Die Vorlage OF 272/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen
Sitzung zurückgestellt. 13. Die Vorlage OF
274/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
Abstimmung:
zu 1. Einstimmige
Annahme zu 2. Einstimmige
Annahme zu 3. Einstimmige
Annahme zu 4. Einstimmige
Annahme zu 5. Einstimmige
Annahme zu 6. Einstimmige
Annahme zu 7. Einstimmige
Annahme zu 8. Einstimmige
Annahme zu 9. Einstimmige
Annahme zu 10. Einstimmige
Annahme zu 11. Einstimmige
Annahme zu 12. Einstimmige
Annahme zu 13. Einstimmige
Annahme 19. Sitzung des OBR 2
am 04.02.2013, TO I, TOP 4 Auf Wunsch der
GRÜNE-Fraktion wird die Vorlage absatzweise abgestimmt.
Auf Wunsch der CDU-Fraktion wird die Vorlage
ziffernweise abgestimmt. Beschluss: Anregung OA 318 2013
Anregung OA 319 2013
Anregung OA 320 2013
Anregung OA 321 2013
Anregung OA 322 2013
Anregung OA 323 2013
Anregung OA 324 2013
Anregung OA 325 2013
Anregung OA 326 2013
1.
a) Die Vorlage B 466 wird bis zur nächsten turnusmäßigen
Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten,
die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. 2.
Die
Vorlage OF 265/2 wird in der folgenden geänderten Fassung beschlossen:
"Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Im
Rahmen des Bebauungsplanverfahrens Nr. 569 sind eine umfängliche
Kinderbetreuung und ein schulisches Angebot in den Stadtteilen Westend und
Bockenheim so frühzeitig sicherzustellen, dass im Bedarf keine Defizite
entstehen. In die Planungen sind der Ortsbeirat 2 und die drei
Kinderbeauftragten des Stadtbezirks einzubeziehen. In die
Planung eines Grundschulangebotes ist zwingend die Bereitstellung von
genügend Plätzen für die außerschulische Betreuung (Hortplätze und Erweiterte
Schulische Betreuung) einzubeziehen." 3.
Die
Vorlage OF 273/2 wird abgelehnt. 4.
Die
Vorlage OF 263/2 wurde zurückgezogen. 5.
Die
Vorlage OF 264/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.
6.
Die Vorlage OF 266/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass
im letzten Satz des Tenors die Worte "von auswärtigen" durch die
Worte "vieler verschiedener" ersetzt wird.
7.
Die
Vorlage OF 267/2 wird abgelehnt. 8.
Die
Vorlage OF 268/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Tenor folgender
zweiter Satz eingefügt wird: "Vorrangig ist auf den Erhalt
wertvoller und stadtteilprägender Bäume zu achten."
9.
Die
Vorlage OF 269/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.
10.
Die Vorlage OF 270/2 wird in der vorgelegten Fassung
beschlossen. 11. Die Vorlage OF 271/2 wird mit der Maßgabe
beschlossen, dass im Tenor folgender Satz angefügt wird:
"Sollten sich im laufenden Planungsverfahren keine Bewerber finden, die
das Projekt wirtschaftlich realisieren können, so ist über die Zukunft des
Philosophicums neu zu entscheiden." 12.
Die Vorlage OF 272/2 wird in der folgenden geänderten Fassung
beschlossen: "Der Magistrat wird beauftragt, Sorge dafür zu
tragen, dass für die bestehenden Professorenvillen im Bebauungsplan anstelle
der im Strukturplan angegebenen Traufhöhe TH(max) = 12 m die Ausweisung der
tatsächlichen Traufhöhe der Bestandsgebäude als TH(max) erfolgt."
13.
Die Vorlage OF 274/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass
der letzte Satz des Tenors gestrichen wird. 14.
Die Vorlage OF 293/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen
Sitzung zurückgestellt. Abstimmung:
zu 1.
Einstimmige Annahme zu 2.
Einstimmige Annahme zu 3.
CDU, 1 SPD, FDP und FREIE WÄHLER gegen GRÜNE, 1 SPD und
LINKE. (= Annahme)
zu 5. GRÜNE, SPD,
LINKE. und FDP gegen 4 CDU und FREIE WÄHLER (= Ablehnung); 2 CDU (=
Enthaltung) zu 6. Absatz 1: GRÜNE,
FDP und FREIE WÄHLER gegen 4 CDU (= Ablehnung); 2 CDU, SPD und LINKE. (=
Enthaltung) Absatz 2: GRÜNE, SPD und FREIE WÄHLER gegen CDU und FDP (=
Ablehnung); LINKE. (= Enthaltung) Absatz 3: GRÜNE, 1 CDU, SPD, FDP und
FREIE WÄHLER gegen 4 CDU (= Ablehnung); 1 CDU und LINKE. (= Enthaltung)
zu 7.
CDU, 1 SPD, LINKE., FDP und FREIE WÄHLER gegen
GRÜNE (= Annahme); 1 SPD (= Enthaltung) zu 8.
Annahme bei Enthaltung 1 SPD zu 9.
GRÜNE, LINKE. und FREIE WÄHLER gegen CDU (= Ablehnung); SPD
und FDP (= Enthaltung) zu 10. GRÜNE, SPD,
LINKE. und FREIE WÄHLER gegen CDU und FDP (= Ablehnung)
zu 11.
GRÜNE, 1 SPD und LINKE. gegen 5 CDU und FDP (= Ablehnung); 1
CDU, 1 SPD und FREIE WÄHLER (= Enthaltung) zu 12.
Annahme bei Enthaltung FDP zu 13.
Ziffer 1.: GRÜNE, 3 CDU, SPD, LINKE., FDP und FREIE WÄHLER
gegen 3 CDU (= Ablehnung) Ziffer 2.: GRÜNE, SPD und LINKE. gegen CDU und
FREIE WÄHLER (= Ablehnung); FDP (= Enthaltung)
zu 14.
Einstimmige Annahme