Skip to main content Skip to navigation Skip to footer

Kulturcampus: Ausreichend Plätze für Kinderbetreuung und Schule gehören dazu

Vorlagentyp: OF GRÜNE

Begründung

und Schule gehören dazu Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten zu beschließen: Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens Nr. 569 sind eine umfängliche Kinderbetreuung und ein schulisches Angebot so frühzeitig sicherzustellen, dass im Bedarf keine Defizite entstehen. In die Planungen sind der Ortsbeirat 2 und die drei Kinderbeauftragten des Stadtbezirks einzubeziehen. Kindertagesstätten Dabei sind die strukturellen Vorschläge der B 466 umzusetzen, die größtmögliche Flexibilität in der Verortung der einzelnen Einrichtungen bewahren will und deshalb auf die Ausweisung von Sondergebieten für Gemeinbedarfsflächen verzichtet. In den neu zu errichtenden Wohn- und Gewerbegebäuden sind investitions- und betriebskostensparend sowie barrierefrei vorwiegend in den Erdgeschossflächen Räume für Kindertagesstätten vorzuhalten. Ausreichende Außenflächen sollen in dem verdichteten Wohngebiet das Angebot der Einrichtungen ergänzen. Angepasst an aktuelle, dem konkreten Planungsfortschritt entsprechende Bedarfszahlen sind rechtzeitig Angebote für die U 3- und die Kita-Betreuung einzuplanen. Gemäß den Vereinbarungen zwischen Stadtplanungsamt und Schulamt sollen Kinder aus dem nordwestlichen Teil der Campusbebauung in den neuen Einrichtungen Platz finden. Ebenso ist in die Planungen einzubeziehen, dass auch Kinder aus den angrenzenden Quartieren mit einem Mangel an Betreuungsplätzen (Bockenheim, Westend und Kuhwald) diese Einrichtungen besuchen werden. Neben der Errichtung neuer Betreuungseinrichtungen auf der überplanten Fläche ist die Kindertagesstätte im Studierendenhaus zu erhalten und deutlich zu erweitern, eine Kindertagesstätte am Ort des Philosophicums ist zu ermöglichen. Ferner soll geprüft werden, inwieweit im Areal um den heutigen AfE-Turm Einrichtungen für Kinder geschaffen werden können. Zudem sind in den angrenzenden Stadtteilen im Rahmen des Sofortprogramms bestehende Einrichtungen der Kinderbetreuung zu erweitern und neue zu errichten. Grundschule Schon jetzt steht zu befürchten, dass auch mögliche Erweiterungen der anliegenden - und bereits jetzt ausgelasteten - Francke-, Bonifatius- und Elsa-Brandström-Schule im Hinblick auf steigende Schülerzahlen und einer Entwicklung zu Ganztagsschulen den Bedarf des neuen Stadtquartiers nicht auffangen können. Im Planverfahren ist daher frühzeitig zu prüfen und ebenso rechtzeitig zu berichten, an welchem Standort in erreichbarer Nähe des Planungsgebietes eine Grundschule vorgehalten werden kann. In diesem Zusammenhang sind Gespräche mit dem Land zu führen, inwieweit und zu welchem Zeitpunkt das Gebäude des Deutschen Instituts für Pädagogische Forschung (DIPF) der schulischen Versorgung in Bockenheim zur Verfügung gestellt werden kann. In die Planung eines Grundschulangebotes ist zwingend die Bereitstellung von genügend Plätzen für die außerschulische Betreuung (Hortplätze und Erweiterte Schulische Betreuung) einzubeziehen. Begründung: Der Strukturplan sieht vor dem Hintergrund des in den Planungswerkstätten deutlich gewordenen Bürgerwillens vor, das neue Stadtquartier mit einer Mischung von Wohnen, Kultur, Gewerbe und Einzelhandel zu entwickeln. In diesem Zusammenhang ist die Betreuung und Bildung von Kindern gleichwertig und rechtzeitig mit anderen Planungsvorhaben mitzudenken. Eine zufriedenstellende Infrastruktur in diesem Bereich ist gerade für die Planungssicherheit junger Familien unabdingbar. Darüber hinaus ist bereits jetzt abzusehen, dass auch in Bockenheim und im Westend die Kinderzahlen steigen. Eine vorausschauende Planung muss dieser Tendenz Rechnung tragen. Sie muss ebenso berücksichtigen, dass in den Grundschulen und Horten dieser angrenzenden Stadtteile derzeit keine freien Kapazitäten zur Verfügung stehen und im nordwestlichen Teil der Campus-Bebauung keine Kindertagesstätten zur Verfügung stehen.

Inhalt

S A C H S T A N D : Antrag vom 14.12.2012, OF 265/2 Betreff: Kulturcampus: Ausreichend Plätze für Kinderbetreuung und Schule gehören dazu Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten zu beschließen: Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens Nr. 569 sind eine umfängliche Kinderbetreuung und ein schulisches Angebot so frühzeitig sicherzustellen, dass im Bedarf keine Defizite entstehen. In die Planungen sind der Ortsbeirat 2 und die drei Kinderbeauftragten des Stadtbezirks einzubeziehen. Kindertagesstätten Dabei sind die strukturellen Vorschläge der B 466 umzusetzen, die größtmögliche Flexibilität in der Verortung der einzelnen Einrichtungen bewahren will und deshalb auf die Ausweisung von Sondergebieten für Gemeinbedarfsflächen verzichtet. In den neu zu errichtenden Wohn- und Gewerbegebäuden sind investitions- und betriebskostensparend sowie barrierefrei vorwiegend in den Erdgeschossflächen Räume für Kindertagesstätten vorzuhalten. Ausreichende Außenflächen sollen in dem verdichteten Wohngebiet das Angebot der Einrichtungen ergänzen. Angepasst an aktuelle, dem konkreten Planungsfortschritt entsprechende Bedarfszahlen sind rechtzeitig Angebote für die U 3- und die Kita-Betreuung einzuplanen. Gemäß den Vereinbarungen zwischen Stadtplanungsamt und Schulamt sollen Kinder aus dem nordwestlichen Teil der Campusbebauung in den neuen Einrichtungen Platz finden. Ebenso ist in die Planungen einzubeziehen, dass auch Kinder aus den angrenzenden Quartieren mit einem Mangel an Betreuungsplätzen (Bockenheim, Westend und Kuhwald) diese Einrichtungen besuchen werden. Neben der Errichtung neuer Betreuungseinrichtungen auf der überplanten Fläche ist die Kindertagesstätte im Studierendenhaus zu erhalten und deutlich zu erweitern, eine Kindertagesstätte am Ort des Philosophicums ist zu ermöglichen. Ferner soll geprüft werden, inwieweit im Areal um den heutigen AfE-Turm Einrichtungen für Kinder geschaffen werden können. Zudem sind in den angrenzenden Stadtteilen im Rahmen des Sofortprogramms bestehende Einrichtungen der Kinderbetreuung zu erweitern und neue zu errichten. Grundschule Schon jetzt steht zu befürchten, dass auch mögliche Erweiterungen der anliegenden - und bereits jetzt ausgelasteten - Francke-, Bonifatius- und Elsa-Brandström-Schule im Hinblick auf steigende Schülerzahlen und einer Entwicklung zu Ganztagsschulen den Bedarf des neuen Stadtquartiers nicht auffangen können. Im Planverfahren ist daher frühzeitig zu prüfen und ebenso rechtzeitig zu berichten, an welchem Standort in erreichbarer Nähe des Planungsgebietes eine Grundschule vorgehalten werden kann. In diesem Zusammenhang sind Gespräche mit dem Land zu führen, inwieweit und zu welchem Zeitpunkt das Gebäude des Deutschen Instituts für Pädagogische Forschung (DIPF) der schulischen Versorgung in Bockenheim zur Verfügung gestellt werden kann. In die Planung eines Grundschulangebotes ist zwingend die Bereitstellung von genügend Plätzen für die außerschulische Betreuung (Hortplätze und Erweiterte Schulische Betreuung) einzubeziehen. Begründung: Der Strukturplan sieht vor dem Hintergrund des in den Planungswerkstätten deutlich gewordenen Bürgerwillens vor, das neue Stadtquartier mit einer Mischung von Wohnen, Kultur, Gewerbe und Einzelhandel zu entwickeln. In diesem Zusammenhang ist die Betreuung und Bildung von Kindern gleichwertig und rechtzeitig mit anderen Planungsvorhaben mitzudenken. Eine zufriedenstellende Infrastruktur in diesem Bereich ist gerade für die Planungssicherheit junger Familien unabdingbar. Darüber hinaus ist bereits jetzt abzusehen, dass auch in Bockenheim und im Westend die Kinderzahlen steigen. Eine vorausschauende Planung muss dieser Tendenz Rechnung tragen. Sie muss ebenso berücksichtigen, dass in den Grundschulen und Horten dieser angrenzenden Stadtteile derzeit keine freien Kapazitäten zur Verfügung stehen und im nordwestlichen Teil der Campus-Bebauung keine Kindertagesstätten zur Verfügung stehen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 29.10.2012, B 466 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 2 am 21.01.2013, TO I, TOP 8 Beschluss: 1. Die Vorlage B 466 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 265/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Vorlage OF 273/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Vorlage OF 263/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. Die Vorlage OF 264/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 6. Die Vorlage OF 266/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 7. Die Vorlage OF 267/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 8. Die Vorlage OF 268/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 9. Die Vorlage OF 269/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 10. Die Vorlage OF 270/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 11. Die Vorlage OF 271/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 12. Die Vorlage OF 272/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 13. Die Vorlage OF 274/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme zu 4. Einstimmige Annahme zu 5. Einstimmige Annahme zu 6. Einstimmige Annahme zu 7. Einstimmige Annahme zu 8. Einstimmige Annahme zu 9. Einstimmige Annahme zu 10. Einstimmige Annahme zu 11. Einstimmige Annahme zu 12. Einstimmige Annahme zu 13. Einstimmige Annahme 19. Sitzung des OBR 2 am 04.02.2013, TO I, TOP 4 Auf Wunsch der GRÜNE-Fraktion wird die Vorlage absatzweise abgestimmt. Auf Wunsch der CDU-Fraktion wird die Vorlage ziffernweise abgestimmt. Beschluss: Anregung OA 318 2013 Anregung OA 319 2013 Anregung OA 320 2013 Anregung OA 321 2013 Anregung OA 322 2013 Anregung OA 323 2013 Anregung OA 324 2013 Anregung OA 325 2013 Anregung OA 326 2013 1. a) Die Vorlage B 466 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. 2. Die Vorlage OF 265/2 wird in der folgenden geänderten Fassung beschlossen: "Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens Nr. 569 sind eine umfängliche Kinderbetreuung und ein schulisches Angebot in den Stadtteilen Westend und Bockenheim so frühzeitig sicherzustellen, dass im Bedarf keine Defizite entstehen. In die Planungen sind der Ortsbeirat 2 und die drei Kinderbeauftragten des Stadtbezirks einzubeziehen. In die Planung eines Grundschulangebotes ist zwingend die Bereitstellung von genügend Plätzen für die außerschulische Betreuung (Hortplätze und Erweiterte Schulische Betreuung) einzubeziehen." 3. Die Vorlage OF 273/2 wird abgelehnt. 4. Die Vorlage OF 263/2 wurde zurückgezogen. 5. Die Vorlage OF 264/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 6. Die Vorlage OF 266/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im letzten Satz des Tenors die Worte "von auswärtigen" durch die Worte "vieler verschiedener" ersetzt wird. 7. Die Vorlage OF 267/2 wird abgelehnt. 8. Die Vorlage OF 268/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Tenor folgender zweiter Satz eingefügt wird: "Vorrangig ist auf den Erhalt wertvoller und stadtteilprägender Bäume zu achten." 9. Die Vorlage OF 269/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 10. Die Vorlage OF 270/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 11. Die Vorlage OF 271/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Tenor folgender Satz angefügt wird: "Sollten sich im laufenden Planungsverfahren keine Bewerber finden, die das Projekt wirtschaftlich realisieren können, so ist über die Zukunft des Philosophicums neu zu entscheiden." 12. Die Vorlage OF 272/2 wird in der folgenden geänderten Fassung beschlossen: "Der Magistrat wird beauftragt, Sorge dafür zu tragen, dass für die bestehenden Professorenvillen im Bebauungsplan anstelle der im Strukturplan angegebenen Traufhöhe TH(max) = 12 m die Ausweisung der tatsächlichen Traufhöhe der Bestandsgebäude als TH(max) erfolgt." 13. Die Vorlage OF 274/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der letzte Satz des Tenors gestrichen wird. 14. Die Vorlage OF 293/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. CDU, 1 SPD, FDP und FREIE WÄHLER gegen GRÜNE, 1 SPD und LINKE. (= Annahme) zu 5. GRÜNE, SPD, LINKE. und FDP gegen 4 CDU und FREIE WÄHLER (= Ablehnung); 2 CDU (= Enthaltung) zu 6. Absatz 1: GRÜNE, FDP und FREIE WÄHLER gegen 4 CDU (= Ablehnung); 2 CDU, SPD und LINKE. (= Enthaltung) Absatz 2: GRÜNE, SPD und FREIE WÄHLER gegen CDU und FDP (= Ablehnung); LINKE. (= Enthaltung) Absatz 3: GRÜNE, 1 CDU, SPD, FDP und FREIE WÄHLER gegen 4 CDU (= Ablehnung); 1 CDU und LINKE. (= Enthaltung) zu 7. CDU, 1 SPD, LINKE., FDP und FREIE WÄHLER gegen GRÜNE (= Annahme); 1 SPD (= Enthaltung) zu 8. Annahme bei Enthaltung 1 SPD zu 9. GRÜNE, LINKE. und FREIE WÄHLER gegen CDU (= Ablehnung); SPD und FDP (= Enthaltung) zu 10. GRÜNE, SPD, LINKE. und FREIE WÄHLER gegen CDU und FDP (= Ablehnung) zu 11. GRÜNE, 1 SPD und LINKE. gegen 5 CDU und FDP (= Ablehnung); 1 CDU, 1 SPD und FREIE WÄHLER (= Enthaltung) zu 12. Annahme bei Enthaltung FDP zu 13. Ziffer 1.: GRÜNE, 3 CDU, SPD, LINKE., FDP und FREIE WÄHLER gegen 3 CDU (= Ablehnung) Ziffer 2.: GRÜNE, SPD und LINKE. gegen CDU und FREIE WÄHLER (= Ablehnung); FDP (= Enthaltung) zu 14. Einstimmige Annahme

Verknüpfte Vorlagen