dazu Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass, falls das bisherige Studierendenwohnheim an der Bockenheimer Warte nicht zu erhalten sein wird, auf dem Kulturcampus neue Studierendenwohnungen in mindestens gleicher Anzahl wie im seitherigen Wohnheim geschaffen werden. Gleichsam wird der Magistrat aufgefordert keine "Wohnungslücken" zwischen eventuellen Wegfall und Neubau entstehen zu lassen. Begründung: Der Mangel an geeignetem Wohnraum für Studierende ist seit Jahren ein Dauerthema in Frankfurt und besonders im universitätsnahen Ortsbezirk 2. Unter keinen Umständen darf es am Kulturcampus zu Wegfall von Wohnheimplätzen kommen. Eine Steigerung derselben ist mehr als wünschenswert.
Inhalt
S
A C H S T A N D : Antrag vom 03.01.2013, OF 264/2
Betreff: Kulturcampus: Wohnheimplätze gehören
dazu Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge
beschließen: Der Magistrat
wird aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass, falls das bisherige
Studierendenwohnheim an der Bockenheimer Warte nicht zu erhalten sein wird, auf
dem Kulturcampus neue Studierendenwohnungen in mindestens gleicher Anzahl wie
im seitherigen Wohnheim geschaffen werden. Gleichsam wird der Magistrat
aufgefordert keine "Wohnungslücken" zwischen eventuellen Wegfall und Neubau
entstehen zu lassen. Begründung: Der Mangel an geeignetem Wohnraum für Studierende
ist seit Jahren ein Dauerthema in Frankfurt und besonders im universitätsnahen
Ortsbezirk 2. Unter keinen Umständen darf es am Kulturcampus zu Wegfall von
Wohnheimplätzen kommen. Eine Steigerung derselben ist mehr als
wünschenswert.
Antragsteller:
GRÜNE
Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage:
Bericht des
Magistrats vom 29.10.2012, B 466 Beratung
im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 2
am 21.01.2013, TO I, TOP 8 Beschluss: 1.
Die
Vorlage B 466 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
2.
Die Vorlage OF 265/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen
Sitzung zurückgestellt. 3. Die Vorlage OF
273/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
4.
Die Vorlage OF 263/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen
Sitzung zurückgestellt. 5. Die Vorlage OF
264/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
6.
Die Vorlage OF 266/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen
Sitzung zurückgestellt. 7. Die Vorlage OF
267/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
8.
Die Vorlage OF 268/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen
Sitzung zurückgestellt. 9. Die Vorlage OF
269/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
10.
Die Vorlage OF 270/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen
Sitzung zurückgestellt. 11. Die Vorlage OF
271/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
12.
Die Vorlage OF 272/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen
Sitzung zurückgestellt. 13. Die Vorlage OF
274/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
Abstimmung:
zu 1. Einstimmige
Annahme zu 2. Einstimmige
Annahme zu 3. Einstimmige
Annahme zu 4. Einstimmige
Annahme zu 5. Einstimmige
Annahme zu 6. Einstimmige
Annahme zu 7. Einstimmige
Annahme zu 8. Einstimmige
Annahme zu 9. Einstimmige
Annahme zu 10. Einstimmige
Annahme zu 11. Einstimmige
Annahme zu 12. Einstimmige
Annahme zu 13. Einstimmige
Annahme 19. Sitzung des OBR 2
am 04.02.2013, TO I, TOP 4 Auf Wunsch der
GRÜNE-Fraktion wird die Vorlage absatzweise abgestimmt.
Auf Wunsch der CDU-Fraktion wird die Vorlage
ziffernweise abgestimmt. Beschluss: Anregung OA 318 2013
Anregung OA 319 2013
Anregung OA 320 2013
Anregung OA 321 2013
Anregung OA 322 2013
Anregung OA 323 2013
Anregung OA 324 2013
Anregung OA 325 2013
Anregung OA 326 2013
1.
a) Die Vorlage B 466 wird bis zur nächsten turnusmäßigen
Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten,
die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. 2.
Die
Vorlage OF 265/2 wird in der folgenden geänderten Fassung beschlossen:
"Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Im
Rahmen des Bebauungsplanverfahrens Nr. 569 sind eine umfängliche
Kinderbetreuung und ein schulisches Angebot in den Stadtteilen Westend und
Bockenheim so frühzeitig sicherzustellen, dass im Bedarf keine Defizite
entstehen. In die Planungen sind der Ortsbeirat 2 und die drei
Kinderbeauftragten des Stadtbezirks einzubeziehen. In die
Planung eines Grundschulangebotes ist zwingend die Bereitstellung von
genügend Plätzen für die außerschulische Betreuung (Hortplätze und Erweiterte
Schulische Betreuung) einzubeziehen." 3.
Die
Vorlage OF 273/2 wird abgelehnt. 4.
Die
Vorlage OF 263/2 wurde zurückgezogen. 5.
Die
Vorlage OF 264/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.
6.
Die Vorlage OF 266/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass
im letzten Satz des Tenors die Worte "von auswärtigen" durch die
Worte "vieler verschiedener" ersetzt wird.
7.
Die
Vorlage OF 267/2 wird abgelehnt. 8.
Die
Vorlage OF 268/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Tenor folgender
zweiter Satz eingefügt wird: "Vorrangig ist auf den Erhalt
wertvoller und stadtteilprägender Bäume zu achten."
9.
Die
Vorlage OF 269/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.
10.
Die Vorlage OF 270/2 wird in der vorgelegten Fassung
beschlossen. 11. Die Vorlage OF 271/2 wird mit der Maßgabe
beschlossen, dass im Tenor folgender Satz angefügt wird:
"Sollten sich im laufenden Planungsverfahren keine Bewerber finden, die
das Projekt wirtschaftlich realisieren können, so ist über die Zukunft des
Philosophicums neu zu entscheiden." 12.
Die Vorlage OF 272/2 wird in der folgenden geänderten Fassung
beschlossen: "Der Magistrat wird beauftragt, Sorge dafür zu
tragen, dass für die bestehenden Professorenvillen im Bebauungsplan anstelle
der im Strukturplan angegebenen Traufhöhe TH(max) = 12 m die Ausweisung der
tatsächlichen Traufhöhe der Bestandsgebäude als TH(max) erfolgt."
13.
Die Vorlage OF 274/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass
der letzte Satz des Tenors gestrichen wird. 14.
Die Vorlage OF 293/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen
Sitzung zurückgestellt. Abstimmung:
zu 1.
Einstimmige Annahme zu 2.
Einstimmige Annahme zu 3.
CDU, 1 SPD, FDP und FREIE WÄHLER gegen GRÜNE, 1 SPD und
LINKE. (= Annahme)
zu 5. GRÜNE, SPD,
LINKE. und FDP gegen 4 CDU und FREIE WÄHLER (= Ablehnung); 2 CDU (=
Enthaltung) zu 6. Absatz 1: GRÜNE,
FDP und FREIE WÄHLER gegen 4 CDU (= Ablehnung); 2 CDU, SPD und LINKE. (=
Enthaltung) Absatz 2: GRÜNE, SPD und FREIE WÄHLER gegen CDU und FDP (=
Ablehnung); LINKE. (= Enthaltung) Absatz 3: GRÜNE, 1 CDU, SPD, FDP und
FREIE WÄHLER gegen 4 CDU (= Ablehnung); 1 CDU und LINKE. (= Enthaltung)
zu 7.
CDU, 1 SPD, LINKE., FDP und FREIE WÄHLER gegen
GRÜNE (= Annahme); 1 SPD (= Enthaltung) zu 8.
Annahme bei Enthaltung 1 SPD zu 9.
GRÜNE, LINKE. und FREIE WÄHLER gegen CDU (= Ablehnung); SPD
und FDP (= Enthaltung) zu 10. GRÜNE, SPD,
LINKE. und FREIE WÄHLER gegen CDU und FDP (= Ablehnung)
zu 11.
GRÜNE, 1 SPD und LINKE. gegen 5 CDU und FDP (= Ablehnung); 1
CDU, 1 SPD und FREIE WÄHLER (= Enthaltung) zu 12.
Annahme bei Enthaltung FDP zu 13.
Ziffer 1.: GRÜNE, 3 CDU, SPD, LINKE., FDP und FREIE WÄHLER
gegen 3 CDU (= Ablehnung) Ziffer 2.: GRÜNE, SPD und LINKE. gegen CDU und
FREIE WÄHLER (= Ablehnung); FDP (= Enthaltung)
zu 14.
Einstimmige Annahme