Bebauungsplanverfahren Nr. 569 „Senckenberganlage/Bockenheimer Warte“ Strukturplan „Kulturcampus Frankfurt“
Vorlagentyp: B
Inhalt
S A C H S T A N D :
Bericht des Magistrats vom 29.10.2012, B
466 Betreff: Bebauungsplanverfahren Nr. 569
"Senckenberganlage/Bockenheimer Warte" Strukturplan
"Kulturcampus Frankfurt" Strukturplan "Kulturcampus
Frankfurt" Anlass der Planung Im Zuge der Weiterentwicklung des Hochschulstandorts
Frankfurt am Main wird das bisherige Campusgelände in Bockenheim und
Westend-Süd aufgegeben. Die Gebäude sind den Anforderungen eines
zukunftsorientierten Universitätsbetriebes nicht mehr gewachsen. Auf Grund
fehlender bebaubarer Grundstücke kann der notwendige weitere Ausbau an diesem
Standort nicht erfolgen. Neben dem naturwissenschaftlichen Campus Riedberg und
dem Areal des Klinikums in Niederrad/Sachsenhausen wird deshalb der Campus
Westend als Standort für die Geistes-, Sozial- und Kulturwissenschaften
ausgebaut. Das bisherige Universitätsgelände wird nach dem Umzug neuen
städtebaulichen Nutzungen zur Verfügung stehen. Geplant ist, den bislang monofunktional genutzten
Universitätsbereich zu einem integralen Stadtquartier mit einer Mischung von
Wohnen, Kultur, Gewerbe und Einzelhandel zu entwickeln. Grundsätzlich sollen
die verkehrlich hervorragend erschlossenen innerstädtischen Flächen für eine
verdichtete Bebauung genutzt werden. Den städtebaulichen Maßstab hierfür bilden
die vorhandene Bebauung sowie die benachbarten Quartiere im Westend und in
Bockenheim. Mit der Entscheidung des Landes
Hessen, die Hochschule für Musik und Darstellende Kunst (HfMDK) auf die
ehemaligen Universitätsflächen in Bockenheim zu verlagern, ist es außerdem Ziel
der vorliegenden Planung, die planungsrechtliche Grundlage für die Entwicklung
eines neuen "Kulturcampus" vorzubereiten. Es werden entsprechende Flächen für
die Hochschule und für ergänzende Kultureinrichtungen benötigt. Zusammen mit
der bestehenden Einrichtung der Städtischen Bühnen im Bockenheimer Depot werden
Synergieeffekte auf dem neuen Kulturcampus zukünftig nutzbar sein. Als weiterer
Bestandteil des "Kulturcampus" plant die bereits vor Ort ansässige
Naturforschende Senckenbergische Gesellschaft ihren Museums- und
Forschungsbetrieb zu erweitern. Hierfür soll Planungsrecht für ausreichend
große Flächen geschaffen werden. Verfahren Für die Umsetzung dieser städtebaulichen Ziele ist
die Aufstellung eines neuen Bebauungsplans erforderlich. Mit dem Bebauungsplan
"Bockenheimer Warte/Senckenberganlage" soll zukünftig die Rechtsgrundlage für
eine geordnete städtebauliche Entwicklung der frei werdenden Flächen geschaffen
werden. In Fortentwicklung der
städtebaulichen Rahmenplanung des Büros K9 Architekten aus dem Jahr 2003 und
des im Rahmen eines bürgerschaftlichen offenen Diskurses modifizierten
Rahmenplans von 2010 bildet das vorliegende städtebauliche Konzept das Ergebnis
der 2011/2012 durchgeführten Planungswerkstätten zum "Kulturcampus Frankfurt"
abstrakt ab. Es bezieht sich dabei auf den gemeinsam erarbeiteten
"Konsensplan" und übersetzt diesen in einen Strukturplan unter Berücksichtigung
planungsrechtlich relevanter Aspekte. Dieser dient letztlich als Grundlage zur
Vorbereitung der verbindlichen Bauleitplanung. In Ergänzung des vorliegenden Strukturplans wurde
eine Reihe von Einzelaspekten im Rahmen der Planungswerkstätten diskutiert und
protokolliert. Diese sind überwiegend nicht im Zuge der Bauleitplanung
regelbar, sondern vielmehr als Gegenstand gesonderter Fachplanung auf
unterschiedlichen Maßstabsebenen oder als Gegenstand insbesondere finanzieller
Entscheidungen zu betrachten. Neben der formellen Bürgerbeteiligung im Rahmen des
Bebauungsplanverfahrens, ist die Information bzw. Einbeziehung von Bürgern bei
speziellen Fragestellungen wie zum Beispiel der Gestaltung des öffentlichen
Raums angedacht. Daneben gibt es die, aus den Planungswerkstätten
hervorgegangenen Arbeitsgruppen zu einzelnen Themen, wie sie von der ABG
Frankfurt Holding angeboten werden z.B. zu den Themen "Wohnen" und
"Studierendenhaus". Darüber hinaus stellt der Magistrat zurzeit Überlegungen
an, einen Beirat zu bilden, der das gesamte Vorhaben "Kulturcampus
Bockenheim" in seiner Entwicklung begleiten soll. Lage Das Planungsgebiet liegt innenstadtnah im Ortsbezirk
2, in den Stadtteilen Bockenheim und Westend. Es umfasst im Wesentlichen das
heutige Universitätsgelände Bockenheim und die Liegenschaften der
Senckenbergischen Gesellschaft. Es erstreckt sich zwischen der Sophienstraße und dem
Bockenheimer Depot im Norden und der Georg-Voigt-Straße im Süden. Im Osten wird
es von der Senckenberganlage und der Zeppelinallee, im Westen von der
Gräfstraße begrenzt. Das gesamte Gebiet hat eine Größe von ca. 18 ha.
Städtebauliches Konzept Übergeordnetes Ziel des Planungskonzeptes ist die
Entwicklung eines urbanen Stadtquartiers mit einer vielfältigen
Nutzungsmischung aus Wohnen, Arbeiten, Einkaufen und Gastronomie sowie großen
Bereichen für Kultur und Wissenschaft zur Entwicklung des "Kulturcampus
Frankfurt". Das neue Quartier unterteilt sich von
Norden nach Süden in vier Bereiche. Diese werden von dem vorhandenen
Straßennetz gebildet. Darüber hinaus ist vorgesehen, das zukünftige Quartier
durch eine begrünte Wegeverbindung im Nord-Südverlauf und die Wiederaufnahme
der historischen Jügelstraße zu gliedern. Innerhalb dieser Zonierung gelingt es, flexibel
gestaltbare Baufelder, städtische Plätze und großzügige öffentliche Grünflächen
von hoher Qualität zu platzieren. Die neuen Wohnquartiere werden entlang der
Grünflächen und der angrenzenden Wohnbebauung Bockenheims angeordnet. Entlang
der stark befahrenen Senckenberganlage bietet die Planung die Möglichkeit zur
Positionierung gewerblicher Nutzungen. Die Möglichkeit der kulturellen Nutzungen durchziehen
das gesamte Planungsareal. Hierbei werden die Flächen für die Hochschule für
Musik und Darstellende Kunst voraussichtlich in Nachbarschaft der
städtischen Bühnen (ehemaliges Straßenbahndepot) zur Realisierung kommen
können. Weitere musik- und theateraffine Nutzungen können im Baufeld zwischen
Senckenberganlage und Jügelstraße realisiert werden. Das Gebäude des Studierendenhauses soll erhalten
bleiben. Es ist vorgesehen, die dort vorhandenen Nutzungen von
Kindertagesstätte und Studentenwohnheim fortzuführen und, vorbehaltlich der
Finanzierbarkeit, durch ein Angebot von stadtteilkulturellen und
funktionsoffenen Räumlichkeiten zu ergänzen. Die Lage des denkmalgeschützten Gebäudes des
Philosophicums innerhalb eines Baufeldes ermöglicht dessen Erhalt. In
Abhängigkeit von der Entscheidung über den Gebäudeerhalt kann alternativ an
dieser Stelle eine Neubebauung realisiert werden. Sowohl beim Philosophicum,
als auch beim Studentenwohnheim, muss die Frage nach Erhalt oder Abriss
fachlich von der Denkmalschutzbehörde entschieden werden. Das Baufeld um das bestehende Studentenwohnheim ist
daher in zwei Varianten dargestellt: Bei einem Erhalt des Denkmals ist
vorgesehen, Grün- und Wegeverbindungen von der Bockenheimer Warte zur südlichen
Grünfläche durch die vorhandenen, offenen Erdgeschossarkaden des Gebäudes zu
führen. Im Falle eines Abrisses würde ein erweitertes neues Baufeld entstehen,
das im Westen ausreichend Raum für eine begrünte Wegeverbindung in geradliniger
Fortsetzung der südlichen Allee belässt. Der denkmalgeschützte Gebäudekomplex zwischen
Mertonstraße und Robert-Mayer-Straße bleibt als Ensemble bestehen und wird im
Rahmen einer Nutzung durch die Senckenbergische Naturforschende Gesellschaft
auch zukünftig einer öffentlichen, kulturellen und wissenschaftlichen Nutzung
zur Verfügung stehen. Das Gebäude der ehemaligen Pharmazie bleibt erhalten und
wird als Forschungszentrum für Biodiversität und Klima umgenutzt. Dieses bildet
den Abschluss des neuen Grünbandes. Der städtebauliche Entwurf integriert die Villen im
Süden des Plangebiets. Entlang der lärmbelasteten Senckenberganlage werden
gewerbliche Nutzungen positioniert, weiter westlich ist die Unterbringung von
Wohnnutzung oder von sozialen Einrichtungen vorstellbar. Die Planung sieht grundsätzlich eine moderate,
gleichmäßige Höhenentwicklung von fünf bis sieben Geschossen vor. Die Höhe
orientiert sich an den benachbarten Geschossigkeiten. Im Süden des Planungsgebietes bilden der vorhandene
AFE-Turm und der angrenzende, bestehende Hochhauspulk südlich der
Georg-Voigt-Straße den Höhenmaßstab. Entsprechend dem Hochhausentwicklungsplan
ermöglichen eine gewerblich genutzte Hochhausgruppe und ein Wohnturm an dieser
Stelle die Ausweisung einer angemessenen urbanen Dichte. Entlang der Zeppelinallee können zwei weitere
Hochpunkte als markanter Blickfang der zukünftigen kulturellen Nutzung
entstehen. Sie beziehen sich in ihrer Lage und Höhe auf das östlich benachbarte
Hochhaus "Westarkaden" der KfW- Bankengruppe und flankieren das Gebäude der
ehemaligen Dondorfschen Druckerei. Im zentralen Quartier wird über Grünflächen und
fußläufige Wegeverbindungen die Vielfalt der angrenzenden Nutzungen im
städtischen Raum abgebildet und erlebbar gemacht. Die geplanten öffentlichen Grünflächen sollen künftig
Bereiche für Naherholung, Spielplätze und ähnliche Nutzungen aufnehmen. Südlich
der Mertonstraße ist eine Gestaltung des Grünzuges als öffentlich zugänglicher
Museumspark geplant. In Anlehnung an den Verlauf der ehemaligen Landwehr
verbindet eine grüne Allee die einzelnen Quartiere und Grünflächen miteinander.
Das Senckenberg Museum erfährt mit der Lage am zukünftigen Grünzug eine
Aufwertung und erhält die Möglichkeit, eine zweite Schauseite und
Eingangssituation nach Westen auszubilden. Auf 24 m Breite bietet die historische Achse der
Jügelstraße Raum für kulturelles Geschehen. In diesem Zusammenhang ist
vorgesehen, auch die Mertonstraße als Fuß- und Radwegeverbindung beizubehalten
und für den motorisierten Verkehr zu sperren. Sie kann als Fläche für urbane
Freizeitgestaltung ausgestaltet werden, hier können u.a. Spielbereiche
entstehen. Es entstehen so qualitativ
hochwertige Stadträume, die durch die sie umgebenden Nutzungen belebt und
bespielt werden können. Diese Freiräume verbinden die einzelnen kulturellen und
öffentlichen Nutzungen zum "Kulturcampus". Rund um die Bockenheimer Landstraße sollen
Verkaufsflächen und Gastronomie entstehen können, die mit der vorhandenen
urbanen Struktur vernetzt werden. Sie sollen das Einzelhandelsangebot der
Leipziger Straße ergänzen und der Versorgung des Stadtteils dienen. Ziel ist
hierbei die Stärkung der vorhandenen Einzelhandelsstruktur in Bockenheim.
Entlang der Jügelstraße sind darüber hinaus weitere öffentlichkeitswirksame
Nutzungen in den Erdgeschosszonen vorgesehen. Art der baulichen Nutzung
gemäß Baunutzungsverordnung (BauNVO) Allgemeine Wohngebiete gemäß § 4 BauNVO (WA) Die Festsetzung der Allgemeinen Wohngebiete soll aus
dem städtebaulichen Ziel heraus erfolgen, die Wohnnutzung in innerstädtischen
Lagen zu stärken und diese durch die dem Wohnen dienenden Nutzungen zu
ergänzen. Die Festsetzung von Allgemeinen
Wohngebieten erfolgt durchgängig in den Bereichen, in denen die Belastung durch
Verkehrslärmemissionen vergleichsweise gering ist. Die Nachbarschaft von
Wohnen, kulturellen Nutzungen, Einzelhandel und Gewerbe ist ausdrücklich
städtebaulich gewünscht. Ziel ist die Etablierung eines urbanen Wohnens der
kurzen Wege. Der vorliegende Standort in den beliebten Stadtteilen Bockenheim
und Westend eignet sich in hervorragender Weise, diese Art von innerstädtischem
Wohnen zu realisieren und damit einem breiten Bedürfnis der Bevölkerung zu
entsprechen. Vor diesem Hintergrund sollen die
Baufelder entlang der südlichen Gräfstraße und Teile der Baufelder westlich der
Jügelstraße als Allgemeines Wohngebiet (WA) festgesetzt werden. Diese
Festsetzung orientiert sich am Charakter der westlich angrenzenden Bebauung
Bockenheims und arrondiert diese. Die Entstehung eines zusammenhängenden
Wohnquartiers mit einem breit gefächerten Wohnungsangebot soll hiermit
ermöglicht werden.
Die hier neu entstehenden
Wohnungen können sich in weiten Teilen zur öffentlichen Grünfläche orientieren.
Die unmittelbare Lage am innerstädtischen Grün und die damit verbundene
Durchlüftung und Besonnung der Gebäude sowie die Nähe zum Zentrum bieten hohe
Wohnqualitäten.
Am südlichen Ende des öffentlichen
Grünbereichs ist ein Wohnhochhaus geplant. Es liegt in prominenter Lage und
sichert mit seiner speziellen Wohnform ein vielfältiges Wohnungsangebot im
Plangebiet. Auf dem Kulturcampus Frankfurt
beabsichtigt die ABG Frankfurt Holding, ein urbanes Quartier zu errichten. Ziel
ist es, einen harmonischen Übergang zwischen den Stadtteilen Westend und
Bockenheim zu schaffen. Dabei sollen Wohnangebote für alle Bevölkerungsgruppen
realisiert werden. Oberstes Ziel ist eine sozialverträgliche
Quartiersentwicklung- und belegung. Aus diesem Grund sollen in einem
ausgewogenen Verhältnis sowohl Eigentumswohnungen, frei finanzierte
Mietwohnungen, als auch geförderte Wohnungen errichtet werden. Der Magistrat hält eine sozialverträgliche Mischung
mit einem Anteil von ca. 30 % im Bereich des geförderten Wohnungsbaus für
angemessen. Dies wird auch auf dem Kulturcampus Frankfurt entsprechend
berücksichtigt werden. Die Quote bezieht sich auf die Gesamtzahl der
Bruttogeschoßfläche des zu errichtenden Wohnraums. Dabei sollen sich die
geförderten Wohnungen auf das gesamte Areal verteilen. Eine schwerpunktmäßige
Differenzierung soll dementsprechend nicht erfolgen. Neue Wohnformen wie "Gemeinschaftliche Wohnprojekte"
sollen in der von der Stadtverordnetenversammlung vorgesehenen Größenordnung in
Höhe von 15% berücksichtigt werden. Sie sind nach Auskunft der ABG Frankfurt
Holding in allen Bereichen unter Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit
vorstellbar, d.h. sowohl im Bereich der Eigentumswohnungen, der frei
finanzierten als auch der geförderten Wohnungen. Mischgebiete gemäß § 6 BauNVO (MI) Mischgebiete dienen grundsätzlich der Unterbringung
von Wohnen und Gewerbe. Darüber hinaus sollen sie in Ergänzung zu den
ausgewiesenen "Sondergebieten Kultur/Wissenschaft" die Ansiedelung von weiteren
kulturellen und wissenschaftlichen Einrichtungen ermöglichen, beispielsweise
aus den Bereichen Musik, Tanz und Theater. Auch die Ansiedlung von
Einzelhandelsangeboten ist zulässig. Das Flächenangebot ist somit flexibel. In
den mit MI festgesetzten Gebieten ist eine urbane Nutzungsmischung gewünscht,
die einen ausreichend hohen Wohnanteil beinhaltet. Auch in den ausgewiesenen Mischgebieten gilt die
sozialverträgliche Mischung mit einem Anteil von ca. 30 % im Bereich des
geförderten Wohnungsbaus bezogen auf die Gesamtzahl der Bruttogeschoßfläche des
zu errichtenden Wohnraums. Kerngebiete gemäß § 7 BauNVO (MK) In diesen Bereichen sollen entsprechend den
allgemeinen städtebaulichen Zielen arbeitsplatzintensive Nutzungen in einer
verdichteten Bebauung angesiedelt werden. Hiermit wird der zentralen Lage und
der Bedeutung des Gebietes für die Gesamtstadt Rechnung getragen. Auch
kulturelle und soziale Nutzungen sind hier planungsrechtlich zulässig. Im Sinne einer Nutzungsmischung und zur Schaffung von
innerstädtischem Wohnraum, soll in Ergänzung zu den ausgewiesenen WA- und
MI-Gebieten, Wohnen in allen Kerngebieten zugelassen werden. Auf Grund der
Größe der Baufelder ist die Anordnung von Wohnflächen innerhalb des
Kerngebietes in weniger von Lärm beeinträchtigten Bereichen möglich. Sondergebiete - Kultur/ Wissenschaft Die Sondergebiete - Kultur/Wissenschaft- sollen
zukünftig den vorwiegenden Teil der Einrichtungen des geplanten "Kulturcampus"
aufnehmen. Es ist geplant, das Sondergebiet für weitere kultur- und
wissenschaftsaffine Nutzungen zu öffnen, wie zum Beispiel studentisches Wohnen,
Kindertagesstätten, Schank- und Speisewirtschaften und kulturaffines
Gewerbe. Ziel dieser Festsetzung ist es, einen
funktionalen und räumlich ausreichend großen Kulturcampus zu schaffen, der mit
den notwendigen ergänzenden Nutzungen als Ganzes funktionieren kann und zu
einem lebendigen und vielseitigen Bestandteil des neuen Areals wird.
Synergieeffekte der einzelnen Nutzer untereinander werden ermöglicht. Fläche für den Gemeinbedarf - Kultur - gemäß § 9 (1)
Nr. 5 BauGB Die Fläche des ehemaligen
Straßenbahndepots nördlich der Bockenheimer Landstraße soll als Fläche
für den Gemeinbedarf - Kultur - festgesetzt werden. Hiermit wird die bestehende
Nutzung als Theater durch die städtischen Bühnen planungsrechtlich gesichert.
Betreuungsbedarf/Kindertagesstätten/Sozialeinrichtunge
n Um eine größtmögliche Flexibilität in
der Verortung der einzelnen Einrichtungen für Kinderbetreuung zu bewahren
sollen separate Flächen für soziale Infrastruktur nicht explizit
festgeschrieben werden. Sie sind planungsrechtlich innerhalb der Baufelder in
Allgemeinen Wohngebieten, Misch- und Kerngebieten und in den Sondergebieten -
Kultur/Wissenschaft- grundsätzlich zulässig. Ihre tatsächliche Realisierung
wird im Rahmen vertraglicher Vereinbarungen gesichert werden. Neben der Errichtung neuer Betreuungseinrichtungen
ist vorgesehen, die Kindertagesstätte im Studierendenhaus zu erhalten und zu
erweitern. Gebäudehöhen Grundsätzlich sieht die Planung, mit Ausnahme der
beiden Hochhausgruppen, eine ruhige, gleichmäßige Höhenentwicklung vor, die
ihren Maßstab in den bestehenden und umgebenden stadträumlichen Begebenheiten
findet. Westlich des Grünzuges bilden die
vorhandenen, überwiegend fünfgeschossigen Gebäude Bockenheims mit ihren hohen
Geschossen den Maßstab für die Höhenentwicklung der neuen Wohnquartiere. Eine
neue Bebauung entlang der Gräfstraße soll - soweit nicht die Höhe des
denkmalgeschützten Philosophicums zu berücksichtigen ist - diese Höhe nicht
wesentlich überschreiten, folglich soll hier eine einheitliche maximale Höhe
von ca. 19 m festgesetzt werden. Nach Osten hin steigt die Höhenentwicklung der
Bebauung leicht an. Dies geschieht zum einen in Hinblick auf die gewünschten,
den Stadtraum belebenden, öffentlich zugänglichen Nutzungen: die Etablierung
von Kulturbetrieben, Gastronomie oder Einzelhandel erfordert eine ausreichende
Geschosshöhe. Entlang der Senckenberganlage und der Zeppelinallee ist es
außerdem notwendig, den breiten öffentlichen Verkehrsflächen ihre städtebaulich
gewünschte räumliche Fassung zu geben. Es gilt zudem auf den innenstadtnahen,
hervorragend erschlossenen Flächen eine nachhaltige Ausnutzung zu ermöglichen.
Entsprechend ist vorgesehen östlich des Grünzuges eine überwiegende Höhe von 23
m festzusetzen.
Eine Beeinträchtigung der
angrenzenden Bestandsbebauung des Westends ist auf Grund des breiten östlichen
Abstandes in Form von öffentlichen Verkehrsflächen und Grünanlagen nicht zu
erwarten. Der denkmalgeschützte Gebäudekomplex
zwischen Mertonstraße und Robert-Mayer-Straße sowie die alte Pharmazie werden
entsprechend ihrer bestehenden Höhenentwicklung festgesetzt. Eine mögliche
ergänzende Neubebauung soll hier in Anlehnung an den Bestand erfolgen. Die denkmalgeschützten Villen im Süden sollen mit
einer maximalen Traufhöhe von 12 m festgesetzt werden. Die hier
ausgewiesenen neuen Baufelder ergänzen den Bestand in entsprechender Höhe, um
eine einheitliche Höhenentwicklung zu erzielen. Mit der als Kerngebiet festgesetzten Hochhausgruppe
südlich der Robert-Mayer-Straße werden die Baumassen konzentriert. Der
Bebauungsplan soll hier zwei Baufelder mit maximal 140 m bzw. 100 m Höhe
ausweisen, wie es im fortgeschriebenen Hochhausentwicklungsplan (M 106/08) von
der Stadtverordnetenversammlung beschlossen wurde. Die Hochhausgruppe wird im stadträumlichen
Zusammenhang des Hochhauspulks "Messeviertel" gesehen und als dessen nördliche
Begrenzung begriffen. Sie steht in unmittelbarer Nachbarschaft zu den
Hochhäusern der Kassenärztlichen Vereinigung (Georg-Voigt-Straße 15) und des
Plaza Bürocenters/Marriott-Hotels (Hamburger Allee 2-4). Die Anordnung der Hochhäuser an dieser Stelle wird
als städtebaulich sinnvoll angesehen. Sie schließen an die bereits bestehende
Hochhausgruppe um die Ludwig-Erhard-Anlage (Messeviertel) an. Die
Ensemblewirkung der Hochhäuser ist Ausdruck intensiver Nutzung und Zeichen
einer kompakten Stadt. Die bauliche Verdichtung wird dahingehend gesteuert, sie
an innerstädtischen, gut durch den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV)
erschlossenen Standorten zu bündeln. Mit der Konzentration der Hochhäuser in
einer Gruppe gelingt es darüber hinaus, für den übrigen Planungsbereich eine
maßvolle und einheitliche Höhenentwicklung sicher zu stellen sowie ein
vergrößertes Angebot an öffentlichen Freiflächen zu schaffen. Die konkrete Lage
und Ausrichtung der einzelnen Hochbauten werden hinsichtlich der zu erwartenden
Verschattung von Nachbargebieten noch überprüft und optimiert. Als städtebaulich markanter Abschluss am südlichen
Ende der Grünanlagen soll Baurecht für ein Wohnhochhaus mit einer maximalen
Höhe von 70 m geschaffen werden. Es ergänzt die im Süden des Areals entstehende
Hochhausgruppe und erweitert das Wohnungsangebot in Anzahl und Form. Der
Entwurf kommt hiermit der Zielsetzung der Stadt Frankfurt am Main nach, eine
angemessene Wohnungsversorgung durch ein breites und dauerhaftes
Wohnungsangebot unter Berücksichtigung unterschiedlicher Wohnbedürfnisse
herbeizuführen. Auf Grund der Tatsache, dass Wohnen, Arbeiten und Freizeit an
zentralen Standorten eng miteinander verknüpft werden können gewinnt das Thema
des innerstädtischen Wohnens in Hochhäusern zunehmend an Bedeutung. Das Wohnhochhaus ist mit einer Sockelbebauung
verbunden, die mit einer maximalen Höhe von ca. 19 m den Übergang zur
umgebenden Bebauung bildet und gleichzeitig die Maßstäblichkeit des
Straßenraums sichert. Auch die Hochhausgruppe im Kerngebiet ist von einer
niedrigeren Bebauung gefasst. Die Höhe von 23 m passt sich der nördlich
angrenzenden Höhenfestsetzung entlang der Senckenberganlage an, die mit nur 15
m Höhe festgesetzte Randbebauung bildet einen abgestimmten Übergang zur
benachbarten südlichen Villenbebauung. Entlang der Zeppelinallee werden zwei Baufelder mit
einer maximalen Höhe von 50 m festgesetzt. Hier soll zusammen mit dem
östlich benachbarten Hochhaus der KfW- Bankengruppe ein stadträumliches
Ensemble als akzentuierter nördlicher Auftakt des neuen Quartiers entstehen.
Zudem wird der weite Kreuzungsbereich stadträumlich gefasst. Durch diese Höhenfestsetzung wird außerdem
Planungsrecht geschaffen, das der Hochschule für Musik und Darstellende Kunst,
als voraussichtlichen Hauptnutzer des Sondergebietes Kultur/Wissenschaft, eine
umfassende räumliche Entwicklung ermöglicht. Denkbar ist die Einrichtung eines
Probenturms, der im nördlichen Baufeld das bestehende Gebäude der Alten
Druckerei flankiert und ergänzt. Es entsteht ein Ensemble, das getrennt oder
als Einheit funktionieren kann. Das Gebäude der Universitätsbibliothek im
Kreuzungsbereich Zeppelinallee/ Bockenheimer Landstraße steht unter
Denkmalschutz. Das im Bebauungsplan festgesetzte Maß der baulichen Nutzung
umfasst den Bestand, so dass das Gebäude neben dem ohnehin gegebenen
Bestandsschutz auch planungsrechtlich weiterhin gesichert wird. Im Rahmen der
Hochschulplanung wird seitens der Eigentümer dennoch geprüft werden müssen, ob
und in welchem Umfang das speziell für die Zwecke einer Bibliothek konzipierte
Gebäude umgenutzt werden kann. Als Option ist vorgesehen, für den Fall einer
Aufgabe des Kulturdenkmals als markanten Eckpunkt an der Kreuzung ein weiteres
Baufeld mit 50 m Höhe festzusetzen. Die umgebenden Flächen weisen eine maximale Höhe von
25 m auf und bilden damit eine Übergang zum südlich des Depots
angrenzenden Baufeld, das, wie südlich der Bockenheimer Landstraße, mit einer
maximalen Höhe von 23 m ausgewiesen werden soll. Verkehr Das Plangebiet ist mit seiner Lage am Alleenring für
den motorisierten Individualverkehr (MIV) sehr gut an das städtische und
überörtliche Netz angeschlossen. Es wird von drei Straßen gequert: Die
Bockenheimer Landstraße verbindet das Gebiet unmittelbar mit der City und
stellt eine wichtige Stadtteilverbindung dar. Die Mertonstraße ist keine
öffentliche Straße, sondern Teil des für Kraftfahrzeugverkehre nicht
befahrbaren Vorbereichs des Hauptgebäudes der Universität, und erschließt von
Westen aus die unter der Seminarbibliothek und dem nördlich angrenzenden Platz
befindliche Tiefgarage der Universität. Die Robert-Mayer-Straße erschließt
unterschiedliche Universitätsgebäude und verläuft über die Senckenberganlage
zum Kettenhofweg. Das Gebiet ist über den ÖPNV sehr gut in das städtische Netz
eingebunden und wird über Straßen begleitende Fußwege erschlossen. Die
Radverkehrskonzeption der Stadt Frankfurt am Main weist im Bereich des
Planungsgebietes die Fahrradrouten Bockenheim - Museumsufer (entlang der
Robert-Mayer-Straße) und Bockenheim - Innenstadt (entlang der Bockenheimer
Landstraße) aus. Über die Gräfstraße verläuft außerdem eine geplante
Radwegeverbindung Bockenheim - Ginnheim. Als wesentliche Änderung in der Verkehrsführung sieht
der Strukturplan die Öffnung der Mertonstraße als Verbindung zwischen
Gräfstraße und Senckenberganlage vor. Vorgeschlagen wird eine Freigabe für den
Andienungs- und Lieferverkehr. Das Ergebnis der verkehrlichen Untersuchung zeigt,
dass auch unter Einbeziehung der Belastungszunahme durch die Umnutzungen im
Planungsgebiet die Leistungsfähigkeit des Straßennetzes und der Knotenpunkte
weiterhin gegeben ist und keine Erweiterungen oder Umbauten notwendig
werden. Im Rahmen der Planungswerkstätten
wurden von den Bürgern unterschiedliche Anregungen zur Verkehrsführung und
Verkehrssituation gegeben. Diese wurden aufgenommen und fachgerecht durch das
Büro Durth Roos geprüft und bewertet. Als grundsätzlich machbar erwiesen sich
vier Maßnahmen, die mit den Fachämtern noch abgestimmt werden müssen. Maßnahme 1 beinhaltet das Nichtöffnen der
Mertonstraße für den Kraftfahrzeugverkehr und deren Nutzung als Fußgängerzone.
Maßnahme 2 bedeutet das Verlagern der
Tiefgaragen-Zufahrten aus der Mertonstraße in die Senckenberganlage und
Gräfstraße. Die Mertonstraße bliebe somit gänzlich Kfz-frei. Maßnahme 3 sieht das Einrichten eines Linksabbiegers
(Wendemöglichkeit) von der Senckenberganlage aus Richtung Süden kommend nach
Westen in die Bockenheimer Landstraße vor. Diese Fahrbeziehung würde auch der
Erreichbarkeit der geplanten Tiefgaragen- Zufahrten an der Senckenberganlage
dienen. Maßnahme 4 geht von einer Reduzierung
des Querschnittes der Bockenheimer Landstraße zwischen Senckenberganlage und
Bockenheimer Warte aus. Grün- und Freiraumplanung Grün- und freiraumplanerische Bestandssituation
Im Planungsgebiet finden sich heute, ohne
Berücksichtigung der Grünflächen innerhalb der Senckenberganlage, die in ihrem
Bestand erhalten bleiben, ca. 28.000 qm begrünte Flächen und über 300 Bäume im
privaten und öffentlichen Bereich. Es gibt nur wenige größere, zusammenhängende
Grünanlagen und Grünflächen. Die Grünfläche zwischen Mensa, Philosophicum und
Studentenhaus zählt hierzu. Sie zeigt einen eigenen Charakter und ist mit sehr
großen wertvollen Bäumen, Pflanzflächen und modellierten Rasenflächen
gestaltet. Weitere größere begrünte Bereiche sind die Rasenfläche südlich des
Depots und die Außenanlagen im südlichsten Block um die Villen, der Pharmazie
und dem Institut für angewandte Physik. Eine Vielzahl der Vorgärten und einige
der Abstandsflächen zwischen den Gebäuden sind begrünt. Ein häufiges
Gestaltungselement sind bepflanzte Kübel und Hochbeete. Die heterogene Struktur der Gebäude, der Freiräume
und ihrer häufig geringen Aufenthaltsqualität bei einem insgesamt niedrigen
Anteil an zusammenhängenden Grünflächen und die fehlenden ablesbaren
Wegeverbindungen sind als Mängel zu beschreiben. Besonders vor dem Hintergrund
der Entwicklung neuer Wohnbauflächen ist zudem ein Defizit an wohnungsnahen
Freiräumen festzustellen. Grün- und freiraumplanerisches Konzept Im neu entwickelten Konzept für den Kulturcampus
Frankfurt zwischen der Sophienstraße im Norden und der Georg-Voigt-Straße im
Süden ist eine Folge miteinander verknüpfter öffentlicher Platz- und
Wegeflächen und Grünanlagen vorgesehen. Eine Durchgängigkeit von Nord nach Süd
durch die vier Baublöcke, aus Richtung des Palmengartens bis zum
Theodor-W.-Adorno-Platz, ist so auf verkehrsfreien Wegen möglich. Dem Defizit an wohnungsnahen Freiräumen und
Spielbereichen kann mit dem vorliegenden Konzept begegnet werden. Neben der
Begrünung im öffentlichen Raum werden Festsetzungen zur Begrünung eines
bestimmten Anteils der privaten Baugrundstücke, der Dächer und der Tiefgaragen
vorgegeben. Zu berücksichtigen ist ebenfalls, dass begrünten Flächen und auch
der Dachbegrünung in Hinblick auf lokalklimatische Aspekte und die
erforderliche Bewirtschaftung des anfallenden Niederschlagswassers eine
wichtige Funktion zukommt. Vorhandene Bäume sollen erhalten bleiben. Sie sind
durch ihr bereits vorhandenes Volumen raumprägend und können zur Identifikation
beitragen. Eine Vielzahl neuer Baumpflanzungen wird im öffentlichen Raum und
auf den privaten Grundstücken vorgesehen. Im nördlichen Block zwischen Sophienstraße und
Bockenheimer Landstraße sind angrenzend an das Depot und zwischen den
Baufeldern öffentliche Platzflächen vorgesehen. Da die Flächen überwiegend
versiegelt sein werden, wird sich die Gestaltung über die Pflanzung von Bäumen
bestimmen. Über die Bockenheimer Landstraße
hinweg setzt sich in der Jügelstraße, die auf das alte Universitätsgebäude
zuläuft, der öffentliche Freiraum nach Süden fort. Auch diese Achse wird eher
steinern sein. Die Kastanien im Norden und die Platanen am Studierendenhaus
sollen erhalten bleiben und mit weiteren Baumpflanzungen ergänzt werden.
Eine grüne Achse gestaltet sich durch je eine
Grünfläche in den drei südlich der Bockenheimer Landstraße liegenden
Baublöcken, die über eine Grünverbindung verknüpft werden. Die Durchgängigkeit
der Baublöcke wird im südlichsten Block durch drei Wege komplettiert. Die
Grünfläche nördlich des Studierendenhauses verbindet die in Nordsüd-Richtung
verlaufende Grünverbindung mit der Jügelstraße. Die Fläche liegt im Bereich der
heute bereits vorhandenen Anlage und wird durch mehrere große Bäume, die
erhalten bleiben sollen, gestaltet. Zwischen einer Wohnbaufläche und dem Senckenberg
Museum verläuft die Grünverbindung in einer Breite von ca. 13 m weiter nach
Süden. Die an der Wegeverbindung liegende große Platane soll erhalten bleiben.
An die Verbindung grenzt ein "Museumspark" an. Hier soll ein zweiter Zugang zum
Museum als grünes Entree gestaltet werden. Den Abschluss der grünen Achse
bildet eine Grünfläche südlich der Robert-Mayer-Straße, die von Hochhäusern
flankiert wird.
Insgesamt bedeutet das neu
entstehende Konzept mit seinen miteinander verknüpften Grün- und Platzflächen
eine Verbesserung gegenüber der heutigen Situation. Grünplanerische Bilanz - Naturschutzrechtlicher
Eingriffsbilanz
Wie oben beschrieben finden sich
heute innerhalb des Plangebietes ca. 28.000 qm begrünte öffentliche und private
Fläche und mehr als 300 Bäume. Durch die sich verändernden baulichen Strukturen
wird es zum Eingriff in diesen Bestand kommen. Im neuen Konzept werden öffentliche Grünflächen als
Grünverbindung und Grünanlagen vorgesehen. Darüber hinaus soll es mit dem
Bebauungsplan zur Festsetzung eines Begrünungsanteils für die privaten
Baugrundstücke kommen, der je nach Baudichte variiert. Dies umfasst auch die
Begrünung auf Tiefgaragen und Dächern. Neben den als zu erhaltend
festzusetzenden Bäumen soll die Neupflanzung von Bäumen in den öffentlichen und
privaten Flächen vorgeschrieben werden. Der Erhalt des Altbaumbestandes sowie
eine ausgeglichene Bilanz im Vergleich zum Bestand wird angestrebt, um
einerseits einen Eingriff in Natur und Landschaft zu vermeiden und um
andererseits eine ausreichende Versorgung mit Grünflächen zu gewährleisten.
Eine abschließende Überprüfung erfolgt im Bebauungsplanverfahren. Lokal- und mikroklimatische Rahmenbedingungen Im Klimaplanatlas Frankfurt am Main (Prof. Dr. L.
Katzschner, Universität Kassel, April 2009) wird das Planungsgebiet als
Überwärmungsgebiet 1 bzw. 2 mit thermisch und lufthygienisch hohen Defiziten
eingestuft. Abgeleitet aus der Untersuchung zur "Innenraumentwicklung in
Frankfurt am Main unter Berücksichtigung stadtklimatischer Effekte" (Prof. Dr.
Lutz Katzschner et al., Universität Kassel, Juli 2011), die auf den
Untersuchungen zum Klimaplanatlas der Stadt Frankfurt basiert, lassen sich
Rahmenbedingungen für eine stadträumliche Gestaltung ableiten, die die durch
den Klimawandel bedingten Veränderungen in Hinblick auf die Wärmebelastung in
Innenstadtlagen mindern können. Gesamtstädtisch betrachtet, ergibt sich das
Erfordernis, Luftleitbahnen im Besonderen in nordost- und südwestlichen
Richtungen freizuhalten. Die östliche bis nordöstliche Anströmkomponente ist
bei Schwachwind- und belasteten Wetterlagen besonders relevant. Bezogen auf das
Planungsgebiet ergeben sich folgende Ziele, um eine Durchlässigkeit zu
gewährleisten und ein inhomogenes Mikroklima, mit wärmeren und kühleren
Bereichen herzustellen. Sie sind im Rahmen des nachfolgenden
Bebauungsplanverfahrens und nachfolgender Ausführungsplanungen zu
berücksichtigen:
- Höhen, Ausrichtung und Dichte
von Gebäuden hinsichtlich der Durchlüftungsachsen festlegen, Verbindung
zu "Nachbarräumen" schaffen, - geschlossene Blöcke vermeiden - je nach Größe
Durchbrüche oder zumindest hohe Durchfahrten vorsehen, um eine Luftzirkulation
in den Innenhöfen zu gewährleisten, - Anteil versiegelter Flächen minimieren -
Grünflächen vorsehen, - Baumpflanzungen vorsehen, um Beschattungseffekte zu
erzielen, - Begrünung von Innenhöfen
vorsehen, - Fassadenerwärmung und damit eine
spätere Abstrahlung durch die Wahl des Materials oder Fassadenbegrünung und
durch begrünte Vorgartenzonen vermeiden. Zurzeit werden bereits auf der Basis einer kompakten,
verdichteten Variante Optimierungsvorschläge in Richtung einer offeneren,
weniger verdichteten Variante erarbeitet. Die aufgelisteten Rahmenbedingungen,
wie die Schaffung von Durchlüftungsmöglichkeiten und Festsetzungen zur
Begrünung, sind in die Bauleitplanung aufzunehmen, während beispielhaft die
Frage der Fassadengestaltung erst in der konkreten Bauausführung
Berücksichtigung finden kann. Für das Plangebiet liegt bereits eine windklimatische
Untersuchung zur allgemeinen Durchlüftung vor, in der der Bestand und der
städtebauliche Entwurf aus dem Jahre 2006 untersucht wurden. Eine Überarbeitung
der Untersuchung auf Basis der neuen städtebaulichen Struktur wird
erforderlich. Lärm Das Planungsgebiet wird durch die Emissionen des
Kraftfahrzeugverkehrs, des Schienenverkehrs der Straßenbahn und des
Flugverkehrs berührt, wobei der Kfz-Verkehr als Hauptlärmquelle einzustufen
ist. Die Orientierungswerte
der DIN 18005 "Schallschutz im Städtebau", die im Rahmen von
Bauleitplanverfahren zur Beurteilung herangezogen werden, werden besonders
entlang der Hauptverkehrsstraßen überschritten. Die vorliegenden
Schallimmissionspläne zeigen allerdings auch, dass hinter den Gebäuden und in
Blockinnenbereichen wesentlich günstigere Werte, die überwiegend unter den
Orientierungswerten liegen, anzunehmen sind. Aufgrund der Belastungen entlang der
Senckenberganlage und der Zeppelinallee sind hier weniger schutzbedürftige
Nutzungen vorzusehen. Eine vollständig geschlossene Randbebauung ist allerdings
aus lufthygienischen Gründen und dem Erfordernis der Durchlüftung zu vermeiden.
Schutzbedürftige Wohnnutzungen sollten in "zweiter Reihe" bzw. an der Westseite
des Planungsgebiets angeordnet werden. Trotz der teilweise hohen
Lärmbelastungen kann das Plangebiet insgesamt dennoch als situationstypisch für
entsprechende Innenstadtlagen eingestuft werden. Darüber hinaus sind die
Lärmbelastungen in der späteren Bauausführung zu berücksichtigen und die
erforderlichen baulichen Vorkehrungen zu treffen. Anlage _Strukturplan (ca. 2,8 MB) Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage:
Antrag vom
12.02.2013, NR 519
Anregung vom
04.02.2013, OA 318
Anregung vom
04.02.2013, OA 319
Anregung vom
04.02.2013, OA 320
Anregung vom
04.02.2013, OA 321
Anregung vom
04.02.2013, OA 322
Anregung vom
04.02.2013, OA 323
Anregung vom
04.02.2013, OA 324
Anregung vom
04.02.2013, OA 325
Anregung vom
04.02.2013, OA 326
Anregung vom
04.03.2013, OA 337
Antrag vom
14.12.2012, OF
265/2
Antrag vom 11.12.2012, OF 273/2
Antrag vom
03.01.2013, OF
263/2
Antrag vom 03.01.2013, OF 264/2
Antrag vom
02.01.2013, OF
266/2
Antrag vom 04.01.2013, OF 267/2
Antrag vom
04.01.2013, OF
268/2
Antrag vom 04.01.2013, OF 269/2
Antrag vom
04.01.2013, OF
270/2
Antrag vom 02.01.2013, OF 271/2
Antrag vom
04.01.2013, OF
272/2
Antrag vom 02.01.2013, OF 274/2
Antrag vom
04.02.2013, OF
293/2 dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 26.11.2012, OM 1724
Zuständige Ausschüsse:
Haupt- und
Finanzausschuss
Ausschuss für
Planung, Bau und Wohnungsbau
Ausschuss für
Umwelt und Sport Beratung im Ortsbeirat: 2 Zuständige
sonstige Gremien:
KAV
Versandpaket: 31.10.2012 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung
der KAV am 26.11.2012, TO II, TOP 78
Beschluss: Die Vorlage B 466 dient zur Kenntnis.
17. Sitzung des OBR 2
am 26.11.2012, TO I, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage B 466 wird bis zur nächsten
turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung:
Einstimmige Annahme 16. Sitzung des
Ausschusses für Umwelt und Sport am 17.01.2013, TO I, TOP 17
Beschluss: nicht auf TO
Die Beratung der Vorlage B 466 wird bis zur
nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung:
CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Piraten und RÖMER
18. Sitzung des
OBR 2 am 21.01.2013, TO I, TOP 8 Beschluss: 1. Die Vorlage
B 466 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
2. Die Vorlage
OF 265/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
3. Die Vorlage
OF 273/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
4. Die Vorlage
OF 263/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
5. Die Vorlage
OF 264/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
6. Die Vorlage
OF 266/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
7. Die Vorlage
OF 267/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
8. Die Vorlage
OF 268/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
9. Die Vorlage
OF 269/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
10. Die Vorlage
OF 270/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
11. Die Vorlage
OF 271/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
12. Die Vorlage
OF 272/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
13. Die Vorlage
OF 274/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
Abstimmung:
zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme zu 4. Einstimmige Annahme zu 5. Einstimmige Annahme zu 6. Einstimmige Annahme zu 7. Einstimmige Annahme zu 8. Einstimmige Annahme zu 9. Einstimmige Annahme zu 10. Einstimmige Annahme zu 11. Einstimmige Annahme zu 12. Einstimmige Annahme zu 13. Einstimmige Annahme 16. Sitzung des
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 21.01.2013, TO I, TOP
24 Beschluss: nicht auf TO
Die Beratung der Vorlage B 466 wird bis zur
nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung:
CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten
und RÖMER 19. Sitzung des OBR 2
am 04.02.2013, TO I, TOP 4 Auf Wunsch der GRÜNE-Fraktion wird die Vorlage absatzweise
abgestimmt. Auf Wunsch der CDU-Fraktion wird die Vorlage ziffernweise
abgestimmt. Beschluss:
Anregung
OA 318 2013
Anregung OA 319 2013
Anregung OA 320 2013
Anregung OA 321 2013
Anregung OA 322 2013
Anregung OA 323 2013
Anregung OA 324 2013
Anregung OA 325 2013
Anregung OA 326 2013
1. a) Die
Vorlage B 466 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls
zurückzustellen.
2. Die Vorlage OF 265/2 wird in der folgenden
geänderten Fassung beschlossen: "Die
Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Im Rahmen des
Bebauungsplanverfahrens Nr. 569 sind eine umfängliche Kinderbetreuung und ein
schulisches Angebot in den Stadtteilen Westend und Bockenheim so frühzeitig
sicherzustellen, dass im Bedarf keine Defizite entstehen. In die Planungen
sind der Ortsbeirat 2 und die drei Kinderbeauftragten des Stadtbezirks
einzubeziehen. In die Planung eines Grundschulangebotes ist
zwingend die Bereitstellung von genügend Plätzen für die außerschulische
Betreuung (Hortplätze und Erweiterte Schulische Betreuung)
einzubeziehen."
3. Die Vorlage OF 273/2 wird abgelehnt.
4. Die Vorlage
OF 263/2 wurde zurückgezogen. 5. Die Vorlage
OF 264/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.
6. Die Vorlage
OF 266/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im letzten Satz des Tenors
die Worte "von auswärtigen" durch die Worte "vieler
verschiedener" ersetzt wird. 7. Die Vorlage
OF 267/2 wird abgelehnt. 8. Die Vorlage OF 268/2 wird mit der Maßgabe
beschlossen, dass im Tenor folgender zweiter Satz eingefügt wird:
"Vorrangig ist auf den Erhalt wertvoller und stadtteilprägender Bäume zu
achten." 9. Die Vorlage OF 269/2 wird in der vorgelegten
Fassung beschlossen.
10. Die Vorlage OF 270/2 wird in der vorgelegten
Fassung beschlossen.
11. Die Vorlage OF 271/2 wird mit der Maßgabe
beschlossen, dass im Tenor folgender Satz angefügt wird:
"Sollten sich im laufenden Planungsverfahren keine Bewerber finden, die
das Projekt wirtschaftlich realisieren können, so ist über die Zukunft des
Philosophicums neu zu entscheiden." 12. Die Vorlage
OF 272/2 wird in der folgenden geänderten Fassung beschlossen:
"Der Magistrat wird beauftragt, Sorge dafür zu tragen, dass für die
bestehenden Professorenvillen im Bebauungsplan anstelle der im Strukturplan
angegebenen Traufhöhe TH(max) = 12 m die Ausweisung der tatsächlichen
Traufhöhe der Bestandsgebäude als TH(max) erfolgt."
13. Die Vorlage
OF 274/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der letzte Satz des Tenors
gestrichen wird.
14. Die Vorlage OF 293/2 wird bis zur nächsten
turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung:
zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. CDU, 1 SPD, FDP und FREIE WÄHLER gegen GRÜNE, 1 SPD
und LINKE. (= Annahme) zu 5. GRÜNE, SPD, LINKE. und FDP gegen 4
CDU und FREIE WÄHLER (= Ablehnung); 2 CDU (= Enthaltung)
zu 6. Absatz 1: GRÜNE, FDP und FREIE WÄHLER gegen 4 CDU
(= Ablehnung); 2 CDU, SPD und LINKE. (= Enthaltung) Absatz 2: GRÜNE, SPD
und FREIE WÄHLER gegen CDU und FDP (= Ablehnung); LINKE. (= Enthaltung)
Absatz 3: GRÜNE, 1 CDU, SPD, FDP und FREIE WÄHLER gegen 4 CDU (= Ablehnung);
1 CDU und LINKE. (= Enthaltung) zu 7. CDU, 1 SPD, LINKE., FDP und FREIE WÄHLER gegen
GRÜNE (= Annahme); 1 SPD (= Enthaltung) zu 8. Annahme bei Enthaltung 1 SPD
zu 9. GRÜNE, LINKE. und FREIE WÄHLER gegen CDU (=
Ablehnung); SPD und FDP (= Enthaltung) zu 10. GRÜNE, SPD, LINKE. und FREIE WÄHLER gegen CDU und
FDP (= Ablehnung)
zu 11. GRÜNE, 1 SPD und LINKE. gegen 5 CDU
und FDP (= Ablehnung); 1 CDU, 1 SPD und FREIE WÄHLER (= Enthaltung)
zu 12. Annahme bei Enthaltung FDP
zu 13. Ziffer 1.: GRÜNE, 3 CDU, SPD, LINKE., FDP und FREIE
WÄHLER gegen 3 CDU (= Ablehnung) Ziffer 2.: GRÜNE, SPD und LINKE. gegen
CDU und FREIE WÄHLER (= Ablehnung); FDP (= Enthaltung)
zu 14. Einstimmige Annahme 17. Sitzung des
Ausschusses für Umwelt und Sport am 14.02.2013, TO I, TOP 12
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für
Umwelt und Sport die Beratung der Vorlage B 466 auf den Ausschuss für
Planung, Bau und Wohnungsbau delegiert hat. 2. Es dient zur
Kenntnis, dass der Ausschuss für Umwelt und Sport die Beratung der Vorlage NR
519 auf den Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau delegiert hat.
3. Es dient zur
Kenntnis, dass der Ausschuss für Umwelt und Sport die Beratung der Vorlage OA
318 auf den Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau delegiert hat.
4. Es dient zur
Kenntnis, dass der Ausschuss für Umwelt und Sport die Beratung der Vorlage OA
319 auf den Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau delegiert hat.
5. Es dient zur
Kenntnis, dass der Ausschuss für Umwelt und Sport die Beratung der Vorlage OA
320 auf den Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau delegiert hat.
6. Es dient zur
Kenntnis, dass der Ausschuss für Umwelt und Sport die Beratung der Vorlage OA
321 auf den Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau delegiert hat.
7. Es dient zur
Kenntnis, dass der Ausschuss für Umwelt und Sport die Beratung der Vorlage OA
322 auf den Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau delegiert hat.
8. Es dient zur
Kenntnis, dass der Ausschuss für Umwelt und Sport die Beratung der Vorlage OA
323 auf den Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau delegiert hat.
9. Es dient zur
Kenntnis, dass der Ausschuss für Umwelt und Sport die Beratung der Vorlage OA
324 auf den Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau delegiert hat.
10. Es dient zur
Kenntnis, dass der Ausschuss für Umwelt und Sport die Beratung der Vorlage OA
325 auf den Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau delegiert hat.
11. Es dient zur
Kenntnis, dass der Ausschuss für Umwelt und Sport die Beratung der Vorlage OA
326 auf den Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau delegiert hat.
Abstimmung:
zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und
Piraten zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und
Piraten zu 3. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und
Piraten zu 4. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und
Piraten zu 5. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und
Piraten zu 6. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und
Piraten zu 7. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und
Piraten zu 8. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und
Piraten zu 9. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und
Piraten zu 10. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und
Piraten zu 11. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und
Piraten 17. Sitzung des
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 18.02.2013, TO I, TOP
15 Beschluss: nicht auf TO
1. Die Beratung
der Vorlage B 466 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
2. Die Beratung
der Vorlage NR 519 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung
zurückgestellt.
3. Die Beratung der Vorlage OA 318 wird bis zur
nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung
der Vorlage OA 319 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung
zurückgestellt.
5. Die Beratung der Vorlage OA 320 wird bis zur
nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 6. Die Beratung
der Vorlage OA 321 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung
zurückgestellt.
7. Die Beratung der Vorlage OA 322 wird bis zur
nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 8. Die Beratung
der Vorlage OA 323 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung
zurückgestellt.
9. Die Beratung der Vorlage OA 324 wird bis zur
nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 10. Die Beratung
der Vorlage OA 325 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung
zurückgestellt.
11. Die Beratung der Vorlage OA 326 wird bis zur
nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung:
zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten
und RÖMER zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten
und RÖMER zu 3. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten
und RÖMER zu 4. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten
und RÖMER zu 5. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten
und RÖMER zu 6. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten
und RÖMER zu 7. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten
und RÖMER zu 8. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten
und RÖMER zu 9. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten
und RÖMER zu 10. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten
und RÖMER zu 11. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten
und RÖMER 20. Sitzung des OBR 2
am 04.03.2013, TO I, TOP 18 Beschluss: Anregung OA 337 2013
1. Die Vorlage
B 466 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage
NR 519 dient zur Kenntnis. 3. Die Vorlage
OF 293/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.
Abstimmung:
zu 1. Annahme bei Enthaltung FREIE WÄHLER
zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Annahme bei Enthaltung 1 CDU und 2 SPD
18. Sitzung des
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 11.03.2013, TO I, TOP
34 Beschluss: nicht auf TO
1. Die Beratung
der Vorlage B 466 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
2. Die Beratung
der Vorlage NR 519 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung
zurückgestellt.
3. Die Beratung der Vorlage OA 318 wird bis zur
nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung
der Vorlage OA 319 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung
zurückgestellt.
5. Die Beratung der Vorlage OA 320 wird bis zur
nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 6. Die Beratung
der Vorlage OA 321 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung
zurückgestellt.
7. Die Beratung der Vorlage OA 322 wird bis zur
nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 8. Die Beratung
der Vorlage OA 323 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung
zurückgestellt.
9. Die Beratung der Vorlage OA 324 wird bis zur
nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 10. Die Beratung
der Vorlage OA 325 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung
zurückgestellt.
11. Die Beratung der Vorlage OA 326 wird bis zur
nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 12. Die Beratung
der Vorlage OA 337 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung
zurückgestellt.
Abstimmung:
zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Piraten und RÖMER
zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Piraten und RÖMER
zu 3. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Piraten und RÖMER
zu 4. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Piraten und RÖMER
zu 5. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Piraten und RÖMER
zu 6. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Piraten und RÖMER
zu 7. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Piraten und RÖMER
zu 8. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Piraten und RÖMER
zu 9. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Piraten und RÖMER
zu 10. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Piraten und RÖMER
zu 11. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Piraten und RÖMER
zu 12. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Piraten und RÖMER
19. Sitzung des
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 15.04.2013, TO I, TOP
20 Beschluss: nicht auf TO
1. Die Beratung
der Vorlage B 466 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
2. Die Beratung
der Vorlage NR 519 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung
zurückgestellt.
3. Die Beratung der Vorlage OA 318 wird bis zur
nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung
der Vorlage OA 319 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung
zurückgestellt.
5. Die Beratung der Vorlage OA 320 wird bis zur
nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 6. Die Beratung
der Vorlage OA 321 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung
zurückgestellt.
7. Die Beratung der Vorlage OA 322 wird bis zur
nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 8. Die Beratung
der Vorlage OA 323 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung
zurückgestellt.
9. Die Beratung der Vorlage OA 324 wird bis zur
nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 10. Die Beratung
der Vorlage OA 325 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung
zurückgestellt.
11. Die Beratung der Vorlage OA 326 wird bis zur
nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 12. Die Beratung
der Vorlage OA 337 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung
zurückgestellt.
Abstimmung:
zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten
und RÖMER zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten
und RÖMER zu 3. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten
und RÖMER zu 4. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten
und RÖMER zu 5. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten
und RÖMER zu 6. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten
und RÖMER zu 7. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten
und RÖMER zu 8. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten
und RÖMER zu 9. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten
und RÖMER zu 10. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten
und RÖMER zu 11. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten
und RÖMER zu 12. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten
und RÖMER 20. Sitzung des
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 27.05.2013, TO I, TOP
13 Beschluss: nicht auf TO
1. Die Beratung
der Vorlage B 466 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
2. Die Beratung
der Vorlage NR 519 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung
zurückgestellt.
3. Die Beratung der Vorlage OA 318 wird bis zur
nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung
der Vorlage OA 319 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung
zurückgestellt.
5. Die Beratung der Vorlage OA 320 wird bis zur
nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 6. Die Beratung
der Vorlage OA 321 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung
zurückgestellt.
7. Die Beratung der Vorlage OA 322 wird bis zur
nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 8. Die Beratung
der Vorlage OA 323 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung
zurückgestellt.
9. Die Beratung der Vorlage OA 324 wird bis zur
nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 10. Die Beratung
der Vorlage OA 325 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung
zurückgestellt.
11. Die Beratung der Vorlage OA 326 wird bis zur
nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 12. Die Beratung
der Vorlage OA 337 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung
zurückgestellt.
Abstimmung:
zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten
und RÖMER zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten
und RÖMER zu 3. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten
und RÖMER zu 4. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten
und RÖMER zu 5. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten
und RÖMER zu 6. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten
und RÖMER zu 7. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten
und RÖMER zu 8. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten
und RÖMER zu 9. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten
und RÖMER zu 10. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten
und RÖMER zu 11. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten
und RÖMER zu 12. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten
und RÖMER 21. Sitzung des
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 24.06.2013, TO I, TOP
16 Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: 1. Die Vorlage B 466 dient zur Kenntnis.
2. Die Vorlage
NR 519 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen.
3. Der Vorlage
OA 318 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
4. Der Vorlage
OA 319 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
5. Der Vorlage
OA 320 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
6. Der Vorlage
OA 321 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
7. Der Vorlage
OA 322 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
8. Der Vorlage
OA 323 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
9. Der Vorlage
OA 324 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
10. Der Vorlage
OA 325 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
11. Der Vorlage
OA 326 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
12. Der Vorlage
OA 337 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Abstimmung:
zu 1. SPD, FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER gegen
LINKE. (= Zurückweisung); CDU und GRÜNE (= Votum im Haupt- und
Finanzausschuss)
zu 2. SPD und FREIE WÄHLER gegen LINKE., Piraten und
RÖMER (= Annahme) sowie FDP (= Ablehnung); CDU und GRÜNE (= Votum im Haupt-
und Finanzausschuss)
zu 3. SPD, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER gegen LINKE.
(= Annahme im Rahmen NR 519) und FDP (= vereinfachtes Verfahren); CDU und
GRÜNE (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 4. SPD, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER gegen LINKE.
(= Annahme im Rahmen NR 519) und FDP (= vereinfachtes Verfahren); CDU und
GRÜNE (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 5. Erster Absatz: SPD, LINKE., FREIE WÄHLER, Piraten
und RÖMER gegen FDP (= Ablehnung); CDU und GRÜNE (= Votum im Haupt- und
Finanzausschuss) Zweiter und dritter Absatz: SPD, FREIE WÄHLER, Piraten
und RÖMER gegen LINKE. und FDP (= Ablehnung); CDU und GRÜNE (= Votum im
Haupt- und Finanzausschuss) zu 6. SPD, LINKE., FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER gegen
FDP (= vereinfachtes Verfahren); CDU und GRÜNE (= Votum im Haupt- und
Finanzausschuss)
zu 7. SPD, LINKE., FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER gegen
FDP (= vereinfachtes Verfahren); CDU und GRÜNE (= Votum im Haupt- und
Finanzausschuss)
zu 8. SPD, LINKE., FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER gegen
FDP (= vereinfachtes Verfahren); CDU und GRÜNE (= Votum im Haupt- und
Finanzausschuss)
zu 9. SPD, LINKE., Piraten und RÖMER gegen FDP und FREIE
WÄHLER (= Ablehnung); CDU und GRÜNE (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss)
zu 10. SPD, LINKE., FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER gegen
FDP (= vereinfachtes Verfahren); CDU und GRÜNE (= Votum im Haupt- und
Finanzausschuss)
zu 11. SPD, FREIE WÄHLER, Piraten und
RÖMER gegen LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 519) und FDP (= Ablehnung); CDU
und GRÜNE (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss)
zu 12. SPD, LINKE., FDP, Piraten und RÖMER gegen FREIE
WÄHLER (= Prüfung und Berichterstattung); CDU und GRÜNE (= Votum im Haupt-
und Finanzausschuss) 22. Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses am 02.07.2013, TO I, TOP 31
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: 1. Die Beratung der Vorlage B 466 wird bis zur
nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung
der Vorlage NR 519 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung
zurückgestellt.
3. Die Beratung der Vorlage OA 318 wird bis zur
nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung
der Vorlage OA 319 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung
zurückgestellt.
5. Die Beratung der Vorlage OA 320 wird bis zur
nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 6. Die Beratung
der Vorlage OA 321 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung
zurückgestellt.
7. Die Beratung der Vorlage OA 322 wird bis zur
nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 8. Die Beratung
der Vorlage OA 323 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung
zurückgestellt.
9. Die Beratung der Vorlage OA 324 wird bis zur
nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 10. Die Beratung
der Vorlage OA 325 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung
zurückgestellt.
11. Die Beratung der Vorlage OA 326 wird bis zur
nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 12. Die Beratung
der Vorlage OA 337 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung
zurückgestellt.
Abstimmung:
zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten
und RÖMER zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten
und RÖMER zu 3. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten
und RÖMER zu 4. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten
und RÖMER zu 5. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten
und RÖMER zu 6. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten
und RÖMER zu 7. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten
und RÖMER zu 8. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten
und RÖMER zu 9. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten
und RÖMER zu 10. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten
und RÖMER zu 11. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten
und RÖMER zu 12. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten
und RÖMER 23. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 04.07.2013, TO II, TOP 46
Beschluss: 1. Die Beratung
der Vorlage B 466 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
2. Die Beratung
der Vorlage NR 519 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung
zurückgestellt.
3. Die Beratung der Vorlage OA 318 wird bis zur
nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung
der Vorlage OA 319 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung
zurückgestellt.
5. Die Beratung der Vorlage OA 320 wird bis zur
nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 6. Die Beratung
der Vorlage OA 321 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung
zurückgestellt.
7. Die Beratung der Vorlage OA 322 wird bis zur
nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 8. Die Beratung
der Vorlage OA 323 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung
zurückgestellt.
9. Die Beratung der Vorlage OA 324 wird bis zur
nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 10. Die Beratung
der Vorlage OA 325 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung
zurückgestellt.
11. Die Beratung der Vorlage OA 326 wird bis zur
nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 12. Die Beratung
der Vorlage OA 337 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung
zurückgestellt.
Abstimmung:
zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten
und RÖMER zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten
und RÖMER zu 3. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten
und RÖMER zu 4. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten
und RÖMER zu 5. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten
und RÖMER zu 6. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten
und RÖMER zu 7. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten
und RÖMER zu 8. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten
und RÖMER zu 9. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten
und RÖMER zu 10. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten
und RÖMER zu 11. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten
und RÖMER zu 12. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten
und RÖMER 23. Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses am 10.09.2013, TO I, TOP 17
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: 1. Die Vorlage B 466 dient zur Kenntnis.
2. Die Vorlage
NR 519 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage OA 318 wird im Rahmen der Vorlage NR
660 im vereinfachten Verfahren erledigt. 4. Die Vorlage
OA 319 wird im Rahmen der Vorlage NR 660 im vereinfachten Verfahren erledigt.
5. Die Vorlage
OA 320 wird im Rahmen der Vorlage NR 660 im vereinfachten Verfahren erledigt.
6. Die Vorlage
OA 321 wird im Rahmen der Vorlage NR 660 im vereinfachten Verfahren erledigt.
7. Die Vorlage
OA 322 wird im Rahmen der Vorlage NR 660 im vereinfachten Verfahren erledigt.
8. Die Vorlage
OA 323 wird im Rahmen der Vorlage NR 660 im vereinfachten Verfahren erledigt.
9. Die Vorlage
OA 324 wird im Rahmen der Vorlage NR 660 im vereinfachten Verfahren erledigt.
10. Die Vorlage
OA 325 wird im Rahmen der Vorlage NR 660 im vereinfachten Verfahren erledigt.
11. Die Vorlage
OA 326 wird im Rahmen der Vorlage NR 660 im vereinfachten Verfahren erledigt.
12. Die Vorlage
OA 337 wird im Rahmen der Vorlage NR 660 im vereinfachten Verfahren erledigt.
Abstimmung:
zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und
RÖMER gegen LINKE. (= Zurückweisung) zu 2. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD und FREIE WÄHLER (=
Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., Piraten und RÖMER (= Annahme)
zu 3. CDU und GRÜNE gegen SPD, FREIE WÄHLER, Piraten und
RÖMER (= Annahme) sowie LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 519) und FDP (=
vereinfachtes Verfahren ohne Zusatz) zu 4. CDU und GRÜNE gegen SPD, FREIE WÄHLER, Piraten und
RÖMER (= Annahme) sowie LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 519) und FDP (=
vereinfachtes Verfahren ohne Zusatz) zu 5. erster Absatz: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE.,
FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER (= Annahme) zweiter und dritter
Absatz: CDU und GRÜNE gegen SPD, FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER (=
Annahme) sowie LINKE. (= Ablehnung) zu 6. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FREIE WÄHLER,
Piraten und RÖMER (= Annahme) sowie FDP (= vereinfachtes Verfahren ohne
Zusatz) zu 7. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FREIE WÄHLER,
Piraten und RÖMER (= Annahme) sowie FDP (= vereinfachtes Verfahren ohne
Zusatz) zu 8. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FREIE WÄHLER,
Piraten und RÖMER (= Annahme) sowie FDP (= vereinfachtes Verfahren ohne
Zusatz) zu 9. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., Piraten und RÖMER
(= Annahme) sowie FDP und FREIE WÄHLER (= Ablehnung)
zu 10. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FREIE WÄHLER,
Piraten und RÖMER (= Annahme) sowie FDP (= vereinfachtes Verfahren ohne
Zusatz) zu 11. CDU und GRÜNE gegen SPD, FREIE WÄHLER, Piraten und
RÖMER (= Annahme) sowie LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 519) und FDP (=
Ablehnung) zu 12. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, Piraten und
RÖMER (= Annahme) sowie FREIE WÄHLER (= Prüfung und Berichterstattung)
Sonstige Voten/Protokollerklärung zu
1: ÖkoLinX-ARL (B 466 = Zurückweisung, NR 519 = Annahme mit der
Maßgabe 60% statt 40%, OA 318 bis OA 326 und OA 337 = Annahme) NPD (B
466 = Kenntnis, NR 519, OA 318 bis OA 326 und OA 337 = Enthaltung)
24. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 12.09.2013, TO II, TOP 56
Beschluss: 1. Die Vorlage
B 466 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage
NR 519 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage OA 318 wird im Rahmen der Vorlage NR
660 im vereinfachten Verfahren erledigt. 4. Die Vorlage
OA 319 wird im Rahmen der Vorlage NR 660 im vereinfachten Verfahren erledigt.
5. Die Vorlage
OA 320 wird im Rahmen der Vorlage NR 660 im vereinfachten Verfahren erledigt.
6. Die Vorlage
OA 321 wird im Rahmen der Vorlage NR 660 im vereinfachten Verfahren erledigt.
7. Die Vorlage
OA 322 wird im Rahmen der Vorlage NR 660 im vereinfachten Verfahren erledigt.
8. Die Vorlage
OA 323 wird im Rahmen der Vorlage NR 660 im vereinfachten Verfahren erledigt.
9. Die Vorlage
OA 324 wird im Rahmen der Vorlage NR 660 im vereinfachten Verfahren erledigt.
10. Die Vorlage
OA 325 wird im Rahmen der Vorlage NR 660 im vereinfachten Verfahren erledigt.
11. Die Vorlage
OA 326 wird im Rahmen der Vorlage NR 660 im vereinfachten Verfahren erledigt.
12. Die Vorlage
OA 337 wird im Rahmen der Vorlage NR 660 im vereinfachten Verfahren erledigt.
Abstimmung:
zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, FDP, FREIE WÄHLER, Piraten, RÖMER
und NPD gegen LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung)
zu 2. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD und FREIE WÄHLER (=
Prüfung und Berichterstattung), LINKE., Piraten und RÖMER (= Annahme) sowie
ÖkoLinX-ARL (= Annahme mit der Maßgabe 60% statt 40%); NPD (= Enthaltung)
zu 3. CDU und GRÜNE gegen SPD, FREIE WÄHLER, Piraten,
RÖMER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 519)
und FDP (= vereinfachtes Verfahren ohne Zusatz); NPD (= Enthaltung)
zu 4. CDU und GRÜNE gegen SPD, FREIE WÄHLER, Piraten,
RÖMER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 519)
und FDP (= vereinfachtes Verfahren ohne Zusatz); NPD (= Enthaltung)
zu 5. erster Absatz: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE.,
FDP, FREIE WÄHLER, Piraten, RÖMER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme); NPD (=
Enthaltung) zweiter und dritter Absatz: CDU und GRÜNE gegen SPD, FDP,
FREIE WÄHLER, Piraten, RÖMER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie LINKE. (=
Ablehnung); NPD (= Enthaltung) zu 6. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FREIE WÄHLER,
Piraten, RÖMER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie FDP (= vereinfachtes
Verfahren ohne Zusatz); NPD (= Enthaltung) zu 7. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FREIE WÄHLER,
Piraten, RÖMER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie FDP (= vereinfachtes
Verfahren ohne Zusatz); NPD (= Enthaltung) zu 8. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FREIE WÄHLER,
Piraten, RÖMER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie FDP (= vereinfachtes
Verfahren ohne Zusatz); NPD (= Enthaltung) zu 9. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., Piraten, RÖMER und
ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie FDP und FREIE WÄHLER (= Ablehnung); NPD (=
Enthaltung) zu 10. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FREIE WÄHLER,
Piraten, RÖMER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie FDP (= vereinfachtes
Verfahren ohne Zusatz); NPD (= Enthaltung) zu 11. CDU und GRÜNE gegen SPD, FREIE WÄHLER, Piraten,
RÖMER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 519)
und FDP (= Ablehnung); NPD (= Enthaltung) zu 12. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, Piraten,
RÖMER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie FREIE WÄHLER (= Prüfung und
Berichterstattung); NPD (= Enthaltung) Beschlussausfertigung(en):
§ 3394, 23. Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung vom 04.07.2013 § 3640, 24. Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung vom 12.09.2013 Aktenzeichen: 61 0