Kulturcampus: Qualitätvolle Architektur gehört dazu
Vorlagentyp: OF GRÜNE
Begründung
Architektur gehört dazu Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass ein Beirat ins Leben gerufen wird, der - insbesondere mit Blick auf Vielfalt und Qualität der Architektur sowie auf eine vielgestaltige Wohnbebauung für breite Schichten der Bevölkerung - das Stadtplanun gsamt bei der weiteren Ausarbeitung des Bebauungsplans und die Eigentümer bei der Ausgestaltung und Durchführung von Wettbewerben und Gutachterverfahren berät. Soweit dies möglich ist, sollen der gewünschten Vielfalt und Qualität der neu entstehenden Gebäude bereits mit den Festsetzungen des Bebauungsplans (z.B. Dachformen), ggf. unter Berücksichtigung der Gegebenheiten der benachbarten Bestandsbebauung, Rechnung getragen werden. Den Bauherrn sind bei allen Gebäuden Regeln, welche Bauvorhaben von solch großer städtebaulicher Bedeutung sind, dass sie eines Wettbewerbs bedürfen und für welche Bauvorhaben Gutachterverfahren genügen, vorzugeben. Dabei ist auf eine gewisse Kleinteiligkeit zu achten, so dass nicht die Bebauung ganzer Karrees oder Straßenzüge innerhalb eines Verfahrens abgehandelt wird. Außerdem ist grundsätzlich eine rege Teilnahme von auswärtigen Architekturbüros anzustreben. Begründung: Mit dem Kulturcampus soll ein neues Quartier entstehen, das von architektonischer Qualität und städtebaulicher Vielfalt - was dezidiert auch unterschiedliche Architektursprachen bedeutet - geprägt ist. Dies ist durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen.
Inhalt
S
A C H S T A N D : Antrag vom 02.01.2013, OF 266/2
Betreff: Kulturcampus: Qualitätvolle
Architektur gehört dazu Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge
beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert,
dafür Sorge zu tragen, dass ein Beirat ins Leben gerufen wird, der -
insbesondere mit Blick auf Vielfalt und Qualität der Architektur sowie auf eine
vielgestaltige Wohnbebauung für breite Schichten der Bevölkerung - das
Stadtplanun gsamt bei der weiteren Ausarbeitung des
Bebauungsplans und die Eigentümer bei der Ausgestaltung und Durchführung von
Wettbewerben und Gutachterverfahren berät. Soweit dies möglich ist, sollen der gewünschten
Vielfalt und Qualität der neu entstehenden Gebäude bereits mit den
Festsetzungen des Bebauungsplans (z.B. Dachformen), ggf. unter Berücksichtigung
der Gegebenheiten der benachbarten Bestandsbebauung, Rechnung getragen
werden. Den Bauherrn sind bei allen Gebäuden
Regeln, welche Bauvorhaben von solch großer städtebaulicher Bedeutung sind,
dass sie eines Wettbewerbs bedürfen und für welche Bauvorhaben
Gutachterverfahren genügen, vorzugeben. Dabei ist auf eine gewisse
Kleinteiligkeit zu achten, so dass nicht die Bebauung ganzer Karrees oder
Straßenzüge innerhalb eines Verfahrens abgehandelt wird. Außerdem ist
grundsätzlich eine rege Teilnahme von auswärtigen Architekturbüros anzustreben.
Begründung: Mit dem Kulturcampus soll ein neues Quartier
entstehen, das von architektonischer Qualität und städtebaulicher Vielfalt -
was dezidiert auch unterschiedliche Architektursprachen bedeutet - geprägt ist.
Dies ist durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen. Antragsteller:
GRÜNE
Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage:
Bericht des
Magistrats vom 29.10.2012, B 466 Beratung
im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 2
am 21.01.2013, TO I, TOP 8 Beschluss: 1.
Die
Vorlage B 466 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
2.
Die Vorlage OF 265/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen
Sitzung zurückgestellt. 3. Die Vorlage OF
273/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
4.
Die Vorlage OF 263/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen
Sitzung zurückgestellt. 5. Die Vorlage OF
264/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
6.
Die Vorlage OF 266/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen
Sitzung zurückgestellt. 7. Die Vorlage OF
267/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
8.
Die Vorlage OF 268/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen
Sitzung zurückgestellt. 9. Die Vorlage OF
269/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
10.
Die Vorlage OF 270/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen
Sitzung zurückgestellt. 11. Die Vorlage OF
271/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
12.
Die Vorlage OF 272/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen
Sitzung zurückgestellt. 13. Die Vorlage OF
274/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
Abstimmung:
zu 1. Einstimmige
Annahme zu 2. Einstimmige
Annahme zu 3. Einstimmige
Annahme zu 4. Einstimmige
Annahme zu 5. Einstimmige
Annahme zu 6. Einstimmige
Annahme zu 7. Einstimmige
Annahme zu 8. Einstimmige
Annahme zu 9. Einstimmige
Annahme zu 10. Einstimmige
Annahme zu 11. Einstimmige
Annahme zu 12. Einstimmige
Annahme zu 13. Einstimmige
Annahme 19. Sitzung des OBR 2
am 04.02.2013, TO I, TOP 4 Auf Wunsch der
GRÜNE-Fraktion wird die Vorlage absatzweise abgestimmt.
Auf Wunsch der CDU-Fraktion wird die Vorlage
ziffernweise abgestimmt. Beschluss: Anregung OA 318 2013
Anregung OA 319 2013
Anregung OA 320 2013
Anregung OA 321 2013
Anregung OA 322 2013
Anregung OA 323 2013
Anregung OA 324 2013
Anregung OA 325 2013
Anregung OA 326 2013
1.
a) Die Vorlage B 466 wird bis zur nächsten turnusmäßigen
Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten,
die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. 2.
Die
Vorlage OF 265/2 wird in der folgenden geänderten Fassung beschlossen:
"Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Im
Rahmen des Bebauungsplanverfahrens Nr. 569 sind eine umfängliche
Kinderbetreuung und ein schulisches Angebot in den Stadtteilen Westend und
Bockenheim so frühzeitig sicherzustellen, dass im Bedarf keine Defizite
entstehen. In die Planungen sind der Ortsbeirat 2 und die drei
Kinderbeauftragten des Stadtbezirks einzubeziehen. In die
Planung eines Grundschulangebotes ist zwingend die Bereitstellung von
genügend Plätzen für die außerschulische Betreuung (Hortplätze und Erweiterte
Schulische Betreuung) einzubeziehen." 3.
Die
Vorlage OF 273/2 wird abgelehnt. 4.
Die
Vorlage OF 263/2 wurde zurückgezogen. 5.
Die
Vorlage OF 264/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.
6.
Die Vorlage OF 266/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass
im letzten Satz des Tenors die Worte "von auswärtigen" durch die
Worte "vieler verschiedener" ersetzt wird.
7.
Die
Vorlage OF 267/2 wird abgelehnt. 8.
Die
Vorlage OF 268/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Tenor folgender
zweiter Satz eingefügt wird: "Vorrangig ist auf den Erhalt
wertvoller und stadtteilprägender Bäume zu achten."
9.
Die
Vorlage OF 269/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.
10.
Die Vorlage OF 270/2 wird in der vorgelegten Fassung
beschlossen. 11. Die Vorlage OF 271/2 wird mit der Maßgabe
beschlossen, dass im Tenor folgender Satz angefügt wird:
"Sollten sich im laufenden Planungsverfahren keine Bewerber finden, die
das Projekt wirtschaftlich realisieren können, so ist über die Zukunft des
Philosophicums neu zu entscheiden." 12.
Die Vorlage OF 272/2 wird in der folgenden geänderten Fassung
beschlossen: "Der Magistrat wird beauftragt, Sorge dafür zu
tragen, dass für die bestehenden Professorenvillen im Bebauungsplan anstelle
der im Strukturplan angegebenen Traufhöhe TH(max) = 12 m die Ausweisung der
tatsächlichen Traufhöhe der Bestandsgebäude als TH(max) erfolgt."
13.
Die Vorlage OF 274/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass
der letzte Satz des Tenors gestrichen wird. 14.
Die Vorlage OF 293/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen
Sitzung zurückgestellt. Abstimmung:
zu 1.
Einstimmige Annahme zu 2.
Einstimmige Annahme zu 3.
CDU, 1 SPD, FDP und FREIE WÄHLER gegen GRÜNE, 1 SPD und
LINKE. (= Annahme)
zu 5. GRÜNE, SPD,
LINKE. und FDP gegen 4 CDU und FREIE WÄHLER (= Ablehnung); 2 CDU (=
Enthaltung) zu 6. Absatz 1: GRÜNE,
FDP und FREIE WÄHLER gegen 4 CDU (= Ablehnung); 2 CDU, SPD und LINKE. (=
Enthaltung) Absatz 2: GRÜNE, SPD und FREIE WÄHLER gegen CDU und FDP (=
Ablehnung); LINKE. (= Enthaltung) Absatz 3: GRÜNE, 1 CDU, SPD, FDP und
FREIE WÄHLER gegen 4 CDU (= Ablehnung); 1 CDU und LINKE. (= Enthaltung)
zu 7.
CDU, 1 SPD, LINKE., FDP und FREIE WÄHLER gegen
GRÜNE (= Annahme); 1 SPD (= Enthaltung) zu 8.
Annahme bei Enthaltung 1 SPD zu 9.
GRÜNE, LINKE. und FREIE WÄHLER gegen CDU (= Ablehnung); SPD
und FDP (= Enthaltung) zu 10. GRÜNE, SPD,
LINKE. und FREIE WÄHLER gegen CDU und FDP (= Ablehnung)
zu 11.
GRÜNE, 1 SPD und LINKE. gegen 5 CDU und FDP (= Ablehnung); 1
CDU, 1 SPD und FREIE WÄHLER (= Enthaltung) zu 12.
Annahme bei Enthaltung FDP zu 13.
Ziffer 1.: GRÜNE, 3 CDU, SPD, LINKE., FDP und FREIE WÄHLER
gegen 3 CDU (= Ablehnung) Ziffer 2.: GRÜNE, SPD und LINKE. gegen CDU und
FREIE WÄHLER (= Ablehnung); FDP (= Enthaltung)
zu 14.
Einstimmige Annahme