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Kulturcampus: Qualitätvolle Architektur gehört dazu

Vorlagentyp: OF GRÜNE

Begründung

Architektur gehört dazu Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass ein Beirat ins Leben gerufen wird, der - insbesondere mit Blick auf Vielfalt und Qualität der Architektur sowie auf eine vielgestaltige Wohnbebauung für breite Schichten der Bevölkerung - das Stadtplanun gsamt bei der weiteren Ausarbeitung des Bebauungsplans und die Eigentümer bei der Ausgestaltung und Durchführung von Wettbewerben und Gutachterverfahren berät. Soweit dies möglich ist, sollen der gewünschten Vielfalt und Qualität der neu entstehenden Gebäude bereits mit den Festsetzungen des Bebauungsplans (z.B. Dachformen), ggf. unter Berücksichtigung der Gegebenheiten der benachbarten Bestandsbebauung, Rechnung getragen werden. Den Bauherrn sind bei allen Gebäuden Regeln, welche Bauvorhaben von solch großer städtebaulicher Bedeutung sind, dass sie eines Wettbewerbs bedürfen und für welche Bauvorhaben Gutachterverfahren genügen, vorzugeben. Dabei ist auf eine gewisse Kleinteiligkeit zu achten, so dass nicht die Bebauung ganzer Karrees oder Straßenzüge innerhalb eines Verfahrens abgehandelt wird. Außerdem ist grundsätzlich eine rege Teilnahme von auswärtigen Architekturbüros anzustreben. Begründung: Mit dem Kulturcampus soll ein neues Quartier entstehen, das von architektonischer Qualität und städtebaulicher Vielfalt - was dezidiert auch unterschiedliche Architektursprachen bedeutet - geprägt ist. Dies ist durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen.

Inhalt

Antrag vom 02.01.2013, OF 266/2

Betreff: Kulturcampus: Qualitätvolle Architektur gehört dazu Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass ein Beirat ins Leben gerufen wird, der - insbesondere mit Blick auf Vielfalt und Qualität der Architektur sowie auf eine vielgestaltige Wohnbebauung für breite Schichten der Bevölkerung - das Stadtplanun gsamt bei der weiteren Ausarbeitung des Bebauungsplans und die Eigentümer bei der Ausgestaltung und Durchführung von Wettbewerben und Gutachterverfahren berät. Soweit dies möglich ist, sollen der gewünschten Vielfalt und Qualität der neu entstehenden Gebäude bereits mit den Festsetzungen des Bebauungsplans (z.B. Dachformen), ggf. unter Berücksichtigung der Gegebenheiten der benachbarten Bestandsbebauung, Rechnung getragen werden. Den Bauherrn sind bei allen Gebäuden Regeln, welche Bauvorhaben von solch großer städtebaulicher Bedeutung sind, dass sie eines Wettbewerbs bedürfen und für welche Bauvorhaben Gutachterverfahren genügen, vorzugeben. Dabei ist auf eine gewisse Kleinteiligkeit zu achten, so dass nicht die Bebauung ganzer Karrees oder Straßenzüge innerhalb eines Verfahrens abgehandelt wird. Außerdem ist grundsätzlich eine rege Teilnahme von auswärtigen Architekturbüros anzustreben. Begründung: Mit dem Kulturcampus soll ein neues Quartier entstehen, das von architektonischer Qualität und städtebaulicher Vielfalt - was dezidiert auch unterschiedliche Architektursprachen bedeutet - geprägt ist. Dies ist durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen.Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 29.10.2012, B 466 Beratung im Ortsbeirat: 2

Verknüpfte Vorlagen