llus Höchst Nordweststadt SachsenhausenFraktion: GRÜNETitel/Betreff: Keine Schließung des Sozialrathauses in Frankfurt Nieder-Eschbach
Vorlagentyp: OF
Begründung
in Frankfurt Nieder-Eschbach Vorgang: B 252/13 Der Ortsbeirat möge beschließen : Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die in M 84 und B 252 vom 17.05.2013 angekündigte Zusammenlegung der Sozialrathäuser Am Bügel und Nordweststadt im Mertonviertel abzulehnen und für den Erhalt des Sozialrathauses Am Bügel am jetzigen Standort einzutreten. Mit der Vermieterin des jetzt genutzten Gebäudes, der Saalbau GmbH, ist über eine Mietminderung bzw. Anpassung an die ortsübliche Miete zu verhandeln. Begründung: Das Sozialrathaus Am Bügel liegt im Zentrum der nördlichen Stadtteile. Die Einrichtung wurde Anfang der neunziger Jahre bewusst am jetzigen, zentralen Standort vorgenommen, um die Angebote vor Ort im direkten Kontakt mit der Bevölkerung anzubieten. Für die Nieder-Erlenbacher Bürger ist der Nachbarstadtteil Nieder-Eschbach sehr gut direkt mit Bus oder Fahrrad zu erreichen. Eine Verlegung des Sozialrathauses weit in den Nord-Westen Frankfurts würde fast eine Verdoppelung der Entfernung bedeuten und ein zusätzliches Umsteigen in die U-Bahn bedingen. Damit wäre das Sozialrathaus für Nieder-Erlenbacher Bürger/innen nicht mehr "nebenan". Es wäre kein niederschwelliges Angebot mehr; insbesondere nicht für Menschen mit Bewegungseinschränkungen und/oder Orientierungs-schwierigkeiten. In B252 wird darüber hinaus nicht dargestellt, ob es schon Verhandlungen mit der Saalbau GmbH bzgl. einem niedrigeren Mietzins gegeben hat. Es ist schwer nachvollziehbar, warum die Saalbau GmbH, als eine 100-prozentige Tochter der ABG Holding (und damit der Stadt Frankfurt), in dieser Lage in Nieder-Eschbach einen Mietpreis von mehr als 27,-€ / m2 verlangen kann - und damit die Stadt Frankfurt als Mutterkonzern in neue Räumlichkeiten nötigt. Mietforderungen, die innerhalb eines städtischen Unternehmens ausgesprochen werden, sollten steuer- und verhandelbar sein. Vor allem, wenn die ortsübliche Vergleichsmiete weit unter dem geforderten Mietszins liegt. Des Weiteren ist der prognosti-zierte, zukünftige Quadratmeterpreis von 14,-€ im Mertonviertel zwar avisiert, aber nicht garantiert - und schon gar nicht dauerhaft. Auch am neuen Standort werden Mieterhöhungen in den darauffolgenden Jahren zu einer deutlichen Verringerung der errechneten Einsparungen führen. Die Differenz zwischen jetziger Miete und neuer Miete könnte also auch deutlich geringer ausfallen, wenn mit dem bisherigen und dem neuem Vermieter in Verhandlungen um die tatsächlichen Quadratmeterpreise getreten würde. Die Abstriche aber, die bei der Bürgernähe der Sozialrathäuser bzw. bei ihrer Erreichbarkeit gemacht werden müssten, stehen in keinem Verhältnis zum öknonomischen Einsparpotenzial.
Inhalt
S
A C H S T A N D : Antrag vom 25.05.2013, OF 152/13
Betreff: Keine Schließung des Sozialrathauses
in Frankfurt Nieder-Eschbach Vorgang: B 252/13 Der Ortsbeirat möge beschließen
: Die
Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die in M 84 und B 252 vom 17.05.2013 angekündigte
Zusammenlegung der Sozialrathäuser Am Bügel und Nordweststadt im Mertonviertel abzulehnen und für
den Erhalt des Sozialrathauses Am Bügel am jetzigen Standort einzutreten. Mit der Vermieterin des jetzt
genutzten Gebäudes, der Saalbau GmbH, ist über eine Mietminderung bzw.
Anpassung an die ortsübliche Miete zu verhandeln. Begründung: Das Sozialrathaus Am Bügel liegt im Zentrum der
nördlichen Stadtteile. Die Einrichtung wurde Anfang der neunziger Jahre bewusst
am jetzigen, zentralen Standort vorgenommen, um die Angebote vor Ort im
direkten Kontakt mit der Bevölkerung anzubieten. Für die Nieder-Erlenbacher
Bürger ist der Nachbarstadtteil Nieder-Eschbach sehr gut direkt mit Bus oder
Fahrrad zu erreichen. Eine Verlegung des Sozialrathauses weit in den
Nord-Westen Frankfurts würde fast eine Verdoppelung der Entfernung bedeuten und
ein zusätzliches Umsteigen in die U-Bahn bedingen. Damit wäre das Sozialrathaus
für Nieder-Erlenbacher Bürger/innen nicht mehr "nebenan". Es wäre kein
niederschwelliges Angebot mehr; insbesondere nicht für Menschen mit
Bewegungseinschränkungen und/oder Orientierungs-schwierigkeiten. In B252 wird darüber hinaus nicht dargestellt, ob es
schon Verhandlungen mit der Saalbau GmbH bzgl. einem niedrigeren Mietzins
gegeben hat. Es ist schwer nachvollziehbar, warum die Saalbau GmbH, als eine
100-prozentige Tochter der ABG Holding (und damit der Stadt Frankfurt), in
dieser Lage in Nieder-Eschbach einen Mietpreis von mehr als 27,-€ / m2
verlangen kann - und damit die Stadt Frankfurt als Mutterkonzern in neue
Räumlichkeiten nötigt. Mietforderungen, die innerhalb eines städtischen
Unternehmens ausgesprochen werden, sollten steuer- und verhandelbar sein. Vor
allem, wenn die ortsübliche Vergleichsmiete weit unter dem geforderten
Mietszins liegt. Des Weiteren ist der prognosti-zierte, zukünftige
Quadratmeterpreis von 14,-€ im Mertonviertel zwar avisiert, aber nicht
garantiert - und schon gar nicht dauerhaft. Auch am neuen Standort werden
Mieterhöhungen in den darauffolgenden Jahren zu einer deutlichen Verringerung
der errechneten Einsparungen führen. Die Differenz zwischen jetziger Miete und neuer
Miete könnte also auch deutlich geringer ausfallen, wenn mit dem bisherigen und
dem neuem Vermieter in Verhandlungen um die tatsächlichen Quadratmeterpreise
getreten würde. Die Abstriche aber, die bei der Bürgernähe der Sozialrathäuser
bzw. bei ihrer Erreichbarkeit gemacht werden müssten, stehen in keinem
Verhältnis zum öknonomischen Einsparpotenzial. Antragsteller:
GRÜNE
Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage:
Vortrag des
Magistrats vom 17.05.2013, M 84
dazugehörende Vorlage:
Bericht des
Magistrats vom 17.05.2013, B 252 Beratung
im Ortsbeirat: 13 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR
13 am 25.06.2013, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung OA 400 2013
Anregung OA 400 2013
1.
Die Vorlage M 84 wird unter Hinweis auf die Vorlage OA 400
abgelehnt. 2. Die Vorlagen OF 151/13 und OF 152/13 werden
in zusammengefasster Form als interfraktioneller Antrag in der folgenden
Fassung beschlossen: "Sozialrathaus Am Bügel am Standort
weiter betreiben Vortrag des Magistrats vom 17.05.2013, M 84
Vorg.: B 252/13 Die Stadtverordnetenversammlung möge
beschließen: 1. Die in den Vorlagen M 84 und B 252 angekündigte
Zusammenlegung der Sozialrathäuser Am Bügel und Nordweststadt an einem neuen
Standort im Mertonviertel wird abgelehnt. 2. Der Magistrat wird
aufgefordert, das Sozialrathaus Am Bügel in Bonames beizubehalten. Mit der
Vermieterin des Sozialrathauses ist über eine deutlich niedrigere ortsübliche
Anschlussmiete zu verhandeln. Begründung: Die geplante
Schließung der Sozialrathäuser Am Bügel und Nordweststadt und deren
Zusammenlegung an einem neuen Standort im Mertonviertel wird abgelehnt. Eine
Verlegung des Sozialrathauses weit in den Nordwesten Frankfurts würde fast
eine Verdopplung der Entfernung bedeuten und ein zusätzliches Umsteigen in
die U-Bahn bedingen. Damit wäre das Sozialrathaus für Nieder-Erlenbacher
Bürgerinnen und Bürger nicht mehr "nebenan". Es wäre kein
niederschwelliges Angebot mehr, insbesondere nicht für Menschen mit
Bewegungseinschränkungen und/oder Orientierungsschwierigkeiten. Das
Sozialrathaus Am Bügel liegt zentral für die nördlichen Stadtteile
Nieder-Erlenbach, Harheim, Nieder-Eschbach, Kalbach, Riedberg, Bonames,
Frankfurter Berg und Berkersheim. Für die Bürgerinnen und Bürger
Nieder-Erlenbachs ist es gut mit dem Bus, dem Fahrrad und selbst zu Fuß zu
erreichen. Im relativ kleinen Stadtteil Nieder-Erlenbach gibt es eine Reihe
von wichtigen sozialen Einrichtungen. Für viele Bewohnerinnen und Bewohner
dieser Einrichtungen ebenso wie für die anderen Nieder-Erlenbacher Kinder,
Jugendlichen, Familien, Alleinstehenden, Senioren und Menschen mit
Behinderungen, für die das Sozialrathaus Anlaufstelle für Hilfen und
Beratungen ist, ist die gute Erreichbarkeit wichtig. Wenn der Mietpreis für
das Sozialrathaus Am Bügel am höchsten von allen Sozialrathäusern ist, so
sollte der Magistrat mit der Vermieterin, der stadteigenen Saalbau GmbH, über
eine deutliche Senkung der Anschlussmiete verhandeln. Da die Geldströme
letztlich innerhalb der Stadt bleiben, ist es fraglich, ob die in der Vorlage
M 84 errechneten Einsparsummen real erzielt werden können."
3.
Die Vorlagen OF 152/13 und OF 151/13 werden in
zusammengefasster Form in der folgenden Fassung beschlossen:
Abstimmung:
zu 1. Einstimmige
Annahme zu 2. Einstimmige
Annahme zu 3. Einstimmige
Annahme