llus Höchst Nordweststadt SachsenhausenFraktion: SPDTitel/Betreff: Sozialrathaus Am Bügel am Standort weiter betreiben!
Vorlagentyp: OF
Begründung
weiter betreiben! Vorgang: B 252/13 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, das Sozialrathaus Am Bügel in Nieder-Eschbach beizubehalten. Mit der Vermieterin des Sozialrathauses ist über eine deutlich niedrigere ortsübliche Anschlussmiete zu verhandeln. Begründung: Der Ortsbeirat lehnt die geplante Schließung der Sozialrathäuser Am Bügel und Nordweststadt und deren Zusammenlegung an einen neuen Standort im Mertonviertel ab. Das Sozialrathaus Am Bügel liegt zentral für die nördlichen Stadtteile Nieder-Erlenbach, Harheim, Nieder-Eschbach, Kalbach, Riedberg, Bonames, Frankfurt Berg und Berkersheim. Für die Bürgerinnen und Bürger Nieder-Erlenbachs ist es gut mit dem Bus, Fahrad und selbst zu Fuß zu erreichen. Im relativ kleinen Stadtteil Nieder-Erlenbach gibt es eine Reihe von wichtigen sozialen Einrichtungen. Für viele BewohnerInnen dieser Einrichtungen ebenso wie die anderen Nieder-Erlenbacher Kinder, Jugendlichen, Familien, Alleinstehende, Senioren und Menschen mit Behinderungen, für die das Sozialrathaus Anlaufstelle für Hilfen und Beratungen ist, ist die gute Erreichbarkeit wichtig. Der Weg ins Mertonviertel wäre nicht nur weiter und zeitlich länger, sondern kaum noch einfach zu Fuß oder per Fahrrad zu erreichen. Wenn der Mietpreis für das Sozialrathaus Am Bügel am höchste aller Sozialrathäuser liegt, so sollte der Magistrat mit der Vermieterin, der Stadt-eigenen Saalbau GmbH, über eine deutliche Senkung der Anschlussmiete verhandeln. Da die Geldströme letztlich innerhalb der Stadt bleiben, ist es fraglich, ob die in der M 84 errechneten Einsparsummen real erzielt werden können.
Inhalt
S
A C H S T A N D : Antrag vom 10.06.2013, OF 151/13
Betreff: Sozialrathaus Am Bügel am Standort
weiter betreiben! Vorgang:
B 252/13 Die Stadtverordnetenversammlung
möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, das Sozialrathaus
Am Bügel in Nieder-Eschbach beizubehalten. Mit der Vermieterin des
Sozialrathauses ist über eine deutlich niedrigere ortsübliche Anschlussmiete zu
verhandeln. Begründung: Der Ortsbeirat lehnt die geplante Schließung der
Sozialrathäuser Am Bügel und Nordweststadt und deren Zusammenlegung an einen
neuen Standort im Mertonviertel ab. Das Sozialrathaus Am Bügel liegt zentral
für die nördlichen Stadtteile Nieder-Erlenbach, Harheim, Nieder-Eschbach,
Kalbach, Riedberg, Bonames, Frankfurt Berg und Berkersheim. Für die
Bürgerinnen und Bürger Nieder-Erlenbachs ist es gut mit dem Bus, Fahrad und
selbst zu Fuß zu erreichen. Im relativ kleinen Stadtteil Nieder-Erlenbach gibt
es eine Reihe von wichtigen sozialen Einrichtungen. Für viele BewohnerInnen
dieser Einrichtungen ebenso wie die anderen Nieder-Erlenbacher Kinder,
Jugendlichen, Familien, Alleinstehende, Senioren und Menschen mit
Behinderungen, für die das Sozialrathaus Anlaufstelle für Hilfen und Beratungen
ist, ist die gute Erreichbarkeit wichtig. Der Weg ins Mertonviertel wäre nicht
nur weiter und zeitlich länger, sondern kaum noch einfach zu Fuß oder per
Fahrrad zu erreichen. Wenn
der Mietpreis für das Sozialrathaus Am Bügel am höchste aller Sozialrathäuser
liegt, so sollte der Magistrat mit der Vermieterin, der Stadt-eigenen Saalbau
GmbH, über eine deutliche Senkung der Anschlussmiete verhandeln. Da die
Geldströme letztlich innerhalb der Stadt bleiben, ist es fraglich, ob die in
der M 84 errechneten Einsparsummen real erzielt werden können. Antragsteller:
SPD
Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage:
Vortrag des
Magistrats vom 17.05.2013, M 84
dazugehörende Vorlage:
Bericht des
Magistrats vom 17.05.2013, B 252 Beratung
im Ortsbeirat: 13 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR
13 am 25.06.2013, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung OA 400 2013
Anregung OA 400 2013
1.
Die Vorlage M 84 wird unter Hinweis auf die Vorlage OA 400
abgelehnt. 2. Die Vorlagen OF 151/13 und OF 152/13 werden
in zusammengefasster Form als interfraktioneller Antrag in der folgenden
Fassung beschlossen: "Sozialrathaus Am Bügel am Standort
weiter betreiben Vortrag des Magistrats vom 17.05.2013, M 84
Vorg.: B 252/13 Die Stadtverordnetenversammlung möge
beschließen: 1. Die in den Vorlagen M 84 und B 252 angekündigte
Zusammenlegung der Sozialrathäuser Am Bügel und Nordweststadt an einem neuen
Standort im Mertonviertel wird abgelehnt. 2. Der Magistrat wird
aufgefordert, das Sozialrathaus Am Bügel in Bonames beizubehalten. Mit der
Vermieterin des Sozialrathauses ist über eine deutlich niedrigere ortsübliche
Anschlussmiete zu verhandeln. Begründung: Die geplante
Schließung der Sozialrathäuser Am Bügel und Nordweststadt und deren
Zusammenlegung an einem neuen Standort im Mertonviertel wird abgelehnt. Eine
Verlegung des Sozialrathauses weit in den Nordwesten Frankfurts würde fast
eine Verdopplung der Entfernung bedeuten und ein zusätzliches Umsteigen in
die U-Bahn bedingen. Damit wäre das Sozialrathaus für Nieder-Erlenbacher
Bürgerinnen und Bürger nicht mehr "nebenan". Es wäre kein
niederschwelliges Angebot mehr, insbesondere nicht für Menschen mit
Bewegungseinschränkungen und/oder Orientierungsschwierigkeiten. Das
Sozialrathaus Am Bügel liegt zentral für die nördlichen Stadtteile
Nieder-Erlenbach, Harheim, Nieder-Eschbach, Kalbach, Riedberg, Bonames,
Frankfurter Berg und Berkersheim. Für die Bürgerinnen und Bürger
Nieder-Erlenbachs ist es gut mit dem Bus, dem Fahrrad und selbst zu Fuß zu
erreichen. Im relativ kleinen Stadtteil Nieder-Erlenbach gibt es eine Reihe
von wichtigen sozialen Einrichtungen. Für viele Bewohnerinnen und Bewohner
dieser Einrichtungen ebenso wie für die anderen Nieder-Erlenbacher Kinder,
Jugendlichen, Familien, Alleinstehenden, Senioren und Menschen mit
Behinderungen, für die das Sozialrathaus Anlaufstelle für Hilfen und
Beratungen ist, ist die gute Erreichbarkeit wichtig. Wenn der Mietpreis für
das Sozialrathaus Am Bügel am höchsten von allen Sozialrathäusern ist, so
sollte der Magistrat mit der Vermieterin, der stadteigenen Saalbau GmbH, über
eine deutliche Senkung der Anschlussmiete verhandeln. Da die Geldströme
letztlich innerhalb der Stadt bleiben, ist es fraglich, ob die in der Vorlage
M 84 errechneten Einsparsummen real erzielt werden können."
3.
Die Vorlagen OF 152/13 und OF 151/13 werden in
zusammengefasster Form in der folgenden Fassung beschlossen:
Abstimmung:
zu 1. Einstimmige
Annahme zu 2. Einstimmige
Annahme zu 3. Einstimmige
Annahme