Skip to main content Skip to navigation Skip to footer

Unverzügliche Sicherung des ehemaligen Gemeindehauses Gerhart-Hauptmann-Ring 398

Vorlagentyp: OA

Inhalt

S A C H S T A N D : Anregung vom 23.04.2009, OA 874 entstanden aus Vorlage: OF 441/8 vom 22.04.2009 Betreff: Unverzügliche Sicherung des ehemaligen Gemeindehauses Gerhart-Hauptmann-Ring 398 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, den Eigentümer bzw. den Insolvenzverwalter des ehemaligen Gemeindehauses Gerhart-Hauptmann-Ring 398 unter Setzung einer angemessenen Frist und unter Androhung einer Ersatzvornahme aufzufordern, umgehend geeignete Maßnahmen zur Gebäudesicherung zu veranlassen. Insbesondere sollten die Eingänge und Fenster des stark in Mitleidenschaft gezogenen Kulturdenkmals so versperrt werden, dass weder Vandalen, Brandstifter noch abenteuerlustige Kinder und Jugendliche derart ungehindert Zugang zu diesem ungesicherten Gebäude erlangen können. Begründung: Mittlerweile steht das Gemeindehaus seit zwei Jahren leer und verfällt zusehends. Einblicke von außen, aber auch eine Zeitungsdokumentation mit Innenaufnahmen (FNP v. 18.4.09), offenbaren das Ausmaß eines steten Vandalismus. Nach Sachlage ist der Eigentümer des Gebäudes bzw. sein Insolvenzverwalter nicht willens, Sicherungsarbeiten vorzunehmen. Auch der Grundstückseigentümer, die städtische Waisenhausstiftung, hält sich anscheinend achselzuckend zurück. Weder die Zugangstore zum Grundstück noch die Haustüren sind verschlossen. Die Fenster sind größtenteils eingeschlagen und laden förmlich zum Hereinkommen ein. Im Inneren zeigt sich ein trostloses Bild der Verwüstung. Schon mehrmals wurde in den Räumlichkeiten Feuer gelegt. Es ist zudem unklar, ob alle Gebäudeebenen standsicher sind. In unmittelbarer Nachbarschaft befindet sich ein Kindergarten. Für alle Nachbarn dieser Liegenschaft ist es außerdem eine Zumutung, Tag für Tag auf ein verwildertes Grundstück mit einem dem Verfall preisgegebenen Gebäude zu blicken. Und es ist unverantwortlich, ein solches Gebäude nicht ordentlich vor Eindringlingen oder unbedarft dort spielenden Kindern zu sichern. Hier ist aus Sicht des Ortsbeirates Gefahr im Verzug. Inmitten eines noch intakten Wohngebietes und schräg gegenüber von der Europäischen Schule verrottet auf diese Weise langsam aber sicher ein 2007 unter Denkmalschutz gestelltes früheres Kirchengebäude, das einmal Treffpunkt für viele Nordweststädter war. Unabhängig von der Diskussion und der Entscheidung über eine mögliche zukünftige Nutzung des Hauses sollte der Magistrat ein baldiges Ende des Leerstandes anstreben und eine umgehende Sicherung des Gebäudes vor Missbrauch anstreben. Auch eine möglicherweise nötige zwangsvollstreckungsrechtliche Maßnahme, die bei Zahlungsunfähigkeit des Eigentümers zu Lasten des städtischen Haushalts gehen wird, erscheint dem Ortsbeirat zwischenzeitlich verhältnismäßig. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 18.09.2009, B 801 Bericht des Magistrats vom 05.03.2010, B 156 Bericht des Magistrats vom 27.08.2010, B 575 Bericht des Magistrats vom 04.02.2011, B 89 Bericht des Magistrats vom 16.09.2011, B 395 Bericht des Magistrats vom 09.03.2012, B 123 Bericht des Magistrats vom 31.08.2012, B 409 Bericht des Magistrats vom 11.02.2013, B 75 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Versandpaket: 29.04.2009 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 25.05.2009, TO I, TOP 68 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage OA 874 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und Freie Wähler gegen FAG (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung: REP und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) 34. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 04.06.2009, TO II, TOP 60 Beschluss: Der Vorlage OA 874 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, Freie Wähler, REP und ÖkoLinX-ARL gegen FAG (= vereinfachtes Verfahren) Beschlussausfertigung(en): § 6124, 34. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 04.06.2009 Aktenzeichen: 61 0

Verknüpfte Vorlagen