Unverzügliche Sicherung des ehemaligen Gemeindehauses Gerhart-Hauptmann-Ring 398
Vorlagentyp: OA
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung vom 23.04.2009, OA 874 entstanden aus Vorlage:
OF 441/8 vom
22.04.2009 Betreff: Unverzügliche Sicherung des ehemaligen
Gemeindehauses Gerhart-Hauptmann-Ring 398 Die Stadtverordnetenversammlung möge
beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, den
Eigentümer bzw. den Insolvenzverwalter des ehemaligen Gemeindehauses
Gerhart-Hauptmann-Ring 398 unter Setzung einer angemessenen Frist und unter
Androhung einer Ersatzvornahme aufzufordern, umgehend geeignete Maßnahmen zur
Gebäudesicherung zu veranlassen. Insbesondere sollten die Eingänge und Fenster des
stark in Mitleidenschaft gezogenen Kulturdenkmals so versperrt werden, dass
weder Vandalen, Brandstifter noch abenteuerlustige Kinder und Jugendliche
derart ungehindert Zugang zu diesem ungesicherten Gebäude erlangen können.
Begründung: Mittlerweile steht das
Gemeindehaus seit zwei Jahren leer und verfällt zusehends. Einblicke von außen,
aber auch eine Zeitungsdokumentation mit Innenaufnahmen (FNP v. 18.4.09),
offenbaren das Ausmaß eines steten Vandalismus. Nach Sachlage ist der
Eigentümer des Gebäudes bzw. sein Insolvenzverwalter nicht willens,
Sicherungsarbeiten vorzunehmen. Auch der Grundstückseigentümer, die städtische
Waisenhausstiftung, hält sich anscheinend achselzuckend zurück. Weder die
Zugangstore zum Grundstück noch die Haustüren sind verschlossen. Die Fenster
sind größtenteils eingeschlagen und laden förmlich zum Hereinkommen ein. Im
Inneren zeigt sich ein trostloses Bild der Verwüstung. Schon mehrmals wurde in
den Räumlichkeiten Feuer gelegt. Es ist zudem unklar, ob alle Gebäudeebenen
standsicher sind. In unmittelbarer Nachbarschaft befindet sich ein
Kindergarten. Für alle Nachbarn dieser Liegenschaft ist es außerdem eine
Zumutung, Tag für Tag auf ein verwildertes Grundstück mit einem dem Verfall
preisgegebenen Gebäude zu blicken. Und es ist unverantwortlich, ein solches
Gebäude nicht ordentlich vor Eindringlingen oder unbedarft dort spielenden
Kindern zu sichern. Hier ist aus Sicht des Ortsbeirates Gefahr im Verzug.
Inmitten eines noch intakten Wohngebietes und schräg
gegenüber von der Europäischen Schule verrottet auf diese Weise langsam aber
sicher ein 2007 unter Denkmalschutz gestelltes früheres Kirchengebäude, das
einmal Treffpunkt für viele Nordweststädter war. Unabhängig von der Diskussion
und der Entscheidung über eine mögliche zukünftige Nutzung des Hauses sollte
der Magistrat ein baldiges Ende des Leerstandes anstreben und eine umgehende
Sicherung des Gebäudes vor Missbrauch anstreben. Auch eine möglicherweise
nötige zwangsvollstreckungsrechtliche Maßnahme, die bei Zahlungsunfähigkeit des
Eigentümers zu Lasten des städtischen Haushalts gehen wird, erscheint dem
Ortsbeirat zwischenzeitlich verhältnismäßig. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 8
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Bericht des
Magistrats vom 18.09.2009, B 801
Bericht des
Magistrats vom 05.03.2010, B 156
Bericht des
Magistrats vom 27.08.2010, B 575
Bericht des
Magistrats vom 04.02.2011, B 89
Bericht des
Magistrats vom 16.09.2011, B 395
Bericht des
Magistrats vom 09.03.2012, B 123
Bericht des
Magistrats vom 31.08.2012, B 409
Bericht des
Magistrats vom 11.02.2013, B 75 Zuständige
Ausschüsse:
Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Versandpaket: 29.04.2009
Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 25.05.2009, TO I, TOP
68 Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: Der Vorlage OA 874 wird in der
vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und Freie Wähler gegen
FAG (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung:
REP und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) 34. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 04.06.2009, TO II, TOP 60
Beschluss: Der Vorlage OA 874 wird in der vorgelegten Fassung
zugestimmt. Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, Freie Wähler, REP und
ÖkoLinX-ARL gegen FAG (= vereinfachtes Verfahren)
Beschlussausfertigung(en):
§ 6124, 34. Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung vom 04.06.2009 Aktenzeichen: 61 0