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- Nutzungsplanung für das ehemalige Gemeindezentrum im Gerhart-Hauptmann-Ring - Unverzügliche Sicherung des ehemaligen Gemeindehauses Gerhart-Hauptmann-Ring 398

Vorlagentyp: B

Inhalt

S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 18.09.2009, B 801 Betreff: - Nutzungsplanung für das ehemalige Gemeindezentrum im Gerhart-Hauptmann-Ring - Unverzügliche Sicherung des ehemaligen Gemeindehauses Gerhart-Hauptmann-Ring 398 Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 04.06.2009, § 6124 - OA 874 OBR 8, EA 91 OBR 8 - Zwischenbericht: Der Magistrat konnte durch intensive Verhandlungen erreichen, dass der Insolvenzverwalter eine dauerhafte Sicherung des Gebäudes gegen unbefugtes Betreten vornehmen wird. Im Einzelnen werden die Fenster- und Türöffnungen sowie Lichtschächte mit Lochblech verschlossen. Bereits in der Vergangenheit hat die komplexe rechtliche und wirtschaftliche Fallgestaltung tragfähige Lösungen zur zukünftigen Nutzung der Liegenschaft erschwert. Der jetzige Zwischenschritt der Gebäudesicherung wird von weiteren intensiven Bemühungen des Magistrats begleitet. Ziel ist weiterhin eine tragfähige neue Nutzung der Liegenschaft zu realisieren. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatanregung vom 29.11.2007, EA 91 Bericht des Magistrats vom 23.05.2008, B 308 Anregung vom 23.04.2009, OA 874 Anfrage vom 22.07.2009, A 998 Bericht des Magistrats vom 05.03.2010, B 156 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Beratung im Ortsbeirat: 8 Versandpaket: 23.09.2009 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 8 am 29.10.2009, TO I, TOP 22 Beschluss: Die Vorlage B 801 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 30.11.2009, TO I, TOP 35 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 801 (Zwischenbericht) dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und Freie Wähler Sonstige Voten/Protokollerklärung: NPD (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 7193, 36. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 30.11.2009 Aktenzeichen: 60 3

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