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a) Das Gemeindezentrum am Gerhart-Hauptmann-Ring verdient eine Zukunft b) Ehemaliges Kirchen- und Gemeindezentrum am Gerhart-Hauptmann-Ring c) - Nutzungsplanung für das ehemalige Gemeindezentrum im Gerhart-Hauptmann-Ring - Unverzügliche Sicherung des ehem

Vorlagentyp: B

Inhalt

S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 05.03.2010, B 156 Betreff: a) Das Gemeindezentrum am Gerhart-Hauptmann-Ring verdient eine Zukunft b) Ehemaliges Kirchen- und Gemeindezentrum am Gerhart-Hauptmann-Ring c) - Nutzungsplanung für das ehemalige Gemeindezentrum im Gerhart-Hauptmann-Ring - Unverzügliche Sicherung des ehemaligen Gemeindehauses Gerhart-Hauptmann-Ring 398 Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 04.06.2009, § 6124 - NR 820 CDU und GRÜNE, OA 642 und OA 874 OBR 8, EA 91 OBR 8, A 132 SPD, l. B 843/09 - Zwischenbericht: Für das ehemalige Gemeindezentrum Gerhart-Hauptmann-Ring 398 liegen die im Betreff genannten Anfragen, Anträge und (Etat-)Anregungen durch Fraktionen der Stadtverordnetenversammlung und des Ortsbeirates 8 vor. Um die Übersichtlichkeit weiterhin zu gewährleisten, erfolgt eine Zusammenfassung zum Sachstand künftig in einem Bericht. Dies vorausgeschickt berichtet der Magistrat wie folgt: Auf Grund der Besonderheiten, die mit der Liegenschaft verbunden sind (Erbpachtgrundstück, Insolvenz des Eigentümers - Einsetzung eines Insolvenzverwalters, finanzielle Lasten, Denkmalschutz für das Gebäude) war in der Vergangenheit eine Situation gegeben, die eine langfristige Lösung des zusehends verwahrlosenden Grundstücks verhinderte. Vordringlich war deshalb, weitere Schäden durch Vandalismus vorzubeugen. Mit dem Insolvenzverwalter konnte erreicht werden, dass das auf dem Grundstück befindliche Gebäude gegen widerrechtliches Eindringen gesichert wird. In der Folge wurden die Außenanlagen des Grundstücks einer intensiven Säuberung unterzogen. Im Zuge dessen wurde auch der Grünbewuchs von Unkraut befreit, um das äußere Erscheinungsbild herzurichten. Durch engagierte Bürgerinnen und Bürger und den zuständigen Ortsbeirat wurden für das auf dem Gelände befindliche ehemalige Gemeindezentrum in der Vergangenheit bereits Nutzungskonzepte erarbeitet. Eine Realisierung dieser Konzepte scheiterte aber bisher an den Eigentumsverhältnissen. Die Eigentumsverhältnisse und die sich aus einer Veränderung ergebenden vertretbaren finanziellen Bedingungen stellen die größte Herausforderung bei der künftigen Nutzung dar. Der Magistrat hat in der Zwischenzeit veranlasst, dass Fachleute aus verschiedenen Dezernaten gezielt auf eine Lösung der Situation hinarbeiten, die zum Leitziel hat, sowohl die Belange des Denkmalschutzes wie auch die Nutzungsüberlegungen, die bisher erarbeitet wurden, einzubeziehen. Das weitere Verfahren gestaltet sich wie folgt: 1. Verhandlungen mit allen an der Eigentumsfrage Beteiligten, um eine Klärung der künftigen Eigentumsverhältnisse und finanziellen Konditionen herzustellen und klare rechtliche Grundlagen zu schaffen. 2. Auf Grundlage der geklärten Eigentumsverhältnisse und der daraus resultierenden wirtschaftlichen Bedingungen werden die Rahmendaten für die künftige Nutzung erarbeitet. 3. Die in der Vergangenheit engagierten Bürgerinnen und Bürger, die bereits Nutzungskonzepte für das Gemeindezentrum erarbeitet haben, werden in die Planungen einbezogen, ebenso wie Vertreterinnen und Vertreter des zuständigen Ortsbeirates. Derzeit befindet sich das skizzierte Vorgehen in der ersten Phase und ist von intensiven Verhandlungen und Klärung der finanziellen und rechtlichen Fragen geprägt. Diese sensible Phase des Prozesses wird in der Hauptsache in koordinierten Einzelgesprächen durchgeführt, um in der Folge alle relevanten Akteure einzubinden und die Eigentumsverhältnisse zu arrondieren. Der Magistrat wird über den Fortgang der Angelegenheit weiter berichten. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anfrage vom 21.02.2007, A 132 Etatanregung vom 29.11.2007, EA 91 Antrag vom 13.03.2008, NR 820 Anregung vom 17.04.2008, OA 642 Anregung vom 23.04.2009, OA 874 Bericht des Magistrats vom 18.09.2009, B 801 Bericht des Magistrats vom 02.10.2009, B 842 Bericht des Magistrats vom 02.10.2009, B 843 Bericht des Magistrats vom 27.08.2010, B 575 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Soziales und Gesundheit Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Beratung im Ortsbeirat: 8 Versandpaket: 10.03.2010 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 8 am 22.04.2010, TO I, TOP 33 Beschluss: Die Vorlage B 156 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 17.05.2010, TO I, TOP 28 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 156 (Zwischenbericht) dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FREIE WÄHLER Sonstige Voten/Protokollerklärung: FAG und Stv. Schenk (= Kenntnis) 41. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 20.05.2010, TO I, TOP 20 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 156 (Zwischenbericht) dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER Sonstige Voten/Protokollerklärung: NPD (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 8110, 41. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit vom 20.05.2010 Aktenzeichen: 60 3

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