a) Das Gemeindezentrum am Gerhart-Hauptmann-Ring verdient eine Zukunft b) Ehemaliges Kirchen- und Gemeindezentrum am Gerhart-Hauptmann-Ring c) - Nutzungsplanung für das ehemalige Gemeindezentrum im Gerhart-Hauptmann-Ring - Unverzügliche Sicherung des ehem
Vorlagentyp: B
Inhalt
S A C H S T A N D :
Bericht des Magistrats vom 05.03.2010, B
156 Betreff:
a) Das Gemeindezentrum am
Gerhart-Hauptmann-Ring verdient eine Zukunft b) Ehemaliges Kirchen- und
Gemeindezentrum am Gerhart-Hauptmann-Ring c) - Nutzungsplanung für das
ehemalige Gemeindezentrum im Gerhart-Hauptmann-Ring - Unverzügliche
Sicherung des ehemaligen Gemeindehauses Gerhart-Hauptmann-Ring 398 Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 04.06.2009, § 6124 - NR 820 CDU und GRÜNE, OA 642 und
OA 874 OBR 8, EA 91 OBR 8, A 132 SPD, l. B 843/09
- Zwischenbericht: Für das ehemalige Gemeindezentrum
Gerhart-Hauptmann-Ring 398 liegen die im Betreff genannten Anfragen, Anträge
und (Etat-)Anregungen durch Fraktionen der Stadtverordnetenversammlung und des
Ortsbeirates 8 vor. Um die Übersichtlichkeit weiterhin zu gewährleisten,
erfolgt eine Zusammenfassung zum Sachstand künftig in einem Bericht. Dies vorausgeschickt berichtet der Magistrat wie
folgt: Auf Grund der Besonderheiten, die
mit der Liegenschaft verbunden sind (Erbpachtgrundstück, Insolvenz des
Eigentümers - Einsetzung eines Insolvenzverwalters, finanzielle Lasten,
Denkmalschutz für das Gebäude) war in der Vergangenheit eine Situation gegeben,
die eine langfristige Lösung des zusehends verwahrlosenden Grundstücks
verhinderte. Vordringlich war deshalb, weitere Schäden durch Vandalismus
vorzubeugen. Mit dem Insolvenzverwalter konnte erreicht werden, dass das auf
dem Grundstück befindliche Gebäude gegen widerrechtliches Eindringen gesichert
wird. In der Folge wurden die Außenanlagen des Grundstücks einer intensiven
Säuberung unterzogen. Im Zuge dessen wurde auch der Grünbewuchs von Unkraut
befreit, um das äußere Erscheinungsbild herzurichten. Durch engagierte Bürgerinnen und Bürger und den
zuständigen Ortsbeirat wurden für das auf dem Gelände befindliche ehemalige
Gemeindezentrum in der Vergangenheit bereits Nutzungskonzepte erarbeitet. Eine
Realisierung dieser Konzepte scheiterte aber bisher an den
Eigentumsverhältnissen. Die Eigentumsverhältnisse und die sich aus einer
Veränderung ergebenden vertretbaren finanziellen Bedingungen stellen die größte
Herausforderung bei der künftigen Nutzung dar. Der Magistrat hat in der
Zwischenzeit veranlasst, dass Fachleute aus verschiedenen Dezernaten gezielt
auf eine Lösung der Situation hinarbeiten, die zum Leitziel hat, sowohl die
Belange des Denkmalschutzes wie auch die Nutzungsüberlegungen, die bisher
erarbeitet wurden, einzubeziehen. Das weitere Verfahren gestaltet sich wie folgt:
1. Verhandlungen mit allen an der Eigentumsfrage
Beteiligten, um eine Klärung der künftigen Eigentumsverhältnisse und
finanziellen Konditionen herzustellen und klare rechtliche Grundlagen zu
schaffen. 2. Auf Grundlage der geklärten
Eigentumsverhältnisse und der daraus resultierenden wirtschaftlichen
Bedingungen werden die Rahmendaten für die künftige Nutzung erarbeitet. 3. Die in der Vergangenheit engagierten Bürgerinnen
und Bürger, die bereits Nutzungskonzepte für das Gemeindezentrum erarbeitet
haben, werden in die Planungen einbezogen, ebenso wie Vertreterinnen und
Vertreter des zuständigen Ortsbeirates. Derzeit befindet sich das skizzierte Vorgehen in der
ersten Phase und ist von intensiven Verhandlungen und Klärung der finanziellen
und rechtlichen Fragen geprägt. Diese sensible Phase des Prozesses wird in der
Hauptsache in koordinierten Einzelgesprächen durchgeführt, um in der Folge alle
relevanten Akteure einzubinden und die Eigentumsverhältnisse zu arrondieren.
Der Magistrat wird über den Fortgang
der Angelegenheit weiter berichten. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anfrage vom
21.02.2007, A 132
Etatanregung
vom 29.11.2007, EA 91
Antrag vom
13.03.2008, NR 820
Anregung vom
17.04.2008, OA 642
Anregung vom
23.04.2009, OA 874
Bericht des
Magistrats vom 18.09.2009, B 801
Bericht des
Magistrats vom 02.10.2009, B 842
Bericht des
Magistrats vom 02.10.2009, B 843
Bericht des
Magistrats vom 27.08.2010, B 575
Zuständige Ausschüsse:
Ausschuss für
Soziales und Gesundheit
Ausschuss für
Planung, Bau und Wohnungsbau Beratung im Ortsbeirat: 8
Versandpaket: 10.03.2010 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 8
am 22.04.2010, TO I, TOP 33 Beschluss: Die Vorlage B 156
dient zur Kenntnis.
Abstimmung: Einstimmige
Annahme 41. Sitzung des
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 17.05.2010, TO I, TOP
28 Beschluss: nicht auf TO
Die Vorlage B 156
(Zwischenbericht) dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)
Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FREIE WÄHLER
Sonstige Voten/Protokollerklärung: FAG und Stv. Schenk (=
Kenntnis) 41. Sitzung des
Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 20.05.2010, TO I, TOP 20
Beschluss: nicht auf TO
Die Vorlage B 156
(Zwischenbericht) dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)
Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER
Sonstige Voten/Protokollerklärung: NPD (= Kenntnis)
Beschlussausfertigung(en): § 8110, 41. Sitzung
des Ausschusses für Soziales und Gesundheit vom 20.05.2010 Aktenzeichen: 60 3