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a) Das Gemeindezentrum am Gerhart-Hauptmann-Ring verdient eine Zukunft b) Ehemaliges Kirchen- und Gemeindezentrum am Gerhart-Hauptmann-Ring c) - Nutzungsplanung für das ehemalige Gemeindezentrum im Gerhart-Hauptmann-Ring - Unverzügliche Sicherung des ehem

Vorlagentyp: B

Inhalt

S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 27.08.2010, B 575 Betreff: a) Das Gemeindezentrum am Gerhart-Hauptmann-Ring verdient eine Zukunft b) Ehemaliges Kirchen- und Gemeindezentrum am Gerhart-Hauptmann-Ring c) - Nutzungsplanung für das ehemalige Gemeindezentrum im Gerhart-Hauptmann-Ring - Unverzügliche Sicherung des ehemaligen Gemeindehauses Gerhart-Hauptmann- Ring 398 Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 27.05.2010, § 8110 - NR 820 CDU und GRÜNE, OA 642 und OA 874 OBR 8, EA 91 OBR 8, A 132 SPD, l. B 156/10 - Zwischenbericht: Mit dem Bericht B 156 vom 05.03.2010 wurde das geplante weitere Verfahren für die Liegenschaft Gerhart-Hauptmann-Ring 398 skizziert. Folgender Sachstand zeigt sich derzeit: Die Einzelgespräche mit allen Beteiligten sind insofern abgeschlossen, dass ein Rahmenplan für die möglichen künftigen Eigentumsverhältnisse entworfen werden konnte. Begleitend sind mögliche Varianten für die künftige Nutzung entwickelt worden. Diese Nutzungsvarianten werden zurzeit intensiv geprüft. Das umfasst die baurechtlichen Bedingungen (Anforderungen und Kosten des Denkmalschutzes, mögliche weitere Bebauung und Auslastung des Grundstücks) und eine Wirtschaftlichkeitsberechnung unter Annahme der möglichen Nutzungen. Leitlinie ist dabei, dass der Denkmalschutz beachtet wird und Konzepte zur nachbarschaftlichen und stadtteilbezogenen Nutzung des Gemeindezentrums verwirklicht werden können (s. a. Bericht B 156 vom 05.03.2010). Der Magistrat geht davon aus, dass im Herbst die Klärungen hinsichtlich der Wirtschaftlichkeit der untersuchten Nutzungsvarianten beendet sind. Danach kann entschieden werden, welche mögliche Nutzung künftig realisiert wird, die nötigen vertraglichen Regelungen können dann eingeleitet werden. Die im Bericht B 156 vom 05.03.2010 dargestellte Abfolge der Schritte besitzt weiterhin Gültigkeit. Unabhängig davon wurden engagierte Bürgerinnen und Bürger bei einer Veranstaltung des Quartiersmanagements Nordweststadt über den Sachstand, die weiteren Planungen und insbesondere den Zeitpunkt der Einbeziehung der ansässigen Bürgerschaft, informiert. Der Magistrat wird über den Fortgang weiter berichten. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anfrage vom 21.02.2007, A 132 Etatanregung vom 29.11.2007, EA 91 Antrag vom 13.03.2008, NR 820 Anregung vom 17.04.2008, OA 642 Anregung vom 23.04.2009, OA 874 Bericht des Magistrats vom 05.03.2010, B 156 Bericht des Magistrats vom 04.02.2011, B 89 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Soziales und Gesundheit Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Beratung im Ortsbeirat: 8 Versandpaket: 01.09.2010 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 8 am 16.09.2010, TO I, TOP 42 Beschluss: Die Vorlage B 575 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 45. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 01.11.2010, TO I, TOP 61 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 575 (Zwischenbericht) dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER Sonstige Voten/Protokollerklärung: NPD (= Kenntnis) 45. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 04.11.2010, TO I, TOP 25 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 575 (Zwischenbericht) dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FDP Sonstige Voten/Protokollerklärung: FAG, FREIE WÄHLER und NPD (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 8908, 45. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit vom 04.11.2010 Aktenzeichen: 60 3

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