a) Das Gemeindezentrum am Gerhart-Hauptmann-Ring verdient eine Zukunft b) Ehemaliges Kirchen- und Gemeindezentrum am Gerhart-Hauptmann-Ring c) - Nutzungsplanung für das ehemalige Gemeindezentrum im Gerhart-Hauptmann-Ring - Unverzügliche Sicherung des ehem
Vorlagentyp: B
Inhalt
S A C H S T A N D :
Bericht des Magistrats vom 27.08.2010, B
575 Betreff:
a) Das Gemeindezentrum am
Gerhart-Hauptmann-Ring verdient eine Zukunft b) Ehemaliges Kirchen- und
Gemeindezentrum am Gerhart-Hauptmann-Ring c) - Nutzungsplanung für das
ehemalige Gemeindezentrum im Gerhart-Hauptmann-Ring - Unverzügliche
Sicherung des ehemaligen Gemeindehauses Gerhart-Hauptmann- Ring 398 Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 27.05.2010, § 8110 - NR 820 CDU und GRÜNE, OA 642 und
OA 874 OBR 8, EA 91 OBR 8, A 132 SPD, l. B 156/10 - Zwischenbericht: Mit dem Bericht B 156 vom 05.03.2010 wurde das
geplante weitere Verfahren für die Liegenschaft Gerhart-Hauptmann-Ring 398
skizziert. Folgender Sachstand zeigt sich derzeit: Die Einzelgespräche mit allen Beteiligten sind
insofern abgeschlossen, dass ein Rahmenplan für die möglichen künftigen
Eigentumsverhältnisse entworfen werden konnte. Begleitend sind mögliche
Varianten für die künftige Nutzung entwickelt worden. Diese Nutzungsvarianten
werden zurzeit intensiv geprüft. Das umfasst die baurechtlichen Bedingungen
(Anforderungen und Kosten des Denkmalschutzes, mögliche weitere Bebauung und
Auslastung des Grundstücks) und eine Wirtschaftlichkeitsberechnung unter
Annahme der möglichen Nutzungen. Leitlinie ist dabei, dass der Denkmalschutz
beachtet wird und Konzepte zur nachbarschaftlichen und stadtteilbezogenen
Nutzung des Gemeindezentrums verwirklicht werden können (s. a. Bericht B 156
vom 05.03.2010).
Der Magistrat geht davon aus,
dass im Herbst die Klärungen hinsichtlich der Wirtschaftlichkeit der
untersuchten Nutzungsvarianten beendet sind. Danach kann entschieden werden,
welche mögliche Nutzung künftig realisiert wird, die nötigen vertraglichen
Regelungen können dann eingeleitet werden. Die im Bericht B 156 vom 05.03.2010 dargestellte
Abfolge der Schritte besitzt weiterhin Gültigkeit. Unabhängig davon wurden engagierte Bürgerinnen und
Bürger bei einer Veranstaltung des Quartiersmanagements Nordweststadt über den
Sachstand, die weiteren Planungen und insbesondere den Zeitpunkt der
Einbeziehung der ansässigen Bürgerschaft, informiert. Der Magistrat wird über den Fortgang weiter
berichten. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anfrage vom
21.02.2007, A 132
Etatanregung
vom 29.11.2007, EA 91
Antrag vom
13.03.2008, NR 820
Anregung vom
17.04.2008, OA 642
Anregung vom
23.04.2009, OA 874
Bericht des
Magistrats vom 05.03.2010, B 156
Bericht des
Magistrats vom 04.02.2011, B 89 Zuständige
Ausschüsse:
Ausschuss für Soziales und Gesundheit
Ausschuss für
Planung, Bau und Wohnungsbau Beratung im Ortsbeirat: 8
Versandpaket: 01.09.2010 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 8
am 16.09.2010, TO I, TOP 42 Beschluss: Die Vorlage B 575
dient zur Kenntnis.
Abstimmung: Einstimmige
Annahme 45. Sitzung des
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 01.11.2010, TO I, TOP
61 Beschluss: nicht auf TO
Die Vorlage B 575
(Zwischenbericht) dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)
Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER
Sonstige Voten/Protokollerklärung: NPD (= Kenntnis)
45. Sitzung des
Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 04.11.2010, TO I, TOP 25
Beschluss: nicht auf TO
Die Vorlage B 575
(Zwischenbericht) dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)
Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FDP
Sonstige Voten/Protokollerklärung: FAG, FREIE WÄHLER und NPD (=
Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 8908, 45. Sitzung
des Ausschusses für Soziales und Gesundheit vom 04.11.2010 Aktenzeichen: 60 3