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a) Das Gemeindezentrum am Gerhart-Hauptmann-Ring verdient eine Zukunft b) Ehemaliges Kirchen- und Gemeindezentrum am Gerhart-Hauptmann-Ring c) - Nutzungsplanung für das ehemalige Gemeindezentrum im Gerhart-Hauptmann-Ring - Unverzügliche Sicherung des ehem

Vorlagentyp: B

Inhalt

Bericht des Magistrats vom 16.09.2011, B 395

Betreff: a) Das Gemeindezentrum am Gerhart-Hauptmann-Ring verdient eine Zukunft b) Ehemaliges Kirchen- und Gemeindezentrum am Gerhart-Hauptmann-Ring c) - Nutzungsplanung für das ehemalige Gemeindezentrum im Gerhart-Hauptmann-Ring - Unverzügliche Sicherung des ehemaligen Gemeindehauses Gerhart-Hauptmann-Ring 398 Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 16.06.2011, § 283 - NR 820/08 CDU und GRÜNE, OA 642/08 und OA 874/09 OBR 8, EA 91/07 OBR 8, A 132/07 SPD, B 89/11 - Zwischenbericht: Wie in den vorangegangenen Zwischenberichten angekündigt, wurde mittlerweile eine mögliche und tragfähige Konzeption für das ehemalige Gemeindezentrum Gerhart-Hauptmann-Ring 398 entwickelt. Das Konzept sieht vor, das vorhandene denkmalgeschützte Gebäude als Stadtteilzentrum herzurichten und auf dem restlichen Gelände zwei 3 bis 4-stöckige Häuser in Passivhausstandard zu errichten. In diesen Häusern werden 58 Apartments als Übergangsunterkunft für Menschen in Not betrieben. Als Bauherr und Finanzier wird die KEG - Konversions Grundstücks Entwicklungsgesellschaft - auftreten. Als Betreiber der Einrichtung wird der Evangelische Verein für Wohnraumhilfe zur Verfügung stehen. Dem Konzept liegt folgende finanzielle Kalkulation zu Grunde: - Sanierung des denkmalgeschützten Gemeindezentrums: rd. 1,5 Mio. €, - Erwerb des Grundstücks, des Erbbaurechts, der Schuldenablösung und anfallende Nebenkosten: rd.

  1. Mio. €, - Errichtung der Häuser: ca. 3,2 Mio. €. Die KEG vermietet den Gesamtkomplex langfristig an den Evangelischen Verein für Wohnraumhilfe. Der Ev. Verein schließt mit dem Jugend- und Sozialamt eine langfristige Vereinbarung zu den üblichen Konditionen der Unterbringung von Menschen, die sich vorübergehend in Notlagen befinden, ab. Die jeweils langfristigen Verträge, die deshalb keine zusätzlichen Kosten einer Ausfallkalkulation erfordern, und die Tatsache, dass alle Beteiligten keine Gewinnmargen einkalkulieren müssen, ermöglichen es, das von der KEG mit Kapitalmarktmitteln finanzierte Projekt langfristig zu refinanzieren. Der Betrieb des Gesamtkomplexes durch den Ev. Verein, d. h. inklusive des Gebäude- und Raummanagements für das Gemeindezentrum, bringt zusätzliche Synergien bei den Betriebskosten, die sich günstig auf die Raummiete für das Gemeindezentrum auswirken. Die Nutzung des Gemeindezentrums lehnt sich derzeit sehr eng an die ursprünglich von engagierten Bürgerinnen und Bürgern, der Brücke 71 und dem Quartiermanagement erarbeiteten Konzeptes an. Dabei kann mit der jetzigen Gesamtplanung der Startschuss für eine Fortentwicklung und Anpassung des Konzeptes gegeben werden. Durch die offene Planungsphase kann auch noch auf die Ausgestaltung der räumlichen Nutzung im Gemeindezentrum eingegangen werden. Das Konzept sieht die künftige soziale und kulturelle Nutzung vor. Die Räumlichkeiten stehen aber auch für private Feiern oder Vereinsaktivitäten zur Verfügung. Damit verbunden sind jährliche (Miet-) Einnahmen von 50.000,--€. Dieser Betrag ist exakt aus dem Konzept der Bürgerinnen und Bürger entnommen und lässt sich in der Gesamtsumme realisieren - dabei ist davon auszugehen, dass ein oder mehrere sog. Ankermieter dauerhaft Räumlichkeiten nutzen und dafür einen üblichen Mietzins entrichten. Entsprechende Gespräche werden bereits geführt. Die Nutzung der beiden neu zu errichtenden Gebäude, die sowohl die Vorgaben des Bebauungsplanes erfüllen und sich in die Umgebungsbebauung einfügen, soll durch Menschen, die vorübergehend ohne Wohnung sind, erfolgen. Es stehen 58 Einzel-apartments zur Verfügung, wovon 10 Apartments zu einer größeren Einheit verbunden werden können. Die maximale Belegungszahl liegt bei 70 Personen. Insgesamt 4 Apartments sollen barrierefrei gestaltet werden. Die Planungen durch den Ev. Verein für Wohnraumhilfe sehen vor, dass die Betreuung der vor Ort lebenden Menschen (i. d. R. erwachsene Einzelpersonen) durch einen Sozialarbeiter und eine halbe bis ganze Sozialhelferstelle sichergestellt wird. Diese werden an 5 Tagen im Haus anwesend sein, nachts ist eine Rufbereitschaft möglich. Ziel der Betreuung ist es, die Versorgung mit regulärem Wohnraum über das Amt für Wohnungswesen oder auch Privatvermieter so schnell wie möglich zu organisieren. Dabei steht die Integration der Bewohner in den Stadtteil sowie die Nutzung der regulären Strukturen im Vordergrund. Um die im Zusammenhang mit dem Denkmalschutz, der auf dem Gebäude des ehem. Gemeindezentrums liegt, entstehenden Kosten zu finanzieren, ist das vorliegende Konzept nur als Einheit zu verwirklichen. Eine Ertüchtigung des Gebäudes und der solitäre Betrieb als Sozial- und Kulturzentrum ist finanziell nicht durchführbar. Am 30.08.2011 fand unter Federführung des Programms "Aktive Nachbarschaft" des Sozialdezernats eine Informationsveranstaltung zur möglichen zukünftigen Nutzung des ehemaligen Gemeindezentrums in der Nordweststadt statt. Diese Veranstaltung erfuhr eine große Resonanz von Seiten der Bürgerinnen und Bürger. Damit sich Interessierte einen Eindruck von vergleichbaren Einrichtungen, ihrer Integration in den Stadtteil und ihren Bewohnern machen können, lädt das Jugend- und Sozialamt zu einer Rundfahrt ein. Die KEG hat im Höchster Lindenviertel bereits vor Jahren mit dem Evangelischen Verein für Wohnraumhilfe e.V. Übergangswohnungen geschaffen. Sie sind hervorragend eingebunden, als solche kaum wahrzunehmen und funktionieren sehr gut. Mit diesen Veranstaltungen sind die Grundlagen einer breiten Information der Öffentlichkeit gegeben. Im Nachgang zu den Veranstaltungen kann dann eine Entscheidung fallen, ob eine Wiederbelebung des ehemaligen Gemeindezentrums gewünscht ist. Das vorliegende Konzept ist auf Vermittlung des Magistrats zustande gekommen und stellt eine gute Grundlage dar, den langjährigen misslichen Zustand auf dem Gelände des ehemaligen Gemeindezentrums zu beenden. Eine Verwirklichung des Konzepts gegen den mehrheitlichen Willen der vor Ort lebenden Menschen wird aber nicht stattfinden. Dazu sollte in erster Linie das Votum des betroffenen Ortsbeirates die Grundlage sein. Der Magistrat wird dann die in der Sache beteiligten Personen und Institutionen unterrichten und entweder die Verwirklichung nach Kräften unterstützen oder aber nach weiteren Lösungen suchen - mit der Gefahr, dass sich am Zustand vor Ort weiterhin über Jahre nichts verändert.Nebenvorlage: Anregung vom 01.12.2011, OA 105 Antrag vom 01.12.2011, OF 107/8

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