a) Das Gemeindezentrum am Gerhart-Hauptmann-Ring verdient eine Zukunft b) Ehemaliges Kirchen- und Gemeindezentrum am Gerhart-Hauptmann-Ring c) - Nutzungsplanung für das ehemalige Gemeindezentrum im Gerhart-Hauptmann-Ring - Unverzügliche Sicherung des ehem
Vorlagentyp: B
Inhalt
S A C H S T A N D :
Bericht des Magistrats vom 16.09.2011, B
395 Betreff:
a) Das Gemeindezentrum am
Gerhart-Hauptmann-Ring verdient eine Zukunft b) Ehemaliges Kirchen- und
Gemeindezentrum am Gerhart-Hauptmann-Ring c) - Nutzungsplanung für das
ehemalige Gemeindezentrum im Gerhart-Hauptmann-Ring - Unverzügliche
Sicherung des ehemaligen Gemeindehauses Gerhart-Hauptmann-Ring 398 Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 16.06.2011, § 283 - NR 820/08 CDU und GRÜNE, OA 642/08
und OA 874/09 OBR 8, EA 91/07 OBR 8, A 132/07 SPD, B 89/11 - Zwischenbericht: Wie in den vorangegangenen Zwischenberichten
angekündigt, wurde mittlerweile eine mögliche und tragfähige Konzeption für das
ehemalige Gemeindezentrum Gerhart-Hauptmann-Ring 398 entwickelt. Das Konzept sieht vor, das vorhandene
denkmalgeschützte Gebäude als Stadtteilzentrum herzurichten und auf dem
restlichen Gelände zwei 3 bis 4-stöckige Häuser in Passivhausstandard zu
errichten. In diesen Häusern werden 58 Apartments als Übergangsunterkunft für
Menschen in Not betrieben. Als Bauherr und Finanzier wird die KEG - Konversions
Grundstücks Entwicklungsgesellschaft - auftreten. Als Betreiber der Einrichtung
wird der Evangelische Verein für Wohnraumhilfe zur Verfügung stehen. Dem Konzept liegt folgende finanzielle Kalkulation
zu Grunde: - Sanierung des denkmalgeschützten
Gemeindezentrums: rd. 1,5 Mio. €, - Erwerb des Grundstücks, des Erbbaurechts, der
Schuldenablösung und anfallende Nebenkosten: rd. 1. Mio. €, - Errichtung der Häuser: ca. 3,2
Mio. €. Die KEG vermietet den Gesamtkomplex
langfristig an den Evangelischen Verein für Wohnraumhilfe. Der Ev. Verein
schließt mit dem Jugend- und Sozialamt eine langfristige Vereinbarung zu den
üblichen Konditionen der Unterbringung von Menschen, die sich vorübergehend in
Notlagen befinden, ab. Die jeweils langfristigen Verträge, die deshalb keine
zusätzlichen Kosten einer Ausfallkalkulation erfordern, und die Tatsache, dass
alle Beteiligten keine Gewinnmargen einkalkulieren müssen, ermöglichen es, das
von der KEG mit Kapitalmarktmitteln finanzierte Projekt langfristig zu
refinanzieren.
Der Betrieb des Gesamtkomplexes
durch den Ev. Verein, d. h. inklusive des Gebäude- und Raummanagements für das
Gemeindezentrum, bringt zusätzliche Synergien bei den Betriebskosten, die sich
günstig auf die Raummiete für das Gemeindezentrum auswirken. Die Nutzung des Gemeindezentrums lehnt sich derzeit
sehr eng an die ursprünglich von engagierten Bürgerinnen und Bürgern, der
Brücke 71 und dem Quartiermanagement erarbeiteten Konzeptes an. Dabei kann mit
der jetzigen Gesamtplanung der Startschuss für eine Fortentwicklung und
Anpassung des Konzeptes gegeben werden. Durch die offene Planungsphase kann
auch noch auf die Ausgestaltung der räumlichen Nutzung im Gemeindezentrum
eingegangen werden. Das Konzept sieht die künftige soziale und kulturelle
Nutzung vor. Die Räumlichkeiten stehen aber auch für private Feiern oder
Vereinsaktivitäten zur Verfügung. Damit verbunden sind jährliche (Miet-)
Einnahmen von 50.000,--€. Dieser Betrag ist exakt aus dem Konzept der
Bürgerinnen und Bürger entnommen und lässt sich in der Gesamtsumme realisieren
- dabei ist davon auszugehen, dass ein oder mehrere sog. Ankermieter dauerhaft
Räumlichkeiten nutzen und dafür einen üblichen Mietzins entrichten.
Entsprechende Gespräche werden bereits geführt. Die Nutzung der beiden neu zu errichtenden Gebäude,
die sowohl die Vorgaben des Bebauungsplanes erfüllen und sich in die
Umgebungsbebauung einfügen, soll durch Menschen, die vorübergehend ohne Wohnung
sind, erfolgen. Es stehen 58 Einzel-apartments zur Verfügung, wovon 10
Apartments zu einer größeren Einheit verbunden werden können. Die maximale
Belegungszahl liegt bei 70 Personen. Insgesamt 4 Apartments sollen barrierefrei
gestaltet werden.
Die Planungen durch den Ev.
Verein für Wohnraumhilfe sehen vor, dass die Betreuung der vor Ort lebenden
Menschen (i. d. R. erwachsene Einzelpersonen) durch einen Sozialarbeiter und eine halbe bis ganze
Sozialhelferstelle sichergestellt wird. Diese werden an 5 Tagen im Haus
anwesend sein, nachts ist eine Rufbereitschaft möglich. Ziel der Betreuung ist
es, die Versorgung mit regulärem Wohnraum über das Amt für Wohnungswesen oder
auch Privatvermieter so schnell wie möglich zu organisieren. Dabei steht die
Integration der Bewohner in den Stadtteil sowie die Nutzung der regulären
Strukturen im Vordergrund. Um die im Zusammenhang mit dem Denkmalschutz, der
auf dem Gebäude des ehem. Gemeindezentrums liegt, entstehenden Kosten zu
finanzieren, ist das vorliegende Konzept nur als Einheit zu verwirklichen. Eine
Ertüchtigung des Gebäudes und der solitäre Betrieb als Sozial- und
Kulturzentrum ist finanziell nicht durchführbar. Am 30.08.2011 fand unter Federführung des Programms
"Aktive Nachbarschaft" des Sozialdezernats eine Informationsveranstaltung zur
möglichen zukünftigen Nutzung des ehemaligen Gemeindezentrums in der
Nordweststadt statt. Diese Veranstaltung erfuhr eine große Resonanz von Seiten
der Bürgerinnen und Bürger. Damit sich Interessierte einen Eindruck von
vergleichbaren Einrichtungen, ihrer Integration in den Stadtteil und ihren
Bewohnern machen können, lädt das Jugend- und Sozialamt zu einer Rundfahrt ein.
Die KEG hat im Höchster Lindenviertel bereits vor Jahren mit dem Evangelischen
Verein für Wohnraumhilfe e.V. Übergangswohnungen geschaffen. Sie sind
hervorragend eingebunden, als solche kaum wahrzunehmen und funktionieren sehr
gut. Mit diesen Veranstaltungen sind die
Grundlagen einer breiten Information der Öffentlichkeit gegeben. Im Nachgang zu
den Veranstaltungen kann dann eine Entscheidung fallen, ob eine Wiederbelebung
des ehemaligen Gemeindezentrums gewünscht ist. Das vorliegende Konzept ist auf Vermittlung des
Magistrats zustande gekommen und stellt eine gute Grundlage dar, den
langjährigen misslichen Zustand auf dem Gelände des ehemaligen Gemeindezentrums
zu beenden. Eine Verwirklichung des Konzepts gegen den mehrheitlichen Willen
der vor Ort lebenden Menschen wird aber nicht stattfinden. Dazu sollte in
erster Linie das Votum des betroffenen Ortsbeirates die Grundlage sein. Der
Magistrat wird dann die in der Sache beteiligten Personen und Institutionen
unterrichten und entweder die Verwirklichung nach Kräften unterstützen oder
aber nach weiteren Lösungen suchen - mit der Gefahr, dass sich am Zustand vor
Ort weiterhin über Jahre nichts verändert. Vertraulichkeit: Nein
Nebenvorlage:
Anregung vom
01.12.2011, OA 105
Antrag vom
01.12.2011, OF
107/8 dazugehörende Vorlage:
Anfrage vom
21.02.2007, A 132
Etatanregung
vom 29.11.2007, EA 91
Antrag vom
13.03.2008, NR 820
Anregung vom
17.04.2008, OA 642
Anregung vom
23.04.2009, OA 874
Bericht des Magistrats
vom 04.02.2011, B 89
Bericht des
Magistrats vom 09.03.2012, B 123
Zuständige Ausschüsse:
Ausschuss für
Soziales und Gesundheit
Ausschuss für
Planung, Bau und Wohnungsbau Beratung im Ortsbeirat: 8
Versandpaket: 21.09.2011 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 8
am 03.11.2011, TO I, TOP 37 Beschluss: a) Die Vorlage B
395 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die
Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls
zurückzustellen.
Abstimmung: Einstimmige
Annahme 6. Sitzung des OBR 8
am 01.12.2011, TO I, TOP 6 Beschluss: Anregung OA 105 2011
1.
Die Vorlage B 395 dient unter Hinweis auf OA 105 zur
Kenntnis. 2. Die Vorlage OF 107/8 wird mit der Maßgabe
beschlossen, dass das Wort "Wohnsitzlosen-Einrichtung" durch die
Worte "Einrichtung zur Wohnraumhilfe" und unter Ziffer 1. die Worte
"zum Nachbargebäude Gerhart-Hauptmann-Ring 410" durch die Worte
"zu den Nachbargebäuden Gerhart-Hauptmann-Ring 412 bis 414" ersetzt
werden. Abstimmung: zu 1.
Einstimmige Annahme zu 2.
Einstimmige Annahme 5. Sitzung des
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 05.12.2011, TO I, TOP
40 Bericht: TO II Die
Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1.
Es
dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die
Beratung der Vorlage B 395 auf den Ausschuss für Soziales und Gesundheit
delegiert hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss
für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 105 auf den
Ausschuss für Soziales und Gesundheit delegiert hat.
Abstimmung:
zu 1. CDU, GRÜNE, SPD,
LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und Piraten zu 2.
CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und Piraten
5. Sitzung des
Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 08.12.2011, TO I, TOP 18
Bericht: TO II Die
Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1.
Die
Vorlage B 395 (Zwischenbericht) dient zur Kenntnis.
2.
Der
Vorlage OA 105 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Abstimmung:
zu 1. CDU, GRÜNE, SPD,
LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und Piraten zu 2.
CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FREIE WÄHLER und Piraten gegen FDP
(= vereinfachtes Verfahren)
Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ARL (B 395 =
Kenntnis, OA 105 = Ziffern 1., 3. bis 5., 7. und 8. Annahme, Ziffer 2.
Prüfung und Berichterstattung, Ziffer 6. Ablehnung) NPD und REP (B 395 =
Kenntnis, OA 105 = Annahme) 7. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 15.12.2011, TO II, TOP 30 Beschluss: 1.
Die
Vorlage B 395 (Zwischenbericht) dient zur Kenntnis.
2.
Der
Vorlage OA 105 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Abstimmung:
zu 1. CDU, GRÜNE, SPD,
LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten, ÖkoLinX-ARL, NPD und REP
zu 2.
Ziffern 1., 3. bis 5., 7. und 8.: CDU, GRÜNE, SPD,
LINKE., FREIE WÄHLER, Piraten, ÖkoLinX-ARL, NPD und REP gegen FDP (=
vereinfachtes Verfahren) Ziffer 2.: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FREIE
WÄHLER, Piraten, NPD und REP gegen FDP (= vereinfachtes Verfahren) und
ÖkoLinX-ARL (= Prüfung und Berichterstattung) Ziffer 6.: CDU, GRÜNE,
SPD, LINKE., FREIE WÄHLER, Piraten, NPD und REP gegen FDP (= vereinfachtes
Verfahren) und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en):
§ 1008, 7. Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung vom 15.12.2011 Aktenzeichen: 60 3