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Ehemaliges Kirchen- und Gemeindezentrum am Gerhart-Hauptmann-Ring

Vorlagentyp: NR CDU, GRÜNE

Begründung

Gemeindezentrum am Gerhart-Hauptmann-Ring Die Stadtverordnetenversammlung fordert den Magistrat auf, zu prüfen und zu berichten: 1. wie der Ankauf des ehemalige Kirchen- und Gemeindezentrums der evangelisch-reformierten Gemeinde am Gerhart-Hauptmann-Ring 398 aus städtischen Mitteln getätigt werden kann, 2. welche Möglichkeiten bestehen kurzfristig mit der Instandsetzung oder zumindest einer Sicherung des Gebäudes zu beginnen - bevor die Bausubstanz weiter zerstört wird, 3. wie die anschließende Erhaltung des Gebäudes gewährleistet werden kann und welche Möglichkeiten der Magistrat sieht, die Stiftung Waisenhaus dazu zu bewegen, die Höhe des Erbbauzinses an die soziale Nutzung des Gebäudes anzupassen, 4. ob der Magistrat am Nutzungskonzept mit den vorhandenen Einrichtungen, den Bürgerinnen und Bürgern vor Ort und der Stabsstelle "Frankfurter Programm - Aktive Nachbarschaft" inzwischen weiter gearbeitet hat, 5. ob (alternativ oder ergänzend) die Umnutzung der Gebäude in eine Einrichtung für Kinder realisierbar sind und ob die dafür nötigen Umbauten mit dem Erhalt als Kulturdenkmal vereinbar sind, ob zusätzlich eine Nutzung durch Vereine und Initiativen in den vorhandenen Gebäuden stattfinden könnte. Begründung: Nach einer jahrelangen Diskussion und einer wechselnden Planungsgeschichte wurde das ehemalige Kirchen- und Gemeindezentrum der evangelisch-reformierten Gemeinde am Gerhart-Hauptmann-Ring 398 als Kulturdenkmal gemäß § 2 (1) Hessisches Denkmalschutzgesetz ausgewiesen. Diese Unterschutzstellung schafft erst die Vorraussetzung für den Erhalt dieses ehemaligen Kirchen- und Gemeindezentrums der evangelisch-reformierten Gemeinde. Es wird ausdrücklich begrüßt, dass der Magistrat den Denkmalschutz für das Gebäude unterstützt hat. Im Magistratsbericht B 257 / 2007 befürwortete der Magistrat eine generationsübergreifende Nutzung durch Vereine und Initiativen aus dem örtlichen Bereich der Nordweststadt. Voraussetzung dafür ist es, dass die im Umkreis vorhandenen vier Freizeiteinrichtungen für Kinder und Jugendliche und die vorhandenen zwei Familienbildungsstätten gut in ein tragfähiges Konzept eingebunden werden. Die Stabsstelle "Frankfurter Programm - Aktive Nachbarschaft" wird, diesem Bericht zufolge, über das Quartiersmanagement im Quartier Nordweststadt die Situation weiter verfolgen. In der Vorlage B 516 / 2007 berichtet der Magistrat sodann, dass Initiativen vor Ort ein Interesse an der Nutzung des leer stehenden Gebäudes angemeldet haben. Aus diesen vielseitigen Interessen ergibt sich die Chance für ein tragfähiges Nutzungskonzept in diesem ehemalige Kirchen- und Gemeindezentrum, das der Magistrat prüfen und vorantreiben möge.

Inhalt

S A C H S T A N D : Antrag vom 13.03.2008, NR 820 Betreff: Ehemaliges Kirchen- und Gemeindezentrum am Gerhart-Hauptmann-Ring Die Stadtverordnetenversammlung fordert den Magistrat auf, zu prüfen und zu berichten: 1. wie der Ankauf des ehemalige Kirchen- und Gemeindezentrums der evangelisch-reformierten Gemeinde am Gerhart-Hauptmann-Ring 398 aus städtischen Mitteln getätigt werden kann, 2. welche Möglichkeiten bestehen kurzfristig mit der Instandsetzung oder zumindest einer Sicherung des Gebäudes zu beginnen - bevor die Bausubstanz weiter zerstört wird, 3. wie die anschließende Erhaltung des Gebäudes gewährleistet werden kann und welche Möglichkeiten der Magistrat sieht, die Stiftung Waisenhaus dazu zu bewegen, die Höhe des Erbbauzinses an die soziale Nutzung des Gebäudes anzupassen, 4. ob der Magistrat am Nutzungskonzept mit den vorhandenen Einrichtungen, den Bürgerinnen und Bürgern vor Ort und der Stabsstelle "Frankfurter Programm - Aktive Nachbarschaft" inzwischen weiter gearbeitet hat, 5. ob (alternativ oder ergänzend) die Umnutzung der Gebäude in eine Einrichtung für Kinder realisierbar sind und ob die dafür nötigen Umbauten mit dem Erhalt als Kulturdenkmal vereinbar sind, ob zusätzlich eine Nutzung durch Vereine und Initiativen in den vorhandenen Gebäuden stattfinden könnte. Begründung: Nach einer jahrelangen Diskussion und einer wechselnden Planungsgeschichte wurde das ehemalige Kirchen- und Gemeindezentrum der evangelisch-reformierten Gemeinde am Gerhart-Hauptmann-Ring 398 als Kulturdenkmal gemäß § 2 (1) Hessisches Denkmalschutzgesetz ausgewiesen. Diese Unterschutzstellung schafft erst die Vorraussetzung für den Erhalt dieses ehemaligen Kirchen- und Gemeindezentrums der evangelisch-reformierten Gemeinde. Es wird ausdrücklich begrüßt, dass der Magistrat den Denkmalschutz für das Gebäude unterstützt hat. Im Magistratsbericht B 257 / 2007 befürwortete der Magistrat eine generationsübergreifende Nutzung durch Vereine und Initiativen aus dem örtlichen Bereich der Nordweststadt. Voraussetzung dafür ist es, dass die im Umkreis vorhandenen vier Freizeiteinrichtungen für Kinder und Jugendliche und die vorhandenen zwei Familienbildungsstätten gut in ein tragfähiges Konzept eingebunden werden. Die Stabsstelle "Frankfurter Programm - Aktive Nachbarschaft" wird, diesem Bericht zufolge, über das Quartiersmanagement im Quartier Nordweststadt die Situation weiter verfolgen. In der Vorlage B 516 / 2007 berichtet der Magistrat sodann, dass Initiativen vor Ort ein Interesse an der Nutzung des leer stehenden Gebäudes angemeldet haben. Aus diesen vielseitigen Interessen ergibt sich die Chance für ein tragfähiges Nutzungskonzept in diesem ehemalige Kirchen- und Gemeindezentrum, das der Magistrat prüfen und vorantreiben möge. Antragsteller: CDU GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Anregung vom 17.04.2008, OA 642 dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 28.11.2008, B 778 Bericht des Magistrats vom 02.10.2009, B 843 Bericht des Magistrats vom 05.03.2010, B 156 Bericht des Magistrats vom 27.08.2010, B 575 Bericht des Magistrats vom 04.02.2011, B 89 Bericht des Magistrats vom 16.09.2011, B 395 Bericht des Magistrats vom 09.03.2012, B 123 Bericht des Magistrats vom 31.08.2012, B 409 Bericht des Magistrats vom 11.02.2013, B 75 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Soziales und Gesundheit Versandpaket: 19.03.2008 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 14.04.2008, TO I, TOP 11 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage NR 820 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF Sonstige Voten/Protokollerklärung: NPD (= Ablehnung) 20. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 17.04.2008, TO I, TOP 9 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage NR 820 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG und BFF gegen LINKE. (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: REP (= Annahme) NPD (= Ablehnung) 22. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 22.04.2008, TO I, TOP 31 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage NR 820 wird unter Berücksichtigung der Vorlage OA 642 zugestimmt. 2. Der Vorlage OA 642 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: zu 1. NR 820: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG und BFF gegen LINKE. (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: REP (NR 820 und OA 642 = Annahme) NPD (NR 820 und OA 642 = Ablehnung) 23. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 24.04.2008, TO II, TOP 22 Beschluss: 1. Der Vorlage NR 820 wird unter Berücksichtigung der Vorlage OA 642 zugestimmt. 2. Der Vorlage OA 642 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG, BFF und REP gegen NPD (= Ablehnung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG, BFF und REP gegen LINKE. (= Prüfung und Berichterstattung) und NPD (= Ablehnung) 23. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 18.08.2008, TO I, TOP 5 Beschluss: nicht auf TO 1. Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage NR 820 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) 2. Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 642 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF Beschlussausfertigung(en): § 3855, 23. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 24.04.2008 § 4370, 23. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 18.08.2008 Aktenzeichen: 51

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