Ehemaliges Kirchen- und Gemeindezentrum am Gerhart-Hauptmann-Ring
Vorlagentyp: NR CDU, GRÜNE
Begründung
Gemeindezentrum am Gerhart-Hauptmann-Ring Die Stadtverordnetenversammlung fordert den Magistrat auf, zu prüfen und zu berichten: 1. wie der Ankauf des ehemalige Kirchen- und Gemeindezentrums der evangelisch-reformierten Gemeinde am Gerhart-Hauptmann-Ring 398 aus städtischen Mitteln getätigt werden kann, 2. welche Möglichkeiten bestehen kurzfristig mit der Instandsetzung oder zumindest einer Sicherung des Gebäudes zu beginnen - bevor die Bausubstanz weiter zerstört wird, 3. wie die anschließende Erhaltung des Gebäudes gewährleistet werden kann und welche Möglichkeiten der Magistrat sieht, die Stiftung Waisenhaus dazu zu bewegen, die Höhe des Erbbauzinses an die soziale Nutzung des Gebäudes anzupassen, 4. ob der Magistrat am Nutzungskonzept mit den vorhandenen Einrichtungen, den Bürgerinnen und Bürgern vor Ort und der Stabsstelle "Frankfurter Programm - Aktive Nachbarschaft" inzwischen weiter gearbeitet hat, 5. ob (alternativ oder ergänzend) die Umnutzung der Gebäude in eine Einrichtung für Kinder realisierbar sind und ob die dafür nötigen Umbauten mit dem Erhalt als Kulturdenkmal vereinbar sind, ob zusätzlich eine Nutzung durch Vereine und Initiativen in den vorhandenen Gebäuden stattfinden könnte. Begründung: Nach einer jahrelangen Diskussion und einer wechselnden Planungsgeschichte wurde das ehemalige Kirchen- und Gemeindezentrum der evangelisch-reformierten Gemeinde am Gerhart-Hauptmann-Ring 398 als Kulturdenkmal gemäß § 2 (1) Hessisches Denkmalschutzgesetz ausgewiesen. Diese Unterschutzstellung schafft erst die Vorraussetzung für den Erhalt dieses ehemaligen Kirchen- und Gemeindezentrums der evangelisch-reformierten Gemeinde. Es wird ausdrücklich begrüßt, dass der Magistrat den Denkmalschutz für das Gebäude unterstützt hat. Im Magistratsbericht B 257 / 2007 befürwortete der Magistrat eine generationsübergreifende Nutzung durch Vereine und Initiativen aus dem örtlichen Bereich der Nordweststadt. Voraussetzung dafür ist es, dass die im Umkreis vorhandenen vier Freizeiteinrichtungen für Kinder und Jugendliche und die vorhandenen zwei Familienbildungsstätten gut in ein tragfähiges Konzept eingebunden werden. Die Stabsstelle "Frankfurter Programm - Aktive Nachbarschaft" wird, diesem Bericht zufolge, über das Quartiersmanagement im Quartier Nordweststadt die Situation weiter verfolgen. In der Vorlage B 516 / 2007 berichtet der Magistrat sodann, dass Initiativen vor Ort ein Interesse an der Nutzung des leer stehenden Gebäudes angemeldet haben. Aus diesen vielseitigen Interessen ergibt sich die Chance für ein tragfähiges Nutzungskonzept in diesem ehemalige Kirchen- und Gemeindezentrum, das der Magistrat prüfen und vorantreiben möge.
Inhalt
S A C H S T A N D :
Antrag vom 13.03.2008, NR 820 Betreff: Ehemaliges Kirchen- und
Gemeindezentrum am Gerhart-Hauptmann-Ring Die Stadtverordnetenversammlung fordert den
Magistrat auf, zu prüfen und zu berichten: 1. wie der Ankauf des ehemalige Kirchen- und
Gemeindezentrums der evangelisch-reformierten Gemeinde am
Gerhart-Hauptmann-Ring 398 aus städtischen Mitteln getätigt werden kann,
2. welche Möglichkeiten bestehen
kurzfristig mit der Instandsetzung oder zumindest einer Sicherung des Gebäudes
zu beginnen - bevor die Bausubstanz weiter zerstört wird, 3. wie die anschließende Erhaltung
des Gebäudes gewährleistet werden kann und welche Möglichkeiten der Magistrat
sieht, die Stiftung Waisenhaus dazu zu bewegen, die Höhe des Erbbauzinses an
die soziale Nutzung des Gebäudes anzupassen, 4. ob der Magistrat am Nutzungskonzept mit den
vorhandenen Einrichtungen, den Bürgerinnen und Bürgern vor Ort und der
Stabsstelle "Frankfurter Programm - Aktive Nachbarschaft" inzwischen weiter
gearbeitet hat, 5. ob
(alternativ oder ergänzend) die Umnutzung der Gebäude in eine Einrichtung für
Kinder realisierbar sind und ob die dafür nötigen Umbauten mit dem Erhalt als
Kulturdenkmal vereinbar sind, ob zusätzlich eine Nutzung durch Vereine und
Initiativen in den vorhandenen Gebäuden stattfinden könnte. Begründung: Nach einer jahrelangen
Diskussion und einer wechselnden Planungsgeschichte wurde das ehemalige
Kirchen- und Gemeindezentrum der evangelisch-reformierten Gemeinde am
Gerhart-Hauptmann-Ring 398 als Kulturdenkmal gemäß § 2 (1) Hessisches
Denkmalschutzgesetz ausgewiesen. Diese Unterschutzstellung schafft erst die
Vorraussetzung für den Erhalt dieses ehemaligen Kirchen- und Gemeindezentrums
der evangelisch-reformierten Gemeinde. Es wird ausdrücklich begrüßt, dass der
Magistrat den Denkmalschutz für das Gebäude unterstützt hat. Im Magistratsbericht B 257 / 2007 befürwortete der
Magistrat eine generationsübergreifende Nutzung durch Vereine und Initiativen
aus dem örtlichen Bereich der Nordweststadt. Voraussetzung dafür ist es, dass die im Umkreis
vorhandenen vier Freizeiteinrichtungen für Kinder und Jugendliche und die
vorhandenen zwei Familienbildungsstätten gut in ein tragfähiges Konzept
eingebunden werden. Die Stabsstelle "Frankfurter Programm - Aktive
Nachbarschaft" wird, diesem Bericht zufolge, über das Quartiersmanagement im
Quartier Nordweststadt die Situation weiter verfolgen. In der Vorlage B 516 / 2007 berichtet der Magistrat
sodann, dass Initiativen vor Ort ein Interesse an der Nutzung des leer
stehenden Gebäudes angemeldet haben. Aus diesen vielseitigen Interessen ergibt sich die
Chance für ein tragfähiges Nutzungskonzept in diesem ehemalige Kirchen- und
Gemeindezentrum, das der Magistrat prüfen und vorantreiben möge. Antragsteller:
CDU
GRÜNE
Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage:
Anregung vom
17.04.2008, OA 642
dazugehörende Vorlage:
Bericht des
Magistrats vom 28.11.2008, B 778
Bericht des
Magistrats vom 02.10.2009, B 843
Bericht des
Magistrats vom 05.03.2010, B 156
Bericht des
Magistrats vom 27.08.2010, B 575
Bericht des
Magistrats vom 04.02.2011, B 89
Bericht des
Magistrats vom 16.09.2011, B 395
Bericht des
Magistrats vom 09.03.2012, B 123
Bericht des
Magistrats vom 31.08.2012, B 409
Bericht des
Magistrats vom 11.02.2013, B 75 Zuständige
Ausschüsse:
Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau
Haupt- und
Finanzausschuss
Ausschuss für
Soziales und Gesundheit Versandpaket: 19.03.2008 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 14.04.2008, TO I, TOP
11 Bericht: TO II Die
Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage NR
820 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF
Sonstige Voten/Protokollerklärung: NPD (= Ablehnung)
20. Sitzung des
Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 17.04.2008, TO I, TOP 9
Bericht: TO II Die
Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage NR
820 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG und BFF gegen LINKE. (= Prüfung
und Berichterstattung) Sonstige
Voten/Protokollerklärung: REP (= Annahme) NPD (= Ablehnung)
22. Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses am 22.04.2008, TO I, TOP 31 Bericht: TO II Die
Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1.
Der
Vorlage NR 820 wird unter Berücksichtigung der Vorlage OA 642 zugestimmt.
2.
Der Vorlage OA 642 wird in der vorgelegten Fassung
zugestimmt. Abstimmung: zu 1.
NR 820: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF
zu 2.
CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG und BFF gegen LINKE. (=
Prüfung und Berichterstattung)
Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: REP (NR 820 und OA 642 =
Annahme) NPD (NR 820 und OA 642 = Ablehnung)
23. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 24.04.2008, TO II, TOP 22 Beschluss: 1.
Der
Vorlage NR 820 wird unter Berücksichtigung der Vorlage OA 642 zugestimmt.
2.
Der Vorlage OA 642 wird in der vorgelegten Fassung
zugestimmt. Abstimmung: zu 1.
CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG, BFF und REP gegen NPD (=
Ablehnung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE,
FDP, FAG, BFF und REP gegen LINKE. (= Prüfung und Berichterstattung) und NPD
(= Ablehnung) 23. Sitzung des
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 18.08.2008, TO I, TOP 5
Beschluss: nicht auf TO
1.
Der
Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage NR 820 spätestens in
drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)
2.
Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA
642 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)
Abstimmung: zu 1.
CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF
zu 2.
CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF
Beschlussausfertigung(en): § 3855, 23. Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung vom 24.04.2008 § 4370, 23. Sitzung
des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 18.08.2008 Aktenzeichen: 51