Stadtbahnbau in Frankfurt am Main, Stadtbahnstrecke B, Teilabschnitt 3 - Europaviertel vom Anschluss an das Überwerfungsbauwerk unter dem "Platz der Republik" bis zu der Endstation "Wohnpark" hier: Genehmigung der Vorplanung
Vorlagentyp: M
Inhalt
S A C H S T A N D :
Vortrag des Magistrats vom 03.12.2010, M
240 Betreff:
Stadtbahnbau in Frankfurt am Main, Stadtbahnstrecke B, Teilabschnitt 3 -
Europaviertel vom Anschluss an das Überwerfungsbauwerk unter dem "Platz
der Republik" bis zu der Endstation "Wohnpark" hier:
Genehmigung der Vorplanung Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 14.12.2000, § 7393 1. Der vorgelegten Vorplanung für die
Stadtbahnstrecke B, Teilabschnitt 3, Europaviertel vom Anschluss an das
Überwerfungsbauwerk unter dem "Platz der Republik" bis zu der Endstation
"Wohnpark" wird zugestimmt. 2. Der Teilabschnitt 3 der Stadtbahnstrecke B besteht
aus einem unterirdischen Streckenabschnitt vom Anschluss an das
Überwerfungsbauwerk unter dem "Platz der Republik" bis zu der Endstation
"Wohnpark". 3. Der Magistrat wird beauftragt, die
Stadtwerke Frankfurt am Main Holding (SWFH) anzuweisen, ihre
Tochtergesellschaft, die Stadtwerke Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH
(VGF) unter Beachtung des § 2 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages der
VGF vom 17.02.2004 zu verpflichten, auf der Grundlage dieses Beschlusses für
das Vorhaben a) die baureife Planung mit den
zugehörigen Plänen und Kostenanschlägen zu erstellen und zu gegebener Zeit der
Stadtverordnetenversammlung zur Genehmigung vorzulegen, b) die Planfeststellungsunterlagen aufzustellen und
das Verfahren einzuleiten, c) die Aufnahme in die Kategorie A des ÖPNV-Programms
des Bundes nach §6 Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz zu betreiben, ggf.
sicher zu stellen, dass Fördermittel auch im Anschluss an das Förderprogramm
beantragt werden.
d) sowie die Unterlagen für den
zur Finanzierung erforderlichen Antrag auf Gewährung von Bundes- und
Landeszuwendungen aufzustellen und der Bewilligungsbehörde zur Genehmigung
vorzulegen. 4. Es dient zur Kenntnis, dass die
zur Durchführung der in Ziff. 3 beschriebenen Aufgaben erforderlichen Mittel in
Höhe von 3.950.000,00 € unter der Produktgruppe 16.11,
Produktdefinition 5.001121 zur Verfügung stehen. 5. Für das vorgelegte Bauvorhaben wurde eine Nutzen -
Kosten - Untersuchung nach dem vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und
Stadtentwicklung (BMVBS) vorgegebenen Standardisierten Bewertungsverfahren
durchgeführt. Mit einem positiven nutzwertanalyti- schen Faktor von 1,5 ist die
Zuwendungsfähigkeit der Maßnahme nachgewiesen. 6. Aufgrund der kontinuierlich stattfindenden
Erschließungsplanungen und -arbeiten im Europaviertel Ost sowie Europaviertel
West hat die VGF ihre Planungen inhaltlich und terminlich entsprechend der
Erschließungssituation mit den Erschließungsträgern sowie der Stadt zu
koordinieren, abzustimmen und einzuhalten, um Folgekosten sowie mögliche
Rückbau- und Wiederherstellungskosten für die Stadt Frankfurt am Main
weitestgehend zu vermeiden. 7. Aufgrund der Komplexität der Maßnahme wird die VGF
sowohl eigene Aufgaben als auch Aufgaben der Stadt wahrnehmen. Mit der VGF ist
von der Stadt Frankfurt am Main eine Planungs- und Bauvereinbarung hinsichtlich
der städtischen Teile der Maßnahme abzuschließen. Die VGF ist insoweit zu
bevollmächtigen, für die Stadt Frankfurt am Main in deren Namen und auf deren
Rechnung Ausschreibungen durchzuführen, den Zuschlag zu erteilen und Verträge
(einschließlich Nachträgen) mit Dritten abzuschließen bzw. abzuwickeln, wobei
die VGF als Vertreter der Stadt auftritt. Begründung: Stadtbahnbau in Frankfurt am
Main, Stadtbahnstrecke B, Teilabschnitt 3 -Europaviertel, vom Anschluss
an das Überwerfungsbauwerk unter dem "Platz der Republik" bis zu der
Endstation "Wohnpark" hier: Genehmigung der Vorplanung A. Zielsetzung Mitte der 90-iger Jahre verdichteten sich die
Absichten der Deutschen Bahn AG, den Eisenbahnbetrieb auf dem im Westen direkt
im Anschluss an die Kernstadt gelegenen Hauptgüter- und Rangierbahnhof
einzustellen. Die nicht mehr benötigten Flächen wurden seitens der Stadt
Frankfurt am Main als Chance gesehen, auf einer zentrumsnahen Fläche, die
teilweise bis in den gründerzeitlichen Erweiterungsring um die Frankfurter
Innenstadt reicht, in unmittelbarer Nähe des Frankfurter Hauptbahnhofs und in
direkter Nachbarschaft der Frankfurter Messe unter den Prämissen
Innenentwicklung, Flächenrecycling und nachhaltige Stadtentwicklung ein
hochwertiges neues Stadtviertel (genannt Europaviertel) zu entwickeln. Dabei
wurde auch das Ziel der Förderung des innerstädtischen Standorts der
drittgrößten Messe der Welt durch die Chance einer Flächenerweiterung verfolgt.
Das im Laufe des Planungsprozesses herauskristallisierte städtebauliche Konzept
ist geprägt durch eine in Ost-West-Richtung längs des Areals verlaufende
städtebauliche Achse, die in Süd/Ost-Nord/West-Richtung durch eine Grünachse
gekreuzt wird, die den Grünbereich des Rebstockparks in die städtisch geprägten
Bereiche hineinführt. Im Schnittpunkt dieser Achsen wird eine große Grünanlage
(Europagarten) geschaffen, die neben dem neuen Stadtteil auch dem östlichen
Gallusviertel als wohnstandortnaher Erholungsbereich dienen soll. Parallel zur und in Abstimmung mit der
städtebaulichen Rahmenplanung wurden gemeinsam mit den Flächeneigentümern und
der Messe schon frühzeitig Erschließungskonzepte sowohl für den
Individualverkehr als auch für den Öffentlichen Verkehr untersucht. Im Jahr
2000 wurde eine Untersuchung zur "ÖPNV-Erschließung Europaviertel in
unterschiedlichen Varianten" durchgeführt. Dabei wurde eine vergleichende Bewertung - mit einer reinen
Buserschließung, - mit einer
in Ost-West-Richtung komplett unterirdisch verlaufenden Stadtbahnerschließung
(U-Bahn) - mit einer in
Ost-West-Richtung teilweise unterirdisch verlaufenden Stadtbahnerschließung
und - mit einer
Straßenbahnerschließung in unterschiedlichen Varianten des Streckenverlaufs
durchgeführt. Der Rahmenplan "Hauptgüterbahnhof und Rangierfeld", §
3654 vom 25.02.1999, bildete die Grundlage für den Stadtverordneten-Beschluss
vom 14.12.2000, § 7393, in dem eine unterirdische Stadtbahnführung von der
Stadtverordneten-Versammlung favorisiert wird. Teil des Beschlusses ist auch,
die Option der Weiterführung in Richtung Westen nach Höchst und/oder nach
Rödelheim ggf. mit Zweisystemtechnik auf den Gleisen der DB planerisch zu
berücksichtigen. Darüber hinaus ist die Möglichkeit einer Fortführung für eine
U-Bahn-Linie unter der Mainzer Landstraße in Richtung Galluswarte zu
untersuchen. Dem Auftrag der
Stadtverordneten-Versammlung folgend, wurden die weiteren Planungen entwickelt
und in den B-Plänen Nr. 556 vom 08.05.2001, 826 vom 05.02.2008 und 850 vom
13.07.2010 festgesetzt. In dem letztgenannten B-Plan (Europaviertel West) ist
ein Korridor der Stadtbahn in der -1 Ebene als unterirdische Stadtbahn
eingetragen. Gleichzeitig
sorgte ein Städtebaulicher Rahmenplan für das Europaviertel dafür, dass alle
weiteren Gebäude-, Infrastruktur- und Landschaftsplanungen auf einer
gleichen Grundlage fußen. Die hier getroffenen Festlegungen bedeuteten eine
rechtliche Absicherung für die Investoren. Für den "Europagarten" wurde durch die Stadt ein
Gestaltungswettbewerb durchgeführt, dessen Ergebnis ebenfalls in dem
Städtebaulichen Vertrag verankert ist. Da eine oberirdische Trassenführung innerhalb des
"Europagartens" gegen die Festlegungen des Städtebaulichen Vertrages sprechen
würde und daher Klagen der Investoren gegen die Stadt mit Regressforderungen
nach sich ziehen könnte, scheidet diese Variante aus. Die Konsequenz wäre eine
vollkommene Neuplanung der Trassenführung u.a. mit schlechterer verkehrlicher
Erschließung des Viertels, jahrelangen Zeitverzögerungen und einer
Zerschneidung des Europagartens. B. Alternativen Zu der Trassenführung des vorgelegten
Vorplanungsentwurfes wurden u.a. folgende Alternativen untersucht: Systementscheidung Straßenbahnerschließung Die Straßenbahnerschließung wurde in
drei verschiedenen Streckenverläufen untersucht, die sich im Wesentlichen durch
die Streckenführung zwischen dem östlichem Teil des Europaviertels und dem
Hauptbahnhof bzw. durch einen westlichen Netzschluss zur Haltestelle
Mönchhofstraße unterscheiden. Der Kernbereich lag in der zentralen
Erschließungsachse des Europaviertels. Zwei Varianten wurden über die
Haltestelle Hauptbahnhof in Richtung Hauptbahnhof Südseite geführt und hatten
neben dem Problem der nicht kapazitätsmäßig zu bewältigenden zusätzlichen
Fahrten vor dem Hbf außerdem gegenüber einer Buserschließung keine erkennbare
positive verkehrliche Wirkung. Die einzige Straßenbahnvariante, die eine
nennenswerte verkehrliche Wirkung aufwies, war eine Führung vom Europaviertel
West über den Güterplatz und die Poststraße an die Nordseite des Hbf ohne
Einbindung in das bestehende Netz. Diese lag beim Nutzen-Kosten-Indikator in
derselben Größenordnung wie die durchgängige U-Bahn-Lösung, wies aber etwa nur
ein Siebentel deren verkehrlicher Wirkung auf. Die Variante wurde daher nicht
weiterverfolgt.
Stadtbahnerschließung mit
komplett oder teilweise unterirdisch verlaufender Strecke Neben der Straßenbahnerschließung
wurden für die Systementscheidung auch zwei Lösungen mit der Weiterführung der
U5 vom Hauptbahnhof in das Europaviertel untersucht. Beide Lösungen nutzen
einen unterirdisch an der Strecke vom Hauptbahnhof zur Bockenheimer Warte in
Richtung Westen vorhandenen Abzweig und wurden mit insgesamt vier Haltestellen
im Abstand zwischen 500 m und 700 m in der zentralen Ost-West-Achse liegend
angesetzt. Sie unterschieden sich ausschließlich dadurch, dass die Variante mit
einer teilweise oberirdisch verlaufenden Trasse aus trassierungstechnischen
Gründen wegen der großen Tiefenlage im Bereich des Güterplatzes/ Abzweiges zur
Mainzer Landstraße und der Unterfahrung der Baufelder Süd 1 bis Süd 3 (Süd 2
und Süd 3 wurden bereits hergestellt) frühestens westlich der Emser Brücke
(Querung des Geländes in Nord-Süd-Richtung durch die Main-Weser-Bahn in der
plus eins Ebene) auftauchen konnte. Ein Auftauchen östlich der Emser Brücke
hätte bedeutet, dass eine dort aus Erschließungsgründen und in sinnvollem
Haltestellenabstand gelegene 2. neue Haltestelle hätte in der Rampe angeordnet
werden müssen. Daher kam ein Auftauchen auf die Null-Ebene erst bei etwa der
Hälfte der Gesamtstrecke in Frage. Für die vergleichende Bewertung wurde vereinfachend
angenommen, dass die teilweise oberirdisch verlaufende Strecke ohne Störungen
durch querende Verkehre betrieben werden kann, so dass für beide Varianten
dieselben verkehrlichen Wirkungen (ca. 9.000 Personenfahrten Mehrverkehr ÖPNV
pro Tag) ermittelt und der vergleichenden Bewertung zugrunde gelegt wurden.
Der sicher über 1,0 liegende
Indikator auch der U-Bahn-Trasse führte im Stadtparlament zur Entscheidung für
diese Lösung, da hiermit im Wesentlichen die Trennwirkung einer ungestörten
oberirdischen Stadtbahntrasse vermieden wird. Um dieselben verkehrlichen
Wirkungen wie bei einer U-Bahn-Lösung zu erreichen, hätten Störungen des
oberirdischen Stadtbahnbetriebs durch massiven Trassenschutz unterbunden werden
müssen, was insbesondere im Bereich des Europagartens (dort wird der
Kfz-Verkehr im Tunnel geführt) zu einer nicht hinnehmbaren Trennwirkung durch
eine eingezäunte Trasse und die erforderlichen, technisch gesicherten
Bahnübergänge führen würde. Dies erscheint stadträumlich besonders problematisch,
da die Trasse den Park zerschneiden und damit seine Aufenthaltsqualität
erheblich reduzieren würde. Die fußläufige Verbindung zwischen Gallusviertel
und Rebstockpark wäre in hohem Maße beeinträchtigt. An der Trennwirkung der
Trasse änderten auch in einem Rasenbett verlegte Schienen nichts. Eine
Reduktion der Trennwirkung ließe sich am wirkungsvollsten nur durch einen
weitgehenden Verzicht auf die üblichen Sicherungsanlagen (Zäune) erreichen.
Dies wiederum erfordert die Reduktion der auf diesem Streckenabschnitt
zulässigen Geschwindigkeit, was den verkehrlichen Nutzen mindern und den
Betriebsaufwand erhöhen würde. Die Unfallgefahr durch illegal querende
Fußgänger wie in der Eschersheimer Landstraße birgt ein weiteres
Gefahrenpotential. Die Streckengeschwindigkeit dient als Grundlage der
Nutzenbemessung. Sie ist bei Annäherung an Querungsstellen und Stationen mit
ebenerdigem Zugang voraussichtlich auch dann nicht aufrecht zu erhalten, wenn
Zaunanlagen vorhanden sind (vergl. Eschersheimer Landstraße). Die Unfallgefahr
bringt neben den negativen Wirkungen bei Personen- und Sachschäden auch
Auswirkungen auf die Verlässlichkeit des Systems (Nutzenfaktor) bei
unfallbedingten Betriebsstörungen. Eine Berg- und Talfahrt mit kurzem Auftauchen
zwischen Emser Brücke und Europagarten, Führung im Tunnel unter dem
Europagarten parallel zum Autotunnel sowie wieder Auftauchen westlich des
Europagartens mit ggf. nicht mehr möglichem Weiterführen in Richtung Westen,
bedeutet eine aufgrund der Trassengradiente nicht nur eingeschränkte Wahl der
oberirdischen Haltestellenstandorte sondern auch durch mehrere aufwändige
Rampenbauwerke stadtgestalterische Probleme. Weitere Aspekte sind zu berücksichtigen, die den
Kostenvorteil einer teilweise oberirdischen Lösung reduzieren: 1. Lage Autotunnel: Durch die Mittellage der im Boulevard Mitte
auftauchenden Stadtbahn (nur dort ist diese verkehrstechnisch umsetzbar, jedoch
städtebaulich auch dort nicht vertretbar) ist der ebenfalls in Mittelage
befindliche 2-streifige Autotunnel in zwei Einzelbauwerke aufzutrennen Aufgrund
der um ca. 3,0m - 4,0m höheren Geländehöhe des Europagartens gegenüber dem
Boulevard kann die Stadtbahn die notwendige Höhe über dem Autotunnel (max.
erlaubte Steigung 40‰) erst in der Mitte des Gartens erreichen. Der Autotunnel
kann nicht tiefer gelegt werden, da die Baukosten im Grundwasser erheblich
erhöht wären. Jedes Einzelbauwerk benötigt eine eigene Sicherheitsspur, es ist
somit also von einer Erhöhung der Baukosten des Autotunnels um 70% - 80% im
Bereich des Tunnels und der Rampen auszugehen. 2. Verkehrssteuerung: Die Berücksichtigung der Stadtbahn in fünf
Knotenpunkten bringt Mehrkosten in Investitions- und Betriebskosten (u.a.
Mehrkosten für die Stadt bei dem Betrieb der sich ändernden
Lichtsignalanlagen). 3. Grunderwerb: Die oberirdische Stadtbahn benötigt Flächen die weder
dem öffentlichen Eigentum (Erschließungsflächen), noch den Vermarktungsflächen
zugeschlagen werden können. Da die Erschließungsflächen des öffentlichen
Eigentums aufgrund der festgelegten Verkehrsfunktionen sowie des festgelegten
Grünanteils von 30% im Boulevard nicht reduziert werden können, ist der
Flächenmehrbedarf (ca. 15.000 m2) in die Vermarktungsflächen und die
Grünflächen hinein zu entwickeln (da die Entwicklungslängen der Stationen und
der Rampe in zwei Knotenpunkten Verkehrsfunktionen (Querungsverkehr) unmöglich
machen, ist ein Flächenmehrbedarf auch in zuführenden Straßen
erforderlich). 4. Wiederherstellungskosten: Der Boulevard im Osten ist
hergestellt und steht im Westen unmittelbar vor der Herstellung. Sollte später
eine oberirdische Lösung umgesetzt werden, ist nicht nur der mittlere
Querschnittsbereich temporär für den Umbau aufzunehmen und wiederherzustellen.
Vielmehr ist zudem der gesamte Querschnitt umzugestalten, was ebenfalls den
Aufwand an bauzeitlicher Verkehrsführung erheblich erhöht, da Fahrbahnen
umgebaut werden müssen. Hierdurch erhöhen sich die Ausgaben für die
Wiederherstellung. 5. Grünflächen: Die Neuaufteilung des Boulevardquerschnittes
ermöglicht nicht mehr den angestrebten Grünanteil von ca. 30%. Im Europagarten
würden ca. 4.000 m2 (ca. 10%) der Grünflächen verloren gehen. Hierdurch
sind Forderungen des Ausgleichs an anderer Stelle zu erwarten. Des Weiteren
wurde durch die Stadt ein Gestaltungswettbewerb für den Europagarten
durchgeführt und im Dezember 2008 erfolgreich abgeschlossen. Die darauf
basierende Planung wird ab Januar 2009 durchgeführt und ab Oktober 2009 in
Teilen bereits umgesetzt. Die Stadtbahn würde mit der Durchschneidung des
Europagartens aus städtebaulicher Sicht eine Zäsur darstellen, die sich nicht
im Wettbewerbsergebnis wiederfindet. 6. Trassen/ Beleuchtung: Durch die Rampenbauwerke bestehen erhebliche
Einschränkungen für Leitungskorridore und -querungen. Die Beleuchtung der
Fahrbahnen ist derzeit mit einer mittleren Beleuchtungsreihe möglich. Nach
Trennung der Fahrbahnen ist eine zweireihige Beleuchtungsreihe für die
Fahrbahnen unumgänglich. Hierdurch sind Mehrkosten zu erwarten. 7. Nutzwert Vermarktungsflächen Boulevard West und
Mitte: Der Nutzwert der
Vermarktungsflächen ist in hohem Maße von großzügigen Verkehrsflächen
(insbesondere Rad- und Fußgänger) sowie von Aufenthaltsflächen (Grün,
Außenbestuhlung, Verweilzonen, etc) abhängig. Der Nutzwert, unter
Berücksichtigung des Flächenverbrauchs durch die Stadtbahn, ist
höchstwahrscheinlich geringer anzusetzen. Die städtebauliche und
schalltechnische Belastung durch den Bahnkörper und die Tunnelrampe sind zu
bewerten. Ein langsamer verkehrendes Verkehrsmittel
(Knotenpunkte/Einschränkungen im Europagartenbereich) wirkt sich ebenfalls
attraktivitätsmindernd aus. Die Rampe würde den gesamten Stadtraum Boulevard
Mitte zerschneiden. Damit geht eine dramatische Abwertung des Grundstückswertes
für insgesamt mehr als 200.000 m2 BGF einher. Weiterhin entfällt am Westrand
des Europagartens ein ca. 1.500 m2 großes Baufeld in hochwertiger zentraler
Lage und von quartierszentraler Bedeutung (Quartiersmitte/ evtl. Gastronomie)
zwischen Boulevard und Europagarten. 8. Nutzwert Vermarktungsflächen Wohnen am
Europagarten: Die
oberirdische Führung einer Stadtbahn durch den Europagarten bringt aufgrund der
optischen Wirkung, der Trenn- und Schallwirkung sowie weiterer Aspekte
unabsehbare Nachteile für den Nutzwert der angrenzenden Wohnbebauung und damit
der Gesamtgebietsentwicklung (u.a. auch aufgrund der zeitlichen Entwicklung =
lange Interimszustände bis zum Stadtbahnbau bedeutet Entwicklungshemmnis).
9. Verkehrstechnische Veränderungen: Die verkehrstechnischen Veränderungen
führen im Verkehrswegenetz (Belastung des Boulevard bei ca. 30.000 Kfz/24h) zu
einem erheblichen Mehraufwand. Unter anderem würde durch die Rampe und die
Stationen mit ihren Abgangsrampen je ein Vollknoten im Boulevard Mitte und
Boulevard West nicht mehr möglich sein. Querbeziehungen und
Linksabbiegebeziehungen müssen teilweise entfallen und müssen an benachbarten
Knotenpunkten und ihren Zuführungen kompensiert werden. Die Schaltung des
Grüne-Welle-Bandes ist erheblich erschwert, da davon auszugehen ist, dass eine
Bevorrechtigung des ÖPNV zusätzlich zu integrieren ist. Die Lage der Stationen
ist hierbei nicht mehr verschieblich, zum Einen aufgrund der Wirkungen auf die
NKU, zum Anderen auch aufgrund der Unentbehrlichkeit einzelner
Verkehrsbeziehungen, z.B. der Linkseinbiegebeziehung in den Boulevard an der
östlichen Kante des Europagartens. 10. Weiterführungsoption nach Nied /
Höchst: Eine eventuelle
Weiterführung als oberirdische Stadtbahn bringt erhebliche Schwierigkeiten für
den neu entstehenden Großknotenpunkt Römerhof/ Boulevard. Eine Integration in
den Verkehrsablauf ist sowohl leistungstechnisch wie geometrisch nur unter
großem zusätzlichem Aufwand denkbar. Es ist ebenso zu befürchten, dass die
erforderlichen Flächen nur schwer gesichert werden können (öffentliche
Verkehrsfläche, Ausgleichsflächen Grün, u.a. Mauereidechsen, privater
Grundbesitz). 11. Die optionale Weiterführung in
Richtung Westen kann zukünftig bei einem Ausbau in Richtung Zweisystemtechnik
für schnelle Verbindungen Stadt-Umland auch einen Entlastungseffekt für den
innerstädtischen S-Bahn-Tunnel bedeuten, der heute schon hoch ausgenutzt
wird. Während der Entwicklung des
städtebaulichen Rahmenplanes für das Europaviertel wurden Trassenführung, Lage
der Haltepunkte und Ausgänge der künftigen Stadtbahnlinie mit den zuständigen
Fachplanern abgestimmt. Eine, auch nur in Teilabschnitten, oberirdische Führung
der künftigen Stadtbahn erfordert eine Überarbeitung der bisher abgestimmten
Planung für das Europaviertel und eine erneute fachplanerische Abstimmung, was
gleichsam mit erheblichen zeitlichen Verzögerungen verbunden wäre. Somit wäre
die Verlässlichkeit der Stadt Frankfurt am Main als Partner in der
Quartiersentwicklung in Frage gestellt. Die Vorplanung hatte die Aufgabe, die gefundene
Linienführung aus der Machbarkeits-Studie hinsichtlich ihrer Funktion und ihrer
Wirtschaftlichkeit auf Optimierungsmöglichkeiten hin zu untersuchen. Die
Linienführung dieser Vorstudie sah vor, dass die geplante Stadtbahntrasse am
Platz der Republik an das vorhandene Überwerfungsbauwerk anschließt und dann in
einem Linksbogen bis zur ersten Station "Güterplatz" schwenkt. Das
Stationsbauwerk liegt am nordöstlichen Bereich in der Nähe des geplanten
Hochhausstandorts Tower 2 sowie des Bestandsbauwerks der Sparda-Bank. Westlich
an die Station "Güterplatz" schließt sich ein Überwerfungsbauwerk an, das
die Option einer späteren Weiterführung in Richtung Mainzer Landstraße /
Galluswarte offen hält. Nach diesem Anschluss schwenkt die Trasse unter der
südlichen Bebauung des Boulevard auf die nördliche Boulevardseite ein. Dort
befindet sich unmittelbar vor der Emser Brücke die zweite Station "Emser
Brücke". Die Trasse wird dann mittig durch das 2. Feld der Emser Brücke geführt
(vorhandene Tiefgründung der Pfeiler). Westlich der Station "Emser Brücke"
verschwenkt die Trasse, bedingt durch die vorgegebene Lage des Autotunnels, in
einem langgestreckten Bogen und Gegenbogen soweit gegen die vorgegebene
nördliche Korridorgrenze, dass zwischen Tunnelbauwerk und Korridorgrenze ein
Zwischenraum von rd. 3,00m verbleibt. Dieser Querschnitt wird bis zur
unmittelbar vor dem Europagarten liegenden dritte Station "Europagarten"
beibehalten. Im Anschluss wird das südliche Gleis an das nördliche Gleis
herangeschwenkt, um einen baulichen Konflikt mit dem geplanten Autotunnel zu
vermeiden. Vor dem Kreuzungsbauwerk der vierten Station "Wohnpark" wird
wieder auf den Achsabstand 10,44m verzogen. Im Anschluss an die Endstation
"Wohnpark" ist eine Abstellanlage in Zuglänge vorgesehen. Führung Ost, Variante
Machbarkeitsstudie
Führung West (teilweise), Variante
Machbarkeitsstudie
Im Vorfeld der Erstellung
der Vorplanung wurde ein Linienfindungsprozess vorgenommen, bei dem neue
Entwurfsprinzipien definiert wurden. Untersuchte Lösungen waren beispielsweise eine
mittige und damit baufeldferne Tiefenlage der Stationen mit Aufgang in der
Mittelinsel, die aber aus wirtschaftlichen und betriebstechnischen Gründen
verworfen wurde.
Führung "Wohnpark", Mittellage, Variante
Linienfindungsprozess Auch die Möglichkeit, mit Außenbahnsteigen zu
arbeiten, um die Gleistrassierung bis unmittelbar an die Stationen eng
beieinander zu halten, wurde geprüft, jedoch wieder verworfen. Die Lösung sah
Außenbahnsteige vor, die durch eine Ebene unter den Bahnsteigen verbunden
war. Führung "Emser Brücke", Mittellage mit
Außenbahnsteigen und B-Ebene, Variante Linienfindungsprozess Weiterhin wurden u.a. die folgenden Lösungen im
Rahmen des Variantenfindungsprozesses entworfen: Variante 1 Station "Güterplatz" in Nordostlage in der Nähe von
Tower 2 und Sparda Bank in doppelter Tiefenlage. Aufgänge an die Ostseite des
"Güterplatzes", zur Frankenallee sowie in Richtung Skyline Plaza. Auf dem Weg zur Station "Emser
Brücke" werden Teile der Bestandsbebauung "Kölner Straße" sowie die Baufelder
Süd 1 bis Süd 3 unterfahren. Die Station "Emser Brücke" liegt in Mittellage des
Boulevards in doppelter Tiefenlage. Am östlichen und westlichen Ende der
Station führen Aufgangsbauwerke jeweils auf die Nord- und Südseite des
Boulevards. Im Anschluss
unterquert die Trasse mit je einem Einzelbauwerk durch 2 Felder die "Emser
Brücke". Westlich der "Emser
Brücke" führt die Trasse in Mittellage zu den Stationen "Europapark" und
"Wohnpark". Beide Stationen haben eine B-Ebene. Da die Nähe der Station "Güterplatz" zu der
Hochhausbebauung nicht kalkulierbare bautechnische und wirtschaftliche
Nachteile mit sich bringt, wurde diese Variante verworfen. Station "Güterplatz" Variante 1 Variante 2 Station "Güterplatz" in Südlage, nahe des Bosch
Geländes in doppelter Tiefenlage. In dieser Lage beträgt der Abstand der
Station "Güterplatz" zu der Hochhausbebauung, Tower 2, ca. 15m. Diese
Stationslage erschließt den Anschluss Frankenallee und den Europaplatz mit dem
Westausgang, während der Ostausgang den Güterplatz erschließt. Auf dem Weg zur Station "Emser
Brücke" wird das Baufeld Süd 1 unterfahren. Die Station "Emser Brücke" liegt in
Nordlage des Boulevards in einfacher Tiefenlage. Westlich der Emser Brücke wird die Trasse in Richtung
Süden verschoben, um dann fahrbahnnah in Richtung der Stationen "Europagarten"
und "Wohnpark" zu verlaufen. Beide Stationen liegen in einfacher
Tiefenlage. Da bei dieser Variante eine optionale
Anbindung für eine Strecke in Richtung Galluswarte an die Station "Güterplatz"
trassierungstechnisch nicht möglich ist, wurde diese Variante verworfen.
C. Lösung Die geplante Stadtbahnstrecke Europaviertel ist
insgesamt 2.600m lang. Sie besteht aus - vier Stadtbahnstationen mit den Arbeitstiteln
"Güterplatz", "Emser Brücke", "Europagarten" und "Wohnpark" von je 115m Länge,
wovon die Station "Güterplatz" in doppelter Tiefenlage mit einer B-Ebene,
die Stationen "Emser Brücke", "Europagarten" und "Wohnpark" ohne B-Ebene
hergestellt werden. -
bergmännisch hergestellter Strecke (Länge = 1.043m) sowie - Strecke, die in offener Bauweise
hergestellt werden soll (Länge = 1.097m)
Die
U-Bahntrasse schließt am Platz der Republik an das im Rohbau fertiggestellte
Überwerfungsbauwerk, welches ursprünglich für eine Fortführung der U-Bahn in
Richtung Mainzer Landstraße gebaut wurde, an. Von dort führt die Trasse mit
einem S-Bogen mit zwei bergmännisch aufzufahrenden Einzelröhren unter der
Bebauung zwischen der Friedrich-Ebert-Anlage, Ludwigstraße bis in den
Kreuzungsbereich Hohenstaufenstraße / Osloer Straße. Die Trassenführung ist
durch den Anschluss an das Überwerfungsbauwerk unter dem "Platz der Republik"
vorgegeben. Ausgehend von den
städtebaulichen Gegebenheiten liegt vom Kreuzungsbereich Hohenstaufenstraße /
Osloer Straße bis in den Kreuzungsbereich Frankenallee / Europaallee die
Station "Güterplatz". Eine
Fortführung westlich der Station "Güterplatz" für eine U-Bahn-Linie unter der
Mainzer Landstraße in Richtung Galluswarte ist bei der vorgeschlagenen
Lage der Station "Güterplatz" vor dem Gelände Bosch in planfreier Querung der
Nordröhre des Abzweigs mit der Südröhre der Stadtbahn Europaviertel möglich.
Der weitere
Streckenabschnitt, der wiederum mit zwei einzelnen, gegeneinander verschwenkten
Tunnelröhren in bergmännischer Bauweise aufgefahren werden soll, unterquert den
Einmündungsbereich der Frankenallee, Teile der Bebauung an der Kölner Straße
sowie die Baufelder Süd 2 und Süd 3 an der Europaallee. Beide Röhren schwenken
anschließend in die Europaallee ein bis zu der Station "Emser Brücke". Westlich der Station "Emser Brücke"
führt die Trasse in geradem Verlauf zu den Stationen "Europagarten" und
"Wohnpark" . Eine
Verlängerung der Trasse nach Westen in Richtung der DB-Gleise ist
möglich.
Der Gradientenverlauf zwischen dem
Überwerfungsbauwerk am Platz der Republik und der Station "Güterplatz" ist
durch die vorgegebenen Anschlusshöhen des Überwerfungsbauwerkes und die
Schutzabstände der zu unterfahrenden Bebauung bestimmt. Ausgehend vom
Überwerfungsbauwerk fällt die Gradiente bis zum km 0.1+88.588 um rd. 40 ‰, um
dann in einem Anstieg von rd. 20 ‰ bis zur Station "Güterplatz" die
Bebauung problemlos unterfahren zu können. Die Station selbst liegt
horizontal. Eine Fortführung
westlich der Station "Güterplatz" für eine unterirdische Stadtbahn unter der
Mainzer Landstraße in Richtung Galluswarte ist bei einer Lage der Station
"Güterplatz" vor dem Bosch Gelände in planfreier Querung der Nordröhre des
Abzweiges mit der Südröhre der Stadtbahn Europaviertel möglich. Der anschließende Gradientenverlauf ist durch die
Notwendigkeit der Unterfahrung bestehender und geplanter Bebauung mit
ausreichender Überdeckung bestimmt. Etwa ab Stationsende fällt die Gradiente
daher um rd. 20 ‰, um dann bei km 0.8+19.508 mit einem Neigungswechsel
von rd. 40 ‰ bis zu der Station "Emser Brücke" anzusteigen. Der im Bereich der
Station "Emser Brücke" liegende Stauraumkanal Europaboulevard Ost ist
anzupassen bzw. zu verlegen. Die Station selbst liegt horizontal. In der gleichen Tiefenlage verläuft die Gradiente
anschließend unter dem Kanal Günterrodestraße und der "Emser Brücke". In diesem
Bereich wird die Strecke in zwei Einzelröhren (evtl. auch offen zu bauender
Kastenquerschnitt) aufgespalten. Dabei durchfährt die eine Röhre mittig das
Endfeld der Brücke, während die andere Röhre hinter den Widerlagern der beiden
Brücken angeordnet wird, um dann mit einer Steigung von 30 ‰ bis zu km 1.4 +
52.987 und anschließend bis km 1.9 + 13.280 horizontal zu verlaufen. In
diesem Bereich liegt die Station "Europagarten". Die Station liegt in einfacher
Tiefenlage. Ab km 1.9+13.280
steigt die Gradiente nochmals kurzzeitig um rd. 20 ‰, um dann ab km 2.0+13.280
bis km 2.3 + 26.477 horizontal zu verlaufen, und dann nochmals bis km 2.4 +
26.477, kurz vor der in einfacher Tiefenlage liegenden Station "Wohnpark", um
ca. 15 ‰ zu fallen. Östlich der Station befindet sich ein Gleiskreuz und ein
Abstellgleis. Die Trassierung endet mit der Abschlusswand vor dem
querenden Kanal Eppenhainer Straße. Stationen Die Station "Güterplatz" liegt im
südlichen Bereich des Anschlusses "Europaallee" an den Güterplatz. Durch die
große Tiefenlage ist die Ausbildung einer Verteilerebene (B-Ebene)
erforderlich. Auf- bzw. Abgänge sind im Bereich zum Anschluss Frankenallee,
Güterplatz und vor dem Eingang der in Planung befindlichen Skyline Plaza
vorgesehen. Diese erhalten jeweils eine Treppe sowie eine Fahrtreppe aufwärts.
Zwei Aufgänge werden jeweils an den Enden der Station zusammengefasst und
führen dann über eine Zwischen-Ebene innerhalb der Station mit einer Treppe und
zwei Fahrtreppen (abwärts und aufwärts) auf den Mittelbahnsteig. Die Breite des
Bahnsteiges beträgt ca. 11,2m. Zusätzlich erhält die Station einen Aufzug am
Ende der Station Richtung Emser Brücke, der oberirdisch im Platzbereich südlich
der Einmündung der Frankenallee an die Oberfläche kommt und als
Durchlader (Rollstuhlfahrer kann jeweils vorwärts die Tür passieren)
ausgebildet werden kann. Station "Güterplatz" in Südlage in Nachbarschaft
Grundstück Bosch
Eine Fortführung westlich der
Station "Güterplatz" für eine U-Bahn-Linie unter der Mainzer Landstraße in
Richtung Galluswarte ist bei der vorgeschlagenen Lage der Station "Güterplatz"
vor dem Gelände Bosch in planfreier Querung der Nordröhre des Abzweigs mit der
Südröhre der Stadtbahn Europaviertel möglich. Folgende Fahrgastzahlen, die u. a. die Grundlage der
durchgeführten Nutzen-Kosten-Untersuchung und der Bemessung der Station
bildeten, werden erwartet: Ein-, Aus- und Umsteiger an der Station
"Güterplatz" Die Station "Emser Brücke" liegt in
einer annähernd einfachen Tiefenlage. Aufgrund der notwendigen Unterfahrung der
Zwangspunkte "Hauptsammler Günderrodestraße" und der Baufelder Süd 1 bis Süd 3
wird die Station jedoch noch um 5m abgesenkt. Durch die Trassenlage im südlichen Seitenraum des
Europaboulevard Ost ist es möglich, an dieser Station von den Stirnseiten des
Bahnsteiges direkt an die Oberfläche zu gelangen. Dadurch kann auf eine
zusätzliche Verteilerebene (B-Ebene) verzichtet werden. Für die Abstände zum Fahrbahnrand ergibt sich ein
lichtes Maß von 2,50m zwischen der Fahrbahnkante und dem Bauwerk Aufgang. In
diesem Raum ist der Radfahrstreifen unterzubringen. Dies gilt auch für die
beiden westlich folgenden Stationen, die im 60m breiten Boulevard ebenfalls im
südlichen Seitenraum liegen. Die beiden Auf- bzw. Abgänge am Ende der Station
"Emser Brücke" erhalten jeweils eine Treppe in 4,0m Breite und eine Fahrtreppe
aufwärts mit 1,65m Breite. Die Breite des Bahnsteiges beträgt ca. 9,0m. In
Bahnsteigmitte wird ein Aufzug angeordnet, der im Bereich des Boulevards vor
dem Baufeld Süd 6 an die Oberfläche kommt und als Durchlader ausgebildet werden
kann. Die Station "Emser
Brücke" erhält keine einheitliche Breite, da die Spreizung im Bereich Emser
Brücke konstruktiv begründet ist (Unterfahrung Emser Brücke). Die Mehrbreite an
der Westseite der Station kann für eine weitere Rolltreppe genutzt werden.
Dieser Zugang wird als gut
ausgelastet eingeschätzt, da die Günderrodestraße den Bezug zur
Bestandsbebauung Gallus darstellt. Station "Emser Brücke" in Südlage, Südachse hinter
Widerlager Folgende Fahrgastzahlen, die u. a.
die Grundlage der durchgeführten Nutzen-Kosten-Untersuchung und der Bemessung
der Station bildeten, werden erwartet: Ein-, Aus- und Umsteiger an der Station "Emser
Brücke" Die Station "Europagarten" liegt in
einfacher Tiefenlage mit einer Überdeckung von ca. 2,50m bis zur
Geländeoberkante im südlichen Seitenraum des Boulevards Mitte. Auch hier kann
auf eine B-Ebene verzichtet werden. Die beiden Auf- bzw. Abgänge an den Enden
der Station führen direkt an die Oberfläche und erhalten eine Treppe mit 4,0m
Breite und eine Fahrtreppe mit 1,65m Breite aufwärts. In Bahnsteigmitte wird
ein Aufzug angeordnet, der im Bereich Boulevard an die Oberfläche kommt und als
Durchlader ausgebildet werden kann . Die Bahnsteigbreite beträgt ca. 7,7m.
Folgende Fahrgastzahlen, die u. a. die Grundlage der
durchgeführten Nutzen-Kosten-Untersuchung und der Bemessung der Station
bildeten, werden erwartet: Ein-, Aus- und Umsteiger an der Station
"Europagarten" Station "Europagarten" Die Station "Wohnpark" liegt ebenfalls in einfacher
Tiefenlage im südlichen Seitenraum des Europaboulevard West. Auch hier kann auf
eine B-Ebene verzichtet werden. Die beiden Auf- bzw. Abgänge an den Enden der Station
führen direkt an die Oberfläche und erhalten eine Treppe mit 4,0m Breite und
eine Fahrtreppe mit 1,65m Breite aufwärts. In Bahnsteigmitte wird ein Aufzug
angeordnet, der im Bereich Boulevard an die Oberfläche kommt und als Durchlader
ausgebildet werden kann . Die Bahnsteigbreite beträgt ca. 7,7m. Ein-, Aus- und Umsteiger an der Station
"Wohnpark" Station "Wohnpark" Sonderbauwerke Aufgrund gesetzlicher Vorschriften ist ein
Notausstieg vorzusehen. Er befindet sich zwischen den Stationen "Europagarten"
und "Wohnpark".
Betriebsanlagen Im Zuge der Errichtung der
Stadtbahnstrecke Europaviertel muss ein Gleichrichterwerk eingebaut werden.
Östlich der Station "Wohnpark" ist
ein Weichenkreuz vorgesehen, das ein Kehren der Züge im Tunnel ermöglicht.
Vor diesem Weichenkreuz befindet
sich ein Aufstellgleis, welches das Abstellen eines 4-Wagen-Zuges ermöglicht.
Hinter der Station
"Wohnpark" ist ein 20,00 m langer Durchrutschweg vorgesehen. Die Art und der Umfang der betriebsbedingten
Nebenräume und der unterzubringenden techn. Betriebseinrichtungen müssen im
Zuge der endgültigen Entwurfs- bzw. Baureifplanung erarbeitet und festgelegt
werden. Bauweisen Der Streckentunnel zwischen dem
Anschluss an das Überwerfungsbauwerk am "Platz der Republik" und der Station
"Emser Brücke" wird mit jeweils zwei Einzelröhren in bergmännischer Bauweise
aufgefahren. Die in diesem Streckenabschnitt befindliche Station "Güterplatz"
mit den hier vorgesehenen Zu- und Abgängen werden in offener Bauweise
errichtet. Es ist vorgesehen, die Station "Güterplatz" in Deckelbauweise
herzustellen. Westlich der
Station "Emser Brücke", die in offener Bauweise hergestellt wird, erfolgt die
Herstellung der Strecke und der weiteren Stationen ebenfalls in offener
Bauweise Leitungsbau /
Oberflächengestaltung und Grünanlagen / Verkehrslenkungsmaßnahmen Im Zusammenhang mit dem Tunnelrohbau
sind im Baubereich östlich der "Emser Brücke" Umlegungen von Ver- und
Entsorgungsleitungen erforderlich (in erster Linie im Alt-Bestand). Die Straßen- und Leitungsplanung für
die Ver- und Entsorgungsleitungen im Erschließungsgebiet westlich der "Emser
Brücke" berücksichtigen eine U-Bahn Trasse. Es fallen daher keine nennenswerte
Leitungsverlegungs- und Leitungssicherungsarbeiten in diesem Bereich an.
Oberflächengestaltung und Grünanlagen Bei der Planung der Trasse wurde
darauf Rücksicht genommen, dass vorhandenes Grün so wenig wie möglich
geschädigt wird. Soweit trotzdem Grünanlagen in der endhergestellten Zone
östlich der Emser Brücke vorübergehend beansprucht oder beseitigt werden
müssen, werden diese nach Beendigung der Arbeiten wieder hergestellt bzw. durch
Neuanlagen ersetzt. Westlich der Emser Brücke wird die südliche
Oberfläche, in Absprache mit den Investoren und den städtischen Ämtern, mit
Rücksicht auf den Bau der unterirdischen Stadtbahn nur provisorisch
hergestellt. Eine abschnittsweise endgültige Herstellung im Zuge des Baues der
U-Bahn ist vorgesehen. Verkehrslenkungsmaßnahmen Im gesamten Baubereich muss der
Verkehr während der Bauzeit aufrecht erhalten werden. Dies wird in
erforderlichem Umfang durch Baugrubenabdeckungen und Fahrbahnverschwenkung bzw.
Parallelführung geschehen. Hierfür erforderliche Verkehrsbeschränkungen bzw.
Umleitungen erfolgen im Einvernehmen mit der Straßenverkehrsbehörde. D. Kosten Die zur Durchführung der in Ziff. 3 der Vorlage
beschriebenen, weiteren Planungsarbeiten benötigten Planungsmittel in Höhe von
3.950.000 € fließen voraussichtlich wie folgt ab: HH-Jahr 2011 = 3.950.000
€ Vertraulichkeit: Nein
Nebenvorlage:
Antrag vom
12.01.2011, NR 2141
dazugehörende Vorlage:
Vortrag des
Magistrats vom 03.05.2013, M 75
Vortrag des
Magistrats vom 22.05.2015, M 87
Antrag vom
24.08.2019, OF
1058/1
Anregung vom 17.09.2019, OA 470
Vortrag des
Magistrats vom 12.02.2021, M 27
Vortrag des
Magistrats vom 26.04.2024, M 55 Zuständige
Ausschüsse:
Verkehrsausschuss
Haupt- und
Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 1 Versandpaket:
08.12.2010 Beratungsergebnisse: 50. Sitzung des OBR 1
am 18.01.2011, TO I, TOP 13 Beschluss: 1. Der Vorlage
M 240 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 2141 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
zu 1. CDU, SPD, 3 GRÜNE und FDP gegen LINKE. (=
Ablehnung) bei einer Enthaltung GRÜNE zu 2. CDU, SPD und GRÜNE gegen LINKE. (= Zurückweisung)
bei Enthaltung FDP 47. Sitzung des
Verkehrsausschusses am 18.01.2011, TO I, TOP 14
Beschluss: nicht auf TO
1. Die Beratung
der Vorlage M 240 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
2. Die Beratung
der Vorlage NR 2141 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung
zurückgestellt.
Abstimmung:
zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER
zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER
50. Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses am 25.01.2011, TO II, TOP 6
Beschluss: nicht auf TO
1. Die Beratung
der Vorlage M 240 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
2. Die Beratung
der Vorlage NR 2141 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung
zurückgestellt.
Abstimmung:
zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER
zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER
48. Sitzung des
Verkehrsausschusses am 15.02.2011, TO I, TOP 13
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: 1. Der Vorlage M 240 wird unter Berücksichtigung der
Vorlage NR 2141 zugestimmt. 2. Der Vorlage
NR 2141 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Abstimmung:
zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG und FREIE WÄHLER gegen
LINKE. (= Ablehnung)
zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG und FREIE WÄHLER gegen
LINKE. (= Ablehnung)
Sonstige
Voten/Protokollerklärung zu 1: REP und NPD (M 240 und NR 2141 =
Annahme) ÖkoLinX-ARL (M 240 und NR 2141 = Ablehnung) Stv. Holtz (M
240 = Enthaltung, NR 2141 = Annahme) 52. Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses am 22.02.2011, TO II, TOP 1
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: 1. Der Vorlage M 240 wird unter Berücksichtigung der
Vorlage NR 2141 zugestimmt. 2. Der Vorlage
NR 2141 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Abstimmung:
zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG und FREIE WÄHLER gegen
LINKE. (= Ablehnung)
zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG und FREIE WÄHLER gegen
LINKE. (= Ablehnung) 51. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 24.02.2011, TO II, TOP 23
Beschluss: 1. Der Vorlage
M 240 wird unter Berücksichtigung der Vorlage NR 2141 zugestimmt.
2. Der Vorlage
NR 2141 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Abstimmung:
zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG, FREIE WÄHLER, REP und
NPD gegen LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); Stv. Holtz (= Enthaltung)
zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG, FREIE WÄHLER, REP, NPD
und Stv. Holtz gegen LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)
Beschlussausfertigung(en): § 9544, 51. Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung vom 24.02.2011 Aktenzeichen: 92 10