Stadtbahnbau in Frankfurt am Main, Stadtbahnstrecke B, Teilabschnitt 3 - Europaviertel - vom Anschluss an das Überwerfungsbauwerk unter dem 'Platz der Republik' bis zu der Endstation 'Wohnpark' hier: Vergleiche in den Streitsachen (1) Schlussrechnungsforderung wegen Planungshonorar und (2) Schadensersatz wegen Tunnelvortriebsplanung (Mediationsverfahren)
Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen:
- Es dient zur Kenntnis, dass in der Streitsache der Stadt Frankfurt am Main und der Stadtwerke Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH ('VGF') mit der Ingenieurgemeinschaft Vössing Ingenieurgesellschaft mbH/AFRY Deutschland GmbH (nachfolgend 'INGE V/P') ein Vergleich gemäß Anlage 1 mit einem Betrag von 1.560.000,00 EUR netto zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer (1.856.400,00 EUR brutto) verhandelt wurde.
- Es dient außerdem zur Kenntnis, dass
- a)von diesen 1.560.000,00 EUR netto ein Betrag von 1.298.621,39 EUR netto zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer (1.545.359,45 EUR brutto) auf die Stadt Frankfurt am Main entfällt und ein Betrag in Höhe von 261.378,61 EUR netto zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer (311.040,55 EUR brutto) auf die VGF;
- b)die Bewilligung der Mehrbelastung aus der Umsatzsteuer des städtischen Anteils bereits mit Magistratsvortrag vom 22.05.2015, M 87/2015 (Ziffer 4 - insgesamt bis zu einer Höhe von 5,9 Mio. EUR), erfolgte;
- c)der verhandelte Vergleich erst mit Beschlussfassung in Kraft tritt;
- d)die Beträge nicht zu verzinsen sind.
- Dem Vergleich in der Streitsache gemäß der Anlage 1 wird für den städtischen Anteil zugestimmt.
- Die Auszahlung des städtischen Anteils wird in der Produktgruppe 16.11 'Förderung öffentlicher Personennahverkehr' geleistet. Soweit die Kosten aktivierungsfähig sind, erfolgt die Buchung auf die Projektdefinition 5.001121 (ÖPNV - Stadtbahnstrecke B, TA 3 - Europaviertel). Die Deckung erfolgt innerhalb des vorhandenen Budgets des Projektes. II. Gegenforderung: Schadensersatz wegen Tunnelvortriebsplanung (Mediationsverfahren)
- Dem Vergleich in der Streitsache mit CDM Smith Consult GmbH (nachfolgend 'CDM'), der INGE V/P und ihren beiden Gesellschaftern sowie der Arbeitsgemeinschaft Schüßler Plan/CDM Smith (nachfolgend 'ARGE SBEV') und ihren beiden Gesellschaftern gemäß Anlage 2 und damit dem Erhalt einer Schadensersatzzahlung in Höhe von 1,08 Millionen EUR wird zugestimmt.
- Es dient zur Kenntnis, dass die Schadensersatzzahlungen auf das Projektkonto der VGF für die Realisierung der Stadtbahn Europaviertel gutgeschrieben werden (Verwendungszweck: Vergleich Mediationsverfahren, Kostenstrukturelement: 8.4.2; PSP-Element: Y.11035.01.0800). Die Auszahlung für das Projekt wird bei weiteren Zuschusszahlungen der Stadt berücksichtigt.
Begründung
Hintergrund des Rechtsstreits der Stadt Frankfurt am Main und der VGF mit der Planungsgemeinschaft INGE V/P sowie dem Gutachter CDM ist die Planung der Tunnelarbeiten für die Verlängerung der Stadtbahnstrecke U5 ins Europaviertel. Aus der Sicht von Stadt und VGF wurde die Planung für die Tunnelherstellung mangelhaft erstellt. Über die Mangelbeseitigung konnte keine Einigung erzielt werden. Daraus ergab sich in der Folge ein Rechtsstreit über ausstehendes Planungshonorar auf der einen und Schadensersatzforderungen von Stadt und VGF auf der anderen Seite. Diese Rechtsstreitigkeiten konnten im Rahmen jahrelanger Verhandlungen unter Einbindung von Honorarsachverständigen und externen Mediatoren durch zwei Vergleichsvereinbarungen zum Abschluss gebracht werden. Vor dem Hintergrund rechtlicher Risiken bei Durchführung einer streitigen Auseinandersetzung vor Gericht, eines erheblichen Zinsrisikos, weiteren Sachverständigen- und Rechtsanwaltskosten sowie Bindung von Kapazitäten im Projekt stellen die Vergleiche aus wirtschaftlicher Sicht einen tragbaren und im Wesentlichen ausgeglichenen Kompromiss dar.