Meine Nachbarschaft: Osthafenbrücke
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Vorlagen
Anpassung der Ampelschaltung am Verkehrsknotenpunkt Osthafenbrücke/Gerbermühlstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.09.2025, OM 7416 entstanden aus Vorlage: OF 1476/5 vom 18.08.2025 Betreff: Anpassung der Ampelschaltung am Verkehrsknotenpunkt Osthafenbrücke/Gerbermühlstraße Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, inwieweit es möglich ist, die Konfliktsituation von den aus nördlicher Richtung über die Osthafenbrücke kommenden, nach links in die Gerbermühlstraße einbiegenden Fahrzeugen und den die an der östlichen Seite die Gerbermühlstraße querenden Fußgängerinnen und Fußgänger, dahingehend zu entschärfen, sodass beide Lichtsignalanlagen (LSA) nicht gleichzeitig "grün" zeigen. Begründung: Die LSA der aus nördlicher Richtung über die Osthafenbrücke kommenden, nach links in die Gerbermühlstraße einbiegende Fahrzeuge und die LSA der diese Straße querenden Fußgängerinnen und Fußgänger zeigt zeitgleich "grün". Trotz gelben Blinklichtes konnte es wiederholt vor, dass die Fahrzeuge den Fußgängerinnen und Fußgängern die Vorfahrt nicht gewähren, sondern ihnen diese nehmen. Dies führt zu gefährlichen Situationen. Daher ist zu prüfen und zu berichten, inwieweit diese Situation entschärft werden kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein
Information der Bevölkerung über Beeinträchtigungen durch Baumaßnahmen zum Ausbau des Fernwärmenetzes im Frankfurter Süden
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.09.2025, OM 7444 entstanden aus Vorlage: OF 1526/5 vom 03.09.2025 Betreff: Information der Bevölkerung über Beeinträchtigungen durch Baumaßnahmen zum Ausbau des Fernwärmenetzes im Frankfurter Süden Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass der Ortsbeirat 5 und die Bevölkerung im Frankfurter Süden, insbesondere die Anwohnerinnen und Anwohner betroffener Straßen, über die dem Ortsbeirat 5 im August angekündigten Bauaktivitäten in der Gerbermühlstraße, Seehofstraße, Siemensstraße und Willemerstraße bzgl. des Ausbaus des Fernwärmenetzes der Mainova AG im Einzelnen informiert und über konkrete Beeinträchtigungen des Verkehrs (insbesondere Straßensperrungen und Wegfall von Parkplätzen) rechtzeitig benachrichtigt werden. Begründung: Der Ortsbeirat 5 ist in den Sommerferien über die oben genannten Baumaßnahmen per E-Mail informiert worden. Dabei wurde mitgeteilt, dass mit einer Baudauer von rund neun Monaten gerechnet wird und der erste Bauabschnitt voraussichtlich Anfang September 2025 beginnt. Wann welche Baumaßnahmen mit Beeinträchtigungen des Verkehrs einhergehen, wurde dabei nicht konkret mitgeteilt. Insofern bittet der Ortsbeirat 5 um Auskunft und Information für die Bevölkerung. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein
Geschwindigkeitsbegrenzung auf der Gerbermühlstraße bis zur Stadtgrenze Offenbach
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.05.2025, OF 1444/5 Betreff: Geschwindigkeitsbegrenzung auf der Gerbermühlstraße bis zur Stadtgrenze Offenbach Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, dass auf der Gerbermühlstraße zwischen den Ortseingangs- bzw. -ausgangsschildern und der Stadtgrenze zu Offenbach eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h gilt und durchgesetzt wird. Begründung: Die Gerbermühlstraße ist im genannten Abschnitt durch ein dauerhaft hohes Verkehrsaufkommen und ein hohes Tempodurchschnittsniveau geprägt. Die derzeitige Regelung begünstigt eine schnelle Fahrweise, was das Unfallrisiko erhöht und die Verkehrssituation insgesamt belastet. Ein durchgehendes Tempolimit von 50 km/h bis zur Stadtgrenze zu Offenbach würde zur Verkehrsberuhigung beitragen, Konflikte zwischen unterschiedlichen Verkehrsteilnehmenden reduzieren und die Verkehrssicherheit verbessern. Besonders problematisch ist die zu kleine Mittelinsel an der Ampelanlage Gerbermühlstraße/Wehrstraße. Radfahrende, Kinder und Personen mit Kinderwagen müssen dort häufig in mehreren Etappen queren. Aufgrund der geringen Fläche der Mittelinsel stehen sie teilweise direkt auf der Fahrbahn - mit kaum Abstand zu vorbeifahrenden Autos, die dort oft mit überhöhter Geschwindigkeit unterwegs sind. Das stellt eine erhebliche Gefährdung dar. Zudem verläuft der Radweg direkt an der Fahrbahn ohne ausreichenden Sicherheits-abstand, was das Risiko für Radfahrende deutlich erhöht. Hinzu kommt, dass viele Jugendliche auf dem Weg zu den Sportplätzen regelmäßig die Gerbermühlstraße nutzen. Eine Temporeduzierung würde die Sicherheit der Jugendlichen deutlich verbessern. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 5 am 27.06.2025, TO I, TOP 26 Beschluss: Die Vorlage OF 1444/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 5 am 05.09.2025, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 1444/5 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD, BFF und FDP gegen GRÜNE (= Annahme); Linke (= Enthaltung)
Partei: GRÜNE
Weiter lesenNutzung der Flächen rund um die Osthafenbrücke als Stadtgarten und Bildungscafé
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.01.2025, OM 6430 entstanden aus Vorlage: OF 1295/5 vom 06.01.2025 Betreff: Nutzung der Flächen rund um die Osthafenbrücke als Stadtgarten und Bildungscafé Der Magistrat wird gebeten, die nötigen Voraussetzungen zu schaffen, um die Fläche rund um die Osthafenbrücke im Stadtteil Sachsenhausen dem KGV Mainwasen e. V. zu überlassen, damit dieser dort einen Stadtgarten und ein Bildungscafé einrichten kann. Begründung: Die Fläche um die Osthafenbrücke im Stadtteil Sachsenhausen macht einen trostlosen Eindruck. Der KGV Mainwasen e. V. ist an den Ortsbeirat herangetreten und hat das Projekt "Stadtgarten und Bildungscafé im Schatten der EZB" vorgestellt. Der Ortsbeirat befürwortet dieses Konzept und bittet den Magistrat, dieses von seiner Seite auch positiv zu begleiten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.05.2025, ST 794 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 67-0
Signallampe auf der B 43/Gerbermühlstraße stadteinwärts vor der Ampel an der Kreuzung Zum Laurenburger Hof errichten
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.09.2024, OM 5936 entstanden aus Vorlage: OF 1185/5 vom 21.08.2024 Betreff: Signallampe auf der B 43/Gerbermühlstraße stadteinwärts vor der Ampel an der Kreuzung Zum Laurenburger Hof errichten Vorgang: OM 4241/19 OBR 5; ST 964/19 Der Magistrat wird nochmals gebeten, auf der B 43/Gerbermühlstraße stadteinwärts vor der scharfen Linkskurve, nach der direkt die Ampel an der Kreuzung der Straße Zum Laurenburger Hof kommt, eine Signalleuchte zu installieren, die auf die Ampel nach der Kurve hinweist. Die Signalleuchte soll bei Rot der Ampel nach der Kurve den Kraftverkehr warnen, langsam in die Kurve zu fahren. Begründung: Auf der Gerbermühlstraße ist direkt vor der Ampel an der Kreuzung Zum Laurenburger Hof eine scharfe Linkskurve. Steht die Ampel nach der Kurve auf Rot, hält der nachfolgende Kraftverkehr in der Regel direkt nach oder auch in dieser Kurve. Die 65 Meter zwischen Kurve und Ampel stehen daher oft zum Abbremsen nicht zur Verfügung. Vor diesem Hintergrund bittet der Ortsbeirat den Magistrat, seine in der ST 964 zum Ausdruck gebrachte Haltung zu überdenken. Ein Lichtsignal, ähnlich wie auf der Mörfelder Landstraße stadteinwärts vor dem "Niederräder Kreisel" vor der scharfen Rechtskurve, würde helfen, den Kraftverkehr auf die nachfolgende Ampel aufmerksam zu machen. Quelle: google.de/maps Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 15.02.2019, OM 4241 Stellungnahme des Magistrats vom 17.05.2019, ST 946 Stellungnahme des Magistrats vom 17.01.2025, ST 145 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 32-1
Radschnellverbindung Frankfurt - Hanau (FRM 8)
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.06.2024, OM 5610 entstanden aus Vorlage: OF 1126/5 vom 21.05.2024 Betreff: Radschnellverbindung Frankfurt - Hanau (FRM 8) Im Zuge der Planungen zur Radschnellverbindung Frankfurt - Hanau (FRM 8) wurden inzwischen die Übergabepunkte zwischen den Kommunen und die Vorzugsvariante festgelegt. Der Ortsbeirat begrüßt, dass als Übergabepunkt zwischen Offenbach und Frankfurt die K 816 Frankfurter Straße/Offenbacher Landstraße festgestellt wurde. Der genaue Streckenverlauf auf dem Gebiet der Stadt Frankfurt ist mit der Vorzugsvariante jedoch noch nicht festgelegt. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, den Streckenverlauf zwischen Speckweg und Ignaz-Bubis-Brücke nicht auf der Gerbermühlstraße und dem Deutschherrnufer zu planen, sondern die Streckenführung Im Bärengarten, Strahlenberger Weg, Länderweg und Seehofstraße zu verfolgen. Begründung: Zwischen Speckweg und Ignaz-Bubis-Brücke gibt es schon eine Radverbindung direkt am Mainufer. Dort bestehende Konflikte zwischen dem Fuß- und Radverkehr sind unabhängig von der Planung der Radschnellverbindung durch geeignete Maßnahmen zu beseitigen. Die erforderlichen Mindestbreiten und Sicherheitsabstände für die Radschnellverbindung auf der Gerbermühlstraße sind nur darstellbar, wenn die Fahrbahn für den Kraftfahrzeugverkehr auf eine Spur je Fahrtrichtung reduziert wird. Das erscheint wenig sinnvoll, wenn die B 43 zwischen Ignaz-Bubis-Brücke und Kaiserlei sonst vierspurig bleibt. Zudem wird die Beleuchtung nachts abgeschaltet. Die durchgängige Beleuchtung ist jedoch ein wichtiges Ausstattungsmerkmal der Direktverbindung. Die Straßen Im Bärengarten, Strahlenberger Weg und Länderweg sind wenig befahren, sodass die Radschnellverbindung dort konfliktarm geführt werden kann. Die Eisenbahnüberführung Seehofstraße wurde mit Millionenaufwand verbreitert und lässt nun die Errichtung einer ausreichend breiten Radverbindung zu. Dadurch hätten Teile der Sachsenhäuser und Oberräder Bevölkerung einen unmittelbaren Nutzen von der Radschnellverbindung. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.10.2024, ST 1807
Bei Neubau der Sporthalle Gymnasium Süd - Willemerschule Quartiersgarage mitplanen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.04.2024, OM 5466 entstanden aus Vorlage: OF 1100/5 vom 12.04.2024 Betreff: Bei Neubau der Sporthalle Gymnasium Süd - Willemerschule Quartiersgarage mitplanen Der Magistrat wird gebeten, bei der Planung des Gymnasiums Süd in der Liegenschaft Seehofstraße/Gerbermühlstraße die Errichtung einer Quartiersgarage in Form einer Tiefgarage miteinzubeziehen. Begründung: Die Umwidmung des öffentlichen Raums von Autostellplätzen in Gehwege, Radwege und Freizeitflächen macht es notwendig, in gewissem Umfang unterirdischen Ersatz zu schaffen. Das geht am besten in Zusammenhang mit ohnehin geplanten Bauvorhaben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.03.2025, ST 462 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 5 am 13.09.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 5 am 08.11.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 5 am 29.11.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 5 am 24.01.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 5 am 21.02.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Vier-Feld-Sporthalle für das Gymnasium Süd
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.03.2024, OM 5330 entstanden aus Vorlage: OF 1043/5 vom 08.02.2024 Betreff: Vier-Feld-Sporthalle für das Gymnasium Süd Der Magistrat wird gebeten, bei der Planung des Gymnasiums Süd in der Liegenschaft Seehofstraße/Gerbermühlstraße die Errichtung einer Vier-Feld-Sporthalle, die auch von Vereinen genutzt werden kann, miteinzubeziehen. Begründung: Sachsenhäuser Sportvereine und Schulen fordern bereits seit geraumer Zeit eine (weitere) Turnhalle. Diverse Anträge, diese z. B. in den Neubau der Martin-Buber-Schule zu integrieren, wurden abgelehnt. Die Dreifelderhalle der IGS Süd soll zu gegebener Zeit einen Teil des bestehenden Bedarfs kompensieren. Ihr Bau verschiebt sich jedoch genauso wie die Auslagerung der IGS Süd für Jahre nach hinten. Die Sporthalle Süd wiederum ist baufällig. Dies erschwert den Schul- und Vereinssport in Sachsenhausen. Im Winter gibt es dort kaum Trainingsmöglichkeiten. Der finale Standort des Gymnasiums Süd - die Liegenschaft Seehofstraße/Gerbermühlstraße - sollte dafür Platz bieten. Grundsätzlich ist bisher die Errichtung einer Turnhalle erst für 2028 bzw. 2030 vorgesehen. Die Kinder benötigen von Beginn des Einzugs auf dem Gelände an eine dort vorhandene Turnhalle. Dem Bau der Turnhalle auf dem Gelände muss Priorität gegeben werden. Bevor die Turnhalle dort final errichtet werden kann, muss eine provisorische Lösung, beispielsweise in Form einer Traglufthalle, auf dem Schulgelände oder sich in der Nähe befindlichen Liegenschaften gewährleistet werden. Eine Verbringung der Schüler zum Sport in andere Stadtteile ist nicht zumutbar und würde in der Schüler- und Elternschaft die Akzeptanz für die schwierige Übergangsphase erheblich erschweren. Das gilt auch im Hinblick auf die wenigen Turnhallen in Sachsenhausen für die Sportvereine. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.06.2024, ST 1164 Aktenzeichen: 40-33
Drängelgitter und Fußgängerüberweg in der Seehofstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.02.2024, OM 5179 entstanden aus Vorlage: OF 1003/5 vom 25.01.2024 Betreff: Drängelgitter und Fußgängerüberweg in der Seehofstraße Der Magistrat wird gebeten, sich dafür einzusetzen, dass entlang der Straßenbahnschienen vor der Liegenschaft Seehofstraße 41 rechtzeitig vor dem Umzug des Gymnasiums Süd im Jahr 2025 Drängelgitter installiert werden. Weiterhin soll ein Fußgängerüberweg mit Fußgängerampel auf Höhe der Seehofstraße 41 installiert werden. Begründung: Das Gymnasium Süd soll im Sommer 2025 an den finalen Standort zwischen der Seehofstraße und der Gerbermühlstraße ziehen. An erster Stelle soll das Gebäude, in dem sich zuvor das Stadtschulamt befunden hat, bezogen werden. Gegenüber des Eingangs, in unmittelbarer Nähe des Gebäudes, befinden sich Straßenbahngleise. Auf der Seite des künftigen Schulstandorts sind diese mit Parkbuchten versehen, was die Stelle noch unsicherer macht. Selbst Erwachsene sind mit der Querung an dieser Stelle über die Straßenbahngleise und die zweispurige Seehofstraße überfordert. Im Spätherbst 2022 ist dort bereits ein Mitarbeiter der FES am frühen Morgen von einer Straßenbahn tödlich verletzt worden. Bei Kindern bleibt Schubsen und unüberlegtes Handeln nicht aus, weshalb die Installation von Drängelgittern angebracht ist. Weiterhin erscheint es notwendig, in der Nähe des Schuleingangs einen Fußgängerüberweg mit Ampelanlage zu installieren. Auch dieser sollte rechtzeitig vor Aufnahme des Schulbetriebs sondiert und umgesetzt werden. Da laut eigenen Aussagen der beteiligten Behörden die Umsetzung von verkehrssichernden Maßnahmen derzeit ziemlich langwierig ist, sollten diese bereits jetzt auf den Weg gebracht werden, um sicherzustellen, dass diese rechtzeitig zur Verfügung stehen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.08.2024, ST 1477 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 5 am 05.07.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-1
Fragen zum Standort des Gymnasiums Süd
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.02.2024, OF 1048/5 Betreff: Fragen zum Standort des Gymnasiums Süd Der Ortsbeirat bittet den Magistrat um Auskunft bezüglich des Gymnasiums Süd: 1. Ist der Endstandort des Gymnasium Süd weiterhin die Liegenschaft an der Seehofstraße/Gerbermühlstraße? 2. Ist der Umzug des Gymnasiums Süd in ein Provisorium am Endstandort Seehof-/Gerbermühlstrasse zum Schuljahr 2025/26 gewährleistet? a) Sofern ein Übergangsprovisorium am geplanten Endstandort nicht fertiggestellt werden kann, gibt es bereits einen Ausweichstandort für den erforderlichen Umzug zum Schuljahr 2025/26? b) Wo wird dieser Übergangsstandort sein? c) Kann dieser ohne weitere Umzüge bis zur Fertigstellung des Endstandorts genutzt werden? 3. Sind die erforderlichen Mittel zur Bereitstellung eines Interimsgebäudes für das Gymnasium Süd bereits bewilligt? a) Wenn nein - wann werden die Mittel für die Interimslösung dem Finanzausschuss zur Freigabe vorgelegt? b) Was muss konkret erfolgen, um die Mittelfreigabe zu erlangen? Begründung: Im Januar 2022 wurde die Gründung eines neuen Gymnasiums in Sachsenhausen bekannt gegeben. Zurzeit ist ein Umzug für das Jahr 2025/26 geplant. Die Verzögerung der Bautätigkeiten am vorgesehenen Endstandort und die daraus resultierenden Probleme führen zu Unsicherheiten bei den Schüler:innen, den Lehrer:innen und den Eltern. Deshalb bitte der Ortsbeirat den Magistrat, die oben stehenden Fragen schnellstens zu beantworten. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 5 am 15.03.2024, TO I, TOP 36 Beschluss: Auskunftsersuchen V 922 2024 Die Vorlage OF 1048/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Weiter lesenZeitnaher Ersatz für den abgerissenen Fußgängersteg zwischen der Gerbermühlstraße und dem Strahlenberger Weg über die dortige Bahntrasse
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.11.2023, OM 4730 entstanden aus Vorlage: OF 953/5 vom 23.10.2023 Betreff: Zeitnaher Ersatz für den abgerissenen Fußgängersteg zwischen der Gerbermühlstraße und dem Strahlenberger Weg über die dortige Bahntrasse Der Magistrat wird gebeten, sich in Zusammenarbeit mit der Deutschen Bahn AG für den Bau eines barrierefreien Fußgängerstegs als Ersatz für den kürzlich abgerissenen Fußgängersteg zwischen der Gerbermühlstraße und dem Strahlenberger Weg über die dortige Bahntrasse einzusetzen. Begründung: In der Nacht vom 7. auf den 8. Oktober 2023 wurde der Fußgängersteg zwischen der Gerbermühlstraße und dem Strahlenberger Weg abgerissen. Mitte September kommunizierte das ASE diesbezüglich: "Dauerhaft werden sich jene, die diesen Steg gerne genutzt haben, aber wohl nicht mit der dann fehlenden Verbindung abfinden müssen. Das ASE plant einen Ersatz. Dieser soll dann auch den heutigen Ansprüchen an die Barrierefreiheit genügen. Dafür gibt es allerdings noch keinen konkreten Zeitplan. Alternativ stehen in der Zwischenzeit natürlich die Unterführungen an der Seehofstraße und am Speckweg zur Verfügung." Würde dies so zeitnah erfüllt, wäre das wunderbar. Der Fußgängersteg wurde viel von Anwohnerinnen und Anwohnern, Spaziergängerinnen und Spaziergängern und vor allem von Pendlerinnen und Pendlern aus dem Umland, die mit der S-Bahn an der Haltestelle "Mühlberg" ankamen und im Gerbermühlviertel, zum Beispiel in der Oberfinanzdirektion, tätig sind, genutzt. Auch zur Sportanlage Mainwasen, die mit ihrer tollen Integrations- und Inklusionsarbeit v. a. für die Frankfurter Kinder und Jugendlichen von großer Bedeutung ist, bot der Fußgängersteg Zugang. Schon jetzt kommt es wieder zu lebensgefährlichen Gleisübertritten, was sicherlich auch damit zusammenhängt, dass im Bereich Länderweg/Haltestelle "Mühlberg"/Beginn des Strahlenberger Wegs nicht ersichtlich ist, dass die Brücke nicht mehr vorhanden ist. Weiterhin ist auch nicht erkennbar, dass die Gleise "nicht nur" von S-Bahnen befahren werden. Im Umkreis der Abrissarbeiten wurde geäußert, dass ein Neubau gar nicht durchführbar und somit auch gar nicht geplant sei. Unter Einhaltung der Abstandsregelungen für den Fall einer Zugentgleisung gäbe es keinen Platz für den Brückenpfeiler. Oder man müsse den nördlichen Strahlenberger Weg der Brücke opfern. Zu Anfang des Ahornhains oder auf dem schmalen Grundstück westlich des Ahornhains ist jedoch Platz vorhanden. Optional könnte man die T-Kreuzung bei VW-Sachsenhausen für eine Unterführung sondieren. Das Resultat des Brückenabrisses wird bei Pendlerinnen und Pendlern genauso wie bei Anwohnerinnen und Anwohnern eine verstärkte Nutzung des Autos nach sich ziehen. Dies kann nicht die Zielsetzung der Stadt Frankfurt sein. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.02.2024, ST 402 Antrag vom 07.06.2025, OF 1453/5 Auskunftsersuchen vom 27.06.2025, V 1230 Aktenzeichen: 66-2
Verkehrssituation im nördlichen Teil des Strahlenberger Weges
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.11.2023, OM 4735 entstanden aus Vorlage: OF 960/5 vom 23.10.2023 Betreff: Verkehrssituation im nördlichen Teil des Strahlenberger Weges Der Magistrat wird gebeten, auf beiden Seiten des nördlichen Teils des Strahlenberger Weges Bäume zu pflanzen und Bereiche zwischen den Straßenbäumen als Parkplätze zu kennzeichnen. Dabei sollen auch Ladezonen eingeplant werden. Begründung: Der nördliche Strahlenberger Weg verläuft zwischen der Bahntrasse und dem Mischgebiet Länderweg. Im Wohnbaualtbestand sind in den letzten Jahren zahlreiche Familien mit schulpflichtigen Kindern zugezogen, die den Weg zur Schule über den Strahlenberger Weg antreten. Der Fußgängersteg zur Gerbermühlstraße wurde Anfang Oktober 2023 demontiert. Ein Ersatz ist nach Kenntnis des Ortsbeirates 5 nicht geplant. Die Straße verleitet an verschiedenen Stellen zum Schnellfahren auch über 50 km/h. Dies wird v. a. von gewerblichen Fahrzeugen bis hin zum Schwerlaster gerne wahrgenommen. Dabei kommen diese v. a. Fahrradfahrern auf der Strecke, die auch über den Bärengarten als Radweg genutzt wird, gefährlich nahe. Die Strecke, die im Radfahrportal als Teil des Radnetzes ausgewiesen wird, wird genauso von Pendlern aus Oberrad und sogar aus Offenbach wie von zahlreichen Schulkindern befahren. Eine Reihe von Anträgen seitens des Ortsbeirats 5, dort Tempo 30, Bremsschwellen oder eine variable Einbahnstraßenregelung anzuordnen, wurden abgelehnt. Als letzte Ressource diente dafür eine Verkehrszählung. Auch das Argument, dass es sich doch gar nicht um einen Unfallschwerpunkt handele, wurde herangezogen. Weitere Anträge, den Bahndamm gegen Querungen durch einen Zaun auch auf der Seite des Strahlenberger Wegs zu sichern, das Parken gegenüber der Containerschulanlage neu zu regeln, wurden mit der Argumentation abgelehnt, dass die Deutschherrnbrücke ja grundsätzlich zu sanieren und dann eine Vollsperrung der Straße erforderlich sei. Informationsgemäß stehen die Sanierung bzw. Abriss und Neubau im Laufe der nächsten Jahre an. Die Fußgänger und Radfahrer und v. a. die Kinder, die diese Straße faktisch als Schulweg nutzen, benötigen jedoch schnell eine Lösung für mehr Sicherheit bei der Nutzung der Straße. In weiten Teilen des nördlichen Strahlenberger Wegs gilt absolutes Park- und Halteverbot von 07:00 Uhr bis 17:00 Uhr. Dies ist nicht zuträglich, da es sich ja um ein Mischgebiet handelt. Es wird dort den ganzen Tag geparkt, und das wirkt sich montags bis freitags circa zwischen 09:00 Uhr und 16:00 Uhr auch positiv entschleunigend aus, weil man sich eben ausweichen muss. Konkret könnte eine Ausstattung mit Baumschutzbügeln im nördlichen Strahlenberger Weg wie folgt aussehen: - zwei Parkplätze vor Strahlenberger Weg 6, flankiert von zwei Stadtbäumen mit Baumschutzbügeln; - zwei Parkplätze und Lieferzone vor Strahlenberger Weg 8 bis 10, flankiert von zwei Stadtbäumen mit Baumschutzbügeln; - ein Parkplatz links neben der Schreinerei Büsching, vor dem Wellblechschuppen der Schreinerei Büssing eine Schutzschwelle/Radstopper, dort wird regelmäßig der Gehweg zugeparkt. Keine Stadtbäume, dort ist bereits ein großer Baum; - zwei Parkplätze vor Strahlenberger Weg 16, flankiert von zwei Stadtbäumen mit Baumschutzbügeln; - drei bis vier Parkplätze vor Strahlenberger Weg 20 (Späth-Knoll), flankiert von zwei Stadtbäumen mit Baumschutzbügeln plus Lieferzone; - drei Parkplätze vor Strahlenberger Weg 22 bis 24, flankiert von zwei Stadtbäumen mit Baumschutzbügeln; - Lieferzone vor Eingang Strahlenberger Weg 26; - drei Parkplätze zwischen Strahlenberger Weg 26 (Fiebig) und Strahlenberger Weg 26B (Anadol Autowäsche), flankiert von zwei Stadtbäumen mit Baumschutzbügeln; - vier Parkplätze und Lieferzone zwischen Strahlenberger Weg 26A und 30 bzw. zwischen der Ausfahrt der 26A und der 30 bzw. vor dem Ahornhain, flankiert von Pflanzkästen oder Ähnlichem. Bäume auf dem Ahornhain sind bereits vorhanden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.02.2024, ST 396 Stellungnahme des Magistrats vom 02.12.2024, ST 2001 Stellungnahme des Magistrats vom 10.06.2025, ST 885
Straßenmarkierungen auf der Osthafenbrücke wiederherstellen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.09.2023, OM 4471 entstanden aus Vorlage: OF 338/4 vom 05.09.2023 Betreff: Straßenmarkierungen auf der Osthafenbrücke wiederherstellen Der Magistrat wird gebeten, die Straßenmarkierungen auf der Osthafen brücke zu erneuern, da diese stark abgenutzt sind. Begründung: Die Straßenmarkierungen auf der Osthafenbrücke (insbesondere die Überwege) sind so stark abgenutzt, dass sie teilweise nicht mehr sichtbar sind. Daraus resultiert wahrscheinlich auch deren Nichtbeachtung und es entstehen gefährliche Situationen bei der Überquerung der Brücke. Foto: Privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.11.2023, ST 2378
Änderung der Linienführung der Buslinien 81 und 82 in Oberrad
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.09.2023, OM 4431 entstanden aus Vorlage: OF 875/5 vom 23.08.2023 Betreff: Änderung der Linienführung der Buslinien 81 und 82 in Oberrad Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die Linienführung der Busslinien 81 und 82 beim nächsten Fahrplanwechsel geändert werden kann. Es wird von der Bevölkerung vorgeschlagen, die Linienführung dahin gehend zu ändern, dass der Bus durch die Wehrstraße fährt mit einem Stopp an dem sog. Rudererdorf, dann über die Osthafenbrücke bis zum Kreisel fährt, dort wendet und die Strecke wieder zurückfährt. Begründung: In Oberrad gibt es nur noch wenige Restaurants, die zudem teilweise auch erst abends öffnen. Am Mainufer, im sog. Rudererdorf, befinden sich jedoch weitere Restaurants, die auch tagsüber geöffnet haben. Da auch in Oberrad eine älter werdende Bevölkerung wohnt, ist der Weg bis zum Main aber ein weiter. Eine Busverbindung in den üblichen Fahrzeiten der Busse 81 und 82 zum Main wäre hier ein Service des ÖPNV, zumal öfter alles zugeparkt ist und die Autos dann in oder nahe der Oberräder Felder abgestellt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.01.2024, ST 224 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 92-11
Fortsetzung der Lärmschutzwände an der Bahntrasse zugunsten der Pavillonanlage Länderweg und dem künftigen Standort des Gymnasiums Süd
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.02.2023, OM 3622 entstanden aus Vorlage: OF 667/5 vom 30.01.2023 Betreff: Fortsetzung der Lärmschutzwände an der Bahntrasse zugunsten der Pavillonanlage Länderweg und dem künftigen Standort des Gymnasiums Süd Der Magistrat wird gebeten, in Abstimmung mit der DB Netz AG die Lärmschutzwand an der Bahntrasse, welche vom Südbahnhof Richtung Osten verläuft, zu verlängern, auf der nördlichen Seite der Trasse bis mindestens auf Höhe der Gerbermühlstraße 48 und auf der südlichen Seite bis mindestens auf Höhe des Strahlenberger Weges 6. Begründung: Die Containerschulanlage im Länderweg befindet sich in unmittelbarer Nähe zur genannten Bahntrasse. Derzeit ist in der Anlage die Frankfurter Schule für Bekleidung und Mode untergebracht. Bereits während der Auslagerung der Mühlbergschule an diesen Standort wurde wiederholt angemahnt, dass die Lage an der DB-Trasse dazu führe, dass man wegen der damit einhergehenden Lautstärke kaum bei offenem Fenster unterrichten könne. Gleiches galt für die Mitarbeiter der bis letztes Jahr in dem Bereich angesiedelten Behörden Stadtschulamt und Amt für Bau und Immobilien, die ebenfalls massiv durch den Bahnlärm beeinträchtigt wurden. Dies ist nicht besonders verwunderlich. Ein Güterzug in 7,5 Metern Entfernung bringt eine Lärmbelastung von 96 dbA mit sich. Dies entspricht dem Lärm eines sich in unmittelbarer Nähe befindlichen Presslufthammers. Die Pavillonanlage am Länderweg soll weiterhin als Auslagerungsstandort im Rahmen der fortschreitenden Sanierung von Schulen dienen. Dazu ist nach derzeitigem Informationsstand ein Austausch der vorhandenen Container durch Holzmodule geplant. Nach Auszug der Schule für Bekleidung und Mode soll planmäßig die IGS Süd dort temporär untergebracht werden. Weiterhin soll am ehemaligen Behördenstandort zwischen Seehofstraße und Gerbermühlstraße im kommenden Jahr das Gymnasium Süd einziehen. Beide Schulstandorte werden sich dann also direkt an der Bahntrasse befinden. Dann stellt sich selbstverständlich die berechtigte Frage, warum die Lärmschutzwand direkt vor den beiden Standorten aufhört. Der Lidl-Einzelhandelsmarkt verfügt über eine Lärmschutzwand, die Schulstandorte nicht. Der Bahnlärm gefährdet u. a. die Gesundheit und die Leistungsfähigkeit der Schülerinnen und Schüler. Falls die Bahn sich außer Stande sieht, auf eigene Kosten die Lärmschutzwände anzubringen, sollte eine kommunale Kostenträgerschaft erwogen werden. Im Sinne der Anwohnerinnen und Anwohner könnte weiterhin eine Fortsetzung der Lärmschutzwand mindestens auf der nördlichen Seite in Betracht gezogen werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.06.2023, ST 1278 Stellungnahme des Magistrats vom 08.01.2024, ST 8 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 40-33
Geschwindigkeitskontrollen und Kontrolle durch KART auf der Gerbermühlstraße (B 43) im Bereich der Sportanlage Mainwasen bis zur Kreuzung mit der Wehrstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.02.2023, OM 3620 entstanden aus Vorlage: OF 664/5 vom 30.01.2023 Betreff: Geschwindigkeitskontrollen und Kontrolle durch KART auf der Gerbermühlstraße (B 43) im Bereich der Sportanlage Mainwasen bis zur Kreuzung mit der Wehrstraße Der Magistrat wird gebeten, darauf hinzuwirken, dass die Landespolizei und/oder die städtische Verkehrspolizei ein mobiles Geschwindigkeitsmessgerät für mehrere Wochen in dem genannten Bereich aufstellt . Ferner soll eine verstärkte Bestreifung durch die Kontrolleinheit Autoposer, Raser und Tuner (KART) veranlasst werden. Begründung: Bürgerinnen und Bürger beklagen sich über schnell fahrende Autos und rennartige Szenen auf der Gerbermühlstraße (B43) im genannten Bereich. Auch aufgrund der dortigen Radwege und der in dem Bereich befindlichen Sportanlagen mit entsprechendem Publikumsverkehr, vor allem Kinder und Jugendliche, ist eine Kontrolle des Zustandes und ggf. entgegenwirken angezeigt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.06.2023, ST 1247 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 66-0
Sicherung des mit einer Lichtsignalanlage ausgestatteten Fußgängerüberwegs vor der Liegenschaft Gerbermühlstraße 109
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.11.2022, OM 3057 entstanden aus Vorlage: OF 588/5 vom 17.10.2022 Betreff: Sicherung des mit einer Lichtsignalanlage ausgestatteten Fußgängerüberwegs vor der Liegenschaft Gerbermühlstraße 109 Der Magistrat wird gebeten, die zur Sportanlage Gerbermühle, Gerbermühlstraße 109, führende Lichtsignalanlage 1. freizuschneiden und 2. zusätzlich durch einen Blitzer abzusichern. Begründung: Bürgerinnen und Bürger haben sich beschwert, dass die Lichtsignalanlage durch Pflanzen zugewachsen ist. Dies führt dazu, dass z.B. Kinder, die zum Sportplatz Gerbermühle wollen, die Lichtzeichen für Fußgänger nur schwer erkennen können. Weiter passieren Autofahrerinnen und Autofahrer die Lichtsignalanlage teilweise mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit. Hier ist Abhilfe zu schaffen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.02.2023, ST 478 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 32 1
Durchgehend beleuchtete Fuß- und Radwegverbindung zwischen Frankfurt und Offenbach schaffen
S A C H S T A N D : Anregung vom 18.02.2022, OA 154 entstanden aus Vorlage: OF 302/5 vom 03.01.2022 Betreff: Durchgehend beleuchtete Fuß- und Radwegverbindung zwischen Frankfurt und Offenbach schaffen Vorgang: OA 597/02 OBR 5; ST 969/02; OM 3922/18 OBR 5; ST 304/19; OM 5597/20 OBR 5; ST 59/21 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. zwischen Offenbach und Frankfurt im Bereich der Gerbermühlstraße zwischen Mainufer und Bahnlinie eine durchgehend beleuchtete Fußwegverbindung zu schaffen; 2. zwischen Offenbach und Frankfurt südlich des Mainufers eine durchgehend beleuchtete Radwegverbindung auf Fahrbahnen zu schaffen, die nicht vom Kraftfahrzeugverkehr genutzt werden dürfen. Begründung: Die Städte Offenbach und Frankfurt sind Haus an Haus zusammengewachsen. Zwischen den beiden Städten darf daher eine durchgehend beleuchtete Wegeverbindung für den Fuß- und Radverkehr erwartet werden. Seit Jahrzehnten weist der Magistrat alle Überlegungen zurück, einen beleuchteten Weg durch das Landschaftsschutzgebiet des Mainwasens zu schaffen und verweist dabei jeweils in den Stellungnahmen vom 13.06.2002, ST 969, und vom 04.02.2019, ST 304, auf die beleuchtete Gerbermühlstraße. Leider wird dort das Licht nachts abgeschaltet. Auch die Aufforderung, zumindest davon Abstand zu nehmen, weist der Magistrat in seiner Stellungnahme vom 15.01.2021, ST 59, zurück. Zwischen den Städten Frankfurt und Offenbach gibt es somit zwischen Bahnlinie und Main keine durchgehend beleuchtete fußläufige Verbindung. Für den Radverkehr gibt es gar keine beleuchtete Verbindung auf eigenen Wegen, denn nur die Offenbacher Landstraße hat die ganze Nacht über Licht, verfügt aber in Oberrad nur lückenhaft über Radverkehrsanlagen. Diese lieblose Behandlung des Fuß- und Radverkehrs ist nicht länger hinnehmbar, zumal die Mitbenutzung der Verkehrswege des Kraftfahrzeugverkehrs wegen des hohen Gefährdungs- und Belästigungspotenzials unzumutbar ist. Besonders in den Nachtstunden fahren viele Kraftfahrzeuge wegen fehlenden Kontrollen und freien Fahrbahnen mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit. Aus Sicht des Ortsbeirats ist eine Beleuchtung mit variabler Lichtstärke, die der Magistrat in der o. a. Stellungnahme vom 04.02.2019, ST 304, als "noch hinter den Erwartungen zurück" bleibend bewertete, weiterhin eine aussichtsreiche Lösungsmöglichkeit. Der Magistrat sollte alle Anstrengungen unternehmen, um hier zu Ergebnissen zu kommen. Der Ortsbeirat ist offen für andere Lösungen, wenn diese zügig umgesetzt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 15.02.2002, OA 597 Stellungnahme des Magistrats vom 13.06.2002, ST 969 Anregung an den Magistrat vom 02.11.2018, OM 3922 Stellungnahme des Magistrats vom 04.02.2019, ST 304 Anregung an den Magistrat vom 17.01.2020, OM 5597 Stellungnahme des Magistrats vom 15.01.2021, ST 59 Stellungnahme des Magistrats vom 22.07.2022, ST 1651 Anregung vom 23.02.2024, OA 445 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Versandpaket: 23.02.2022 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 21.03.2022, TO I, TOP 37 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 154 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Volt und BFF-BIG gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) sowie AfD (= Prüfung und Berichterstattung mit Angabe der Kosten) Beschlussausfertigung(en): § 1406, 6. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 21.03.2022 Aktenzeichen: 91 52
Lücke im Linienbusnetz schließen: Süd-Ost-Verbindung schaffen!
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.01.2022, OM 1517 entstanden aus Vorlage: OF 313/5 vom 05.01.2022 Betreff: Lücke im Linienbusnetz schließen: Süd-Ost-Verbindung schaffen! Der Magistrat wird gebeten, die Buslinie M32 vom Ostbahnhof über die Osthafenbrücke zum Deutscherrnviertel und nach Oberrad (alternierende Fahrten) zu verlängern. Begründung: Bis heute fehlt eine direkte Verbindung des Frankfurter Südens in das Ostend. Besonders leiden darunter die Anwohner im Deutschherrnviertel direkt am Main, aber auch die Bewohner von Oberrad. Beide Viertel/Stadtteile sind trotz ihrer geografischen Nähe zum Frankfurter Osten unzureichend an die ÖPNV-Verbindungen dorthin angebunden. Diese erreichen sie nur auf komplizierten Umwegen. Die Lücke im Liniennetz beträgt nur 1.400 Meter, die es zu überbrücken gilt (https://www.fnp.de/frankfurt/stadt-beharrt-auf-luecke-im-linienbusnetz-91208372 .html). Vorläufige Abhilfe würde eine Verlängerung der Buslinie M32 bieten. Den Kosten dieser Maßnahme steht ein erheblicher Nutzen (gesteigerte Mobilität, Anreize für Umstieg auf den ÖPNV für betroffene Anwohner) gegenüber. Durch alternierende Fahrten der Buslinie M32 zum Deutschherrnufer und nach Oberrad könnten beide Lücken mit relativ einfachen Mitteln geschlossen werden. Quelle: FNP Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.05.2022, ST 1138 Aktenzeichen: 92 10
Lärmemissionen von Livemusikveranstaltungen im Außenbetrieb der Gaststätte Gerbermühlstraße 110
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.07.2021, OF 152/5 Betreff: Lärmemissionen von Livemusikveranstaltungen im Außenbetrieb der Gaststätte Gerbermühlstraße 110 Der Magistrat wird angefragt, ob ihm bekannt ist, dass im Lokal Nasa Kafana in der Gerbermühlstraße 110 mehrmals wöchentlich Live Musik-Veranstaltungen im Außenbereich bis in die frühen Morgenstunden stattfinden und ob zur Vermeidung von Lärmemissionen bereits Maßnahme ergriffen worden sind? Begründung: Anwohnerinnen und Anwohner aus dem Strahlenberger Weg sowie aus dem nordwestlichen Oberrad beschweren sich über von Gästegegröhle begleitete Livemusik bis in die frühen Morgenstunden. Nur während der jeweiligen Lockdowns sei Ruhe eingekehrt. Selbst bei geschlossenem Fenster sei die Musik noch zu hören. An Schlaf bei geöffnetem Fenster sei kaum zu denken. Das Einschalten des Ordnungsamts und des achten Reviers erbrächten nach Besuch der jeweiligen Streife nur ca. 15 Minuten Ruhe, dann ginge es noch lauter weiter mit der Beschallung. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 5 am 10.09.2021, TO I, TOP 33 Beschluss: Auskunftsersuchen V 162 2021 Die Vorlage OF 152/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenUmgestaltung der Franziusstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.02.2021, OM 7298 entstanden aus Vorlage: OF 536/4 vom 09.02.2021 Betreff: Umgestaltung der Franziusstraße Vorgang: M 9/21 Der Magistrat wird gebeten, bei der Umgestaltung der Franziusstraße den kombinierten Fuß- und Radweg mit einer Oberfläche zu versehen, die dem Radverkehr nicht zuwiderläuft. Begründung: Die Franziusstraße hat sehr viel Schwerlastverkehr, sehr wenig Fußverkehr und wird zukünftig Teil des Nordmainischen Radwegs nach Fechenheim sein. Von daher ist es sinnvoll, für den kombinierten Fuß- und Radweg einen Belag zu wählen, der rutschfest und gleichzeitig angenehm zu befahren ist. Betonplatten (40 x 40), wie im Magistratsvortrag M 9 für die Nordseite der Straße vorgeschlagen, wären hierfür weniger geeignet. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 15.01.2021, M 9 Stellungnahme des Magistrats vom 25.05.2021, ST 1121
„Frankfurter Mainbrückensommer“ - Deutschherrnbrücke Gemeinsamer Antrag der CDU, der SPD und der GRÜNEN vom 07.12.2020, NR 1347
S A C H S T A N D : Anregung vom 19.01.2021, OA 660 entstanden aus Vorlage: OF 534/4 vom 05.01.2021 Betreff: "Frankfurter Mainbrückensommer" - Deutschherrnbrücke Gemeinsamer Antrag der CDU, der SPD und der GRÜNEN vom 07.12.2020, NR 1347 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, im Rahmen der in der Vorlage NR 1347 unter Ziffer 2. vorgesehenen Prüfung hinsichtlich des Standorts Deutschherrnbrücke folgende Gesichtspunkte auch einzubeziehen und zu prüfen: 1. Unter einem der Brückenbögen befinden sich Teile der Gedenkstätte für die damalige Deportation der Frankfurter Juden durch die Nazis. Dieser Ort erscheint fürs Partyfeiern ausgeschlossen. 2. Im Bereich zum Main hin wurden vor Kurzem neue Wegeverbindungen, durchbrochen von wertvollen Pflanzflächen, angelegt. Diese Flächen müssten geschützt werden. 3. Anders als die Straßenbrücken ist die Eisenbahnbrücke nicht tropfsicher. Das Ziel "Mindestmaß an Schutz vor schlechten Witterungsverhältnissen für die Teilnehmenden und für das technische Gerät" kann nur schwer erreicht werden. Begründung: Angesichts der genannten Einwände erscheint der Standort Deutschherrnbrücke für die geplante Veranstaltung als wenig geeignet. Bei den anderen im Ortsbezirk 4 gelegenen Standorten (Honsellbrücke, Flößerbrücke) gelten solche Einwände nicht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 07.12.2020, NR 1347 dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 28.05.2021, B 242 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Umwelt und Sport Kultur- und Freizeitausschuss Ausschuss für Wirtschaft und Frauen Versandpaket: 20.01.2021 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 26.01.2021, TO I, TOP 68 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Beratung der Vorlage NR 1347 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 1380 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 660 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 51. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 28.01.2021, TO II, TOP 37 Beschluss: 1. Die Beratung der Vorlage NR 1347 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 1380 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 660 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 45. Sitzung des Kultur- und Freizeitausschusses am 18.02.2021, TO I, TOP 6 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage NR 1347 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1380 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 3. Die Vorlage OA 660 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE. und FRANKFURTER gegen FDP (= Annahme im Rahmen NR 1380) zu 2. Ziffer 1. a) CDU, SPD, GRÜNE und FRANKFURTER gegen AfD, LINKE. und FDP (= Annahme) Ziffer 1. b und c) sowie Ziffer 2. CDU, SPD, GRÜNE und FRANKFURTER gegen AfD und FDP (= Annahme) sowie LINKE. (= Ablehnung) zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FRANKFURTER gegen AfD und FDP (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: BFF = (Prüfung und Berichterstattung) FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 2: BFF (= Prüfung und Berichterstattung) FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 3: BFF (= Prüfung und Berichterstattung) FRAKTION (= Annahme) 45. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 18.02.2021, TO I, TOP 6 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage NR 1347 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1380 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 3. Die Vorlage OA 660 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FRAKTION gegen FDP (= Annahme im Rahmen NR 1380) und BFF (= Prüfung und Berichterstattung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE LINKE. und BFF gegen FDP und FRAKTION (= Annahme) zu 3. CDU, SPD, GRÜNE und BFF gegen LINKE., FDP und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: AfD (NR 1347, NR 1380 und OA 660 = Annahme) FRANKFURTER (NR 1347 = Annahme, NR 1380 und OA 660 = Prüfung und Berichterstattung) ÖkoLinX-ARL (NR 1347 und OA 660 = Annahme, NR 1380 = Ablehnung) 44. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Frauen am 23.02.2021, TO I, TOP 10 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage NR 1347 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1380 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 3. Die Vorlage OA 660 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE und AfD gegen LINKE. (= Prüfung und Berichterstattung) und FDP (= Annahme im Rahmen NR 1380) zu 2. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD und FDP (= Annahme) sowie LINKE. (= Ziffer 1.a Annahme, Ziffern 1.b und 2. Ablehnung) zu 3. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE. und FDP (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: BFF (NR 1347, NR 1380 und OA 660 = Prüfung und Berichterstattung) FRAKTION (NR 1347 und NR 1380 = Prüfung und Berichterstattung, OA 660 = Annahme) FRANKFURTER (NR 1347 und OA 660 = Annahme, NR 1380 = Prüfung und Berichterstattung) 52. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 04.03.2021, TO II, TOP 9 Beschluss: 1. Der Vorlage NR 1347 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1380 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 3. Die Vorlage OA 660 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL gegen AfD, FDP und FRAKTION (= Annahme im Rahmen NR 1380) und BFF (= Prüfung und Berichterstattung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., BFF und FRANKFURTER gegen AfD, FDP und FRAKTION (= Annahme) sowie ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, BFF und FRANKFURTER gegen AfD, LINKE., FDP, FRAKTION und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 6997, 51. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 28.01.2021 § 7267, 52. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 04.03.2021 Aktenzeichen: 41
Tempo-30-Regelung in der Wehrstraße im Stadtteil Oberrad
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.11.2020, OM 6948 entstanden aus Vorlage: OF 1835/5 vom 11.11.2020 Betreff: Tempo-30-Regelung in der Wehrstraße im Stadtteil Oberrad Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob es möglich ist, 1. f ür den Straßenzug Wehrstraße eine Tempo-30-Regelung einzuführen; 2. an geeigneter Stelle im Bereich der westlichen Offenbacher Landstraße zusätzlich zur Beschilderung nach StVO ein "Dialogdisplay" anzubringen, um den fließenden Verkehr auf die zurzeit gefahrene Geschwindigkeit aufmerksam zu machen. Begründung: Zu 1: Der Stadtteil Oberrad besitzt seit rund 100 Jahren eine funktionierende und großzügig ausgebaute Umgehungsstraße (Deutschherrnufer - heute Gerbermühlstraße). Zurzeit befindet sich dieser Umgehungsbereich allerdings seit mehreren Jahren im Straßenumbau, wird aber im Jahre 2021 fertiggestellt. Die Haupterschließungsstraße Offenbacher Landstraße ist besonders im östlichen Bereich sehr schmal und muss neben der Straßenbahn und dem motorisierten Autoverkehr besonders auch Radfahrer bedienen. Auch nach einer Umgestaltung des Straßenraums wird die Gefährdungssituation besonders für Radfahrer sich nicht verbessern, da ein günstiger Straßenquerschnitt nicht vorhanden ist. Die Reduzierung der Durchfahrtsgeschwindigkeit auf einer Stadtteilerschließungsstraße ist dabei vertretbar und wird beispielsweise in den Stadtteilen Fechenheim und Seckbach seit Jahren erfolgreich praktiziert. Zu 2: Dialogdisplays erfreuen sich einer großen Beliebtheit. Nach Erfahrungen werden sie als Unterstützung der angeordneten Geschwindigkeitsbegrenzung begrüßt. Durch die Übermittlung der aktuell gefahrenen Geschwindigkeit und einem Dankeschön bzw. einem Warnhinweis werden alle gutwilligen Verkehrsteilnehmer in freundlicher Form auf die Einhaltung der Geschwindigkeitsregelung hingewiesen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.04.2021, ST 797 Antrag vom 26.05.2021, OF 43/5 Anregung vom 11.06.2021, OA 28 Aktenzeichen: 32 1
Kreuzung Osthafenbrücke für den Radverkehr sicherer machen (II)
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 30.10.2020, OM 6850 entstanden aus Vorlage: OF 1811/5 vom 14.10.2020 Betreff: Kreuzung Osthafenbrücke für den Radverkehr sicherer machen (II) Vorgang: OM 4999/19 OBR 5; ST 2127/19; OM 5919/20 OBR 5; ST 1239/20 Der Magistrat wird gebeten, die Querung des westlichen Radwegs der Osthafenbrücke unmittelbar neben der Fahrbahn optisch hervorzuheben und die Auffahrt auf den Radweg der Gerbermühlstraße, Fahrtrichtung Offenbach, in ausreichender Breite abzuflachen. Begründung: Der Ortsbeirat ist nach wie vor der Auffassung, dass der westliche Radfahrstreifen neben der Fahrbahn der Osthafenbrücke dringend besser kenntlich gemacht werden muss. Es liegen Berichte vor, wonach rechts abbiegende Kraftfahrzeuge häufig den Vorrang des unmittelbar neben ihnen fahrenden Radverkehrs missachten. Offenbar haben sie nur die Radwegfurt unmittelbar neben der Fußgängerquerung im Blick. Radfahrende auf dem Radfahrstreifen benutzen diese jedoch nicht, sondern fahren direkt über die Kreuzung, um auf den gegenüberliegenden Radweg der Gerbermühlstraße aufzufahren. Diese Wegführung ist optisch zu kennzeichnen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 23.08.2019, OM 4999 Stellungnahme des Magistrats vom 18.11.2019, ST 2127 Anregung an den Magistrat vom 13.03.2020, OM 5919 Stellungnahme des Magistrats vom 26.06.2020, ST 1239 Stellungnahme des Magistrats vom 22.02.2021, ST 466 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 32 1
Radweg Gerbermühlstraße gegen Falschparker absichern
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.09.2020, OM 6576 entstanden aus Vorlage: OF 1745/5 vom 01.09.2020 Betreff: Radweg Gerbermühlstraße gegen Falschparker absichern Der Magistrat wird gebeten, den Radweg Gerbermühlstraße stadtauswärts zwischen Osthafenbrücke und Speckweg im Bereich der Zufahrt zu der Kleingartenanlage Mainwasen gegen Kraftfahrzeuge abzusichern, die verbotswidrig zwischen den Bäumen abgestellt werden. Dazu sollen zwischen den Bäumen Fahrradständer oder Drängelgitter angebracht werden. Begründung: Radfahrende möchten auf dem ohnehin sehr schmalen Radweg zumindest mittig fahren, weil der Kraftfahrzeugverkehr neben dem Radweg dort mit 70 km/h und oft auch schneller entlangbraust. Wenn der Radweg durch die zwischen den Bäumen abgestellten Fahrzeuge weiter verengt wird, ist die sichere Nutzung des Radwegs nicht mehr möglich. Die abgestellten Fahrzeuge tun zudem der unversiegelten Fläche zwischen den Bäumen nicht gut. Der Kleingartenverein wünscht sich in seiner Nähe Abstellmöglichkeiten für Fahrräder. Dem kann entsprochen werden, wenn die Schutzmaßnahmen für den Radweg in Form von Abstellmöglichkeiten für Fahrräder ausgeführt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.02.2021, ST 285 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 5 am 22.01.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32 1
Ortsbeirat am neuen Hochhausentwicklungsplan in der Frühphase beteiligen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.09.2020, OM 6551 entstanden aus Vorlage: OF 487/4 vom 23.08.2020 Betreff: Ortsbeirat am neuen Hochhausentwicklungsplan in der Frühphase beteiligen Der Magistrat hat im Amtsblatt Nr. 34 vom 18. August 2020 zwei Lose für die Entwicklung eines Leitbilds über die mögliche künftige Hochhausentwicklung in den Untersuchungsbereichen "zentraler Hochhausbereich/Bankenviertel" sowie "Ostend" ausgeschrieben, die im Zeitraum Oktober 2020 bis April 2021 entstehen sollen. Mit diesen Planungen rückt das Ostend nun erstmals mit in den Fokus der Hochhausplanung, auch wenn hier "die Höhenentwicklung... abgesehen von der Europäischen Zentralbank, deutlich unter der des Bankenviertels bleiben" soll. In dem dazu im Internet abrufbaren Anhang "Stadtteilanalyse Osthafen 200515" sind drei konkrete Bereiche (1. Gelände der EZB, 2. Danziger Platz mit Teilen Dörnigheimer Straße, Röderbergweg, Henschelstraße, Ostparkstraße und Ferdinand-Happ-Straße, 3. Osthafen-Entree mit Teilen Franziusstraße, Schmickstraße, Lindleystraße und Mayfahrtstraße) definiert. Mit besonderem Interesse hat der Ortsbeirat wahrgenommen, dass dabei am Danziger Platz, der Ostparkstraße sowie der Ferdinand-Happ-Straße schon drei Stellen als potenzielle Standorte für Gebäude mit Höhen von 75 Metern, 70 Metern und 52 Metern aufgeführt sind. Mögliche Hochhausbauten in den vorgeschlagenen Bereichen hätten unter anderem spürbare Auswirkungen auf die Wohnbevölkerung rund um den Danziger Platz sowie im Bereich des unteren Osthafens einen signifikanten Einfluss auf die industriell-gewerbliche Nutzung dort, die bislang mit der Magistratsvorlage "Sicherung des Osthafens 2050+" aus 2013 unter einen langjährigen Schutz zu stehen schien. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat gebeten, neben dem Austausch mit den Planungsbüros in einen Dialog mit dem Ortsbeirat einzutreten, damit die Ansichten und Einschätzungen der lokalen Bevölkerung mit in die Planung einfließen können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.02.2021, ST 451 Beratung im Ortsbeirat: 4
Erneuerung Franziusstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.08.2020, OM 6360 entstanden aus Vorlage: OF 468/4 vom 04.08.2020 Betreff: Erneuerung Franziusstraße Vorgang: OM 1936/17 OBR 4; ST 2247/17; OM 2465/17 OBR 4; ST 822/18 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wann mit der Erneuerung der Franziusstraße zu rechnen ist. Begründung: In den oben genannten Stellungnahmen führt der Magistrat aus, dass eine Erneuerung der Franziusstraße anstünde, bei der auch die Belange des Radverkehrs mitberücksichtigt würden. Diese Erneuerung soll danach eigentlich ab 2019 ausgeführt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 15.08.2017, OM 1936 Stellungnahme des Magistrats vom 20.11.2017, ST 2247 Anregung an den Magistrat vom 28.11.2017, OM 2456 Stellungnahme des Magistrats vom 30.04.2018, ST 822 Stellungnahme des Magistrats vom 27.11.2020, ST 2058 Stellungnahme des Magistrats vom 25.05.2021, ST 1120
Brücke über die Friedberger Landstraße/Bundesstraße 521, Höhe Auerweg/BG Unfallklinik Frankfurt am Main - leichteres Überqueren für Radfahrerinnen und Radfahrer ermöglichen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.06.2020, OM 6234 entstanden aus Vorlage: OF 724/11 vom 29.02.2020 Betreff: Brücke über die Friedberger Landstraße/Bundesstraße 521, Höhe Auerweg/BG Unfallklinik Frankfurt am Main - leichteres Überqueren für Radfahrerinnen und Radfahrer ermöglichen Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und Auskunft darüber zu erteilen, ob es an der Überführung über die Bundesstraße 521 möglich ist, die östliche Rampe so zu gestalten bzw. umzubauen, dass die Rampe befahren werden kann wie zum Beispiel die südliche Rampe der Osthafenbrücke. Begründung: Auf der Brücke über die Bundesstraße 521 herrscht reger Radverkehr. Schülerinnen und Schüler aus Seckbach fahren zum Wöhler-Gymnasium und zur Waldorfschule. Auch immer mehr Pedelec-Fahrerinnen und -Fahrer nutzen diese Möglichkeit, tun sich aber bei der Querung der Brücke mit ihren schwereren Rädern schwer. Im Sinne einer Weiterentwicklung und dem Ausbau der Radwege zu einem leistungsfähigen Netz, sollten auch die Querungen der großen Frankfurter Einfallstraßen erleichtert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.10.2020, ST 1787 Aktenzeichen: 66 6
Untersuchung von Straßenverkehrsunfällen Bericht des Magistrats vom 20.03.2020, B 138
S A C H S T A N D : Anregung vom 19.06.2020, OA 575 entstanden aus Vorlage: OF 1657/5 vom 03.06.2020 Betreff: Untersuchung von Straßenverkehrsunfällen Bericht des Magistrats vom 20.03.2020, B 138 Vorgang: V 1481/19 OBR 5; ST 601/20 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die Arbeitsweise der Unfallkommission zu verbessern. Insbesondere sind die Unfälle mit verletzten und getöteten Fußgängern und Radfahrern detaillierter zu betrachten. Das Konzept der Unfallhäufungsstellen ist zu überprüfen. Es sind ferner Anstrengungen zu unternehmen, mehr Informationen von Alleinunfällen zu gewinnen. Begründung: Die Arbeitsweise der Unfallkommission ist nicht zeitgemäß. Erkennbar ist sie darauf ausgerichtet, den motorisierten Verkehr zu optimieren. Der Sachverstand über Regeln für und Verhaltensweisen von Fußgängern und Radfahrern erscheint nicht ausreichend, um angemessene Maßnahmen für diese besonders gefährdeten Verkehrsteilnehmer einzuleiten. In diesem Zusammenhang verweist der Ortsbeirat auf die Stellungnahme des Magistrats ST 601, in der über Radfahrunfälle in der Darmstädter Landstraße berichtet wird. Ein Zusammenhang zwischen zwei Unfällen führt der Magistrat nicht auf ein fehlerhaftes Radwegenetz zurück. Da liegt die Vermutung nahe, dass aus der Unfallkommission niemand jemals dort mit dem Rad entlanggefahren ist. Genau dieser entsetzliche Radweg ist das Problem. Es ist doch kein Zufall, dass auf diesem Konstrukt Radfahrer verunglücken. Leider erhalten die zuständigen Stellen regelmäßig keine Informationen über Alleinunfälle. Dadurch entgehen dem Magistrat wichtige Hinweise über den teils unsäglichen Zustand der Radwege. Auch der zweite Radunfall auf der Fahrbahn steht selbstverständlich in direktem Zusammenhang mit dem Radwegkonstrukt, weil nämlich der Radverkehr aus dem Blick des Kraftfahrzeugverkehrs gerät. Insoweit erscheint das Konzept der Unfallhäufungsstellen ungeeignet. Es verengt den Blick zu sehr auf Verkehrsunfälle, die bei vergleichsweise hohen Geschwindigkeiten an unübersichtlichen Stellen durch Kraftfahrzeuge verursacht werden. Das Konzept der Unfallhäufungsstellen ist auch statistisch fragwürdig, weil es Erfolge der Unfallkommission suggeriert, wo keine sind oder nicht in dem Maße zu finden sind. Die Unfallhäufung ist ja statistisch ein Ausreißer nach oben. Es liegt in der Natur der Sache, dass nach einer Unfallhäufung eine Unfallverringerung zu verzeichnen ist, auch ganz ohne Eingriffe. Die Unfallkommission fokussiert sich zu sehr auf solche Scheinerfolge. Die Führung des Radverkehrs ist leider städtebaulich eine Restgröße. Die Folge sind verwirrende und intuitiv schwer erfassbare Verkehrsführungen. Hier muss die Unfallkommission dringend in der gebotenen Tiefe die Unfallverläufe betrachten. Der Ortsbeirat verweist hier auf den tödlichen Unfall in der Gerbermühlstraße, der auf Seite 3 unter Nr. 7 aufgeführt wird. Die Unfallkommission hat beim Stichwort rote Ampel die Arbeit eingestellt. Es gibt dort aber keine Ampel für Radfahrende. Es entsteht der Eindruck, dass die Unfallkommission die Stelle nicht vor Ort in Augenschein genommen hat, sondern nach Aktenlage entschieden hat. Bundesweit geht die Zahl der Verkehrsunfälle zurück. Dieser erfreuliche Trend geht in Frankfurt an den schwächsten Verkehrsteilnehmern vorbei. Daran hat auch die Arbeit der Unfallkommission nichts geändert. Die Arbeitsweise dieser Kommission muss daher dringend nachgeschärft werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 20.03.2020, B 138 dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 22.11.2019, V 1481 Stellungnahme des Magistrats vom 20.03.2020, ST 601 Stellungnahme des Magistrats vom 12.10.2020, ST 1801 Antrag vom 20.04.2021, OF 1/5 Anregung vom 07.05.2021, OA 12 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Versandpaket: 24.06.2020 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des Verkehrsausschusses am 23.06.2020, TO I, TOP 26 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 138 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 575 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FRAKTION gegen AfD (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., BFF und FRANKFURTER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ARL (B 138 = Zurückweisung, OA 575 = Annahme) 46. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 02.07.2020, TO II, TOP 41 Beschluss: 1. Die Vorlage B 138 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 575 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER gegen ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FRAKTION gegen AfD (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., BFF, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 6047, 46. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 02.07.2020 Aktenzeichen: 32 1
Bahngleissicherung Strahlenberger Weg/Gerbermühlstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.05.2020, OF 1658/5 Betreff: Bahngleissicherung Strahlenberger Weg/Gerbermühlstraße Vorgang: ST 992/19; OIB 361/19 OBR 5; ST 485/20 Der Ortsbeirat 5 fragt den Magistrat an, was einer Umsetzung des OIB 361 vom 22.11.2019 d.h. einer Installation eines begrünten Maschendrahtzauns aus dem Budget des Ortsbeirates 5 konkret entgegensteht. Begründung: Die in der Gerbermühlstraße liegenden Sportplätze verleiten trotz vorhandener Bahngleisüberführung zum direkten (illegalen) Übertritt der u. a. von ICE befahrenen Gleise. In den Strahlenberger Weg sind inzwischen zahlreiche Familien mit Kindern zugezogen. Die Mühlbergschule wurde in die Containerschule ausgelagert, wodurch der Fußgängerverkehr durch Kinder verstärkt wird. Wie von Anwohnern gefertigte Fotos belegen, ist die Absicherung der Bahngleise gegen unbefugte Übertritte dringend erforderlich, weil es immer wieder vorkommt, dass Kinder und Jugendliche genauso wie Erwachsene die gefährliche Abkürzung über die Gleise nehmen. Die Bahn AG hat in Ihrem Schreiben vom 05.12.2017 an Herrn Oberbürgermeister Peter Feldmann mitgeteilt, dass in Abstimmung mit der DB Netz in kommunaler Verantwortung ein Zaun entlang des Bahngeländes errichtet werden kann. Leider weigert sich der Magistrat, die Bahngleise zu sichern (vgl. ST 992 vom 27.05.2019), so dass sich der Ortsbeirat gezwungen sieht, die Sicherung wenigstens auf der Seite der Sportplätze aus seinem Budget zu finanzieren. Der Ortsbeirat 5 hat sodann die OIB 361 vom 22.11.2019 verabschiedet. Mit seiner ST 485 vom 16.03.2020 hat der Magistrat die Umsetzung der Maßnahme aus dem Ortsbeiratsbudget abgelehnt und auf die deutsche Bahn verwiesen. Dies ist für den Ortsbeirat 5 unverständlich, da die deutsche Bahn erlaubt hat, dass ein Zaun in kommunaler Trägerschaft errichtet werden darf. Antragsteller: CDU SPD GRÜNE FDP LINKE. BFF fraktionslos Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 5 am 19.06.2020, TO I, TOP 17 Die Vorlage OF 1658/5 wird zum gemeinsamen Antrag von CDU, SPD, FDP, LINKE., BFF und fraktionslos erklärt. Beschluss: Auskunftsersuchen V 1676 2020 Die Vorlage OF 1658/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, SPD, GRÜNE, FDP, LINKE., BFF, fraktionslos
Weiter lesenQualitätsmanagement für Baustellenausschilderungen im Ortsbezirk 5
S A C H S T A N D : Anregung vom 15.05.2020, OA 552 entstanden aus Vorlage: OF 1628/5 vom 25.02.2020 Betreff: Qualitätsmanagement für Baustellenausschilderungen im Ortsbezirk 5 Vorgang: V 1399/19 OBR 5; V 1400/19 OBR 5; ST 2371/19; ST 119/20 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, auf dem Gebiet des Ortsbezirks 5 ein Qualitätsmanagement für Baustellenausschilderungen einzurichten. Es sind Maßnahmenpläne zu entwickeln, wie die Umsetzung der angeordneten Absicherungen und Ausschilderungen deutlich verbessert werden kann. Als Referenzgebiet eignet sich der Ortsbezirk 5, der eine genügend große Fläche mit unterschiedlichen Verkehrssituationen ausweist, die für das Stadtgebiet repräsentativ sind. Die wirksamsten Maßnahmen können dann auf das gesamte Stadtgebiet übertragen werden. Begründung: Wie der Magistrat in der Stellungnahme ST 119 einräumt, ist es die Regel, dass die angeordneten Maßnahmen zur Baustellenabsicherung nicht eingehalten werden. Gleichzeitig kündigt der Magistrat an, nichts dagegen unternehmen zu wollen und sich weiter von den Fachfirmen auf der Nase herumtanzen zu lassen. Die Ankündigung, "im Rahmen der personellen Möglichkeiten" die Arbeitsstellen zu überprüfen, kann nicht ernst genommen werden. Die desolate Situation ist ja darauf zurückzuführen, dass nur im Rahmen der personellen Möglichkeiten überprüft wird. Vielmehr muss systematisch ergründet werden, warum die Anordnungen nicht umgesetzt werden. Schlechtleistungen sind nicht nur zu prüfen, sondern durch geeignete Sanktionen im Wiederholungsfall zu ahnden. Der Verweis auf die eingeführte Fahrradstaffel kann eben so wenig überzeugen. Deren Aufgabe ist die Durchsetzung der angeordneten Ausschilderung. Der Verweis auf die Gefahrenabwehrbehörden ist abwegig. Deren mangelnde Problemlösungskompetenz bei der Abwendung von Gefährdungen für Fußgänger und Radfahrer ist bekannt. Der Magistrat hat in seiner Stellungnahme ST 2371 seinen fehlenden Willen bekundet, die Landesbehörden in dieser Hinsicht zu sensibilisieren. In der Gerbermühlstraße wurde durch eine fehlerhafte Baustellenausschilderung der Radverkehr ungesichert auf die auf eine Fahrspur verengte, aber weiter mit einer Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h befahrbare Fahrbahn geleitet. In der Praxis sucht sich dann der Fuß- und Fahrradverkehr eigene Wege unter Missachtung der Verbote. In der Bevölkerung verfestigt sich der Eindruck, dass die Schilder irgendwie beliebig sind. Die Menschen benutzen die Wege dann nach Gusto. Die zuletzt gestiegenen Unfallzahlen beim Radverkehr zeigen, dass hier dringend entgegengewirkt werden muss. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 23.08.2019, V 1399 Auskunftsersuchen vom 23.08.2019, V 1400 Stellungnahme des Magistrats vom 20.12.2019, ST 2371 Stellungnahme des Magistrats vom 24.01.2020, ST 119 Stellungnahme des Magistrats vom 12.10.2020, ST 1802 Stellungnahme des Magistrats vom 12.04.2021, ST 795 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Versandpaket: 20.05.2020 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des Verkehrsausschusses am 23.06.2020, TO I, TOP 44 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 552 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und BFF gegen AfD, LINKE., FDP, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 5960, 39. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 23.06.2020 Aktenzeichen: 32 1
Kreuzung Osthafenbrücke für Radverkehr sicherer machen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.03.2020, OM 5919 entstanden aus Vorlage: OF 1609/5 vom 25.02.2020 Betreff: Kreuzung Osthafenbrücke für Radverkehr sicherer machen Vorgang: OM 4999/19 OBR 5; ST 2127/19 Der Magistrat wird gebeten, die westliche Radwegfurt an der Osthafenbrücke über die Gerbermühlstraße zurückzubauen. Die Radwegquerung unmittelbar neben der Fahrbahn ist optisch hervorzuheben. Die Auffahrt auf den Radweg der Gerbermühlstraße ist zu verbreitern und zu verbessern. Radfahrende, die vom Tiefkai kommen, s ind auf die Radwegquerung neben der Fahrbahn zu leiten. Begründung: Der Ortsbeirat teilt nicht die Einschätzung des Magistrats, wonach der tödliche Radfahrunfall vom Sommer letzten Jahres im Wesentlichen auf die Rotlichtmissachtung und Fahrfehler des tödlich Verletzten zurückzuführen seien. Vielmehr lädt das Design der Kreuzung Radfahrende dazu ein, die eigentlich funktionslose westliche Radwegfurt zu benutzen, wo sie dann vor einer Ampel mit Streuscheibe für den Fußverkehr stehen. Radfahrende müssen jedoch das Signal für den Fahrverkehr beachten, das an dieser Stelle nicht einsehbar ist. In solchen Fällen queren Radfahrende die Fahrbahn, wenn alle vorrangigen Fahrzeuge die Radwegfurt passiert oder davor angehalten haben. Insoweit ist dem Ortsbeirat nicht einsichtig, dass ein Rotlichtverstoß vorgelegen haben soll. Erkennbar ist die Radwegführung an der Kreuzung Osthafenbrücke nicht durchdacht worden. Es liegt eine Flickschusterei von Radverkehrsbeziehungen vor, die für Verwirrung sorgt. Die Radwegfurt, auf der der Radfahrer verunglückte, ist weitgehend funktionslos: Von Norden kommender Radverkehr soll die Radwegfurt neben der Fahrbahn nutzen. Für von Süden kommenden Radverkehr gibt es ebenfalls wenig Gründe, die Furt zu benutzen. Wer auf dem Tiefkai Richtung Offenbach fahren möchte, hat am Speckweg eine günstigere Querungsmöglichkeit, weil die Serpentinenfahrt zum Tiefkai entfällt. Wer Richtung Innenstadt will, wird schon an der Deutschherrnbrücke auf das Mainufer wechseln. Wer über die Osthafenbrücke weiterfahren möchte, wird die östliche Radwegfurt benutzen. Lediglich für wenige Ziele in unmittelbarer Nähe der Osthafenbrücke kann die fragliche Querung sinnvoll genutzt werden. Es erscheint daher sicherer, die Radwegfurt ganz zu entfernen. Die Radwegfurt direkt neben der Fahrbahn ist nicht ordentlich markiert. Die Auffahrt auf den Radweg der Gerbermühlstraße ist äußerst schmal. Fahrräder mit Anhänger müssen die Fahrspur genau einhalten, um nicht mit einem Rad an den Bordstein anzustoßen. Die Führung dieser Radwegfurt muss daher deutlich verbessert werden. Wer vom Tiefkai kommend auf dem Radweg der Gerbermühlstraße Richtung Offenbach weiterfahren will, nimmt die Radwegfurt neben der Fahrbahn nicht wahr, sondern wird auf die für den Radverkehr nicht signalisierte Radwegfurt geleitet. Hier ist durch Bodenmarkierungen der Weg zur richtigen Radwegfurt zu leiten. Westliche Radwegfurt an der Osthafenbrücke Fahrtrichtung Süden. Quelle: privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 23.08.2019, OM 4999 Stellungnahme des Magistrats vom 18.11.2019, ST 2127 Stellungnahme des Magistrats vom 26.06.2020, ST 1239 Antrag vom 14.10.2020, OF 1811/5 Anregung an den Magistrat vom 30.10.2020, OM 6850 Aktenzeichen: 32 1
Beleuchtung Gerbermühlstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.01.2020, OM 5597 entstanden aus Vorlage: OF 1530/5 vom 02.01.2020 Betreff: Beleuchtung Gerbermühlstraße Der Magistrat wird gebeten, sicherzustellen, dass die Gerbermühlstraße die ganze Nacht durch beleuchtet ist. Begründung: Da der Mainwasenweg nachts nicht beleuchtet wird, soll zumindest auf dem Fußweg in der Gerbermühlstraße die Sicherheit durch ausreichendes Licht verbessert werden. Leider wird die Straßenbeleuchtung in der Gerbermühlstraße nachts komplett abgeschaltet. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.04.2020, ST 776 Stellungnahme des Magistrats vom 15.01.2021, ST 59 Antrag vom 03.01.2022, OF 302/5 Anregung vom 18.02.2022, OA 154 Aktenzeichen: 91 52
Neues Wohnen südlich der Gerbermühlstraße III
S A C H S T A N D : Anregung vom 22.11.2019, OA 502 entstanden aus Vorlage: OF 1477/5 vom 06.11.2019 Betreff: Neues Wohnen südlich der Gerbermühlstraße III Vorgang: OM 1208/17 OBR 5; ST 882/17; OM 2604/18 OBR 5 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Für das Gebiet zwischen der Gerbermühlstraße im Norden, der Seehofstraße im Westen und der Eisenbahngleise im Süden wird der Magistrat unter der Maßgabe der in der Anregung des Ortsbeirates an den Magistrat vom 10.02.2017, OM 1208 (Neues Wohnen südlich der Gerbermühlstraße I), genannten Zielführungen mit der Erstellung eines Planaufstellungsbeschlusses mandatiert. Begründung: In der Stellungnahme des Magistrats vom 12.05.2017, ST 882, wurde eine geordnete städtebauliche Entwicklung zu einem Mischgebiet mit hohem Wohnanteil für dieses Gebiet für wünschenswert erklärt. Ebenso fand die vom Ortsbeirat 5 vorgeschlagene Schaffung der rechtlichen Voraussetzungen für eine Blockrandbebauung die Zustimmung des Magistrats. Nunmehr wurde das Gebiet, wie vom Ortsbeirat in der Anregung an den Magistrat vom 19.01.2018, OM 2604 (Neues Wohnen südlich der Gerbermühlstraße II), gewünscht, auch in das integrierte Stadtentwicklungskonzept aufgenommen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 10.02.2017, OM 1208 Stellungnahme des Magistrats vom 12.05.2017, ST 882 Anregung an den Magistrat vom 19.01.2018, OM 2604 Stellungnahme des Magistrats vom 08.06.2020, ST 1093 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Beratung im Ortsbeirat: 5 Versandpaket: 27.11.2019 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 20.01.2020, TO I, TOP 47 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 502 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und BFF gegen AfD (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP (= Annahme) 40. Sitzung des OBR 5 am 15.05.2020, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Beschlussausfertigung(en): § 5090, 36. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 20.01.2020 Aktenzeichen: 61 0
Abfahrt von der A 661 vom Kaiserlei aus kommend zur Babenhäuser Landstraße schaffen (III)
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.11.2019, OM 5404 entstanden aus Vorlage: OF 1463/5 vom 29.10.2019 Betreff: Abfahrt von der A 661 vom Kaiserlei aus kommend zur Babenhäuser Landstraße schaffen (III) Vorgang: OM 3074/18 OBR 5; ST 1583/18; OM 3918/18 OBR 5; ST 1830/19 Der Magistrat wird gebeten, Hessen Mobil um die Übermittlung der in der Stellungnahme ST 1830 angeführten Wirkungsanalyse zu bitten und diese sodann an den Ortsbeirat 5 weiterzuleiten. Ferner wird der Magistrat gebeten, die Wirkungsanalyse kritisch zu überprüfen und ggf. eine eigene Wirkungsanalyse vorzunehmen. Begründung: Der Ortsbeirat 5 setzt sich für die Schaffung einer Abfahrt von der A 661 vom Kaiserlei aus kommend zur Babenhäuser Landstraße ein. Dies vor dem Hintergrund, dass es derzeit nur mit erheblichem Umweg (siehe Abb. 1) von der A 661 vom Kaiserlei aus kommend möglich ist, zur Babenhäuser Landstraße zu gelangen. Zudem ist die Auf- und Abfahrt der A 3, die zur Weiterfahrt auf die Babenhäuser Landstraße derzeit genutzt werden muss, gerade in den Berufsverkehrszeiten überlastet, was an dieser Stelle zu erheblicher Staubildung führt. Hier könnte ein kurzes Verbindungsstück Abhilfe schaffen (siehe Abb. 2). Der Magistrat hat hierzu mitgeteilt (ST 1583), dass die Zuständigkeiten bei Hessen Mobil und der Stadt Offenbach liegen. Auf Bitten des Ortsbeirates 5 hat der Magistrat sodann Kontakt mit Hessen Mobil aufgenommen. Hessen Mobil teilte daraufhin mit (siehe ST 1830), dass eine Netzanalyse verdeutlicht, dass die Zufahrt zu den Frankfurter Ortsteilen Sachsenhausen und Oberrad aus Richtung Norden über die A 661, Anschlussstelle Offenbach-Kaiserlei mit Weiterfahrt über die B 43 (Strahlenbergerstraße, Gerbermühlstraße) oder alternativ über die Anschlussstelle Offenbach-Taunusring und der Sprendlinger Landstraße zur Babenhäuser Landstraße erfolgen kann. Der Verkehr aus dem Bereich Offenbach kann ebenfalls die B 43 (Strahlenbergerstraße, Gerbermühlstraße) beziehungsweise die Sprendlinger Landstraße in Offenbach nutzen. Der Ortsbeirat 5 bezweifelt, dass ein Verkehrsfluss über die Anschlussstelle Taunusring und die Sprendlinger Landstraße nach Sachsenhausen stattfindet, da dies einen erheblichen Umweg darstellt und der Taunusring im Berufsverkehr stark belastet ist. Ferner merkt der Ortsbeirat 5 an, dass die Anschlussstelle Offenbach-Kaiserlei seit Jahren chronisch überlastet ist und eine deutliche Verbesserung nach dem Umbau des dortigen Kreisels zumindest bezweifelt werden kann. Abgesehen hiervon führen die genannten Routen dazu, dass Verkehr nach Sachsenhausen-Süd zunächst durch bewohntes Gebiet (Sachsenhausen-Nord, Offenbach, Oberrad) geführt wird, was verkehrs- und umweltpolitisch nicht sinnvoll erscheint. Vor diesem Hintergrund hat der Ortsbeirat 5 an der mitgeteilten Prognose seitens Hessen Mobil (ST 1830), dass lediglich 400 Kraftfahrzeuge die neu zu schaffende Anschlussstelle nutzen würden, Zweifel und bittet um eine kritische Prüfung seitens des Magistrates und Übermittlung der Prognose. Abb. 1 Abb. 2 Quelle der Karten: Google Maps Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 04.05.2018, OM 3074 Stellungnahme des Magistrats vom 10.08.2018, ST 1583 Anregung an den Magistrat vom 02.11.2018, OM 3918 Stellungnahme des Magistrats vom 16.09.2019, ST 1830 Stellungnahme des Magistrats vom 02.03.2020, ST 394 Stellungnahme des Magistrats vom 10.08.2020, ST 1432 Aktenzeichen: 66 0
Bahngleissicherung Strahlenberger Weg/Gerbermühlstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.10.2019, OF 1454/5 Betreff: Bahngleissicherung Strahlenberger Weg/Gerbermühlstraße Vorgang: EA 239/18 OBR 5; ST 992/19 Der Ortsbeirat beauftragt den Magistrat, die Bahngleise zwischen Gerbermühlstraße und Strahlenberger Weg in der Kurve nach dem Gleisdreieck durch die Errichtung eines begrünten Maschendrahtzauns entlang der Seiten der Gerbermühlstraße in Rücksprache mit der DB AG dahin gehend zu sichern, dass unbefugte Gleisübertritte effektiv verhindert werden. Diese Maßnahme ist aus dem Ortsbeiratsbudget zu finanzieren und gilt bis zu einem Höchstbetrag von 3.000 Euro. Begründung: Die in der Gerbermühlstraße liegenden Sportplätze verleiten trotz vorhandener Bahngleisüberführung zum direkten (illegalen) Übertritt der u. a. von ICE befahrenen Gleise. In den Strahlenberger Weg sind inzwischen zahlreiche Familien mit Kindern zugezogen. Die Mühlbergschule wurde in die Containerschule ausgelagert, wodurch der Fußgängerverkehr durch Kinder verstärkt wird. Wie von Anwohnern gefertigte Fotos belegen, ist die Absicherung der Bahngleise gegen unbefugte Übertritte dringend erforderlich, weil es immer wieder vorkommt, dass Kinder und Jugendliche genauso wie Erwachsene die gefährliche Abkürzung über die Gleise nehmen. Die Bahn AG hat in Ihrem Schreiben vom 05.12.2017 an Herrn Oberbürgermeister Peter Feldmann mitgeteilt, dass in Abstimmung mit der DB Netz in kommunaler Verantwortung ein Zaun entlang des Bahngeländes errichtet werden kann. Leider weigert sich der Magistrat, die Bahngleise zu sichern (vgl. ST 992 vom 27.05.2019), so dass sich der Ortsbeirat gezwungen sieht, die Sicherung wenigstens auf der Seite der Sportplätze aus seinem Budget zu finanzieren. Antragsteller: CDU SPD GRÜNE FDP LINKE. BFF fraktionslos Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatanregung vom 23.11.2018, EA 239 Stellungnahme des Magistrats vom 27.05.2019, ST 992 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 5 am 22.11.2019, TO I, TOP 19 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 361 2019 Die Vorlage OF 1454/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, SPD, GRÜNE, FDP, LINKE., BFF, fraktionslos
Weiter lesenTödlicher Radfahrerunfall an der Osthafenbrücke
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.08.2019, OM 4999 entstanden aus Vorlage: OF 1324/5 vom 06.08.2019 Betreff: Tödlicher Radfahrerunfall an der Osthafenbrücke Vorgang: V 947/18 OBR 5; ST 1990/18 In der zweiten Juliwoche verunglückte ein Radfahrer an der Osthafenbrücke tödlich. Der Magistrat wird gebeten, die genauen Umstände zu klären und dem Ortsbeirat zu berichten. Begründung: Der veröffentlichten Berichterstattung können die Umstände des Unfalls nicht entnommen werden. Insbesondere ist nicht ganz klar, ob es sich um einen Alleinunfall handelt. Leider fehlt es dem Magistrat an der nötigen Aufmerksamkeit für die zahlreichen nicht tödlichen Alleinunfälle auf den Radwegen. Seine völlige Ahnungslosigkeit offenbarte der Magistrat in seiner Stellungnahme ST 1990 über einen ebenfalls tödlichen Radfahrunfall, in der er allen Ernstes die Eigenschaften des Radweges als nicht maßgebend für den tödlichen Unfallhergang feststellt, weil der Radweg nicht richtig benutzt worden sei. Der Ortsbeirat macht sich Sorgen wegen der sich in letzter Zeit häufenden tödlichen Radfahrerunfälle in seinem Bezirk und möchte sich ein Bild über mögliche Ursachen machen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 10.08.2018, V 947 Stellungnahme des Magistrats vom 15.10.2018, ST 1990 Stellungnahme des Magistrats vom 18.11.2019, ST 2127 Anregung an den Magistrat vom 13.03.2020, OM 5919 Antrag vom 14.10.2020, OF 1811/5 Anregung an den Magistrat vom 30.10.2020, OM 6850 Aktenzeichen: 32 1
Unklare Baustellenausschilderung
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.07.2019, OF 1352/5 Betreff: Unklare Baustellenausschilderung Derzeit wird der Fuß- und Radweg der Gerbermühlstraße stadteinwärts zwischen Wehrstraße und Mainwasenweg saniert. Die Baustelle wurde in folgender Weise ausgeschildert (Quelle: Antragsteller): Der Zweck der Ausschilderung ist intuitiv schwer erfassbar. Eine Radfahrerin, die diese Stelle passiert, wird anhalten müssen und folgende Überlegungen anstellen: Der Radweg ist durch Absperrschranke und Benutzungsverbot für Fußgänger und Radfahrer gesperrt. Gleichzeitig ist das Gebotsschild für den getrennten Fuß- und Radweg nicht aufgehoben. Mit dem Schild kann nicht ein neuer getrennter Fuß- und Radweg auf dem rechten Weg etabliert sein, weil er die Mindestbreite für solche Wege bei weitem unterschreitet, keine Trennung der Wege sichtbar ist und kein Grund erkennbar ist, warum die Beschilderung links des Weges aufgestellt ist. Der Radweg ist somit gleichzeitig benutzungspflichtig und verboten. Da keine gültige Regelung für den Radverkehr abseits der Fahrbahn getroffen wurde, wird die gesetzestreue Radfahrerin entweder das Fahrrad auf dem Fußweg schieben oder unter Todesgefahr, die Fahrbahn benutzen. Letzteres ist besonders gefährlich, weil während der Bauarbeiten eine Fahrspur gesperrt ist. Die Radfahrerin kann auf der Fahrbahn nicht überholt werden. Dies wird nach allgemeiner Erfahrung zahlreiche verbotswidrige Handlungen von Kraftfahrern zur Folge haben. Dies vorausgeschickt fragt der Ortsbeirat den Magistrat: Hat der Magistrat die Baustellenbeschilderung so angeordnet? Wenn ja, was hat er erwartet, wie sich Radfahrende gemäß dieser Ausschilderung verhalten würden? Hält es der Magistrat für sinnvoll, Baustellenausschilderungen so zu gestalten, dass sich auch Verkehrsteilnehmer, die mit niedriger Geschwindigkeit unterwegs sind, ohne anzuhalten orientieren können? Wenn nein, was genau hat der Magistrat angeordnet? Wie konnte es dazu kommen, dass die Anordnung nicht umgesetzt wurde? Welche Maßnahmen wird der Magistrat ergreifen, damit künftig seine Anordnungen befolgt werden? Begründung: Konflikte zwischen Fußgängern und Radfahrern nehmen wegen der Enge des Verkehrsraums und der stark gestiegenen Zahl der Radfahrer zu. Der Magistrat sollte auch bei Baustellenausschilderungen darauf achten, dass die Verkehrsteilnehmer nicht unnötig in Konflikte gedrängt werden. Verkehrsverbände geben sich große Mühe, durch ihre Öffentlichkeitsarbeit die genauen Unterschiede zwischen den verschiedenen Verkehrszeichen zu vermitteln. Das hilft, Konflikte zu minimieren. Die Verwaltung muss daher große Sorgfalt darauf verwenden, dass ihre angeordneten Verkehrszeichen in der Praxis mit den Vorschriften vereinbar sind. Hier vermitteln Schlampereien den betroffenen Verkehrsteilnehmern den Eindruck, dass sie nicht wichtig sind und sie werden sich entsprechend um die Einhaltung der Regeln scheren. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 5 am 23.08.2019, TO I, TOP 58 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1399 2019 Die Vorlage OF 1352/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Weiter lesenMaterial zur Baustellenabsicherung auf dem Radweg der Gerbermühlstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.07.2019, OF 1353/5 Betreff: Material zur Baustellenabsicherung auf dem Radweg der Gerbermühlstraße Im Zuge der Sanierungsarbeiten des Fuß- und Radweges in der Gerbermühlstraße stadteinwärts wurde offenbar eine Absperrschranke mit dem Verkehrszeichen Verbot für Radverkehr in Höhe der Osthafenbrücke auf dem Radweg aufgestellt, Sperrrichtung stadtauswärts. Eine entgegen gesetzte Sperre in Höhe des Mainwasenweges fehlt aber. Im Abschnitt zwischen Mainwasenweg und Osthafenbrücke finden noch keine Bauarbeiten statt. Dies führt dazu das Radfahrende in Höhe Mainwasenweg auf den Radweg stadteinwärts auffahren und ungesichert auf das Gitter zufahren. Es ist nicht als Absperrschranke erkennbar und soll offensichtlich keine Sperrwirkung stadteinwärts entfalten. Es stellt vielmehr eine Verkehrsgefährdung dar, weil Radfahrende auf die Kfz-Fahrbahn ausweichen müssen. Der Antragsteller wurde per E-Mail mit dem Bild 1 auf die gefährliche Situation aufmerksam gemacht. Die Überprüfung vor Ort ergab, dass der Weg nach wie vor blockiert war. Allerdings war in der Zwischenzeit das Verkehrsschild "Verbot für Radverkehr" um 90 Grad gedreht worden, wie auf Bild 2 zu erkennen ist. Da am Freitag Abend, den 26.7. die Stadtverwaltung nicht erreichbar war, hat der Antragsteller das 8. Polizeirevier um Hilfe gebeten. Es wurde versprochen sich um die Angelegenheit zu kümmern. Der Antragsteller hat am Samstag Morgen die blockierte Stelle erneut in Augenschein genommen. Inzwischen wurde das Schild "Verbot für Radverkehr" um weitere 90 Grad gedreht - Bild 3. Der Antragsteller hat daraufhin bei der Leitung des 8. Reviers erneut auf die Beseitigung des Hindernis gedrungen. Dazu war die Polizei jedoch nicht bereit. Man mag dieser Posse komische Seiten abgewinnen. Solche Eingriffe in den Radverkehr sind jedoch gerade an der Osthafenbrücke tödlich gefährlich. Der Ortsbeirat stellt daher folgende Fragen: Hat der Magistrat die Sperrung des Radwegs an der Osthafenbrücke in dieser oder einer anderen Form veranlasst? Wie konnte es ggfls. zu dieser fehlerhaften Sperrung kommen bzw. was hat der Magistrat genau veranlasst? Wenn er sie nicht veranlasst hat, wie erklärt sich der Magistrat die Ablagerung von Materialien zur Baustellensicherung auf dem Radweg? Hält der Magistrat die unqualifizierte Ablagerung von Materialien zur Baustellenabsicherung für einen Einzelfall? Wenn nein, was wird der Magistrat unternehmen, um künftig solche Vorfälle zu unterbinden? Ist der Magistrat der Ansicht, dass die Polizei ihr Ermessen bei der Gefahrenabwehr richtig ausgeübt hat, indem sie sich entschied, Schild und Absperrschranke nicht zu entfernen? Wenn nein, wird sich der Magistrat mit der zuständigen Landesbehörde in Verbindung setzen, um bessere Ermessensentscheidungen sicher zu stellen? Die Polizei müsste bei der Untersuchung der Absperreinrichtung an der Osthafenbrücke zumindest festgestellt haben, dass sie in der Form ihren Zweck nicht erfüllt. Hat die Polizei die Stadtverwaltung darüber informiert? Wenn nein, welche Möglichkeiten sieht der Magistrat, die Polizei dahingehend zu sensibilisieren, dass unzweckmäßige Baustellensicherungen an die Stadtverwaltung gemeldet werden? In sozialen Medien wird immer wieder über blockierte Radwege berichtet, häufig mit der Empfehlung sie am besten selbst frei zu räumen, weil von den Behörden keine Hilfe zu erwarten sei. Der geschilderte Vorfall scheint die Erwartungshaltung an die Behörden und die Einsatzfreude der Bürgerinnen zu bestätigen. Hält der Magistrat das selbständige Einschreiten der Bürgerinnen in Anbetracht des Gefährdungspotentials blockierter Radwege für sinnvoll? Wenn nein, was wird der Magistrat unternehmen, um der offenbar niedrigen Erwartungshaltung in die Problemlösungskompetenz der Behörden und der Veränderungsfreude an Baustelleneinrichtungen in der Bevölkerung zu begegnen? Begründung: Die hohe Zahl der im letzten Jahr im Straßenverkehr getöteten Radfahrer bereitet dem Ortsbeirat große Sorge. Erst jüngst verunglückte ein Radfahrer an der Osthafenbrücke tödlich. Der Ortsbeirat möchte sicher stellen, dass alles Mögliche unternommen wird, um die Sicherheit des Radverkehrs zu verbessern. Die tödliche Gefahr, der falsch abgestellten Absperreinrichtungen wird leicht verkannt. Da das Radfahren nicht erlaubnispflichtig ist, muss damit gerechnet werden, dass Verkehrsteilnehmer mit körperlichen Einschränkungen den Weg nachts oder bei Gegenlicht benutzen. Die regelmäßige behördliche Überprüfung der Verkehrssicherheit der Fahrräder ist ebenfalls nicht vorgeschrieben. Nicht ausreichend verkehrssichere Räder sind daher durchaus im Verkehrsraum anzutreffen. Bild 1: Radweg Gerbermühlstraße Do. 25.7. abends. Quelle: Antragsteller Bild 2: Radweg Gerbermühlstraße Fr. 26.7. abends. Quelle: Antragsteller Bild 3: Radweg Gerbermühlstraße Sa. 27.7. vormittags. Quelle: Antragsteller Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 5 am 23.08.2019, TO I, TOP 59 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1400 2019 Die Vorlage OF 1353/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Weiter lesenDie Voraussetzungen der Vereinsarbeit der Sportvereine, die die Fußballplätze an der Gerbermühlstraße nutzen, langfristig sichern
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.05.2019, OM 4603 entstanden aus Vorlage: OF 1179/5 vom 15.02.2019 Betreff: Die Voraussetzungen der Vereinsarbeit der Sportvereine, die die Fußballplätze an der Gerbermühlstraße nutzen, langfristig sichern Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie langfristig und nachhaltig sichergestellt werden kann, dass die Vereinsarbeit der Sportvereine, die die Fußballplätze an der Gerbermühlstraße nutzen, auch in Zukunft mindestens genauso gute Rahmenbedingungen hat wie zurzeit. Begründung: Wie der Presse zu entnehmen war, müssen die Vereine fürchten, dass ihre bisherigen Sportplätze möglicherweise für einen Neubau der Europäischen Schule infrage kommen. Entsprechende Prüfungen laufen bereits. Der Ortsbeirat 5 erwartet in diesem Zusammenhang vom Magistrat, dass die Belange und die Zukunft der betroffenen Vereine ebenfalls höchsten Stellenwert haben. Die Vereine leisten u. a. hervorragende pädagogische Arbeit bzw. Jugendarbeit. Darum muss sichergestellt werden, dass dafür auch in Zukunft absolut gleichwertige Rahmenbedingungen garantiert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.08.2019, ST 1525 Aktenzeichen: 52 0
Einrichtung einer direkten Busverbindung zwischen Oberrad und dem Ostbahnhof
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.03.2019, OM 4445 entstanden aus Vorlage: OF 1216/5 vom 04.03.2019 Betreff: Einrichtung einer direkten Busverbindung zwischen Oberrad und dem Ostbahnhof Der Magistrat wird gebeten , eine direkte Verbindung zwischen dem Stadtteil Oberrad und dem Ostbahnhof einzurichten. Begründung: Während der Sanierung und Umgestaltung der Offenbacher Landstraße 2017/2018 war ein Schienenersatzverkehr eingerichtet worden. Dieser wurde von der Stadtgrenze über die Offenbacher Landstraße zum Buchrainplatz und von dort über die Gerbermühlstraße zum Südbahnhof geführt. Die Nutzung des ÖPNV war in dieser Zeit für die Oberräderinnen und Oberräder nur mit erheblichen Einschränkungen möglich. Was jedoch von vielen Nutzerinnen und Nutzern als positiv angesehen worden war, ist die Führung über die Gerbermühlstraße. Daher bittet der Ortsbeirat um Einrichtung einer Buslinie zwischen dem Stadtteil Oberrad und dem Ostbahnhof. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 01.07.2019, ST 1236 Aktenzeichen: 92 11
Nutzung der Sportanlage Mainwasen in der jetzigen Form beibehalten
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.03.2019, OF 1196/5 Betreff: Nutzung der Sportanlage Mainwasen in der jetzigen Form beibehalten Der Ortsbeirat fordert den Magistrat der Stadt Frankfurt auf, die Nutzung der Sportanlage Mainwasen an der Gerbermühlstraße in der jetzigen Form beizubehalten und eine Aufteilung des Geländes in Sportanlage und Schule sowie die gänzliche Nutzung als Schulgelände auszuschließen. Begründung: Die Sportanlage Mainwasen umfasst einen Rasen- und einen Kunstrasenplatz, zwei Kunstrasenfelder, einen Hartplatz, einen Tennisplatz und eine Kegelbahn. Sie ist Heimat und Trainingsstätte der Frankfurter Traditionsclubs Vfl Germania 1894 und SV 1894 Sachsenhausen mit zusammen über 600 Mitgliedern und ca. 30 Fußballmannschaften. Beide Vereine verfügen über langfristige Nutzungsverträge mit der Stadt Frankfurt. Beide Vereine engagieren sich sozial stark. So hat der SV 1894 Sachsenhausen erfolgreich ein Inklusionsteam aufgebaut und bietet Flüchtlingen seit Jahren eine, nicht nur, sportliche Heimat. Hierzu kooperiert er mit Suchthilfeeinrichtungen, Kliniken und Flüchtlingsunterkünften. Dafür wurde die Arbeit des Vereins bereits mehrfach ausgezeichnet. Zudem finden auf dem Gelände immer wieder Schulveranstaltungen statt. Dies alles steht auf dem Spiel, wenn die Sportanlage zugunsten eines Neubaus der Europäischen Schule weichen müsste. Hinzu kommt, dass die Sportanlage Mainwasen Teil des Grüngürtels ist und als Luftleitbahn fungiert, die sich positiv auf das Stadtklima auswirkt. Auch ist es unter Gerechtigkeitsaspekten den Bürger*innen kaum zu vermitteln, wenn dringend benötigte Errichtungen staatlicher Schulen, wie zum Beispiel in der Bürostadt in Niederrad, mangels geeigneter Flächen nicht zustande kommen, aber für die Europäische Schule (Privatschule), auf Wunsch der EZB, insbesondere für die Kinder ihrer Mitarbeiter, Flächen im Grüngürtel und der Allgemeinheit dienendend, bereitgestellt würden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 5 am 22.03.2019, TO I, TOP 38 Beschluss: Die Vorlage OF 1196/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 5 am 10.05.2019, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 1196/5 wird bei Stimmengleichheit abgelehnt. Abstimmung: CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., BFF und fraktionslos (= Annahme)
Partei: SPD
Weiter lesenIdeen
Tempo runter, eine sichere Gerbermühlstraße für alle!
Die Gerbermühlstraße ist eine sehr stark und sehr schnell befahrene Straße. Viele Autos fahren hier deutlich schneller als 50 km/h, was die Straße für alle anderen ziemlich gefährlich macht. Ein durchgehendes Tempolimit von 50 km/h würde helfen, den Verkehr zu beruhigen. Auch das Risiko von Unfällen ist dann deutlich geringer. Das ist nachgewiesen. Gefährliche Situation an der Wehrstraße: Ein besonders kritischer Punkt ist die Ampel an der Kreuzung mit der Wehrstraße. Dort ist die Mittelinsel so klein, dass man mit Kinderwagen, Fahrrad oder als Familie oft keinen Platz findet – man steht dann teilweise auf der Straße. Gleichzeitig rasen Autos mit hohem Tempo und kaum Abstand vorbei. Das ist extrem gefährlich – besonders für Kinder oder ältere Menschen. Egal ob Familien die mit den den Kindern zum Main wollen oder Jugendliche die zum Sportplatz müssen. Diese Kreuzung wird von sehr vielen Menschen genutzt. Gerade deshalb sollte man hier für mehr Sicherheit sorgen. Radweg direkt an der Straße – ohne Schutz: Auch für Radfahrende ist die Situation angespannt. Der Radweg verläuft direkt neben der Fahrbahn, mit viel zu wenig Abstand zu den Autos. Das ist eine große Gefahr – vor allem für weniger geübte Radfahrende. Weniger Tempo = mehr Sicherheit und Lebensqualität Ein Tempolimit von 50 km/h würde: • das Unfallrisiko senken, • das Überqueren der Straße sicherer machen, • den Radverkehr weniger gefährlich gestalten, • sowie Kinder und Jugendliche besser schützen. Unsere Forderung Die aktuelle Situation ist nicht mehr tragbar. Es braucht ein klares Tempolimit von 50 km/h auf der gesamten Gerbermühlstraße bis zur Stadtgrenze Offenbach – für mehr Sicherheit, Rücksicht und ein besseres Miteinander im Straßenverkehr. Bitte unterstützt diese Petition – für eine sichere Gerbermühlstraße für alle!
Gerbermühlestraße: Verbesserung der Infrastruktur
Ich schlage vor, die Infrastruktur dort zu verbessern. Darüber hinaus sollte das Potenzial der Anbindung von Frankfurt am Main und Offenbach am Main genutzt werden. Zu den Maßnahmen gehören: 1) Reduzierung der Autospuren und Geschwindigkeitsbegrenzungen; 2) Erneuerung der Radinfrastruktur (gute Alternative zum Radfahren im Naturschutzgebiet Mainwasenweg); 3) Einführung der Straßenbahn als Alternative zum Auto.
Gerbermühlstr.: Reduzierung des Tempolimits von 70 auf 50 km/h
Ich schlage vor, die Geschwindigkeitsbegrenzung auf der Gerbermühlstraße von 70 km/h auf 50 km/h zu reduzieren. Als Autofahrer sehe ich keinen Grund, dort 70 km/h zu fahren, weil: 1) die gesamte Strecke nicht so lang ist und viele Straßen mit einer Geschwindigkeitsbegrenzung von 50 km/h oder weniger verbindet. Man wird dort definitiv langsamer fahren. 2) es gibt viele Ampeln. Um 70 km/h zu fahren, muss man sehr schnell beschleunigen und dann an der roten Ampel schnell anhalten. Als Radfahrer fühle ich mich unsicher, wenn ich neben Autos fahre, die 70 km/h fahren. Es gibt noch einen weiteren Grund, die Geschwindigkeit zu reduzieren: Zwischen dieser Straße und dem Main befindet sich ein Naturschutzgebiet. Weniger Lärm und CO2-Emissionen würden sich positiv auf diesen Bereich auswirken.
Sicherheit für unsere Kinder und Gäste
wir beobachten in den Abendstunden viele parkende Autos im Ruderdorf (Mainwasenweg), die sich treffen und mit erhöhter Geschwindigkeit einschließlich Reifenspuren über den Parkplatz rasen. Gefahr für Kinder und Besucher der Gaststätten. Idee: Die Polizei sollte über mehrere Tage die Einfahrt zum Rudererdorf mit KFZ-Kontrollen versehen um die Raser zu identifizieren und fern zuhalten. Zusätzlich sollte ein Verbot für die Einnahme von Lachgas erlassen werden.
Trinkwasserspender öffentlich
Im Radius von 500m mindestens einen öffentlichen Trinkwasserspender. Besonders am Main zwischen der Friedensbrücke und der Osthafenbrücke beidseitig (Innenstadt / Sachsenhausen) sowie in den Parks
Wasserstoffstraßenbahn am Mainkai
Wasserstoffstraßenbahn in Frankfurt, die auf den Gleisen der Hafenbahn am Mainkai verläuft, könnte wie folgt aussehen: Streckenverlauf: Startpunkt: Ratswegkreisel Richtung Osten: Über den Osthafen - Weiter entlang des Mainkais - Richtung Westen: Über den Westhafen - Endpunkt: Hauptbahnhof Südseite Haltestellen: - Unter jeder Brücke, die unterfahren wird, könnte eine Haltestelle eingerichtet werden. Diese Brücken sind wichtige Orientierungspunkte und sorgen für eine gleichmäßige Verteilung der Haltepunkte. Detaillierter Streckenverlauf mit Haltestellen: 1. Ratswegkreisel: Startpunkt 2. **Honsellbrücke: Haltestelle Osthafen 3. Eiserner Steg: Haltestelle Altstadt/Mainkai 4. Untermainbrücke: Haltestelle Untermainkai 5. Friedensbrücke: Haltestelle Westhafen 6. Hauptbahnhof Südseite: Endpunkt Vorteile: Gleise sind vorhanden! - Nachhaltigkeit: Nutzung von Wasserstoff als Antriebsquelle reduziert Emissionen und fördert die grüne Mobilität. - Verkehrsentlastung: Eine zusätzliche Bahnlinie könnte den Straßenverkehr entlasten. - Tourismusförderung: Die Strecke entlang des Mains bietet eine attraktive Route für Touristen. - Gute Anbindung: Verknüpfung wichtiger Stadtteile und Attraktionen.
Frankfurt deine Brücken
Die schönen Brücken Frankfurts: Main-Neckar-Brücke, Friedensbrücke, Hohlbeinsteg, Untermainbrücke, Eisener Steg, Alte Brücke, Ignatz-Bubis-Brücke, Flößerbrücke, Deutschherrnbrücke, Osthafenbrücke und noch weitere Brücken entlang des Mains. Sie alle verbinden Hibbdebach und Dribbdebach, die beiden Frankfurter Seiten links und rechts des Mains und sind alle für sich wichtige Ader, verbinden Verkehr, Freunde, Familien, Arbeits- und Freizeitwege. Um diese Verbindungen, darunter berühmte Baudenkmäler, symbolisch und praktisch noch mehr zu inszenieren und Frankfurt damit als Stadt der Kultur noch lebenswerter zu gestalten, habe ich drei vergleichsweise kostengünstige Ideenvorschläge. Diese Ideen sind lediglich Gedankenanstoß, um das Leben an den Frankfurter Brücken besser zu gestalten. Weitere Ideen durch städtische Ideenwerkstätten sind sehr zu begrüßen. ⦿ Die Brücken Frankfurts besser benennen Am Mainkai oder Schaumainkai kann man als zu Fuß oder auf dem Fahrrad eine Vielzahl der Brücken am Main unterqueren. Leider verpasst die Stadt hier, die Brücken zu benennen. An jeder Brücke links und rechts des Mains könnten große Namensschilder angebracht werden. So entsteht aus einem namenlosen Bogen ein merkbarer Ort. Die Namensschilder sind typografisch an die Epoche der Brücke angepasst. Darüber hinaus könnten Informationstafeln mehr historische Fakten über Bedeutung, Bau und Namensgeber:in preisgeben. ⦿ Die Brücken Frankfurts besser illuminieren Die Flößerbrücke ist nachts bereits grün illuminiert — weitere Brücken könnten ebenfalls illuminiert werden. Das trägt nicht nur zur Unterscheidung der Brücken bei, sondern reduziert Angsträume bei Nacht. ⦿ Die Brücken Frankfurts besser verbinden Viele Sportler und Sportlerinnen nutzen den Mainkai und Schaumainkai zum Laufen. Besonders deutlich zeigt sich das bei den Frankfurter Runden. Kilometerangaben mit dezenten Markierungen im Asphalt könnten diese Verbindung noch weiter hervorheben.
Mainwasenweg - Fehlende Beleuchtung
In einem der schönsten Teile Frankfurts gibt es keine Beleuchtung. Es geht um den Mainwasenweg. Die Dunkelheit bedeckt den Bereich zwischen Deutschherrnbrücke und Schleuse Offenbach. Betroffen sind diejenigen, die jeden Abend mit dem Fahrrad zur Arbeit oder nach Hause radeln, die in Frankfurt und Offenbach leben, die Sport treiben oder Restaurants am Mainufer besuchen. Eine gute Idee der Umsetzung könnte eine Beleuchtungssteuerung mit Bewegungssensoren sein, damit wir auch nationale Klimaschutzinitiativen unterstützen.
Wasserspiel für die Honsellbrücke (Familie Montez)
Hallo zusammen, wie sie ja sicherlich wissen trifft sich die Salsa-Community regelmäßig an der Honsellbrücke. Da es ja in den Sommermonaten über Gebühr heiß ist kam uns die Idee nachzufragen, ob es möglich ist, aus dem Toilettenhaus an der Honsellbrücke einen Schlauch zu legen, damit wir auf dem Rasen einen Wassersprenger anschließen können. Neben viel Spaß und Abkühlung für uns hätte sicherlich jeder Parkbesucher was davon. Kinder, Erwachsene, Hunde usw. Ferner wird der Rasen an dieser Stelle bewässert. Der Aufwand wäre minimal. Das Gebäude ist mit Frischwasser erschlossen und wird von außen mit einer handelsüblichen Kupplung versorgt. An dieser Stelle wäre es ein Leichtes, ein Zwischenstück einzusetzen und dieses mit einem Absperrventil zu versehen. Die Kosten pro Kubikmeter belaufen sich auf wenige Euro, der Spaß für alle bei flotter Musik und Abkühlung wäre enorm. Die Anschaffung für so ein Zwischenstück beläuft sich auf 20cm Schlauch, 2 Muffen und ein Absperrventil, monetär bewertet ca 20 Euro Fixkosten sowie 3 Euro für einen Kubikmeter Wasser pro Musiknachmittag. Rasensprenger und Schlauch würde die Salsa-Community stellen. Aus diesem Grund möchte ich um Prüfung bitten. Herzlichst Matthias Schräer
Verkehrsspiegel anbringen
Betrifft die Gerbermühlstraße (B43) aus Richtung Osthafenbrücke kommend in Richtung Sachsenhausen. Nach der Linkskurve befindet sich an der Einmündung "Zum Laurenburger Hof" eine Lichtzeichenanlage. Diese ist wegen des Bewuchses auf dem Grünstreifen erst sehr spät einsehbar, so dass es bei Rotzeichen und Fahrzeugrückstau zu gefährlichen Situationen kommmt. Hier sollte in der Kurve ein Spiegel angebracht werden. Alternativ nachhaltiger Rückschnitt des Grünstreifens oder gelbes Blinklicht vor der Kurve, wenn die benannte Ampel rot zeigt.
Verkehrsspiegel anbringen
Betrifft die Gerbermühlstraße (B43) aus Richtung Osthafenbrücke kommend in Richtung Sachsenhausen. Nach der Linkskurve befindet sich an der Einmündung "Zum Laurenburger Hof" eine Lichtzeichenanlage. Diese ist wegen des Bewuchses auf dem Grünstreifen erst sehr spät einsehbar, so dass es bei Rotzeichen und Fahrzeugrückstau zu gefährlichen Situationen kommmt. Hier sollte in der Kurve ein Spiegel angebracht werden. Alternativ nachhaltiger Rückschnitt des Grünstreifens oder gelbes Blinklicht vor der Kurve, wenn die benannte Ampel rot zeigt.
Umzug und Neuentwicklung des tristen Ämter-Areals in Sachsenhausen
In Sachsenhausen befindet sich ein besonders tristes Gemeindeverwaltungsamt-Ensemble (d.h. Stadtschulamt- und Hochbauamt) an der Gerbermühlstraße bzw. Seehofstraße 41. Das Areal ist mit Unkraut überzogen und die besonders hässlichen Brutalismus-Gebäude ziehen die gesamte Nachbarschaft herunter. Da dieses Areal sich in direkter Nähe der EZB und des Mains befindet, könnte das Grundstück sicherlich gewinnbringend für den Steuerzahler stattdessen für Wohnzwecke verwendet werden. Da Frankfurt (wie sonst nur München oder Hamburg) unter Wohnungsmangel leidet, sollte die Stadt keine großen Flächen für Ämter in beliebten Wohnlagen beanspruchen, sondern lieber an den Stadtrand (Mertonviertel, Niedrrad, Höchst, Fechenheim) ziehen. Besonders an dieser Stelle würde die Stadt hohe Einnahmen generieren, Wohnfläche frei machen und den angepsannten Wohnungsmarkt entlasten.
30 Zone & Blitzer - Zum Laurenburgerhof
Auf der Str. Zum Laurenburger Hof gibt es 2 Kitas und einen Spielplatz. Die Strasse befindet sich in einem Wohngebiet aber es wird vorallem morgen oft verwendet um die Ampeln auf der Gerbermühlstraße umzugehen. Dadurch dass viele Kinder unterwegs sind, sollte die Geschwindigkeit auf 30 begrenzt werden, ggf auch einen Blitzer könnte installiert werden.
Platz für Grundschule/Gymnasium im Ostend
Da die Städtischen Bühnen wohl nun doch am alten Standort bleiben, könnte das Grundstück Mayfarthstraße 14 mit der großen Baustoffhandlung der Firma Raab Karcher im Ostend, direkt am Osthafen, für eine neue Schule (Grundschule und weiterführende Schule - Gymnasium) genutzt werden. Im näheren Umkreis wurde in den letzten Jahren und wird noch immer viel neuer Wohnraum gebaut. Die Schule wäre mit öffentlichen Verkehrsmitteln gut zu erreichen - auch aus den östlichen Stadtteilen (Haltestelle Straßenbahnline 11 Ostbahnhof/Honsellstraße oder mit der U6 bis Ostbahnhof) oder auch von Oberrad/Sachsenhausen über die Honsellbrücke.