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Alternative zu Hochbahnsteigen in der Eckenheimer Landstraße: Linienkonzept zur künftigen ÖPNV-Anbindung des Bereichs Eckenheimer Landstraße/Frankfurter Berg und zur Stadtbahnerschließung des Europaviertels

Vorlagentyp: NR CDU

Begründung

Eckenheimer Landstraße: Linienkonzept zur künftigen ÖPNV-Anbindung des Bereichs Eckenheimer Landstraße/Frankfurter Berg und zur Stadtbahnerschließung des Europaviertels Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, folgende Linienkonzepte zur Erschließung der Stadtteile Nordend / Eckenheim / Preungesheim / Frankfurter Berg und des Europaviertels durch den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) kurzfristig zu prüfen und das Prüfungsergebnis der Stadtverordnetenversammlung zur Entscheidungshilfe für die künftige schienengebundene ÖPNV-Erschließung über die Eckenheimer Landstraße als Bericht vorzulegen.

  1. Straßenbahnbetrieb auf der Strecke der Stadtbahnlinie U5 Die Stadtbahnlinie U5 wird durch eine Niederflurstraßenbahn ersetzt. Endpunkte der Linie sind die Konstablerwache (unterirdisch am bisher von der Stadtbahn U5 angefahrenen Bahnsteig) und der Frankfurter Berg entsprechend der beschlossen Verlängerung der U5 in Richtung Nordwesten über die bisherige Endhaltestelle Preungesheim hinaus. Die gegenwärtig mit der U5 zwischen Konstablerwache und Hauptbahnhof verkehrenden Fahrgäste werden von der auf gleicher Strecke verlaufender U4 aufgenommen. Bei der Prüfung dieses Systemwechsels sind folgende Punkte zu berücksichtigen: a) Auswirkungen des Linienendes an der Konstablerwache anstatt einer Durchbindung zum Hauptbahnhof auf die Fahrgastzahlen b) Bewertung der Beförderungskapazität der Straßenbahn in Relation zum erwarteten Fahrgastaufkommen, mögliche Wagenbehängung und Taktzeiten c) Umbau des unteririschen Bahnsteigs in der Konstablerwache für den Straßenbahnbetrieb unter Berücksichtigung der erforderlichen Barrierefreiheit d) wirtschaftliche Auswirkungen (Kostenschätzung, Fahrgeldeinnahmen)
  2. ÖPNV-Erschließung des Europaviertels durch die U4 Das Europaviertel wird künftig über eine U-Bahn erschlossen, die bis westlich des geplanten Europaparks unterirdisch geführt wird. Die nordöstliche Anbindung dieser Trasse erfolgt über den Streckenast der U4 in Richtung Seckbacher Landstraße, der dann zwei U-Bahnlinien aufnimmt: U4 Seckbacher Landstraße - Bockenheimer Warte und Ux Seckbacher Landstraße - Europaviertel. Eine dieser Linien soll über die bisherige Endhaltestelle Seckbacher Landstraße hinaus über die bestehende Schienenverbindung durch den Betriebshof Ost zum Riederwald und nach Enkheim geführt werden. Bei der Prüfung dieses Linienkonzepts sind folgende Punkte zu berücksichtigen: a) Taktfolgen der Linien unter Berücksichtigung der Fahrgastnachfrage. Dabei sind die zu erwartenden zusätzlichen Fahrgastzahlen auf den Linien U4 und Ux im Abschnitt Konstablerwache - Hauptbahnhof bei einem Systemwechsel der U5 zu einer Niederflurstaßenbahn mit Linienende an der Konstablerwache (siehe 1) einzubeziehen. b) Leistungsfähigkeit der U4-Trasse in den von beiden Linien gemeinsam genutzten Abschnitten unter Berücksichtigung der erforderlichen Zugzahlen und Taktzeiten c) Fahrgastpotential und wirtschaftliche Einschätzung der Weiterführung einer der Linien bis zum Riederwald und nach Enkheim wirtschaftliche Auswirkungen (Kostenschätzung, Fahrgeldeinnahmen) Begründung: Die Infrastruktur des oberirdischen Linienteils der U5 zwischen Konstablerwache und Preungesheim entspricht nicht mehr den heutigen Anforderungen an einen barrierefreien ÖPNV. Die Fahrgäste müssen über hohe Trittstufen 80 cm Höhenunterschied zum Einstieg in den Wagen überwinden, für Gehbehinderte und Fahrgäste mit Kinderwagen ein unzumutbares Unterfangen. Da zudem auch die heute benutzten Wagen in absehbarere Zeit wegen Überalterung ausgemustert werden, besteht auf dieser Linie Handlungsbedarf zur Erneuerung der Infrastruktur bei einer Beibehaltung des Stadtbahnbetriebs - oder für ein neues Betriebskonzept mit einem anderen Verkehrsmittel. Bei der Verabschiedung des Gesamtverkehrsplans wurde eine Beibehaltung des Stadtbahnbetriebs der U5 auf dem oberirdischen Streckenteil zugestimmt und die Einrichtung von Hochbahnsteigen in diesem Abschnitt dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Dabei wurde klargestellt, daß wegen des sensiblen, engen Straßenquerschnitts künftige Hochbahnsteige an den Haltestellen Musterschule und Glauburgstraße in der Eckenheimer Landstraße die stadträumlichen und architektonischen Charakteristika der umgebenden Bebauung zu berücksichtigen hätten. Mittlerweile hat der Magistrat eine Vorplanung für diese Haltestellen vorgelegt. Der mit dem Bau von 80 cm hohen Hochbahnsteigen verbundene Weiterbetrieb der U5 sichert zweifellos mit der dann weiter vorhanden Durchbindung der Strecke bis zum Hauptbahnhof der beschlossenen nördlichen Verlängerung der Strecke bis zum Frankfurter Berg und der vorgesehenen südlichen bis in das Europaviertel ein optimales ÖPNV-Angebot sowohl für die angeschlossenen Stadtteile und ihrer Bewohner als auch im Blick auf das Gesamtnetz. Demgegenüber kann dennoch die mit dem Bau der Hochbahnsteige im Bereich von Musterschule und Glauburgstraße durch den stadträumlichen Eingriff und durch die Mittellage hervorgerufenen Sicherheitsbedenken insbesondere beim Schülerverkehr entstehende Hypothek nicht außer Betracht gelassen werden. Entsprechend groß ist auch die Kritik an diesem Vorhaben bei der örtlichen Bevölkerung. Vor diesem Hintergrund sollte daher vor einer endgültigen Entscheidung doch eine den Verzicht auf Hochbahnsteige erlaubende und dennoch barrierefreie ÖPNV-Anbindung detaillierter überprüft werden: das Ersetzen der U5 durch eine Niederflurstraßenbahn. Das mit dieser Variante verbundene Linienende an der Konstablerwache mit der Umsteigemöglichkeit auf parallel verkehrende U4 - die Verlängerung zum Frankfurter Berg ist auch als Niederflurstraßenbahn in gleicher Weise möglich - ist im Hinblick auf die Attraktivität der ÖPNV-Verbindung und des damit verbunden Fahrgastaufkommens zu bewerten und dem stadtgestalterischen und Sicherheitsgewinn durch den Verzicht auf Hochbahnsteige gegenüberzustellen. Die bei einem Ende der U5 / Niederflurstraßenbahn an der Konstablerwache notwendig werdenden anderweitige Fortführung der Stadtbahnerschließung des Europaviertels kann über die Trasse der U4 Richtung Seckbacher Landstraße erfolgen, so daß dann zwischen Hauptbahnhof und Seckbacher Landstraße zwei Stadtbahnlinien geführt würden: U4 Seckbacher Landstraße - Bockenheimer Warte und Ux Seckbacher Landstraße - Europaviertel. Dabei bietet sich an, eine dieser Linien über die Seckbacher Landstraße hinaus zum Riederwald und nach Enkheim zu verlängern, um eine Direktanbindung mit Tangentialeffekt von Nordend und Bornheim bis nach Enkheim zu schaffen und damit auch die Einkaufszentren Berger Straße und Hessen-Center zu verbinden. Die mit dem Gesamtverkehrsplan beschlossene Verlängerung der Trasse der U4 bis zum Atzelberg in Seckbach bleibt davon unberührt. Im Europaviertel verläuft die Stadtbahn unterirdisch bis westlich des Europaparks, der damit nicht durch eine Stadtbahntrasse zerschnitten wird. Diese Linienkonzepte sollen auf ihre technische Machbarkeit, betriebliche Bedingungen und deren Umsetzung, Auswirkungen auf Fahrgastzahlen und finanziellen Aufwand kurzfristig untersucht werden, um zu einer fundierten Beschlußfassung zur Zukunft der ÖPNV-Erschließung über die Eckenheimer Landstraße zu kommen.

Inhalt

S A C H S T A N D : Antrag vom 02.05.2007, NR 440 Betreff: Alternative zu Hochbahnsteigen in der Eckenheimer Landstraße: Linienkonzept zur künftigen ÖPNV-Anbindung des Bereichs Eckenheimer Landstraße/Frankfurter Berg und zur Stadtbahnerschließung des Europaviertels Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, folgende Linienkonzepte zur Erschließung der Stadtteile Nordend / Eckenheim / Preungesheim / Frankfurter Berg und des Europaviertels durch den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) kurzfristig zu prüfen und das Prüfungsergebnis der Stadtverordnetenversammlung zur Entscheidungshilfe für die künftige schienengebundene ÖPNV-Erschließung über die Eckenheimer Landstraße als Bericht vorzulegen. 1. Straßenbahnbetrieb auf der Strecke der Stadtbahnlinie U5 Die Stadtbahnlinie U5 wird durch eine Niederflurstraßenbahn ersetzt. Endpunkte der Linie sind die Konstablerwache (unterirdisch am bisher von der Stadtbahn U5 angefahrenen Bahnsteig) und der Frankfurter Berg entsprechend der beschlossen Verlängerung der U5 in Richtung Nordwesten über die bisherige Endhaltestelle Preungesheim hinaus. Die gegenwärtig mit der U5 zwischen Konstablerwache und Hauptbahnhof verkehrenden Fahrgäste werden von der auf gleicher Strecke verlaufender U4 aufgenommen. Bei der Prüfung dieses Systemwechsels sind folgende Punkte zu berücksichtigen: a) Auswirkungen des Linienendes an der Konstablerwache anstatt einer Durchbindung zum Hauptbahnhof auf die Fahrgastzahlen b) Bewertung der Beförderungskapazität der Straßenbahn in Relation zum erwarteten Fahrgastaufkommen, mögliche Wagenbehängung und Taktzeiten c) Umbau des unteririschen Bahnsteigs in der Konstablerwache für den Straßenbahnbetrieb unter Berücksichtigung der erforderlichen Barrierefreiheit d) wirtschaftliche Auswirkungen (Kostenschätzung, Fahrgeldeinnahmen) 2. ÖPNV-Erschließung des Europaviertels durch die U4 Das Europaviertel wird künftig über eine U-Bahn erschlossen, die bis westlich des geplanten Europaparks unterirdisch geführt wird. Die nordöstliche Anbindung dieser Trasse erfolgt über den Streckenast der U4 in Richtung Seckbacher Landstraße, der dann zwei U-Bahnlinien aufnimmt: U4 Seckbacher Landstraße - Bockenheimer Warte und Ux Seckbacher Landstraße - Europaviertel. Eine dieser Linien soll über die bisherige Endhaltestelle Seckbacher Landstraße hinaus über die bestehende Schienenverbindung durch den Betriebshof Ost zum Riederwald und nach Enkheim geführt werden. Bei der Prüfung dieses Linienkonzepts sind folgende Punkte zu berücksichtigen: a) Taktfolgen der Linien unter Berücksichtigung der Fahrgastnachfrage. Dabei sind die zu erwartenden zusätzlichen Fahrgastzahlen auf den Linien U4 und Ux im Abschnitt Konstablerwache - Hauptbahnhof bei einem Systemwechsel der U5 zu einer Niederflurstaßenbahn mit Linienende an der Konstablerwache (siehe 1) einzubeziehen. b) Leistungsfähigkeit der U4-Trasse in den von beiden Linien gemeinsam genutzten Abschnitten unter Berücksichtigung der erforderlichen Zugzahlen und Taktzeiten c) Fahrgastpotential und wirtschaftliche Einschätzung der Weiterführung einer der Linien bis zum Riederwald und nach Enkheim wirtschaftliche Auswirkungen (Kostenschätzung, Fahrgeldeinnahmen) Begründung: Die Infrastruktur des oberirdischen Linienteils der U5 zwischen Konstablerwache und Preungesheim entspricht nicht mehr den heutigen Anforderungen an einen barrierefreien ÖPNV. Die Fahrgäste müssen über hohe Trittstufen 80 cm Höhenunterschied zum Einstieg in den Wagen überwinden, für Gehbehinderte und Fahrgäste mit Kinderwagen ein unzumutbares Unterfangen. Da zudem auch die heute benutzten Wagen in absehbarere Zeit wegen Überalterung ausgemustert werden, besteht auf dieser Linie Handlungsbedarf zur Erneuerung der Infrastruktur bei einer Beibehaltung des Stadtbahnbetriebs - oder für ein neues Betriebskonzept mit einem anderen Verkehrsmittel. Bei der Verabschiedung des Gesamtverkehrsplans wurde eine Beibehaltung des Stadtbahnbetriebs der U5 auf dem oberirdischen Streckenteil zugestimmt und die Einrichtung von Hochbahnsteigen in diesem Abschnitt dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Dabei wurde klargestellt, daß wegen des sensiblen, engen Straßenquerschnitts künftige Hochbahnsteige an den Haltestellen Musterschule und Glauburgstraße in der Eckenheimer Landstraße die stadträumlichen und architektonischen Charakteristika der umgebenden Bebauung zu berücksichtigen hätten. Mittlerweile hat der Magistrat eine Vorplanung für diese Haltestellen vorgelegt. Der mit dem Bau von 80 cm hohen Hochbahnsteigen verbundene Weiterbetrieb der U5 sichert zweifellos mit der dann weiter vorhanden Durchbindung der Strecke bis zum Hauptbahnhof der beschlossenen nördlichen Verlängerung der Strecke bis zum Frankfurter Berg und der vorgesehenen südlichen bis in das Europaviertel ein optimales ÖPNV-Angebot sowohl für die angeschlossenen Stadtteile und ihrer Bewohner als auch im Blick auf das Gesamtnetz. Demgegenüber kann dennoch die mit dem Bau der Hochbahnsteige im Bereich von Musterschule und Glauburgstraße durch den stadträumlichen Eingriff und durch die Mittellage hervorgerufenen Sicherheitsbedenken insbesondere beim Schülerverkehr entstehende Hypothek nicht außer Betracht gelassen werden. Entsprechend groß ist auch die Kritik an diesem Vorhaben bei der örtlichen Bevölkerung. Vor diesem Hintergrund sollte daher vor einer endgültigen Entscheidung doch eine den Verzicht auf Hochbahnsteige erlaubende und dennoch barrierefreie ÖPNV-Anbindung detaillierter überprüft werden: das Ersetzen der U5 durch eine Niederflurstraßenbahn. Das mit dieser Variante verbundene Linienende an der Konstablerwache mit der Umsteigemöglichkeit auf parallel verkehrende U4 - die Verlängerung zum Frankfurter Berg ist auch als Niederflurstraßenbahn in gleicher Weise möglich - ist im Hinblick auf die Attraktivität der ÖPNV-Verbindung und des damit verbunden Fahrgastaufkommens zu bewerten und dem stadtgestalterischen und Sicherheitsgewinn durch den Verzicht auf Hochbahnsteige gegenüberzustellen. Die bei einem Ende der U5 / Niederflurstraßenbahn an der Konstablerwache notwendig werdenden anderweitige Fortführung der Stadtbahnerschließung des Europaviertels kann über die Trasse der U4 Richtung Seckbacher Landstraße erfolgen, so daß dann zwischen Hauptbahnhof und Seckbacher Landstraße zwei Stadtbahnlinien geführt würden: U4 Seckbacher Landstraße - Bockenheimer Warte und Ux Seckbacher Landstraße - Europaviertel. Dabei bietet sich an, eine dieser Linien über die Seckbacher Landstraße hinaus zum Riederwald und nach Enkheim zu verlängern, um eine Direktanbindung mit Tangentialeffekt von Nordend und Bornheim bis nach Enkheim zu schaffen und damit auch die Einkaufszentren Berger Straße und Hessen-Center zu verbinden. Die mit dem Gesamtverkehrsplan beschlossene Verlängerung der Trasse der U4 bis zum Atzelberg in Seckbach bleibt davon unberührt. Im Europaviertel verläuft die Stadtbahn unterirdisch bis westlich des Europaparks, der damit nicht durch eine Stadtbahntrasse zerschnitten wird. Diese Linienkonzepte sollen auf ihre technische Machbarkeit, betriebliche Bedingungen und deren Umsetzung, Auswirkungen auf Fahrgastzahlen und finanziellen Aufwand kurzfristig untersucht werden, um zu einer fundierten Beschlußfassung zur Zukunft der ÖPNV-Erschließung über die Eckenheimer Landstraße zu kommen. Antragsteller: CDU Antragstellende Person(en): Stadtv. Martin Daum Stadtv. Verena David Stadtv. Dr. Ilias Galanos Stadtv. Helmut Alexander Heuser Stadtv. Wolff Holtz Stadtv. Thomas Rätzke Stadtv. Jan Schneider Stadtv. Lothar Stapf Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 16.05.2007, NR 454 Antrag vom 16.05.2007, NR 455 Antrag vom 16.05.2007, NR 456 dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 24.08.2007, B 625 Bericht des Magistrats vom 06.06.2008, B 333 Bericht des Magistrats vom 11.01.2010, B 17 Vortrag des Magistrats vom 22.05.2015, M 87 Vortrag des Magistrats vom 12.02.2021, M 27 Vortrag des Magistrats vom 26.04.2024, M 55 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Verkehrsausschuss Versandpaket: 09.05.2007 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des Verkehrsausschusses am 22.05.2007, TO I, TOP 46 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage NR 440 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 454 wird abgelehnt. 3. Die Beratung der Vorlage NR 455 wird zurückgestellt, bis der Bericht des Magistrats zu der Vorlage NR 440 vorliegt. 4. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage NR 456 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. Ziffer 1.: CDU, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP und FAG gegen SPD (= Ablehnung) Ziffer 2.: CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE.WASG und FAG (= Ablehnung) zu 2. Ziffern 1. und 2.: CDU, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP und FAG gegen SPD (= Annahme) Ziffern 3. und 4.: CDU, GRÜNE, LINKE.WASG und FAG gegen SPD und FDP (= Annahme) zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP und FAG zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP und FAG Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: BFF (NR 440, NR 454 und NR 456 = Annahme, NR 455 = Ablehnung) REP (NR 440, NR 455 und NR 456 = Annahme, NR 454 = Ziffer 1. bis 3. Anlehnung, Ziffer 4. Annahme) NPD (NR 440 = Enthaltung) 12. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 31.05.2007, TO I, TOP 29 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage NR 440 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 454 wird abgelehnt. 3. Die Beratung der Vorlage NR 455 wird zurückgestellt, bis der Bericht des Magistrats zu der Vorlage NR 440 vorliegt. 4. Die Vorlage NR 456 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. Ziffer 1.: CDU, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP, FAG und BFF gegen SPD (= Ablehnung) Ziffer 2.: CDU, GRÜNE, FDP und BFF gegen SPD (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE.WASG und FAG (= Ablehnung) zu 2. Ziffern 1. und 2.: CDU, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP und FAG gegen SPD und BFF (= Annahme) Ziffern 3. und 4.: CDU, GRÜNE, LINKE.WASG und FAG gegen SPD, FDP und BFF (= Annahme) zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP und FAG gegen BFF (= Ablehnung der Vorlage NR 455) zu 4. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE.WASG, FAG und BFF sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: REP (NR 440, NR 455 und NR 456 = Annahme, NR 454 = Ziffern 1. bis 3. Ablehnung, Ziffer 4. Annahme) NPD (NR 440, NR 454 und NR 456 = Enthaltung, NR 455 = Ablehnung) ÖkoLinX/E.L. (NR 440 = Ziffer 1. Annahme, Ziffer 2. Ablehnung, NR 454 und NR 455 = Ablehnung, NR 456 = Annahme) 13. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 05.06.2007, TO I, TOP 11 Beschluss: 1. Der Vorlage NR 440 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 454 wird abgelehnt. 3. Die Beratung der Vorlage NR 455 wird zurückgestellt, bis der Bericht des Magistrats zu der Vorlage NR 440 vorliegt. 4. Die Vorlage NR 456 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. Ziffer 1.: CDU, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP, FAG, BFF und REP gegen SPD (= Ablehnung); NPD (= Enthaltung) Ziffer 2.: CDU, GRÜNE, FDP, BFF und REP gegen SPD (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE.WASG und FAG (= Ablehnung); NPD (= Enthaltung) zu 2. Ziffern 1. und 2.: CDU, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP, FAG und REP gegen SPD und BFF (= Annahme), NPD (= Enthaltung) Ziffer 3.: CDU, GRÜNE, LINKE.WASG, FAG und REP gegen SPD, FDP und BFF (= Annahme); NPD (= Enthaltung) Ziffer 4.: CDU, GRÜNE, LINKE.WASG und FAG gegen SPD, FDP, BFF und REP (= Annahme); NPD (= Enthaltung) zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP, FAG, BFF, REP und NPD zu 4. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE.WASG, FAG, BFF und REP (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung); NPD (= Enthaltung) Beschlussausfertigung(en): § 1948, 13. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 05.06.2007 Aktenzeichen: 92 1

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