Stadtbahnbau in Frankfurt am Main, Stadtbahnstrecke B, Teilabschnitt 3 - Europaviertel - vom Anschluss an das Überwerfungsbauwerk unter dem „Platz der Republik“ bis zu der Endstation „Wohnpark“ hier: Mehrkosten (§ 100 HGO)
Vorlagentyp: M
Inhalt
S A C H S T A N D : Vortrag des
Magistrats vom 30.09.2019, M 149 Betreff: Stadtbahnbau in Frankfurt am Main,
Stadtbahnstrecke B, Teilabschnitt 3 - Europaviertel - vom Anschluss an das
Überwerfungsbauwerk unter dem "Platz der Republik" bis zu der
Endstation "Wohnpark" hier: Mehrkosten (§ 100 HGO)
Vorgang: l. Beschl. d.
Stv.-V. vom 16.07.2015, § 6158 (M 87) I. Es dient zur Kenntnis, dass - sich gegenüber dem Beschluss vom 16.07.2015, § 6158
(M 87/2015), nach Ausschreibung und Vergabe der Hauptbaumaßnahme und nach
Überprüfung der Kosten- und Maßnahmenansätze des Gesamtprojektes durch die
Stadtbahn Europaviertel Projektbaugesellschaft mbH (SBEV) die Kosten der
Gesamtmaßnahme von 281,4 Mio. EUR netto (M 87/2015) voraussichtlich
um 92,1 Mio. EUR auf 373,5 Mio. EUR netto (Stand: 03.09.2018) erhöhen
werden. - die bewilligten Zuwendungen aus den
Mitteln des GVFG und FAG nach Antragsbearbeitung bzw. Prüfung und
anschließender Bescheiderteilung 8,9 Mio. EUR geringer ausfallen, als im
Beschluss § 6158 angesetzt (165,5 Mio. EUR). - den entstehenden Gesamtkosten i.H.v. 373,5 Mio.
€ auf Nettobasis folgende anteilige Finanzierung zugrunde liegt: -- GVFG/FAG Anteil i.H.v.
voraussichtlich rd. 156,6
Mio. EUR, -- Eigenmittel der Stadtwerke
Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH (VGF) i.H.v. voraussichtlich
rd. 39,8
Mio. EUR, --- davon Zuwendung an die VGF
aus Mitteln der Stellplatzablöse i.H.v. voraussichtlich rd. 15,3 Mio. EUR
-- städtischer
Investitionszuschuss i.H.v. voraussichtlich rd. 177,1 Mio. EUR
- sich bei Erhöhung der Förderung
durch GVFG-/FAG-Mittel aufgrund eingetretener Risiken der städtische
Investitionskostenzuschuss in entsprechender Höhe reduziert. - eine Erhöhung der bewilligten Fördermittel GVFG/
FAG fortwährend geprüft wird. Dem Fördermittelgeber werden Ausgabenmehrungen
sowie damit einhergehende Begründungen mitgeteilt und ggf. ein Antrag auf
Förderung eingereicht. Eine Anerkennung von Mehrausgaben blieb jedoch bisher
aus. - die VGF zusätzliche Zuwendungen aus
der Produktgruppe 16.02 - Stellplatzablöse, Projektdefinition 5.001061,
beantragt hat, deren Höhe derzeit nicht beziffert werden kann. - dass, die aufgrund der Mehrausgaben um rund 2.849
T€ erhöhten Jahresfolgekosten (bisher: 4.240 T€) sichergestellt
sind. II. Es dient weiterhin zur Kenntnis,
dass für die im Beschluss M 87 Ziffer 4 im Zusammenhang mit der Übertragung des
Projektes auf die Stadtwerke Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH (VGF)
bewilligte Mehrbelastung von 5,9 Mio. EUR für nicht abzugsfähige Vorsteuern auf
die Stadt Frankfurt am Main das Risiko einer höheren Mehrbelastung besteht. Die
Vertragungsübernahmen konnten nicht vollumfänglich durchgeführt werden. III. Es dient ferner zur Kenntnis, dass mit Beschluss
vom 16.07.2015, § 6158, für die Herstellung der Stadtbahnstrecke B,
Teilabschnitt 3, Europaviertel (M 87/2015) ein städtischer
Investitionskostenzuschuss i.H.v. 92,7 Mio. EUR und ein Eigenanteil der
VGF i.H.v. 23,2 Mio. EUR festgelegt wurden. Der Eigenanteil der VGF erhöht
sich damit voraussichtlich um 16,6 Mio. EUR. Der städtische
Investitionskostenzuschuss erhöht sich voraussichtlich um 84,4 Mio. EUR.
IV. Der im Haushalt unter PG 16.11 Projektdefinition
Nr. 5.001121 vorgesehene Investitionskostenzuschuss von 92,7 Mio. EUR wird
um 84,4 Mio. EUR auf 177,1 Mio. EUR erhöht, bewilligt und
freigegeben. Die zusätzlichen Mittel wurden in die Haushalte 2020 ff
eingestellt. V. Der Magistrat wird beauftragt, die
VGF durch die Stadtwerke Frankfurt am Main Holding GmbH anweisen zu lassen, den
Eigenanteil um 16,6 Mio. EUR auf 39,8 Mio. EUR zu erhöhen und im
Wirtschaftsplan entsprechend zu berücksichtigen. VI. Es dient weiterhin zur Kenntnis, dass - eine Anpassung der Bauzeitenplanung
erforderlich ist, da sich der Abschluss der Arbeiten bzw. die
Gesamtinbetriebnahme aufgrund von derzeit bekannten Störungen im Bauablauf
aktuell bis in das Jahr 2024 verschiebt, - die unter Ziffer 5 de s M
87/2015 (§ 6158) vorgesehene Kompensation durch Verzicht auf die Bildung von
Haushaltsresten bzw. Verschiebung von Haushaltsansätzen diverser Projekte nicht
vollzogen wurde, - das Risiko einer noch späteren Inbetriebnahme durch
weitere unplanmäßige Verzögerungen im Projektablauf besteht. Im Falle weiterer
Bauverzögerungen und einer damit möglichen noch späteren Inbetriebnahme ist mit
weiteren Mehrkosten (Baukosten und Baunebenkosten) zu rechnen. Begründung: A. Zielsetzung Mit dem Projekt "Stadtbahnstrecke B, Teilabschnitt 3,
Europaviertel" wird eine zweigleisige Verlängerung der B-Strecke (Linie
U 5) realisiert, mit der das Europaviertel von der Haltestelle
"Hauptbahnhof" aus über die neuen Stationen "Güterplatz", "Emser Brücke",
"Europagarten" und "Wohnpark" (Arbeitstitel) erschlossen wird ("Stadtbahn
Europaviertel").
Mit Beschluss vom 16.07.2015,
§ 6158, hat die Stadtverordnetenversammlung die VGF in die Lage versetzt,
das Projekt "Stadtbahn Europaviertel" im eigenen Namen und auf eigene Rechnung
zu realisieren und das Eigentum an diesen Tunnelbauwerken und Anlagen zu
erlangen. Der Beteiligung der Stadt Frankfurt am Main an der SBEV wurde
zugestimmt. Die SBEV wurde mit Eintragung ins
Handelsregister am 05.08.2015 von der VGF gegründet. Mit
Geschäftsanteilsabtretungsvertrag vom 11.11.2015 veräußerte die VGF 49 %
der Geschäftsanteile der SBEV an die Stadt Frankfurt am Main; 51 % der Anteile
verbleiben somit bei der VGF. Mit Totalübernehmervertrag vom 05.10.2015 wurde die
SBEV von der VGF beauftragt, das Projekt "Stadtbahn Europaviertel" nach Maßgabe
des Stadtverordnetenbeschlusses zu realisieren. Mit dem Beschluss § 6158 wurden die folgenden
Projektziele festgeschrieben: - Inbetriebnahme Ende 2022, - Gesamtbudget: 281,4 Mio. EUR netto. Seit dem 22.07.2016 liegt mit dem bestandskräftigen
Planfeststellungsbeschluss das Baurecht für das Projekt "Stadtbahn
Europaviertel" vor. Der Zuwendungsbescheid des Landes Hessen
(GVFG/FAG-Bescheid) liegt mit Datum 01.12.2016 vor. Der Bauzeitenplan zur Bau- und Finanzierungsvorlage
2015 (damalige Anlage 4) sah eine Beauftragung der Hauptbaumaßnahme im Januar
2016 und eine Inbetriebnahme Ende 2022 vor. Tatsächlich konnten die Leistungen
erst nach Abschluss des langwierigen Verhandlungsverfahrens und nach Vorlage
des Zuwendungsbescheides des Landes Hessen (GVFG/FAG-Bescheid) vom 01.12.2016
im Dezember 2016 vergeben werden. Die Verlegung der Verkehrsflächen im Boulevard Ost
"nach außen" im Rahmen der Baufeldfreimachung zur Herstellung der Startbaugrube
für den Tunnelvortrieb erfolgte bis August 2017. Die Schlitzwandarbeiten für die Startbaugrube konnten
erst im August 2018 abgeschlossen werden. Die Arbeiten verzögerten sich im
Wesentlichen aufgrund zusätzlich erforderlicher Untersuchungen zur Erlangung
der Kampfmittelfreiheit für die Baufelder. Nach Fund von Kampfmittelresten
wurden seitens des Regierungspräsidiums sowie der Berufsgenossenschaft erhöhte
Anforderungen an die Kampfmittelsondierung gestellt, welche erhebliche
Mehrausgaben und einen erhöhten Zeitbedarf zur Folge haben. B. Alternativen Aufgrund - der bis 31.12.2018 bereits seitens der Stadt
Frankfurt am Main an die VGF geleisteten Investitionskostenzuschüsse in
Höhe von 60,9 Mio. EUR brutto und direkt geleisteten Zahlungen von
16,6 Mio. EUR brutto, - der Vergabe der Hauptbaumaßnahme (Vergabeeinheit 01
- Spezialtiefbau, Ingenieur- und Tunnelbau) - und dem Baufortschritt des Projekts bestehen gegenüber der Fortführung
der Maßnahme keine Alternativen. Bei Nichtgenehmigung der Mehrkostenvorlage kann die
Umsetzung des Projekts "Stadtbahn Europaviertel" nicht fortgesetzt werden.
C. Lösung Die Mehrausgaben für die Realisierung des
Projektes "Stadtbahn Europaviertel" ergeben sich im Wesentlichen durch
verfahrens-, ablauf- und planungsbezogene Kostenmehrungen und können wie folgt
unterteilt werden: I. In der
modifizierten Bau- und Finanzierungsvorlage, M 87 vom 22.05.2015 (Bau- und
Finanzierungsvorlage 2015), beschlossen von der Stadtverordnetenversammlung am
16.07.2015, wurden in Abschnitt D zu Beschlussziffer 6 b)
ausgabensteigernde Risiken benannt, die bereits im Jahr 2015 nicht
ausgeschlossen werden konnten. Die folgenden der bereits einst benannten
Risiken sind eingetreten bzw. werden mit hoher Wahrscheinlichkeit
eintreten: 1. Inflationsbedingte
Preissteigerungen
"Die Bau- und Finanzierungsvorlage
fußt auf dem GVFG-Antrag für die teiloberirdische Stadtbahn. Im Zuge der zu
erstellenden Ausführungsplanung für den teiloberirdischen Stadtbahnabschnitt
und angesichts der Bauzeit aller Gewerke von sechseinhalb Jahren sind
Veränderungen in der Ausgabenentwicklung nicht auszuschließen. Die Europäische Zentralbank (EZB) ist gehalten, die
Preissteigerung unter 2 % p.a. zu halten. Bei Fortschreibung der Gesamtausgaben
auf Basis der Mittelabflussplanung für die Laufzeit des Projekts mit 2 %
p.a. würden die nominalisierten Gesamtausgaben bis zur Fertigstellung des
Bauvorhabens 2022 um rd. 21,6 Mio. € steigen; davon entfielen 4,9 Mio.
€ auf den städtischen Zuschussanteil [Bau- und Finanzierungsvorlage
2015]." Die Baupreissteigerungen liegen
aktuell über der Inflationsrate. Ausschreibungsergebnisse differieren aufgrund
der derzeitigen Bauaktivitäten teils erheblich gegenüber den Planansätzen.
Somit besteht zudem das Risiko unzureichender Angebote (Marktversagen) sowie
das Risiko von Vergaberügen gegen Vergabeentscheidungen und gegen
Nachtragsbeauftragungen, die ebenfalls zu Baupreissteigerungen sowie
Verzögerungen führen. Diese Risiken wurden auf Basis des aktuellen
Projektstandes und der weiteren Planung der noch ausstehenden Vergaben
quantifiziert und werden derzeit mit 17,1 Mio. EUR bewertet. 2. Ausgabensteigerungen aufgrund sonstiger
Risikopotenziale - Schadstoffbelastete Böden und Wässer "Soweit mit Schadstoffen belastete Flächen bekannt
sind, wurde die Entsorgung der belasteten Böden und die Reinigung des
belasteten Grundwassers ausgabenseitig erfasst. Werden weitere
schadstoffbelastete Böden und Wässer festgestellt, können zusätzliche Ausgaben
anfallen [Bau- und Finanzierungsvorlage 2015]." Der Planfeststellungbeschluss respektive der
Wasserrechtsbescheid geben Grenzwerte (zur Begrenzung von Schadstoffen im
Grundwasser) zur Einleitung von gefördertem Grundwasser in den Main bzw. in die
Kanalisation vor. Die Wasserreinigungsanlage, die das aus den Baugruben
geförderte Grundwasser vor der Ableitung reinigt, wurde auf die im engeren
Projektgebiet wahrscheinlich anzutreffenden Schadstoffe ausgelegt. Aufgrund der
im erweiterten Projektgebiet vorhandenen über 30 Altlastenstandorte besteht das
Risiko, dass weitere (andere) Schadstoffe im geförderten Grundwasser gefunden
werden, die dann ebenfalls durch zusätzliche Anlagenkomponenten gereinigt
werden müssen. Das Risiko wurde quantifiziert und
wird derzeit mit 2,0 Mio. EUR bewertet. 3. Ausgabensteigerungen aufgrund sonstiger
Risikopotenziale - Schlechtere Baugrundqualität sowie
Schildvortriebsverfahren "Auch nach intensiven und umfangreichen
Baugrunduntersuchungen (Probebohrungen) den Regeln der Technik entsprechend und
der zu beachtenden DIN-Vorschriften besteht ein Risiko, dass die tatsächliche
Bodenqualität schlechter als die der Planung zugrundeliegende ist. Das Risiko
bezieht sich auf Bereiche, in denen keine Bohrungen (unter bebauten Flächen)
durchgeführt werden konnten. Soweit mit Schadstoffen belastete Flächen sondiert
werden konnten, sind die Entsorgung der belasteten Böden und die Reinigung des
belasteten Grundwassers ausgabenseitig erfasst." "Aufgrund des besonders schwierigen Baugrunds
(Kombination aus Frankfurter Ton und stark durchlässigen Bodenarten) im Bereich
der Tunneltrasse ist nicht auszuschließen, dass beim Schildvortriebsverfahren
die der Planung zugrunde gelegte Vortriebsgeschwindigkeit von 6 - 7 Meter pro
Tag nicht erreicht werden kann (Im Frankfurter Ton gibt es bisher keine
praktischen Erfahrungen mit einer Schildvortriebsmaschine). Sollte sich dieses
Risiko beim Bau konkretisieren, hätte dies längere Bauzeiten und höhere
Ausgaben zur Folge [Bau- und Finanzierungsvorlage 2015]." Die Risiken wurden quantifiziert und werden derzeit
mit 2,0 Mio. EUR bewertet. 4. Ausgabensteigerungen aufgrund sonstiger
Risikopotenziale - Auflagen
aus Planfeststellungsbeschluss und Wasserrechtsbescheid "Im ausstehenden Planfeststellungsbeschluss können
kostenrelevante Auflagen (beispielsweise zu passivem Schallschutz der Anwohner,
Auflagen zur Bautechnik oder Behandlung von Altlastenverdachtsflächen im
Zusammenhang mit der grundwasserrechtlichen Genehmigung) gemacht werden, die
derzeit noch nicht bewertbar sind [Bau- und Finanzierungsvorlage 2015]."
Die Obere Wasserbehörde hat im Zuge der Umsetzung der
Auflagen des Planfeststellungsbeschlusses bzw. der wasserrechtlichen Erlaubnis
zu den vorgelegten Konzepten "Barriere" und "Tiefenwasser" weitere Forderungen
und Auflagen aufgestellt, die zu teils erheblichen weiteren Mehraufwendungen
führen (u.a. zu den Themenbereichen Tiefenwasser, Grundwasser-Aufstauwirkung
sowie Grundwassermonitoring). Darüber hinaus müssen aufgrund einer Forderung der
technischen Aufsichtsbehörde Messeinrichtungen im Tübbingtunnel installiert
werden, mit der die Einwirkungen auf die Tunnelkonstruktion im Bau- und
Endzustand gemessen werden können. Die voraussichtlichen Kosten für diese zusätzlichen
Maßnahmen werden derzeit - soweit noch nicht in der Prognose der Baunebenkosten
(siehe II. 2.) enthalten - mit 1,9 Mio. EUR bewertet. 5. Ausgabensteigerungen aufgrund sonstiger
Risikopotenziale - Novellierung der Verordnung über den Bau und Betrieb
der Straßenbahnen und der Technischen Regeln Straßenbahnen-Brandschutz "Im Zusammenhang mit dem laufenden Verfahren zur
Novellierung der Verordnung über den Bau und Betrieb der Straßenbahnen und der
Technischen Regeln Straßenbahnen-Brandschutz sind Ausgabensteigerungen nicht
vollständig auszuschließen, sofern relevante Vorgaben der Novelle noch im Laufe
der Durchführung des Projektes zu berücksichtigen wären. Erkennbare Änderungen
des Regelwerks wurden allerdings im Rahmen der überarbeiteten Planung
berücksichtigt [Bau- und Finanzierungsvorlage 2015]." Das Risiko wurde quantifiziert und wird derzeit mit
0,3 Mio. EUR bewertet. II. Im Rahmen der Planungsfortschreibung und des
bereits erfolgten Baufortschritts haben sich außerdem zusätzliche Kosten
ergeben. 1. Mehrkosten für
Kampfmittelsondierung Aufgrund vorgefundener Kampfmittelreste im Bereich
der Startbaugrube wurden erhöhte Anforderungen an die Kampfmittelsondierung für
die Baufelder in der Europa-Allee Ost sowie Station Güterplatz nach Rücksprache
mit dem Regierungspräsidium vor den weiteren Arbeiten gestellt. Es wurden in
erheblicher Form zusätzliche Maßnahmen erforderlich: Im Bereich der
Auffüllungen (die oberen 2-4 Meter) muss das Verfahren "Volumenberäumung"
angewandt werden (schichtweise Sondierung, schichtweiser Bodenabtrag,
Verladung, Transport und anschließende Siebung des Bodenabtrags auf separater
Fläche zur Separation von Kleinkampfmittelresten). Auf der Baustelle müssen die
unter der Auffüllung liegenden weiteren 5 Meter in engem Raster (Achsabstand
1,2 bis 1,5 m) mit Tiefensondierungen untersucht werden. Die voraussichtlichen Mehrkosten für die zusätzlichen
Bauleistungen werden derzeit mit 10 Mio. EUR bewertet. 2. Durch die zusätzlichen Kampfmittelsondierungen
verlängert sich die Ausführungszeit. Darin sind die Mehrkosten für die
zusätzlichen Baustellengemeinkosten der ausführenden Firma enthalten. Ebenfalls
enthalten sind Mehrkosten vom Hersteller der Tunnelvortriebsmaschine für die
zwischenzeitliche Einlagerung der Maschine als auch vom Produzenten der
Tunneltübbinge infolge der Umstellung des Produktionsablaufs durch die
zeitliche Verschiebung der Herstellung. Die Auswirkungen auf die Bauzeit werden
im Beschlusstext unter Ziffer VI. beschrieben. Monetäre Auswirkungen der
verlängerten Bauzeit auf die Baunebenkosten sind in Punkt II.3 enthalten.
Die voraussichtlichen Mehrkosten für
die verlängerte Bauzeit wird derzeit mit 10 Mio. EUR bewertet.
3. Höhere Baunebenkosten Eine aktuelle Prognose der Baunebenkosten unter
Berücksichtigung eines Inbetriebnahmetermins im Jahr 2024 (siehe Hinweise im
Abschnitt "Begründung" unter "Sachstand Projekt") weist eine Überschreitung des
zugehörigen Budgets aus. Die Ursachen resultieren im Wesentlichen aus
folgenden Sachverhalten: - Projektlaufzeitverlängerung, - Verstärkung Projektleitungsteam um zusätzliche
Funktionen (Planungskoordinator und Anliegermanagement gemäß Auflage der
Technischen Aufsichtsbehörde (TAB) und Anpassungen an die prognostizierte
Projektlaufzeit,
- Intensive Begleitung des
Planfeststellungsverfahrens sowie behördliche Verfahren der Enteignung bzw.
vorzeitigen Besitzeinweisung durch externe Kanzlei und andere
Sachverständige,
- Intensive Einbindung von
Gutachtern, Sachverständigen und Prüfingenieuren bei der Auswertung der
zusätzlichen Bodenerkundungsmaßnahmen, bei der Prüfung der überarbeiteten
Entwurfsplanung, bei der Erstellung von zusätzlichen Gutachten für das
Planfeststellungsverfahren und den GVFG-Antrag sowie bei der Bewertung von
technischen Nebenangeboten bei der Vergabeeinheit 01, - Umfangreiche Auflagen aus dem
Planfeststellungsbeschluss (z.B. zusätzliche Überwachungsleistungen
Grundwasser-Monitoring und Altlasten sowie baubegleitende Anpassung
Grundwasser-Modell, zusätzliche baubegleitende Gutachterleistungen Schall und
Erschütterungen),
- Zusätzliche Gutachterleistungen
für die Kampfmittelsondierung, - Erhöhter Aufwand der technischen
Beweissicherung;
- Intensive Begleitung der
Vergabeverfahren (i.W. Vergabeeinheit 01 "unterirdischer Streckenabschnitt
einschließlich Station Güterplatz) durch das Claim Management, - Neubewertung des Aufwands im Bereich der
Öffentlichkeitsarbeit, - Begleitung Rechtstreit mit einem Planungsbüro durch
externe Kanzlei,
- Erforderliche Zusatzleistungen
bei Projektsteuerung (Projektlaufzeitverlängerung) und Planung, - Höhere Vergabeergebnisse für Baunebenkosten als
prognostiziert.
Die voraussichtlichen Mehrkosten
wurden quantifiziert und werden derzeit mit 34,5 Mio. EUR bewertet.
Dieser Betrag weist die Mehrkosten gegenüber der in der Bau- und
Finanzierungsvorlage 2015 ermittelten Prognose für die Baunebenkosten aus.
4. 4. Kostenabweichung zwischen Entwurfsplanung und
Ausführungsplanung
Bei Kostenberechnungen
(Baukosten) auf Grundlage einer Entwurfsplanung können aufgrund des in dieser
Leistungsphase üblichen Detaillierungsgrades nach einschlägiger Literatur bzw.
aktueller Rechtsprechung Abweichungen in einer Größenordnung von ± 20%
gegenüber der abschließenden Kostenfeststellung nach Projektende auftreten.
Hier: Kostenabweichung zwischen Kostenberechnung auf
Basis Entwurfsplanung und Kostenberechnung auf Basis der aktuellen
Ausführungsplanung: Wesentliche Ursachen sind höhere Kosten für den
Stromanschluss der Gleichrichterwerke sowie absehbar höhere Kosten bei der
Installation der Innenfassade Station Güterplatz. Die voraussichtlichen Mehrkosten für die
Kostenabweichung werden derzeit mit 5 Mio. EUR bewertet. 5. 5. Mehrkosten durch geänderte Sachverhalte Im Projekt haben sich bislang unvorhersehbare
Änderungen ergeben. Eine wesentliche Änderung ist das geänderte Verfahren
zum Anschluss der beiden neuen Tunnelröhren an das Bestandsbauwerk unter dem
Platz der Republik. Bestandteil der Planung sowie der Bau- und
Finanzierungsvorlage 2015 war die Herstellung der Sicherungsmaßnahmen für den
Anschluss (Injektionen und Vereisung) von der Straßenoberfläche aus. Hierfür
wären umfangreiche und lange andauernde Verkehrseinschränkungen (ca. 9 Monate)
am hoch belasteten Verkehrsknoten "Platz der Republik" erforderlich gewesen.
Durch eine seitens des Auftragnehmers in enger Abstimmung mit der SBEV GmbH und
ihren Prüfinstanzen entwickelte alternative Vorgehensweise "bergmännischer
Anschluss", bei der die Sicherungsmaßnahmen jetzt unterirdisch aus der
Vortriebsmaschine und dem Bestandsbauwerk heraus ausgeführt werden, kann die
erhebliche Verkehrseinschränkung am Platz der Republik entfallen. Darüber
hinaus sind mit dieser Änderung keine Eingriffe in den Straßenbahnverkehr,
keine Eingriffe in die Verkehrsoberfläche sowie keine Einschränkungen der
benachbarten Hotelbetriebe aus Lärmbelästigungen durch die Bauarbeiten mehr
erforderlich. Weitere geänderte Sachverhalte
ergeben sich aus Optimierungen der Stadtbahn-Betriebstechnik. Die voraussichtlichen Mehrkosten dafür werden derzeit
mit 2,6 Mio. EUR bewertet. III. Aus dem Risikomanagement haben sich durch die
Planungsfortschreibung und unter Berücksichtigung des bereits erfolgten
Baufortschritts weitere Kostenrisiken herauskristallisiert, die zu
berücksichtigen sind: 1. Kampfmittelsondierung in weiteren Baufeldern
Aufgrund höherer Anforderungen an die
Kampfmittelsondierung (Auflagen des Regierungspräsidiums) muss im oberirdischen
Streckenabschnitt mit weiteren Mehrkosten gerechnet werden. Die voraussichtlichen Mehrkosten werden derzeit mit 4
Mio. EUR bewertet. 2. Kostenabweichung zwischen Entwurfsplanung und
Ausführung Bei Kostenberechnungen (Baukosten)
auf Grundlage einer Entwurfsplanung können aufgrund des in dieser
Leistungsphase üblichen Detaillierungsgrades nach einschlägiger Literatur bzw.
aktueller Rechtsprechung Abweichungen in einer Größenordnung von ± 20%
gegenüber der abschließenden Kostenfeststellung nach Projektende auftreten.
Hier: Etwaige Kostenabweichung zwischen
Kostenberechnung auf Basis Ausführungsplanung und abschließender
Kostenfeststellung führen zum Mehrkostenrisiko: Das Risiko wurde im Rahmen der Ausführungsplanung
quantifiziert und wird derzeit mit 2,5 Mio. EUR bewertet. 3. Höhere Entschädigungsansprüche betroffener
Grundstückseigentümer Es besteht das Risiko, dass der im GVFG-Antrag
angesetzte Entschädigungsansatz für Grunderwerbsangelegenheiten überschritten
wird. Das Risiko beinhaltet höhere
Entschädigungszahlungen für Eintragungen von dinglichen Sicherungen im
Grundbuch, für bauzeitliche Inanspruchnahmen, für an bzw. in Gebäuden
angebrachte Messeinrichtungen sowie aus Mietminderungen oder sonstigen
Entschädigungsansprüchen aus Immissionsbelastungen (Schall, Erschütterungen
etc.). Das Risiko wurde
quantifiziert und wird derzeit mit 0,2 Mio. EUR bewertet. Aufgrund der Mehrkosten sowie dem Ausfall von Bundes-
und Landeszuwendungen und der damit einhergehenden Neuverteilung der
Gesamtkosten ergibt sich (im Vergleich zum M 87/15) folgende prozentuale
Finanzierungsverteilung: 281,4 Mio. € Gesamtkosten (M
87/15) 373,5 Mio. € Gesamtkosten
(neu) Bund/Land 165,5 Mio. €
58,8 % 156,6 Mio. €
41,9 %
VGF 23,2 Mio. €
8,3 % 39,8 Mio. €
10,7 %
Stadt Frankfurt
92,7 Mio. €
32,9 % 177,1 Mio. €
47,4 %
D. Kosten 1. Aufgrund der bereits eingetretenen Mehrausgaben
sowie der sich mit hoher Wahrscheinlichkeit realisierenden Risiken, ergibt sich
folgender zusätzlicher Investitionsbedarf für die Stadt Frankfurt am Main:
Investitionsbedarf Stadt Frankfurt am Main
Investitionskostenzuschuss (netto)
84.400.000 €
Zuschuss für die nicht
abzugsfähige Vorsteuer gem. Ziffer II 5.907.563
€ Gesamt: 90.307.563 €
2.
Finanzierungsbedarfszeitraum Mehrkosten Jahr Zuschuss netto 2020 26.164.000 2021 16.880.000 2022 15.192.000 2023 12.660.000 ab 2024 13.504.000 Summe 84.400.000 3. Folgeinvestitionen keine 4. Jahresfolgekosten a) Persönliche Ausgaben keine b) Sachkosten für die Stadt Frankfurt am Main 1. Bauunterhaltungskosten für die Stadt entstehen keine
zusätzlichen Unterhaltungskosten, da keine zusätzlichen Anlagen erstellt
werden. Die Unterhaltungskosten, die durch die Baumaßnahme künftig verursacht
werden, entstehen in der VGF. 2. Abschreibung (jährlich)
(84.400.000,00 € / 50 Jahre
Nutzungsdauer) 1.688.000,00
€ c) Kapitalkosten
Kalkulatorische
Verzinsung
2,75 % / 2* (84.400.000,00
€) 1.160.500,00
€
* Zinssatz gemäß
HH-Rundschreiben 2019 vom 12.10.2017
Jahresfolgekosten gesamt
2.848.500,00 €
Jahresfolgekosten gerundet
2.849.000,00 €
Ergänzende Risiken In der Bau- und Finanzierungsvorlage 2015 wurde im
Absatz D zu Beschlussziffer 6 b) im zweiten Absatz auf folgendes weiteres
mögliches Risiko hingewiesen: Ausfall von Bundes- oder Landeszuwendungen nach GVFG
oder FAG (keine Förderung ab 2020) Solange die Fortführung der Förderung durch den Bund
durch die Verlängerung des GVFG ab 2020 nicht entschieden ist, besteht dieses
Risiko unverändert fort. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Vortrag des
Magistrats vom 22.05.2015, M 87
Vortrag des
Magistrats vom 12.02.2021, M 27
Vortrag des
Magistrats vom 26.04.2024, M 55 Zuständige
Ausschüsse:
Verkehrsausschuss
Ausschuss für
Planung, Bau und Wohnungsbau
Haupt- und
Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 1 Versandpaket:
02.10.2019 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 28.10.2019, TO I, TOP
26 Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: Der Vorlage M 149 wird in der
vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FRAKTION und
FRANKFURTER gegen AfD (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichtes); BFF (=
Enthaltung) 35. Sitzung des OBR 1
am 29.10.2019, TO I, TOP 38 Beschluss: Der Vorlage M 149 wird zugestimmt.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 34. Sitzung des
Verkehrsausschusses am 29.10.2019, TO I, TOP 22
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: Der Vorlage M 149 wird in der
vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FRAKTION und
FRANKFURTER gegen AfD (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichtes); BFF (=
Enthaltung) Sonstige
Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)
35. Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses am 05.11.2019, TO II, TOP 17
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: Der Vorlage M 149 wird in der
vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FRAKTION und
FRANKFURTER gegen AfD (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichtes); BFF (=
Enthaltung) 37. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 07.11.2019, TO II, TOP 45
Beschluss: Der Vorlage M 149 wird in der vorgelegten Fassung
zugestimmt. Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FRAKTION und
FRANKFURTER gegen AfD (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichtes) und
ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); BFF (= Enthaltung) Beschlussausfertigung(en):
§ 4839, 37. Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung vom 07.11.2019 Aktenzeichen: 92 14