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Stadtbahnbau in Frankfurt am Main, Stadtbahnstrecke B, Teilabschnitt 3 - Europaviertel - vom Anschluss an das Überwerfungsbauwerk unter dem „Platz der Republik“ bis zu der Endstation „Wohnpark“ hier: Mehrkosten (§ 100 HGO)

Vorlagentyp: M

Inhalt

S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 30.09.2019, M 149 Betreff: Stadtbahnbau in Frankfurt am Main, Stadtbahnstrecke B, Teilabschnitt 3 - Europaviertel - vom Anschluss an das Überwerfungsbauwerk unter dem "Platz der Republik" bis zu der Endstation "Wohnpark" hier: Mehrkosten (§ 100 HGO) Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 16.07.2015, § 6158 (M 87) I. Es dient zur Kenntnis, dass - sich gegenüber dem Beschluss vom 16.07.2015, § 6158 (M 87/2015), nach Ausschreibung und Vergabe der Hauptbaumaßnahme und nach Überprüfung der Kosten- und Maßnahmenansätze des Gesamtprojektes durch die Stadtbahn Europaviertel Projektbaugesellschaft mbH (SBEV) die Kosten der Gesamtmaßnahme von 281,4 Mio. EUR netto (M 87/2015) voraussichtlich um 92,1 Mio. EUR auf 373,5 Mio. EUR netto (Stand: 03.09.2018) erhöhen werden. - die bewilligten Zuwendungen aus den Mitteln des GVFG und FAG nach Antragsbearbeitung bzw. Prüfung und anschließender Bescheiderteilung 8,9 Mio. EUR geringer ausfallen, als im Beschluss § 6158 angesetzt (165,5 Mio. EUR). - den entstehenden Gesamtkosten i.H.v. 373,5 Mio. € auf Nettobasis folgende anteilige Finanzierung zugrunde liegt: -- GVFG/FAG Anteil i.H.v. voraussichtlich rd. 156,6 Mio. EUR, -- Eigenmittel der Stadtwerke Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH (VGF) i.H.v. voraussichtlich rd. 39,8 Mio. EUR, --- davon Zuwendung an die VGF aus Mitteln der Stellplatzablöse i.H.v. voraussichtlich rd. 15,3 Mio. EUR -- städtischer Investitionszuschuss i.H.v. voraussichtlich rd. 177,1 Mio. EUR - sich bei Erhöhung der Förderung durch GVFG-/FAG-Mittel aufgrund eingetretener Risiken der städtische Investitionskostenzuschuss in entsprechender Höhe reduziert. - eine Erhöhung der bewilligten Fördermittel GVFG/ FAG fortwährend geprüft wird. Dem Fördermittelgeber werden Ausgabenmehrungen sowie damit einhergehende Begründungen mitgeteilt und ggf. ein Antrag auf Förderung eingereicht. Eine Anerkennung von Mehrausgaben blieb jedoch bisher aus. - die VGF zusätzliche Zuwendungen aus der Produktgruppe 16.02 - Stellplatzablöse, Projektdefinition 5.001061, beantragt hat, deren Höhe derzeit nicht beziffert werden kann. - dass, die aufgrund der Mehrausgaben um rund 2.849 T€ erhöhten Jahresfolgekosten (bisher: 4.240 T€) sichergestellt sind. II. Es dient weiterhin zur Kenntnis, dass für die im Beschluss M 87 Ziffer 4 im Zusammenhang mit der Übertragung des Projektes auf die Stadtwerke Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH (VGF) bewilligte Mehrbelastung von 5,9 Mio. EUR für nicht abzugsfähige Vorsteuern auf die Stadt Frankfurt am Main das Risiko einer höheren Mehrbelastung besteht. Die Vertragungsübernahmen konnten nicht vollumfänglich durchgeführt werden. III. Es dient ferner zur Kenntnis, dass mit Beschluss vom 16.07.2015, § 6158, für die Herstellung der Stadtbahnstrecke B, Teilabschnitt 3, Europaviertel (M 87/2015) ein städtischer Investitionskostenzuschuss i.H.v. 92,7 Mio. EUR und ein Eigenanteil der VGF i.H.v. 23,2 Mio. EUR festgelegt wurden. Der Eigenanteil der VGF erhöht sich damit voraussichtlich um 16,6 Mio. EUR. Der städtische Investitionskostenzuschuss erhöht sich voraussichtlich um 84,4 Mio. EUR. IV. Der im Haushalt unter PG 16.11 Projektdefinition Nr. 5.001121 vorgesehene Investitionskostenzuschuss von 92,7 Mio. EUR wird um 84,4 Mio. EUR auf 177,1 Mio. EUR erhöht, bewilligt und freigegeben. Die zusätzlichen Mittel wurden in die Haushalte 2020 ff eingestellt. V. Der Magistrat wird beauftragt, die VGF durch die Stadtwerke Frankfurt am Main Holding GmbH anweisen zu lassen, den Eigenanteil um 16,6 Mio. EUR auf 39,8 Mio. EUR zu erhöhen und im Wirtschaftsplan entsprechend zu berücksichtigen. VI. Es dient weiterhin zur Kenntnis, dass - eine Anpassung der Bauzeitenplanung erforderlich ist, da sich der Abschluss der Arbeiten bzw. die Gesamtinbetriebnahme aufgrund von derzeit bekannten Störungen im Bauablauf aktuell bis in das Jahr 2024 verschiebt, - die unter Ziffer 5 de s M 87/2015 (§ 6158) vorgesehene Kompensation durch Verzicht auf die Bildung von Haushaltsresten bzw. Verschiebung von Haushaltsansätzen diverser Projekte nicht vollzogen wurde, - das Risiko einer noch späteren Inbetriebnahme durch weitere unplanmäßige Verzögerungen im Projektablauf besteht. Im Falle weiterer Bauverzögerungen und einer damit möglichen noch späteren Inbetriebnahme ist mit weiteren Mehrkosten (Baukosten und Baunebenkosten) zu rechnen. Begründung: A. Zielsetzung Mit dem Projekt "Stadtbahnstrecke B, Teilabschnitt 3, Europaviertel" wird eine zweigleisige Verlängerung der B-Strecke (Linie U 5) realisiert, mit der das Europaviertel von der Haltestelle "Hauptbahnhof" aus über die neuen Stationen "Güterplatz", "Emser Brücke", "Europagarten" und "Wohnpark" (Arbeitstitel) erschlossen wird ("Stadtbahn Europaviertel"). Mit Beschluss vom 16.07.2015, § 6158, hat die Stadtverordnetenversammlung die VGF in die Lage versetzt, das Projekt "Stadtbahn Europaviertel" im eigenen Namen und auf eigene Rechnung zu realisieren und das Eigentum an diesen Tunnelbauwerken und Anlagen zu erlangen. Der Beteiligung der Stadt Frankfurt am Main an der SBEV wurde zugestimmt. Die SBEV wurde mit Eintragung ins Handelsregister am 05.08.2015 von der VGF gegründet. Mit Geschäftsanteilsabtretungsvertrag vom 11.11.2015 veräußerte die VGF 49 % der Geschäftsanteile der SBEV an die Stadt Frankfurt am Main; 51 % der Anteile verbleiben somit bei der VGF. Mit Totalübernehmervertrag vom 05.10.2015 wurde die SBEV von der VGF beauftragt, das Projekt "Stadtbahn Europaviertel" nach Maßgabe des Stadtverordnetenbeschlusses zu realisieren. Mit dem Beschluss § 6158 wurden die folgenden Projektziele festgeschrieben: - Inbetriebnahme Ende 2022, - Gesamtbudget: 281,4 Mio. EUR netto. Seit dem 22.07.2016 liegt mit dem bestandskräftigen Planfeststellungsbeschluss das Baurecht für das Projekt "Stadtbahn Europaviertel" vor. Der Zuwendungsbescheid des Landes Hessen (GVFG/FAG-Bescheid) liegt mit Datum 01.12.2016 vor. Der Bauzeitenplan zur Bau- und Finanzierungsvorlage 2015 (damalige Anlage 4) sah eine Beauftragung der Hauptbaumaßnahme im Januar 2016 und eine Inbetriebnahme Ende 2022 vor. Tatsächlich konnten die Leistungen erst nach Abschluss des langwierigen Verhandlungsverfahrens und nach Vorlage des Zuwendungsbescheides des Landes Hessen (GVFG/FAG-Bescheid) vom 01.12.2016 im Dezember 2016 vergeben werden. Die Verlegung der Verkehrsflächen im Boulevard Ost "nach außen" im Rahmen der Baufeldfreimachung zur Herstellung der Startbaugrube für den Tunnelvortrieb erfolgte bis August 2017. Die Schlitzwandarbeiten für die Startbaugrube konnten erst im August 2018 abgeschlossen werden. Die Arbeiten verzögerten sich im Wesentlichen aufgrund zusätzlich erforderlicher Untersuchungen zur Erlangung der Kampfmittelfreiheit für die Baufelder. Nach Fund von Kampfmittelresten wurden seitens des Regierungspräsidiums sowie der Berufsgenossenschaft erhöhte Anforderungen an die Kampfmittelsondierung gestellt, welche erhebliche Mehrausgaben und einen erhöhten Zeitbedarf zur Folge haben. B. Alternativen Aufgrund - der bis 31.12.2018 bereits seitens der Stadt Frankfurt am Main an die VGF geleisteten Investitionskostenzuschüsse in Höhe von 60,9 Mio. EUR brutto und direkt geleisteten Zahlungen von 16,6 Mio. EUR brutto, - der Vergabe der Hauptbaumaßnahme (Vergabeeinheit 01 - Spezialtiefbau, Ingenieur- und Tunnelbau) - und dem Baufortschritt des Projekts bestehen gegenüber der Fortführung der Maßnahme keine Alternativen. Bei Nichtgenehmigung der Mehrkostenvorlage kann die Umsetzung des Projekts "Stadtbahn Europaviertel" nicht fortgesetzt werden. C. Lösung Die Mehrausgaben für die Realisierung des Projektes "Stadtbahn Europaviertel" ergeben sich im Wesentlichen durch verfahrens-, ablauf- und planungsbezogene Kostenmehrungen und können wie folgt unterteilt werden: I. In der modifizierten Bau- und Finanzierungsvorlage, M 87 vom 22.05.2015 (Bau- und Finanzierungsvorlage 2015), beschlossen von der Stadtverordnetenversammlung am 16.07.2015, wurden in Abschnitt D zu Beschlussziffer 6 b) ausgabensteigernde Risiken benannt, die bereits im Jahr 2015 nicht ausgeschlossen werden konnten. Die folgenden der bereits einst benannten Risiken sind eingetreten bzw. werden mit hoher Wahrscheinlichkeit eintreten: 1. Inflationsbedingte Preissteigerungen "Die Bau- und Finanzierungsvorlage fußt auf dem GVFG-Antrag für die teiloberirdische Stadtbahn. Im Zuge der zu erstellenden Ausführungsplanung für den teiloberirdischen Stadtbahnabschnitt und angesichts der Bauzeit aller Gewerke von sechseinhalb Jahren sind Veränderungen in der Ausgabenentwicklung nicht auszuschließen. Die Europäische Zentralbank (EZB) ist gehalten, die Preissteigerung unter 2 % p.a. zu halten. Bei Fortschreibung der Gesamtausgaben auf Basis der Mittelabflussplanung für die Laufzeit des Projekts mit 2 % p.a. würden die nominalisierten Gesamtausgaben bis zur Fertigstellung des Bauvorhabens 2022 um rd. 21,6 Mio. € steigen; davon entfielen 4,9 Mio. € auf den städtischen Zuschussanteil [Bau- und Finanzierungsvorlage 2015]." Die Baupreissteigerungen liegen aktuell über der Inflationsrate. Ausschreibungsergebnisse differieren aufgrund der derzeitigen Bauaktivitäten teils erheblich gegenüber den Planansätzen. Somit besteht zudem das Risiko unzureichender Angebote (Marktversagen) sowie das Risiko von Vergaberügen gegen Vergabeentscheidungen und gegen Nachtragsbeauftragungen, die ebenfalls zu Baupreissteigerungen sowie Verzögerungen führen. Diese Risiken wurden auf Basis des aktuellen Projektstandes und der weiteren Planung der noch ausstehenden Vergaben quantifiziert und werden derzeit mit 17,1 Mio. EUR bewertet. 2. Ausgabensteigerungen aufgrund sonstiger Risikopotenziale - Schadstoffbelastete Böden und Wässer "Soweit mit Schadstoffen belastete Flächen bekannt sind, wurde die Entsorgung der belasteten Böden und die Reinigung des belasteten Grundwassers ausgabenseitig erfasst. Werden weitere schadstoffbelastete Böden und Wässer festgestellt, können zusätzliche Ausgaben anfallen [Bau- und Finanzierungsvorlage 2015]." Der Planfeststellungbeschluss respektive der Wasserrechtsbescheid geben Grenzwerte (zur Begrenzung von Schadstoffen im Grundwasser) zur Einleitung von gefördertem Grundwasser in den Main bzw. in die Kanalisation vor. Die Wasserreinigungsanlage, die das aus den Baugruben geförderte Grundwasser vor der Ableitung reinigt, wurde auf die im engeren Projektgebiet wahrscheinlich anzutreffenden Schadstoffe ausgelegt. Aufgrund der im erweiterten Projektgebiet vorhandenen über 30 Altlastenstandorte besteht das Risiko, dass weitere (andere) Schadstoffe im geförderten Grundwasser gefunden werden, die dann ebenfalls durch zusätzliche Anlagenkomponenten gereinigt werden müssen. Das Risiko wurde quantifiziert und wird derzeit mit 2,0 Mio. EUR bewertet. 3. Ausgabensteigerungen aufgrund sonstiger Risikopotenziale - Schlechtere Baugrundqualität sowie Schildvortriebsverfahren "Auch nach intensiven und umfangreichen Baugrunduntersuchungen (Probebohrungen) den Regeln der Technik entsprechend und der zu beachtenden DIN-Vorschriften besteht ein Risiko, dass die tatsächliche Bodenqualität schlechter als die der Planung zugrundeliegende ist. Das Risiko bezieht sich auf Bereiche, in denen keine Bohrungen (unter bebauten Flächen) durchgeführt werden konnten. Soweit mit Schadstoffen belastete Flächen sondiert werden konnten, sind die Entsorgung der belasteten Böden und die Reinigung des belasteten Grundwassers ausgabenseitig erfasst." "Aufgrund des besonders schwierigen Baugrunds (Kombination aus Frankfurter Ton und stark durchlässigen Bodenarten) im Bereich der Tunneltrasse ist nicht auszuschließen, dass beim Schildvortriebsverfahren die der Planung zugrunde gelegte Vortriebsgeschwindigkeit von 6 - 7 Meter pro Tag nicht erreicht werden kann (Im Frankfurter Ton gibt es bisher keine praktischen Erfahrungen mit einer Schildvortriebsmaschine). Sollte sich dieses Risiko beim Bau konkretisieren, hätte dies längere Bauzeiten und höhere Ausgaben zur Folge [Bau- und Finanzierungsvorlage 2015]." Die Risiken wurden quantifiziert und werden derzeit mit 2,0 Mio. EUR bewertet. 4. Ausgabensteigerungen aufgrund sonstiger Risikopotenziale - Auflagen aus Planfeststellungsbeschluss und Wasserrechtsbescheid "Im ausstehenden Planfeststellungsbeschluss können kostenrelevante Auflagen (beispielsweise zu passivem Schallschutz der Anwohner, Auflagen zur Bautechnik oder Behandlung von Altlastenverdachtsflächen im Zusammenhang mit der grundwasserrechtlichen Genehmigung) gemacht werden, die derzeit noch nicht bewertbar sind [Bau- und Finanzierungsvorlage 2015]." Die Obere Wasserbehörde hat im Zuge der Umsetzung der Auflagen des Planfeststellungsbeschlusses bzw. der wasserrechtlichen Erlaubnis zu den vorgelegten Konzepten "Barriere" und "Tiefenwasser" weitere Forderungen und Auflagen aufgestellt, die zu teils erheblichen weiteren Mehraufwendungen führen (u.a. zu den Themenbereichen Tiefenwasser, Grundwasser-Aufstauwirkung sowie Grundwassermonitoring). Darüber hinaus müssen aufgrund einer Forderung der technischen Aufsichtsbehörde Messeinrichtungen im Tübbingtunnel installiert werden, mit der die Einwirkungen auf die Tunnelkonstruktion im Bau- und Endzustand gemessen werden können. Die voraussichtlichen Kosten für diese zusätzlichen Maßnahmen werden derzeit - soweit noch nicht in der Prognose der Baunebenkosten (siehe II. 2.) enthalten - mit 1,9 Mio. EUR bewertet. 5. Ausgabensteigerungen aufgrund sonstiger Risikopotenziale - Novellierung der Verordnung über den Bau und Betrieb der Straßenbahnen und der Technischen Regeln Straßenbahnen-Brandschutz "Im Zusammenhang mit dem laufenden Verfahren zur Novellierung der Verordnung über den Bau und Betrieb der Straßenbahnen und der Technischen Regeln Straßenbahnen-Brandschutz sind Ausgabensteigerungen nicht vollständig auszuschließen, sofern relevante Vorgaben der Novelle noch im Laufe der Durchführung des Projektes zu berücksichtigen wären. Erkennbare Änderungen des Regelwerks wurden allerdings im Rahmen der überarbeiteten Planung berücksichtigt [Bau- und Finanzierungsvorlage 2015]." Das Risiko wurde quantifiziert und wird derzeit mit 0,3 Mio. EUR bewertet. II. Im Rahmen der Planungsfortschreibung und des bereits erfolgten Baufortschritts haben sich außerdem zusätzliche Kosten ergeben. 1. Mehrkosten für Kampfmittelsondierung Aufgrund vorgefundener Kampfmittelreste im Bereich der Startbaugrube wurden erhöhte Anforderungen an die Kampfmittelsondierung für die Baufelder in der Europa-Allee Ost sowie Station Güterplatz nach Rücksprache mit dem Regierungspräsidium vor den weiteren Arbeiten gestellt. Es wurden in erheblicher Form zusätzliche Maßnahmen erforderlich: Im Bereich der Auffüllungen (die oberen 2-4 Meter) muss das Verfahren "Volumenberäumung" angewandt werden (schichtweise Sondierung, schichtweiser Bodenabtrag, Verladung, Transport und anschließende Siebung des Bodenabtrags auf separater Fläche zur Separation von Kleinkampfmittelresten). Auf der Baustelle müssen die unter der Auffüllung liegenden weiteren 5 Meter in engem Raster (Achsabstand 1,2 bis 1,5 m) mit Tiefensondierungen untersucht werden. Die voraussichtlichen Mehrkosten für die zusätzlichen Bauleistungen werden derzeit mit 10 Mio. EUR bewertet. 2. Durch die zusätzlichen Kampfmittelsondierungen verlängert sich die Ausführungszeit. Darin sind die Mehrkosten für die zusätzlichen Baustellengemeinkosten der ausführenden Firma enthalten. Ebenfalls enthalten sind Mehrkosten vom Hersteller der Tunnelvortriebsmaschine für die zwischenzeitliche Einlagerung der Maschine als auch vom Produzenten der Tunneltübbinge infolge der Umstellung des Produktionsablaufs durch die zeitliche Verschiebung der Herstellung. Die Auswirkungen auf die Bauzeit werden im Beschlusstext unter Ziffer VI. beschrieben. Monetäre Auswirkungen der verlängerten Bauzeit auf die Baunebenkosten sind in Punkt II.3 enthalten. Die voraussichtlichen Mehrkosten für die verlängerte Bauzeit wird derzeit mit 10 Mio. EUR bewertet. 3. Höhere Baunebenkosten Eine aktuelle Prognose der Baunebenkosten unter Berücksichtigung eines Inbetriebnahmetermins im Jahr 2024 (siehe Hinweise im Abschnitt "Begründung" unter "Sachstand Projekt") weist eine Überschreitung des zugehörigen Budgets aus. Die Ursachen resultieren im Wesentlichen aus folgenden Sachverhalten: - Projektlaufzeitverlängerung, - Verstärkung Projektleitungsteam um zusätzliche Funktionen (Planungskoordinator und Anliegermanagement gemäß Auflage der Technischen Aufsichtsbehörde (TAB) und Anpassungen an die prognostizierte Projektlaufzeit, - Intensive Begleitung des Planfeststellungsverfahrens sowie behördliche Verfahren der Enteignung bzw. vorzeitigen Besitzeinweisung durch externe Kanzlei und andere Sachverständige, - Intensive Einbindung von Gutachtern, Sachverständigen und Prüfingenieuren bei der Auswertung der zusätzlichen Bodenerkundungsmaßnahmen, bei der Prüfung der überarbeiteten Entwurfsplanung, bei der Erstellung von zusätzlichen Gutachten für das Planfeststellungsverfahren und den GVFG-Antrag sowie bei der Bewertung von technischen Nebenangeboten bei der Vergabeeinheit 01, - Umfangreiche Auflagen aus dem Planfeststellungsbeschluss (z.B. zusätzliche Überwachungsleistungen Grundwasser-Monitoring und Altlasten sowie baubegleitende Anpassung Grundwasser-Modell, zusätzliche baubegleitende Gutachterleistungen Schall und Erschütterungen), - Zusätzliche Gutachterleistungen für die Kampfmittelsondierung, - Erhöhter Aufwand der technischen Beweissicherung; - Intensive Begleitung der Vergabeverfahren (i.W. Vergabeeinheit 01 "unterirdischer Streckenabschnitt einschließlich Station Güterplatz) durch das Claim Management, - Neubewertung des Aufwands im Bereich der Öffentlichkeitsarbeit, - Begleitung Rechtstreit mit einem Planungsbüro durch externe Kanzlei, - Erforderliche Zusatzleistungen bei Projektsteuerung (Projektlaufzeitverlängerung) und Planung, - Höhere Vergabeergebnisse für Baunebenkosten als prognostiziert. Die voraussichtlichen Mehrkosten wurden quantifiziert und werden derzeit mit 34,5 Mio. EUR bewertet. Dieser Betrag weist die Mehrkosten gegenüber der in der Bau- und Finanzierungsvorlage 2015 ermittelten Prognose für die Baunebenkosten aus. 4. 4. Kostenabweichung zwischen Entwurfsplanung und Ausführungsplanung Bei Kostenberechnungen (Baukosten) auf Grundlage einer Entwurfsplanung können aufgrund des in dieser Leistungsphase üblichen Detaillierungsgrades nach einschlägiger Literatur bzw. aktueller Rechtsprechung Abweichungen in einer Größenordnung von ± 20% gegenüber der abschließenden Kostenfeststellung nach Projektende auftreten. Hier: Kostenabweichung zwischen Kostenberechnung auf Basis Entwurfsplanung und Kostenberechnung auf Basis der aktuellen Ausführungsplanung: Wesentliche Ursachen sind höhere Kosten für den Stromanschluss der Gleichrichterwerke sowie absehbar höhere Kosten bei der Installation der Innenfassade Station Güterplatz. Die voraussichtlichen Mehrkosten für die Kostenabweichung werden derzeit mit 5 Mio. EUR bewertet. 5. 5. Mehrkosten durch geänderte Sachverhalte Im Projekt haben sich bislang unvorhersehbare Änderungen ergeben. Eine wesentliche Änderung ist das geänderte Verfahren zum Anschluss der beiden neuen Tunnelröhren an das Bestandsbauwerk unter dem Platz der Republik. Bestandteil der Planung sowie der Bau- und Finanzierungsvorlage 2015 war die Herstellung der Sicherungsmaßnahmen für den Anschluss (Injektionen und Vereisung) von der Straßenoberfläche aus. Hierfür wären umfangreiche und lange andauernde Verkehrseinschränkungen (ca. 9 Monate) am hoch belasteten Verkehrsknoten "Platz der Republik" erforderlich gewesen. Durch eine seitens des Auftragnehmers in enger Abstimmung mit der SBEV GmbH und ihren Prüfinstanzen entwickelte alternative Vorgehensweise "bergmännischer Anschluss", bei der die Sicherungsmaßnahmen jetzt unterirdisch aus der Vortriebsmaschine und dem Bestandsbauwerk heraus ausgeführt werden, kann die erhebliche Verkehrseinschränkung am Platz der Republik entfallen. Darüber hinaus sind mit dieser Änderung keine Eingriffe in den Straßenbahnverkehr, keine Eingriffe in die Verkehrsoberfläche sowie keine Einschränkungen der benachbarten Hotelbetriebe aus Lärmbelästigungen durch die Bauarbeiten mehr erforderlich. Weitere geänderte Sachverhalte ergeben sich aus Optimierungen der Stadtbahn-Betriebstechnik. Die voraussichtlichen Mehrkosten dafür werden derzeit mit 2,6 Mio. EUR bewertet. III. Aus dem Risikomanagement haben sich durch die Planungsfortschreibung und unter Berücksichtigung des bereits erfolgten Baufortschritts weitere Kostenrisiken herauskristallisiert, die zu berücksichtigen sind: 1. Kampfmittelsondierung in weiteren Baufeldern Aufgrund höherer Anforderungen an die Kampfmittelsondierung (Auflagen des Regierungspräsidiums) muss im oberirdischen Streckenabschnitt mit weiteren Mehrkosten gerechnet werden. Die voraussichtlichen Mehrkosten werden derzeit mit 4 Mio. EUR bewertet. 2. Kostenabweichung zwischen Entwurfsplanung und Ausführung Bei Kostenberechnungen (Baukosten) auf Grundlage einer Entwurfsplanung können aufgrund des in dieser Leistungsphase üblichen Detaillierungsgrades nach einschlägiger Literatur bzw. aktueller Rechtsprechung Abweichungen in einer Größenordnung von ± 20% gegenüber der abschließenden Kostenfeststellung nach Projektende auftreten. Hier: Etwaige Kostenabweichung zwischen Kostenberechnung auf Basis Ausführungsplanung und abschließender Kostenfeststellung führen zum Mehrkostenrisiko: Das Risiko wurde im Rahmen der Ausführungsplanung quantifiziert und wird derzeit mit 2,5 Mio. EUR bewertet. 3. Höhere Entschädigungsansprüche betroffener Grundstückseigentümer Es besteht das Risiko, dass der im GVFG-Antrag angesetzte Entschädigungsansatz für Grunderwerbsangelegenheiten überschritten wird. Das Risiko beinhaltet höhere Entschädigungszahlungen für Eintragungen von dinglichen Sicherungen im Grundbuch, für bauzeitliche Inanspruchnahmen, für an bzw. in Gebäuden angebrachte Messeinrichtungen sowie aus Mietminderungen oder sonstigen Entschädigungsansprüchen aus Immissionsbelastungen (Schall, Erschütterungen etc.). Das Risiko wurde quantifiziert und wird derzeit mit 0,2 Mio. EUR bewertet. Aufgrund der Mehrkosten sowie dem Ausfall von Bundes- und Landeszuwendungen und der damit einhergehenden Neuverteilung der Gesamtkosten ergibt sich (im Vergleich zum M 87/15) folgende prozentuale Finanzierungsverteilung: 281,4 Mio. € Gesamtkosten (M 87/15) 373,5 Mio. € Gesamtkosten (neu) Bund/Land 165,5 Mio. € 58,8 % 156,6 Mio. € 41,9 % VGF 23,2 Mio. € 8,3 % 39,8 Mio. € 10,7 % Stadt Frankfurt 92,7 Mio. € 32,9 % 177,1 Mio. € 47,4 % D. Kosten 1. Aufgrund der bereits eingetretenen Mehrausgaben sowie der sich mit hoher Wahrscheinlichkeit realisierenden Risiken, ergibt sich folgender zusätzlicher Investitionsbedarf für die Stadt Frankfurt am Main: Investitionsbedarf Stadt Frankfurt am Main Investitionskostenzuschuss (netto) 84.400.000 € Zuschuss für die nicht abzugsfähige Vorsteuer gem. Ziffer II 5.907.563 € Gesamt: 90.307.563 € 2. Finanzierungsbedarfszeitraum Mehrkosten Jahr Zuschuss netto 2020 26.164.000 2021 16.880.000 2022 15.192.000 2023 12.660.000 ab 2024 13.504.000 Summe 84.400.000 3. Folgeinvestitionen keine 4. Jahresfolgekosten a) Persönliche Ausgaben keine b) Sachkosten für die Stadt Frankfurt am Main 1. Bauunterhaltungskosten für die Stadt entstehen keine zusätzlichen Unterhaltungskosten, da keine zusätzlichen Anlagen erstellt werden. Die Unterhaltungskosten, die durch die Baumaßnahme künftig verursacht werden, entstehen in der VGF. 2. Abschreibung (jährlich) (84.400.000,00 € / 50 Jahre Nutzungsdauer) 1.688.000,00 € c) Kapitalkosten Kalkulatorische Verzinsung 2,75 % / 2* (84.400.000,00 €) 1.160.500,00 € * Zinssatz gemäß HH-Rundschreiben 2019 vom 12.10.2017 Jahresfolgekosten gesamt 2.848.500,00 € Jahresfolgekosten gerundet 2.849.000,00 € Ergänzende Risiken In der Bau- und Finanzierungsvorlage 2015 wurde im Absatz D zu Beschlussziffer 6 b) im zweiten Absatz auf folgendes weiteres mögliches Risiko hingewiesen: Ausfall von Bundes- oder Landeszuwendungen nach GVFG oder FAG (keine Förderung ab 2020) Solange die Fortführung der Förderung durch den Bund durch die Verlängerung des GVFG ab 2020 nicht entschieden ist, besteht dieses Risiko unverändert fort. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 22.05.2015, M 87 Vortrag des Magistrats vom 12.02.2021, M 27 Vortrag des Magistrats vom 26.04.2024, M 55 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Haupt- und Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 1 Versandpaket: 02.10.2019 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 28.10.2019, TO I, TOP 26 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 149 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FRAKTION und FRANKFURTER gegen AfD (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichtes); BFF (= Enthaltung) 35. Sitzung des OBR 1 am 29.10.2019, TO I, TOP 38 Beschluss: Der Vorlage M 149 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des Verkehrsausschusses am 29.10.2019, TO I, TOP 22 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 149 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FRAKTION und FRANKFURTER gegen AfD (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichtes); BFF (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) 35. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 05.11.2019, TO II, TOP 17 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 149 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FRAKTION und FRANKFURTER gegen AfD (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichtes); BFF (= Enthaltung) 37. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 07.11.2019, TO II, TOP 45 Beschluss: Der Vorlage M 149 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FRAKTION und FRANKFURTER gegen AfD (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichtes) und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); BFF (= Enthaltung) Beschlussausfertigung(en): § 4839, 37. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 07.11.2019 Aktenzeichen: 92 14

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