Haushaltsreste für die Osthafenbrücke für eine Rampe verwenden
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 22.04.2016, ST
664
Betreff: Haushaltsreste für
die Osthafenbrücke für eine Rampe verwenden Nach dem Ergebnis der mit
Stellungnahme 1556 vom 26.10.2015 angekündigten verkehrstechnischen Prüfungen
ist eine zusätzliche Rampe von der Gerbermühlstraße zum Mainwasenweg auf der
Ostseite der Osthafenbrücke aufgrund der vorhandenen Gegebenheiten technisch
nicht realisierbar. Um
die vorhandene Höhendifferenz von rund 4,80 m zu überwinden, ist eine
Rampenabwicklungslänge von rund 100 m notwendig. In der östlichen
Widerlagerwand befinden sich Zugangstüren, welche nicht verbaut werden können.
Daher steht nur eine Rampenlänge von knapp 18 m zur Verfügung, d.h. eine Rampe
für Fahrradfahrer und Fußgänger müsste sich mindestens sechsmal wenden, um die
Höhendifferenz zu überbrücken. Zudem befindet sich das südliche
Brückenwiderlager der Osthafenbrücke sowohl in einem Landschaftsschutzgebiet
der Zone I als auch im Überschwemmungsbereich des Mains. Zur Errichtung wäre
eine wasser- und naturschutzrechtliche Genehmigung durch das
Regierungspräsidium notwendig. In diesem Rahmen wäre auch ein Ausgleich für den
durch das Bauwerk verbauten Retentionsraum des Mains nachzuweisen. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung vom
26.06.2015, OA 637