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Haushaltsreste für die Osthafenbrücke für eine Rampe verwenden

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 22.04.2016, ST 664 Betreff: Haushaltsreste für die Osthafenbrücke für eine Rampe verwenden Nach dem Ergebnis der mit Stellungnahme 1556 vom 26.10.2015 angekündigten verkehrstechnischen Prüfungen ist eine zusätzliche Rampe von der Gerbermühlstraße zum Mainwasenweg auf der Ostseite der Osthafenbrücke aufgrund der vorhandenen Gegebenheiten technisch nicht realisierbar. Um die vorhandene Höhendifferenz von rund 4,80 m zu überwinden, ist eine Rampenabwicklungslänge von rund 100 m notwendig. In der östlichen Widerlagerwand befinden sich Zugangstüren, welche nicht verbaut werden können. Daher steht nur eine Rampenlänge von knapp 18 m zur Verfügung, d.h. eine Rampe für Fahrradfahrer und Fußgänger müsste sich mindestens sechsmal wenden, um die Höhendifferenz zu überbrücken. Zudem befindet sich das südliche Brückenwiderlager der Osthafenbrücke sowohl in einem Landschaftsschutzgebiet der Zone I als auch im Überschwemmungsbereich des Mains. Zur Errichtung wäre eine wasser- und naturschutzrechtliche Genehmigung durch das Regierungspräsidium notwendig. In diesem Rahmen wäre auch ein Ausgleich für den durch das Bauwerk verbauten Retentionsraum des Mains nachzuweisen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 26.06.2015, OA 637