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Stadtbahnbau in Frankfurt am Main, Stadtbahnstrecke B, Teilabschnitt 3 - Europaviertel - vom Anschluss an das Überwerfungsbauwerk unter dem "Platz der Republik" bis zu der Endstation "Wohnpark" hier: Mehrkosten (§ 100 HGO)

Vorlagentyp: M

Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 55 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Begründung

A. Allgemeines

Mit dem Projekt "Stadtbahnstrecke B, Teilabschnitt 3, Europaviertel" wird eine zweigleisige Verlängerung der B-Strecke (Linie U 5) realisiert, mit der das Europaviertel von der Haltestelle "Hauptbahnhof" aus über die neuen Stationen "Güterplatz", "Emser Brücke", "Europagarten" und "Wohnpark" (Arbeitstitel) erschlossen wird. Mit Beschluss vom 16.07.2015, § 6158, hat die Stadtverordnetenversammlung die VGF in die Lage versetzt, das Projekt "Stadtbahn Europaviertel" im eigenen Namen und auf eigene Rechnung zu realisieren und für die Durchführung die SBEV als Projektbaugesellschaft zu gründen. Die SBEV wurde im Jahr 2015 gegründet und firmiert gemäß Beschluss vom 14.07.2022, § 2012, seit dem 30.11.2022 unter dem Namen Stadtbahn Entwicklung und Verkehrsinfrastrukturprojekte Frankfurt GmbH - weiterhin abgekürzt als SBEV. Die VGF hält 51 % der Geschäftsanteile der SBEV und die Stadt Frankfurt am Main 49 %. Aktuell wird neben den Bauwerken Rampe und Tunnel die Tiefstation Güterplatz, ein hoch komplexes Ingenieurbauwerk, in offener Bauweise realisiert. Parallel werden die umfangreichen Ausschreibungen der technischen Ausbaugewerke sowie der ober- und unterirdische Fahrweg vorbereitet. Erste große Ausschreibungspakete, wie beispielsweise für den Fahrweg und die Bahnsteiganlagen (oberirdischer Streckenabschnitt), wurden bereits veröffentlicht. Nach ersten Angebotssichtungen sowie nach aktuellen Marktanalysen und Risikoeinschätzungen zeichnen sich für die nun anstehenden Ausschreibungen, insbesondere vor dem Hintergrund der kriegerischen und konjunkturellen Entwicklungen, außerordentliche Preiserhöhungen in den einzelnen Gewerken ab. Die Steigerungen lassen sich derzeit im Einzelnen auf bis zu 50 % antizipieren. Aufgrund der besonderen Situation betreffen die Preissteigerungen darüber hinaus auch bestehende Verträge, insbesondere im Bereich der Baunebenkosten. Hinzu kommt nach Einschätzungen des Marktgeschehens das hohe Risiko von Vergabeausfällen durch Marktversagen mangels Angebote. Um den aktuellen Erkenntnissen zu Preissteigerungen Rechnung zu tragen und um sicherzustellen, dass die Finanzierung für die zu beauftragenden Ausschreibungen gesichert wird, ist die hier vorgetragene Budgeterhöhung zu beschließen. Des Weiteren werden die eingetretenen technischen Risiken im Bauablauf sowie die Bauzeitentwicklung und die zusätzlichen behördlichen Auflagen etc. im Folgenden kostenmäßig bewertet; die aus diesen ermittelten Mehrbelastungen erforderliche Budgeterhöhung ist ebenfalls zu beschließen. Die Ursachenforschung des Schneidradschadens ist noch nicht abgeschlossen. Seitens der bauausführenden Firma wurde ein gerichtliches Beweissicherungsverfahren eingeleitet. Der zwischen den Parteien gemeinsam bestimmte Sachverständige wurde vom Gericht mit der Erstellung des Gutachtens beauftragt. Je nach Ausgang der aktuell laufenden Rechtsstreitigkeit können wegen der durch den Schneidradschaden gestiegenen Baunebenkosten aufgrund des resultierenden Bauverzugs und sonstigen Folgekosten Regressansprüche gegen die Baufirma geltend gemacht werden. Der Streitwert beträgt ca. 30 Mio. EUR und ist weder im städtischen Investitionskostenzuschuss noch im VGF-Eigenteil berücksichtigt. Zudem besteht aufgrund der aktuellen Marktlage ein erhebliches Risiko für Marktversagen und damit das Risiko weiterer Bauverzögerungen und daraus resultierender steigender Baunebenkosten. Unter den einzuhaltenden Rahmenbedingungen des öffentlichen Vergaberechts kann die Wiederholung einer Ausschreibung zusätzlich bis zu 12 Monate einnehmen. Derzeit sind bereits erste Vergabeausfälle zu verzeichnen und dementsprechend die Ausschreibungen zu wiederholen, was zu weiteren Verzögerungen im gesamten Bauablauf führt. Die Aufhebung von Ausschreibungen und den daraus entstehenden Konsequenzen werden jeweils sorgfältig vor dem Hintergrund der Gesamtprojektentwicklung geprüft und abgewogen. Insgesamt besteht das Risiko einer noch späteren Inbetriebnahme durch weitere unplanmäßige Verzögerungen wie zuvor benannt sowie aufgrund von Risiken und Unwägbarkeiten im weiterhin technisch komplexen Bauablauf generell bzw. weiterhin.

B. Finanzielle Auswirkungen

Aufgrund der bis Ende 2022 bereits seitens der Stadt Frankfurt am Main an die VGF geleisteten Investitionskostenzuschüsse in Höhe von 129,9 Mio. EUR brutto, dem Baufortschritt des Projekts (insbesondere Abschluss Tunnelvortrieb; Aushub Station Güterplatz bereits begonnen) und der bereits veröffentlichten Ausschreibungen von technischen Ausbaugewerken (insbesondere Fahrweg) bestehen gegenüber der Fortführung der Maßnahme keine Alternativen. Bei Nichtgenehmigung der Mehrkostenvorlage kann das Projekt "Stadtbahn Europaviertel" nicht fortgesetzt werden. Zuschlagserteilungen erfordern bei Preisabweichungen grundsätzlich immer eine vertiefte Prüfung. Gegenwärtig gilt es, die teils gravierenden Abweichungen jedoch im Kontext zu verlängerten Bauzeiten und den damit verbundenen Kosten sowie einer vermeintlich ausbleibenden Entspannung bei Zuwarten abzuwägen.

C. Personalwirtschaftliche Auswirkungen

Die Mehrausgaben für die Realisierung des Projektes "Stadtbahn Europaviertel" ergeben sich im Wesentlichen durch Preissteigerungen, die aktuelle Marktlage sowie aus neuen Erkenntnissen im Zuge der Projektrealisierung. Im Folgenden werden die aktuellen Entwicklungen auf Basis der Struktur der Mehrkostenvorlage (StVV-Beschluss vom 07.11.2019, § 4839; M 149/2019 - "MKV 2019") dargelegt. Im Einzelnen wird der aktuelle Sachstand zu den Risikopositionen der MKV 2019 sowie mögliche weitere Risiken dargestellt, die in Form und Ausprägung in 2019 nicht absehbar waren.

Beratungsverlauf 6 Sitzungen

Sitzung 26
Sonderausschusses für Controlling und Revision
TO I, TOP 8
Angenommen
Der Vorlage M 55 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Zustimmung:
Grüne CDU SPD FDP Linke VOLT FRAKTION
Ablehnung:
AFD BFF-BIG ÖkoLinX-ELF
Sitzung 30
OBR 1
TO I, TOP 47
Angenommen
Der Vorlage M 55 wird zugestimmt.
Zustimmung:
Grüne CDU SPD FDP Linke Die Partei
Ablehnung:
ÖkoLinX-ARL
Sitzung 27
Ausschusses für Mobilität und Smart-City
TO I, TOP 10
Angenommen
Der Vorlage M 55 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Zustimmung:
Grüne CDU SPD FDP Linke VOLT FRAKTION AFD
Ablehnung:
ÖkoLinX-ELF BFF-BIG Gartenpartei
Sitzung 27
Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau
TO I, TOP 21
Angenommen
Der Vorlage M 55 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Zustimmung:
Grüne CDU SPD FDP Linke VOLT AFD BFF-BIG FRAKTION
Ablehnung:
ÖkoLinX-ELF Gartenpartei
Sitzung 30
Haupt- und Finanzausschusses
TO II, TOP 12
Angenommen
Der Vorlage M 55 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Zustimmung:
Grüne CDU SPD FDP Linke VOLT
Ablehnung:
AFD BFF-BIG
Sitzung 32
Stadtverordnetenversammlung
TO II, TOP 30
Angenommen
Der Vorlage M 55 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Zustimmung:
Grüne CDU SPD FDP Linke VOLT FRAKTION
Ablehnung:
AFD BFF-BIG ÖkoLinX-ELF Gartenpartei

Verknüpfte Vorlagen