Festlegung der zu entrichtenden pauschalierten Kostenbeteiligungen
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Anregung vom 13.06.2014, OA 520 entstanden aus Vorlage: OF 828/5 vom 25.05.2014
Betreff: Festlegung der zu entrichtenden pauschalierten Kostenbeteiligungen Vorgang: M 76/14 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, bei Sportvereinen für deren sportliche Nutzung und bei allen anderen als mietzuschussberechtigt anerkannten Nutzern sowie Sportvereinen für deren nicht-sportliche Aktivitäten die gleiche zu entrichtende pauschalierte Kostenbeteiligung zu erheben. Begründung: Vereine leisten einen wichtigen Beitrag zum gesellschaftlichen Leben in unserer Stadt. Es ist gleichgültig, ob es sich dabei um einen Sportverein oder einen anderen als mietzuschussberechtigt anerkannten Nutzer, wie zum Beispiel Heimatvereine, Vereinsring, Karnevalsvereine, Gewerbevereine o. Ä. handelt. Eine Schlechterstellung dieser Vereine ist für den Ortsbeirat nicht nachvollziehbar. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5