Skip to main content Skip to navigation Skip to footer

Festlegung der zu entrichtenden pauschalierten Kostenbeteiligungen

Vorlagentyp: OA

Inhalt

Anregung vom 13.06.2014, OA 520 entstanden aus Vorlage: OF 828/5 vom 25.05.2014

Betreff: Festlegung der zu entrichtenden pauschalierten Kostenbeteiligungen Vorgang: M 76/14 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, bei Sportvereinen für deren sportliche Nutzung und bei allen anderen als mietzuschussberechtigt anerkannten Nutzern sowie Sportvereinen für deren nicht-sportliche Aktivitäten die gleiche zu entrichtende pauschalierte Kostenbeteiligung zu erheben. Begründung: Vereine leisten einen wichtigen Beitrag zum gesellschaftlichen Leben in unserer Stadt. Es ist gleichgültig, ob es sich dabei um einen Sportverein oder einen anderen als mietzuschussberechtigt anerkannten Nutzer, wie zum Beispiel Heimatvereine, Vereinsring, Karnevalsvereine, Gewerbevereine o. Ä. handelt. Eine Schlechterstellung dieser Vereine ist für den Ortsbeirat nicht nachvollziehbar. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5

Beratungsverlauf 2 Sitzungen

Sitzung 32
Kultur- und Freizeitausschusses
TO I, TOP 12
Angenommen
nicht auf TO Die Vorlage OA 520 wird im Rahmen des Beschlusses der Stadtverordentenversammlung vom 22.05.2014, § 4546, im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)
Zustimmung:
CDU Grüne Elf Piraten
Ablehnung:
SPD Linke FDP Freie Wähler Römer
Sitzung 31
Ausschusses für Umwelt und Sport
TO I, TOP 20
Angenommen
nicht auf TO Die Vorlage OA 520 wird im Rahmen des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung vom 22.05.2014, § 4546, im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)
Zustimmung:
CDU Grüne Linke
Ablehnung:
SPD FDP Freie Wähler Elf Piraten Römer

Verknüpfte Vorlagen