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a) Richtlinien zur Gewährung von Zuschüssen an Vereine, Verbände und Organisationen bei der Überlassung von Räumen in Bürgerhäusern, Bürgertreffs, Stadt- und Mehrzweckhallen b) Kostenbeteiligung bei der unter Gewährung städtischer Zuschüsse erfolgenden Üb

Vorlagentyp: M

Inhalt

Vortrag des Magistrats vom 11.04.2014, M 76

Betreff: a) Richtlinien zur Gewährung von Zuschüssen an Vereine, Verbände und Organisationen bei der Überlassung von Räumen in Bürgerhäusern, Bürgertreffs, Stadt- und Mehrzweckhallen b) Kostenbeteiligung bei der unter Gewährung städtischer Zuschüsse erfolgenden Überlassung von Gemeinschafts- und Versammlungsräumen der ABG Frankfurt Holding GmbH sowie gedeckter Sportflächen Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 21.03.2013, § 2950 (M 274) zu a) Beschl. d. Stv.-V. vom 16.06.2011, § 332 (M 71) Richtlinien, aktuelle Fassung zu b) Beschl. d. Stv.-V. vom 16.12.1993, § 1560 (M 221) Einführung der Kostenbeteiligung Beschl. d. Stv.-V. vom 30.01.2003, § 4623 (M 252) Ermächtigung Saalbau zu Indexanhebungen Beschl. d. Stv.-V. vom 12.05.2005, § 9166 (M 49) Eintrittspreisgrenze Beschl. d. Stv.-V. vom 11.05.2000, § 6036 (M 46) Schlüsselgewalt I. Es dient zur Kenntnis, dass mit dem Beschluss zum Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2013 bei Produktgruppe 21.01 die für die "Förderung von Veranstaltungen in Räumen der Saalbau GmbH" (heute: ABG Frankfurt Holding GmbH/Saalbau Betriebsgesellschaft mbH) vorgesehenen Mittel reduziert wurden. II. Zur Aufrechterhaltung einer ganzjährig möglichen Praxis der unter Gewährung städtischer Zuschüsse erfolgenden Überlassung von Räumlichkeiten der ABG Frankfurt Holding GmbH sowie gedeckter Sportflächen ist es notwendig, entsprechende Maßnahmen zu ergreifen. III. Die "Richtlinien zur Gewährung von Zuschüssen an Vereine, Verbände und Organisationen bei der Überlassung von Räumen in Bürgerhäusern, Bürgertreffs, Stadt- und Mehrzweckhallen" (M 71 vom 18.04.2011/§ 332 vom 16.06.2011) werden in Pkt. V, Abs. 1 insofern geändert, als der dort genannte Prozentsatz des Mietzuschusses in "70%" geändert wird, was in erster Linie politische Parteien, sowie Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften betrifft. In Pkt. II und V der "Richtlinien...." werden jeweils die Worte "Saalbau GmbH" in "Saalbau Betriebsgesellschaft mbH" geändert. IV. Die gemäß Pkt. V, Abs. 4 der o.g. Richtlinien von allen mietzuschussberechtigten Nutzern zu entrichtende pauschalierte Kostenbeteiligung (Mindest-Eigenbeteiligung) von derzeit 14,00 € bzw. 20,oo € und gemäß M 46 vom 24. März 2000/ § 6036 vom 11.05.2000 (Eigenverantwortliche Nutzung der Vereine in kleinen und großen Schulturnhallen - Schlüsselgewalt) wird von derzeit 9,00 € bzw. 14,00 €, inklusive der gedeckten Sportstätten, pro Anmietungseinheit wie folgt festgelegt: Sportvereine für deren sportliche Aktivitäten: Clubräume/kl. Schulturnh. Säle/gr. Schulturnh. ab 150 m2 Ab 01.07.2014 15,00 € (derzeit: 14,-€) 21,00 € (derzeit: 20,-€) Ab 01.01.2015 16,00 € 22,00 € Ab 01.01.2016 17,00 € 23,00 € Ab 01.01.2017 18,00 € 24,00 € Ab 01.01.2018 19,50 € 25,50 € Sportvereine für deren sportliche Aktivitäten in kleinen. und großen Schulturnhallen in Schlüsselgewalt: Kl. Schulturnhallen Gr. Schulturnhallen ab 150 m2 Ab 01.07.2014 10,00 € (derzeit: 9,-€) 15,00 € (derzeit: 14,-€) Ab 01.01.2015 11,00 € 16,00 € Ab 01.01.2016 12,00 € 17,00 € Ab 01.01.2017 13,00 € 18,00 € Ab 01.01.2018 14,50 € 19,50 € Alle anderen als mietzuschussberechtigt anerkannten Nutzer, sowie Sportvereine für deren nicht-sportliche Aktivitäten: Clubräume/kl. Schulturnh. Säle/gr. Schulturnh. ab 150 m2 Ab 01.07.2014 18,50 € (derzeit: 14,-€) 28,00 € (derzeit: 20,-€) Ab 01.01.2015 19,50 € 29,00 € Ab 01.01.2016 20,50 € 30,00 € Ab 01.01.2017 21,50 € 31,00 € Ab 01.01.2018 23,00 € 32,50 € V. Der Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 30.01.2003, § 4623 -Ermächtigung der Saalbau GmbH (heute: Saalbau Betriebsgesellschaft mbH) zur indexbezogenen Anhebung der Eigenbeteiligungen - wird bis 2018 ausgesetzt. VI. Die Höchstgrenze gemäß Pkt. V, Abs. 5 der "Richtlinien ...", bis zu der als mietzuschussberechtigt anerkannte Mieter Entgelte für ihre Veranstaltungen erheben dürfen, um trotzdem noch in den Genuss einer städtischen Mietsubvention zu kommen, wird ab 01.07.2014 für eintägige Veranstaltungen auf 24,- € und für mehrtägige Veranstaltungen auf 29.- € festgelegt. VII. Das Angebot der ABG Frankfurt Holding GmbH/Saalbau Betriebsgesellschaft mbH ist insgesamt hinsichtlich seiner Wirtschaftlichkeit, seiner Struktur und damit auch seiner Preisgestaltung zu überprüfen; das Ergebnis der Prüfung zu gegebener Zeit in Form eines Berichtes bzw. M-Vortrages vorzustellen. Begründung: Die Stadt Frankfurt am Main bietet bundesweit in immer noch beispielhafter Weise und in einem Umfang, der seinesgleichen sucht, örtlichen Vereinen, Vereinigungen und Organisationen eine Infrastruktur in Form von einem dichten Netz von Bürgergemeinschaftseinrichtungen und Sporthallen an, sowie parallel dazu von entsprechenden Haushaltsmitteln, damit die vom Magistrat als mietsubventionsberechtigt anerkannten Vereine u. ä. zu extrem günstigen Konditionen Versammlungs-, Trainings- und Veranstaltungsräumlichkeiten anmieten können. Mit dem Beschluss zum Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2013 sind bei Produktgruppe 21.01 die für die "Förderung von Veranstaltungen in Räumen der Saalbau GmbH"(heute: ABG Frankfurt Holding GmbH/Saalbau Betriebsgesellschaft mbH) vorgesehenen Mittel, aus denen die mietzuschussberechtigten Nutzer aller Bereiche, die nicht dem Ressort Sport zuzuordnen sind, aber auch Sportvereine für deren nicht-sportlichen Aktivitäten bedient werden, auf nunmehr 5.206.500 Euro reduziert worden. Der Etatansatz bei Produktgruppe 21.16 "Inanspruchnahme der Einrichtungen der Saalbau GmbH"(heute: ABG Frankfurt Holding GmbH/Saalbau Betriebsgesellschaft mbH) beträgt unverändert 6.904.000 Euro. Eine Kürzung dieses Haushaltsansatzes für die mietzuschussberechtigten Nutzer kann in dieser Größenordnung aus steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Gründen nicht von der ABG Frankfurt Holding GmbH im Vollzug aufgefangen werden. Es muss eine Kompensation durch entsprechend gebündelte Maßnahmen der Zuschussgeberin, der Stadt Frankfurt am Main, erfolgen. Schon um nicht gezwungen zu sein, ab 2015 gegen Jahresende die Vermietung zu subventionierten Konditionen im Kulturbereich wegen erschöpfter Mittel etwa ganz einstellen zu müssen, sondern um auch weiterhin eine ganzjährige Praxis beibehalten zu können, ist es unumgänglich, Konditionen und Angebote dem gegebenen Haushaltsrahmen anzupassen. Etwa notwendig werdende Maßnahmen noch im laufenden Haushaltsjahr bleiben der Situation gegen Jahresende vorbehalten, da die zur Beschlussfassung vorgelegten Maßnahmen keine ganzjährige Wirkung mehr zeigen können. Es ist deshalb vorgesehen, schon ab 01.07.2014 die bisher mit einem 80%igen Mietzuschuss bedachten Nutzer nur noch mit 70% zu bezuschussen. Dies betrifft nach den geltenden o.g. "Richtlinien ..." solche Gruppierungen, die zwar als grundsätzlich zuschussberechtigt anerkannt sind, aber nicht die Rechtsform eines "eingetragenen Vereins" haben, sowie alle Religions- uns Weltanschauungsgemeinschaften, egal in welcher Rechtsform sie sich jeweils konstituiert haben, sowie politische Parteien im Sinne des Parteiengesetzes. Mit Beschluss vom 16.12.1993 (§ 1560) war zum 01.01.1994 eine pauschalierte Kostenbeteiligung mietsubventionsberechtigter Nutzer von Räumen der damaligen Saalbau GmbH und dort näher bezeichneter gedeckter Sportstätten, die über ein entsprechend erweitertes Saalbau-Objekt-Reservierungssystem vermittelt werden, eingeführt worden. Die Kostenbeteiligung wurde nach Einführung zum 01.04.1994 in mehreren Schritten von damals 30,00 DM auf nun 20,00 € für Räume ab 150 qm (bzw. von 20,00 DM auf heute 14,00 € für Räume bis 150 qm) aufgrund allgemeiner Kostenentwicklung angepasst und wurde von allen mietsubventionsberechtigen Nutzern erhoben. Angesichts der in Relation stärkeren Belastung von Sportvereinen mit ihrem regelmäßigen Trainings- und Spielbetrieb soll eine differenzierte Lösung für die Anhebung der Eigenbeteiligungssätze gelten und bereits jetzt eine Staffelung der Beträge für die Folgejahre vorgenommen werden. Die bisher geltende Ermächtigung der Saalbau Betriebsgesellschaft mbH zur Anhebung der Eigenbeteiligung aufgrund indexbezogener Daten soll gleichzeitig bis 2018 ausgesetzt bleiben. Der reduzierte Haushaltsansatz für Mietzuschüsse kann langfristig aber insgesamt nur dann kompensiert werden, wenn auch das Volumen des Raumangebotes reduziert wird. Es soll deshalb eine umfassende Prüfung der Angebotsstruktur sowie der Wirtschaftlichkeit der Raumangebote der ABG Frankfurt Holding GmbH/Saalbau Betriebsgesellschaft mbH vorgenommen werden. Hierzu wird der Magistrat nach Abschluss der Prüfungen berichten. Um den mietzuschussberechtigten Nutzern zumindest eine teilweise Kompensation der nun höheren Belastungen zu ermöglichen, soll die Höchstgrenze der Entgelte (Eintrittspreise), die sie für die in den Bürgergemeinschaftseinrichtungen durchgeführten Veranstaltungen erheben dürfen, um trotzdem noch in den Genuss der Gewährung einer subventionierten Miete zu kommen, ab 01.07.2014 auf 24,- € für eintägige Veranstaltung und 29,- € für mehrtägige Veranstaltungen angehoben werden, was aufgrund der allgemeinen Kostensteigerungen gerechtfertigt erscheint. Anlage 1 (ca. 40 KB)Nebenvorlage: Antrag vom 22.04.2014, NR 880 Antrag vom 28.04.2014, NR 885 Antrag vom 30.04.2014, NR 891 Antrag vom 07.05.2014, NR 894 Anregung vom 06.05.2014, OA 495 Anregung vom 06.05.2014, OA 496 Anregung vom 06.05.2014, OA 497 Antrag vom 04.05.2014, OF 243/16 Antrag vom 05.05.2014, OF 443/1 Antrag vom 14.05.2014, OF 609/10 Antrag vom 25.05.2014, OF 828/5 Antrag vom 06.05.2014, OF 1018/6

Beratungsverlauf 30 Sitzungen

Sitzung 30
OBR 14
TO I, TOP 15
Zurückgestellt / Beraten
a) Die Vorlage M 76 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 33
OBR 2
TO I, TOP 41
Angenommen
Der Vorlage M 76 wird zugestimmt.
Zustimmung:
Grüne CDU FDP Freie Wähler
Ablehnung:
SPD Linke
Sitzung 30
OBR 13
TO I, TOP 11
Angenommen
Die Vorlage M 76 dient zur Kenntnis.
Zustimmung:
CDU Grüne
Ablehnung:
SPD Freie Wähler
Sitzung 31
OBR 10
TO I, TOP 19
Zurückgestellt / Beraten
a) Die Vorlage M 76 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 30
OBR 6
TO I, TOP 45
Angenommen
Anregung OA 495 2014 1. a) Die Ziffern I. bis III. sowie V. bis VII. der Vorlage M 76 dienen zur Kenntnis. b) Die Ziffer IV. der Vorlage M 76 wird zurückgewiesen. 2. Die Vorlage OF 1018/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.
Zustimmung:
CDU FDP
Ablehnung:
SPD Linke Freie Wähler Grüne
Sitzung 29
OBR 16
TO I, TOP 15
Angenommen
Anregung OA 497 2014 1. Die Vorlage M 76 wird unter Hinweis auf OA 497 abgelehnt. 2. Die Vorlage OF 243/16 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass Punkt 2. gestrichen wird.
Zustimmung:
CDU WBE SPD Freie Wähler
Sitzung 31
OBR 1
TO I, TOP 17
Angenommen
Anregung OA 496 2014 1. Die Vorlage M 76 wird unter Hinweis auf OA 496 abgelehnt. 2. Die Vorlage OF 443/1 wird in der geänderten Fassung beschlossen.
Zustimmung:
SPD Linke FDP
Ablehnung:
CDU
Enthaltung:
Grüne
Sitzung 30
Kultur- und Freizeitausschusses
TO I, TOP 12
Angenommen
1. Es dient zur Kenntnis, dass der Kultur- und Freizeitausschuss die Beratung der Vorlage M 76 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Kultur- und Freizeitausschuss die Beratung der Vorlage NR 880 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 3. Es dient zur Kenntnis, dass der Kultur- und Freizeitausschuss die Beratung der Vorlage NR 885 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 4. Es dient zur Kenntnis, dass der Kultur- und Freizeitausschuss die Beratung der Vorlage NR 891 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 5. Es dient zur Kenntnis, dass der Kultur- und Freizeitausschuss die Beratung der Vorlage NR 894 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 6. Es dient zur Kenntnis, dass der Kultur- und Freizeitausschuss die Beratung der Vorlage OA 495 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 7. Es dient zur Kenntnis, dass der Kultur- und Freizeitausschuss die Beratung der Vorlage OA 496 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 8. Es dient zur Kenntnis, dass der Kultur- und Freizeitausschuss die Beratung der Vorlage OA 497 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat.
Zustimmung:
CDU Grüne
Ablehnung:
SPD FDP Freie Wähler Römer
Sitzung 30
OBR 9
TO I, TOP 32
Zurückgestellt / Beraten
a) Die Vorlage M 76 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 29
Ausschusses für Umwelt und Sport
TO I, TOP 24
Angenommen
1. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Umwelt und Sport die Beratung der Vorlage M 76 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Umwelt und Sport die Beratung der Vorlage NR 880 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 3. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Umwelt und Sport die Beratung der Vorlage NR 885 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 4. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Umwelt und Sport die Beratung der Vorlage NR 891 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 5. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Umwelt und Sport die Beratung der Vorlage NR 894 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 6. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Umwelt und Sport die Beratung der Vorlage OA 495 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 7. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Umwelt und Sport die Beratung der Vorlage OA 496 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 8. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Umwelt und Sport die Beratung der Vorlage OA 497 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat.
Zustimmung:
CDU Grüne SPD Linke Freie Wähler Elf Piraten Römer
Sitzung 29
OBR 8
TO I, TOP 30
Zurückgestellt / Beraten
a) Die Vorlage M 76 wird wegen Beratungsbedarfs bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 31
OBR 3
TO I, TOP 26
Zurückgestellt / Beraten
a) Die Vorlage M 76 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 31
OBR 12
TO I, TOP 19
Angenommen
Die Vorlage M 76 dient zur Kenntnis.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 33
OBR 15
TO I, TOP 14
Abgelehnt
Die Vorlage M 76 wird abgelehnt.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 30
OBR 11
TO II, TOP 2
Abgelehnt
Die Vorlage M 76 wird bei Stimmengleichheit abgelehnt.
Zustimmung:
SPD Grüne Linke
Ablehnung:
CDU Freie Wähler FDP
Sitzung 33
OBR 7
TO I, TOP 22
Zurückgestellt / Beraten
Die Vorlage M 76 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 30
OBR 4
TO I, TOP 7
Zurückgestellt / Beraten
a) Die Vorlage M 76 wird wegen Beratungsbedarfs bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 30
OBR 5
TO I, TOP 37
Zurückgestellt / Beraten
a) Die Vorlage M 76 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 30
Haupt- und Finanzausschusses
TO I, TOP 35
Angenommen
1. Der Vorlage M 76 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass die Erhöhung der Eigenbeteiligungen nach den Ziffern III. und IV. zum 01.07.2014 und danach jeweils zum 01.01. eines Jahres, unabhängig von der Art der Aktivitäten, vorläufig auf einen Euro (1 €) begrenzt und der Magistrat beauftragt wird, das endgültige Konzept im Dialog mit den Nutzerinnen und Nutzern so zu überarbeiten, dass der Häufigkeit und Art der Nutzungen und der Gesamtbelastung von Vereinen Rechnung getragen wird und der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorzulegen ist. 2. Die Beratung der Vorlage NR 880 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Vorlage NR 885 wird abgelehnt. 4. Die Vorlage NR 891 wird abgelehnt. 5. Die Vorlage NR 894 wird abgelehnt. 6. Die Vorlage OA 495 wird abgelehnt. 7. Die Vorlage OA 496 wird abgelehnt. 8. Die Vorlage OA 497 wird abgelehnt.
Zustimmung:
CDU Grüne FDP
Ablehnung:
SPD Linke Freie Wähler Elf Piraten Römer Gegen Spd
Sitzung 31
Stadtverordnetenversammlung
TO I, TOP 9
Angenommen
1. Der Vorlage M 76 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass die Erhöhung der Eigenbeteiligungen nach den Ziffern III. und IV. zum 01.07.2014 und danach jeweils zum 01.01. eines Jahres, unabhängig von der Art der Aktivitäten, vorläufig auf einen Euro (1 €) begrenzt und der Magistrat beauftragt wird, das endgültige Konzept im Dialog mit den Nutzerinnen und Nutzern so zu überarbeiten, dass der Häufigkeit und Art der Nutzungen und der Gesamtbelastung von Vereinen Rechnung getragen wird und der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorzulegen ist. 2. Die Beratung der Vorlage NR 880 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Vorlage NR 885 wird abgelehnt. 4. Die Vorlage NR 891 wird abgelehnt. 5. Die Vorlage NR 894 wird abgelehnt. 6. Die Vorlage OA 495 wird abgelehnt. 7. Die Vorlage OA 496 wird abgelehnt. 8. Die Vorlage OA 497 wird abgelehnt.
Zustimmung:
CDU Grüne FDP
Ablehnung:
SPD Linke Freie Wähler Elf Piraten REP Römer Gegen Spd
Sitzung 31
OBR 4
TO I, TOP 5
Angenommen
Dem Antrag, sich mit der Vorlage M 76/2014 nicht zu befassen, wird zugestimmt.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 32
OBR 10
TO I, TOP 13
Zurückgestellt / Beraten
1. Die Vorlage M 76 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 609/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 30
OBR 8
TO I, TOP 14
Zurückgestellt / Beraten
Der Ortsbeirat schließt sich dem Votum des Haupt- und Finanzausschusses vom 20.05.2014 an und stimmt der Vorlage M 76 mit der Maßgabe zu, dass die Erhöhung der Eigenbeteiligungen nach den Ziffern III. und IV. zum 01.07.2014 und danach jeweils zum 01.01. eines Jahres, unabhängig von der Art der Aktivitäten, vorläufig auf einen Euro (1 €) begrenzt und der Magistrat beauftragt wird, das endgültige Konzept im Dialog mit den Nutzerinnen und Nutzern so zu überarbeiten, dass der Häufigkeit und Art der Nutzungen und der Gesamtbelastung von Vereinen Rechnung getragen wird und der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorzulegen ist.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 32
OBR 3
TO I, TOP 42
Zurückgestellt / Beraten
Die Vorlage M 76 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 31
OBR 9
TO I, TOP 8
Angenommen
Die Vorlage M 76 dient zur Kenntnis.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 31
OBR 5
TO I, TOP 14
Angenommen
Anregung OA 520 2014 1. Die Vorlage M 76 wird abgelehnt. 2. Die Vorlage OF 828/5 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass die Ziffer II.1. ersatzlos entfällt.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 31
OBR 14
TO I, TOP 9
Abgelehnt
Die Vorlage M 76 wird abgelehnt.
Zustimmung:
Grüne SPD
Ablehnung:
CDU Freie Wähler
Sitzung 34
OBR 7
TO I, TOP 8
Abgelehnt
Die Vorlage M 76 wird abgelehnt.
Zustimmung:
SPD Farbechte Fdp Und Fraktionslos
Ablehnung:
CDU Grüne
Sitzung 33
OBR 3
TO I, TOP 39
Angenommen
Der Vorlage M 76 wird in der mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 22.05.2014, § 4546, geänderten Fassung zugestimmt.
Zustimmung:
Grüne CDU SPD FDP Freie Wähler
Ablehnung:
Linke ÖkoLinX-ARL
Sitzung 33
OBR 10
TO I, TOP 9
Zurückgestellt / Beraten
1. Der Vorlage M 76 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 609/10 wurde zurückgezogen.
Zustimmung:
Alle

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