a) Richtlinien zur Gewährung von Zuschüssen an Vereine, Verbände und Organisationen bei der Überlassung von Räumen in Bürgerhäusern, Bürgertreffs, Stadt- und Mehrzweckhallen b) Kostenbeteiligung bei der unter Gewährung städtischer Zuschüsse erfolgenden Üb
Inhalt
Vortrag des Magistrats vom 11.04.2014, M 76
Betreff: a) Richtlinien zur Gewährung von Zuschüssen an Vereine, Verbände und Organisationen bei der Überlassung von Räumen in Bürgerhäusern, Bürgertreffs, Stadt- und Mehrzweckhallen b) Kostenbeteiligung bei der unter Gewährung städtischer Zuschüsse erfolgenden Überlassung von Gemeinschafts- und Versammlungsräumen der ABG Frankfurt Holding GmbH sowie gedeckter Sportflächen Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 21.03.2013, § 2950 (M 274) zu a) Beschl. d. Stv.-V. vom 16.06.2011, § 332 (M 71) Richtlinien, aktuelle Fassung zu b) Beschl. d. Stv.-V. vom 16.12.1993, § 1560 (M 221) Einführung der Kostenbeteiligung Beschl. d. Stv.-V. vom 30.01.2003, § 4623 (M 252) Ermächtigung Saalbau zu Indexanhebungen Beschl. d. Stv.-V. vom 12.05.2005, § 9166 (M 49) Eintrittspreisgrenze Beschl. d. Stv.-V. vom 11.05.2000, § 6036 (M 46) Schlüsselgewalt I. Es dient zur Kenntnis, dass mit dem Beschluss zum Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2013 bei Produktgruppe 21.01 die für die "Förderung von Veranstaltungen in Räumen der Saalbau GmbH" (heute: ABG Frankfurt Holding GmbH/Saalbau Betriebsgesellschaft mbH) vorgesehenen Mittel reduziert wurden. II. Zur Aufrechterhaltung einer ganzjährig möglichen Praxis der unter Gewährung städtischer Zuschüsse erfolgenden Überlassung von Räumlichkeiten der ABG Frankfurt Holding GmbH sowie gedeckter Sportflächen ist es notwendig, entsprechende Maßnahmen zu ergreifen. III. Die "Richtlinien zur Gewährung von Zuschüssen an Vereine, Verbände und Organisationen bei der Überlassung von Räumen in Bürgerhäusern, Bürgertreffs, Stadt- und Mehrzweckhallen" (M 71 vom 18.04.2011/§ 332 vom 16.06.2011) werden in Pkt. V, Abs. 1 insofern geändert, als der dort genannte Prozentsatz des Mietzuschusses in "70%" geändert wird, was in erster Linie politische Parteien, sowie Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften betrifft. In Pkt. II und V der "Richtlinien...." werden jeweils die Worte "Saalbau GmbH" in "Saalbau Betriebsgesellschaft mbH" geändert. IV. Die gemäß Pkt. V, Abs. 4 der o.g. Richtlinien von allen mietzuschussberechtigten Nutzern zu entrichtende pauschalierte Kostenbeteiligung (Mindest-Eigenbeteiligung) von derzeit 14,00 € bzw. 20,oo € und gemäß M 46 vom 24. März 2000/ § 6036 vom 11.05.2000 (Eigenverantwortliche Nutzung der Vereine in kleinen und großen Schulturnhallen - Schlüsselgewalt) wird von derzeit 9,00 € bzw. 14,00 €, inklusive der gedeckten Sportstätten, pro Anmietungseinheit wie folgt festgelegt: Sportvereine für deren sportliche Aktivitäten: Clubräume/kl. Schulturnh. Säle/gr. Schulturnh. ab 150 m2 Ab 01.07.2014 15,00 € (derzeit: 14,-€) 21,00 € (derzeit: 20,-€) Ab 01.01.2015 16,00 € 22,00 € Ab 01.01.2016 17,00 € 23,00 € Ab 01.01.2017 18,00 € 24,00 € Ab 01.01.2018 19,50 € 25,50 € Sportvereine für deren sportliche Aktivitäten in kleinen. und großen Schulturnhallen in Schlüsselgewalt: Kl. Schulturnhallen Gr. Schulturnhallen ab 150 m2 Ab 01.07.2014 10,00 € (derzeit: 9,-€) 15,00 € (derzeit: 14,-€) Ab 01.01.2015 11,00 € 16,00 € Ab 01.01.2016 12,00 € 17,00 € Ab 01.01.2017 13,00 € 18,00 € Ab 01.01.2018 14,50 € 19,50 € Alle anderen als mietzuschussberechtigt anerkannten Nutzer, sowie Sportvereine für deren nicht-sportliche Aktivitäten: Clubräume/kl. Schulturnh. Säle/gr. Schulturnh. ab 150 m2 Ab 01.07.2014 18,50 € (derzeit: 14,-€) 28,00 € (derzeit: 20,-€) Ab 01.01.2015 19,50 € 29,00 € Ab 01.01.2016 20,50 € 30,00 € Ab 01.01.2017 21,50 € 31,00 € Ab 01.01.2018 23,00 € 32,50 € V. Der Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 30.01.2003, § 4623 -Ermächtigung der Saalbau GmbH (heute: Saalbau Betriebsgesellschaft mbH) zur indexbezogenen Anhebung der Eigenbeteiligungen - wird bis 2018 ausgesetzt. VI. Die Höchstgrenze gemäß Pkt. V, Abs. 5 der "Richtlinien ...", bis zu der als mietzuschussberechtigt anerkannte Mieter Entgelte für ihre Veranstaltungen erheben dürfen, um trotzdem noch in den Genuss einer städtischen Mietsubvention zu kommen, wird ab 01.07.2014 für eintägige Veranstaltungen auf 24,- € und für mehrtägige Veranstaltungen auf 29.- € festgelegt. VII. Das Angebot der ABG Frankfurt Holding GmbH/Saalbau Betriebsgesellschaft mbH ist insgesamt hinsichtlich seiner Wirtschaftlichkeit, seiner Struktur und damit auch seiner Preisgestaltung zu überprüfen; das Ergebnis der Prüfung zu gegebener Zeit in Form eines Berichtes bzw. M-Vortrages vorzustellen. Begründung: Die Stadt Frankfurt am Main bietet bundesweit in immer noch beispielhafter Weise und in einem Umfang, der seinesgleichen sucht, örtlichen Vereinen, Vereinigungen und Organisationen eine Infrastruktur in Form von einem dichten Netz von Bürgergemeinschaftseinrichtungen und Sporthallen an, sowie parallel dazu von entsprechenden Haushaltsmitteln, damit die vom Magistrat als mietsubventionsberechtigt anerkannten Vereine u. ä. zu extrem günstigen Konditionen Versammlungs-, Trainings- und Veranstaltungsräumlichkeiten anmieten können. Mit dem Beschluss zum Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2013 sind bei Produktgruppe 21.01 die für die "Förderung von Veranstaltungen in Räumen der Saalbau GmbH"(heute: ABG Frankfurt Holding GmbH/Saalbau Betriebsgesellschaft mbH) vorgesehenen Mittel, aus denen die mietzuschussberechtigten Nutzer aller Bereiche, die nicht dem Ressort Sport zuzuordnen sind, aber auch Sportvereine für deren nicht-sportlichen Aktivitäten bedient werden, auf nunmehr 5.206.500 Euro reduziert worden. Der Etatansatz bei Produktgruppe 21.16 "Inanspruchnahme der Einrichtungen der Saalbau GmbH"(heute: ABG Frankfurt Holding GmbH/Saalbau Betriebsgesellschaft mbH) beträgt unverändert 6.904.000 Euro. Eine Kürzung dieses Haushaltsansatzes für die mietzuschussberechtigten Nutzer kann in dieser Größenordnung aus steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Gründen nicht von der ABG Frankfurt Holding GmbH im Vollzug aufgefangen werden. Es muss eine Kompensation durch entsprechend gebündelte Maßnahmen der Zuschussgeberin, der Stadt Frankfurt am Main, erfolgen. Schon um nicht gezwungen zu sein, ab 2015 gegen Jahresende die Vermietung zu subventionierten Konditionen im Kulturbereich wegen erschöpfter Mittel etwa ganz einstellen zu müssen, sondern um auch weiterhin eine ganzjährige Praxis beibehalten zu können, ist es unumgänglich, Konditionen und Angebote dem gegebenen Haushaltsrahmen anzupassen. Etwa notwendig werdende Maßnahmen noch im laufenden Haushaltsjahr bleiben der Situation gegen Jahresende vorbehalten, da die zur Beschlussfassung vorgelegten Maßnahmen keine ganzjährige Wirkung mehr zeigen können. Es ist deshalb vorgesehen, schon ab 01.07.2014 die bisher mit einem 80%igen Mietzuschuss bedachten Nutzer nur noch mit 70% zu bezuschussen. Dies betrifft nach den geltenden o.g. "Richtlinien ..." solche Gruppierungen, die zwar als grundsätzlich zuschussberechtigt anerkannt sind, aber nicht die Rechtsform eines "eingetragenen Vereins" haben, sowie alle Religions- uns Weltanschauungsgemeinschaften, egal in welcher Rechtsform sie sich jeweils konstituiert haben, sowie politische Parteien im Sinne des Parteiengesetzes. Mit Beschluss vom 16.12.1993 (§ 1560) war zum 01.01.1994 eine pauschalierte Kostenbeteiligung mietsubventionsberechtigter Nutzer von Räumen der damaligen Saalbau GmbH und dort näher bezeichneter gedeckter Sportstätten, die über ein entsprechend erweitertes Saalbau-Objekt-Reservierungssystem vermittelt werden, eingeführt worden. Die Kostenbeteiligung wurde nach Einführung zum 01.04.1994 in mehreren Schritten von damals 30,00 DM auf nun 20,00 € für Räume ab 150 qm (bzw. von 20,00 DM auf heute 14,00 € für Räume bis 150 qm) aufgrund allgemeiner Kostenentwicklung angepasst und wurde von allen mietsubventionsberechtigen Nutzern erhoben. Angesichts der in Relation stärkeren Belastung von Sportvereinen mit ihrem regelmäßigen Trainings- und Spielbetrieb soll eine differenzierte Lösung für die Anhebung der Eigenbeteiligungssätze gelten und bereits jetzt eine Staffelung der Beträge für die Folgejahre vorgenommen werden. Die bisher geltende Ermächtigung der Saalbau Betriebsgesellschaft mbH zur Anhebung der Eigenbeteiligung aufgrund indexbezogener Daten soll gleichzeitig bis 2018 ausgesetzt bleiben. Der reduzierte Haushaltsansatz für Mietzuschüsse kann langfristig aber insgesamt nur dann kompensiert werden, wenn auch das Volumen des Raumangebotes reduziert wird. Es soll deshalb eine umfassende Prüfung der Angebotsstruktur sowie der Wirtschaftlichkeit der Raumangebote der ABG Frankfurt Holding GmbH/Saalbau Betriebsgesellschaft mbH vorgenommen werden. Hierzu wird der Magistrat nach Abschluss der Prüfungen berichten. Um den mietzuschussberechtigten Nutzern zumindest eine teilweise Kompensation der nun höheren Belastungen zu ermöglichen, soll die Höchstgrenze der Entgelte (Eintrittspreise), die sie für die in den Bürgergemeinschaftseinrichtungen durchgeführten Veranstaltungen erheben dürfen, um trotzdem noch in den Genuss der Gewährung einer subventionierten Miete zu kommen, ab 01.07.2014 auf 24,- € für eintägige Veranstaltung und 29,- € für mehrtägige Veranstaltungen angehoben werden, was aufgrund der allgemeinen Kostensteigerungen gerechtfertigt erscheint. Anlage 1 (ca. 40 KB)Nebenvorlage: Antrag vom 22.04.2014, NR 880 Antrag vom 28.04.2014, NR 885 Antrag vom 30.04.2014, NR 891 Antrag vom 07.05.2014, NR 894 Anregung vom 06.05.2014, OA 495 Anregung vom 06.05.2014, OA 496 Anregung vom 06.05.2014, OA 497 Antrag vom 04.05.2014, OF 243/16 Antrag vom 05.05.2014, OF 443/1 Antrag vom 14.05.2014, OF 609/10 Antrag vom 25.05.2014, OF 828/5 Antrag vom 06.05.2014, OF 1018/6