a) Richtlinien zur Gewährung von Zuschüssen an Vereine, Verbände und Organisationen bei der Überlassung von Räumen in Bürgerhäusern, Bürgertreffs, Stadt- und Mehrzweckhallen b) Kostenbeteiligung bei der unter Gewährung städtischer Zuschüsse erfolgenden Üb
Vorlagentyp: M
Inhalt
S A C H S T A N D : Vortrag des
Magistrats vom 11.04.2014, M 76 Betreff: a) Richtlinien zur Gewährung von
Zuschüssen an Vereine, Verbände und Organisationen bei der Überlassung von
Räumen in Bürgerhäusern, Bürgertreffs, Stadt- und Mehrzweckhallen b)
Kostenbeteiligung bei der unter Gewährung städtischer Zuschüsse erfolgenden
Überlassung von Gemeinschafts- und Versammlungsräumen der ABG Frankfurt Holding
GmbH sowie gedeckter Sportflächen Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 21.03.2013, § 2950 (M
274) zu a) Beschl. d. Stv.-V.
vom 16.06.2011, § 332 (M 71) Richtlinien, aktuelle Fassung zu b) Beschl. d. Stv.-V. vom
16.12.1993, § 1560 (M 221) Einführung der Kostenbeteiligung Beschl. d. Stv.-V. vom 30.01.2003, §
4623 (M 252) Ermächtigung Saalbau zu Indexanhebungen Beschl. d. Stv.-V. vom 12.05.2005, § 9166 (M 49)
Eintrittspreisgrenze Beschl.
d. Stv.-V. vom 11.05.2000, § 6036 (M 46) Schlüsselgewalt I. Es dient zur Kenntnis, dass mit dem Beschluss zum
Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2013 bei Produktgruppe 21.01 die für die
"Förderung von Veranstaltungen in Räumen der Saalbau GmbH" (heute: ABG
Frankfurt Holding GmbH/Saalbau Betriebsgesellschaft mbH) vorgesehenen Mittel
reduziert wurden.
II. Zur Aufrechterhaltung einer
ganzjährig möglichen Praxis der unter Gewährung städtischer Zuschüsse
erfolgenden Überlassung von Räumlichkeiten der ABG Frankfurt Holding GmbH sowie
gedeckter Sportflächen ist es notwendig, entsprechende Maßnahmen zu
ergreifen. III. Die "Richtlinien zur Gewährung
von Zuschüssen an Vereine, Verbände und Organisationen bei der Überlassung von
Räumen in Bürgerhäusern, Bürgertreffs, Stadt- und Mehrzweckhallen" (M 71 vom
18.04.2011/§ 332 vom 16.06.2011) werden in Pkt. V, Abs. 1 insofern
geändert, als der dort genannte Prozentsatz des Mietzuschusses in "70%"
geändert wird, was in erster Linie politische Parteien, sowie Religions- und
Weltanschauungsgemeinschaften betrifft. In Pkt. II und V der "Richtlinien...." werden jeweils
die Worte "Saalbau GmbH" in "Saalbau Betriebsgesellschaft mbH" geändert.
IV. Die gemäß Pkt. V, Abs. 4 der o.g. Richtlinien von
allen mietzuschussberechtigten Nutzern zu entrichtende pauschalierte
Kostenbeteiligung (Mindest-Eigenbeteiligung) von derzeit 14,00 € bzw.
20,oo € und gemäß M 46 vom 24. März 2000/ § 6036 vom 11.05.2000
(Eigenverantwortliche Nutzung der Vereine in kleinen und großen
Schulturnhallen - Schlüsselgewalt) wird von derzeit 9,00 € bzw. 14,00
€, inklusive der gedeckten Sportstätten, pro Anmietungseinheit wie folgt
festgelegt: Sportvereine für deren sportliche
Aktivitäten:
Clubräume/kl. Schulturnh.
Säle/gr. Schulturnh. ab
150 m2 Ab 01.07.2014 15,00 € (derzeit: 14,-€)
21,00 € (derzeit:
20,-€) Ab 01.01.2015 16,00 € 22,00 € Ab 01.01.2016 17,00 € 23,00 €
Ab 01.01.2017 18,00 € 24,00 €
Ab 01.01.2018 19,50 € 25,50 €
Sportvereine für deren sportliche
Aktivitäten in kleinen. und großen Schulturnhallen in Schlüsselgewalt:
Kl. Schulturnhallen Gr. Schulturnhallen ab 150 m2
Ab
01.07.2014 10,00 € (derzeit: 9,-€)
15,00 € (derzeit:
14,-€) Ab 01.01.2015 11,00 € 16,00 € Ab 01.01.2016 12,00 € 17,00 €
Ab 01.01.2017 13,00 € 18,00 €
Ab 01.01.2018 14,50 € 19,50 €
Alle anderen als
mietzuschussberechtigt anerkannten Nutzer, sowie Sportvereine für deren
nicht-sportliche Aktivitäten:
Clubräume/kl. Schulturnh.
Säle/gr. Schulturnh. ab 150
m2 Ab 01.07.2014 18,50 € (derzeit: 14,-€)
28,00 € (derzeit:
20,-€) Ab 01.01.2015 19,50 € 29,00 € Ab 01.01.2016 20,50 € 30,00 €
Ab 01.01.2017 21,50 € 31,00 €
Ab 01.01.2018 23,00 € 32,50 €
V. Der Beschluss der
Stadtverordnetenversammlung vom 30.01.2003, § 4623 -Ermächtigung der Saalbau
GmbH (heute: Saalbau Betriebsgesellschaft mbH) zur indexbezogenen Anhebung der
Eigenbeteiligungen - wird bis 2018 ausgesetzt. VI. Die Höchstgrenze gemäß Pkt. V, Abs. 5 der
"Richtlinien ...", bis zu der als mietzuschussberechtigt anerkannte Mieter
Entgelte für ihre Veranstaltungen erheben dürfen, um trotzdem noch in den
Genuss einer städtischen Mietsubvention zu kommen, wird ab 01.07.2014 für
eintägige Veranstaltungen auf 24,- € und für mehrtägige Veranstaltungen
auf 29.- € festgelegt. VII. Das Angebot der ABG Frankfurt Holding
GmbH/Saalbau Betriebsgesellschaft mbH ist insgesamt hinsichtlich seiner
Wirtschaftlichkeit, seiner Struktur und damit auch seiner Preisgestaltung zu
überprüfen; das Ergebnis der Prüfung zu gegebener Zeit in Form eines Berichtes
bzw. M-Vortrages vorzustellen. Begründung: Die Stadt Frankfurt am Main bietet bundesweit in
immer noch beispielhafter Weise und in einem Umfang, der seinesgleichen sucht,
örtlichen Vereinen, Vereinigungen und Organisationen eine Infrastruktur in Form
von einem dichten Netz von Bürgergemeinschaftseinrichtungen und Sporthallen an,
sowie parallel dazu von entsprechenden Haushaltsmitteln, damit die vom
Magistrat als mietsubventionsberechtigt anerkannten Vereine u. ä. zu extrem
günstigen Konditionen Versammlungs-, Trainings- und
Veranstaltungsräumlichkeiten anmieten können. Mit dem Beschluss zum Haushaltsplan für das
Haushaltsjahr 2013 sind bei Produktgruppe 21.01 die für die "Förderung von
Veranstaltungen in Räumen der Saalbau GmbH"(heute: ABG Frankfurt Holding
GmbH/Saalbau Betriebsgesellschaft mbH) vorgesehenen Mittel, aus denen die
mietzuschussberechtigten Nutzer aller Bereiche, die nicht dem Ressort Sport
zuzuordnen sind, aber auch Sportvereine für deren nicht-sportlichen Aktivitäten
bedient werden, auf nunmehr 5.206.500 Euro reduziert worden. Der Etatansatz bei Produktgruppe 21.16
"Inanspruchnahme der Einrichtungen der Saalbau GmbH"(heute: ABG Frankfurt
Holding GmbH/Saalbau Betriebsgesellschaft mbH) beträgt unverändert 6.904.000
Euro. Eine Kürzung dieses Haushaltsansatzes
für die mietzuschussberechtigten Nutzer kann in dieser Größenordnung aus
steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Gründen nicht von der ABG Frankfurt
Holding GmbH im Vollzug aufgefangen werden. Es muss eine Kompensation durch
entsprechend gebündelte Maßnahmen der Zuschussgeberin, der Stadt Frankfurt am
Main, erfolgen.
Schon um nicht gezwungen zu sein,
ab 2015 gegen Jahresende die Vermietung zu subventionierten Konditionen im
Kulturbereich wegen erschöpfter Mittel etwa ganz einstellen zu müssen, sondern
um auch weiterhin eine ganzjährige Praxis beibehalten zu können, ist es
unumgänglich, Konditionen und Angebote dem gegebenen Haushaltsrahmen
anzupassen. Etwa notwendig werdende Maßnahmen noch im laufenden Haushaltsjahr
bleiben der Situation gegen Jahresende vorbehalten, da die zur Beschlussfassung
vorgelegten Maßnahmen keine ganzjährige Wirkung mehr zeigen können. Es ist deshalb vorgesehen, schon ab 01.07.2014 die
bisher mit einem 80%igen Mietzuschuss bedachten Nutzer nur noch mit 70% zu
bezuschussen. Dies betrifft nach den geltenden o.g. "Richtlinien ..." solche
Gruppierungen, die zwar als grundsätzlich zuschussberechtigt anerkannt sind,
aber nicht die Rechtsform eines "eingetragenen Vereins" haben, sowie alle
Religions- uns Weltanschauungsgemeinschaften, egal in welcher Rechtsform sie
sich jeweils konstituiert haben, sowie politische Parteien im Sinne des
Parteiengesetzes.
Mit Beschluss vom 16.12.1993 (§
1560) war zum 01.01.1994 eine pauschalierte Kostenbeteiligung
mietsubventionsberechtigter Nutzer von Räumen der damaligen Saalbau GmbH und
dort näher bezeichneter gedeckter Sportstätten, die über ein entsprechend
erweitertes Saalbau-Objekt-Reservierungssystem vermittelt werden, eingeführt
worden. Die Kostenbeteiligung wurde nach Einführung zum 01.04.1994 in mehreren
Schritten von damals 30,00 DM auf nun 20,00 € für Räume ab 150 qm (bzw.
von 20,00 DM auf heute 14,00 € für Räume bis 150 qm) aufgrund allgemeiner
Kostenentwicklung angepasst und wurde von allen mietsubventionsberechtigen
Nutzern erhoben.
Angesichts der in Relation
stärkeren Belastung von Sportvereinen mit ihrem regelmäßigen Trainings- und
Spielbetrieb soll eine differenzierte Lösung für die Anhebung der
Eigenbeteiligungssätze gelten und bereits jetzt eine Staffelung der Beträge für
die Folgejahre vorgenommen werden. Die bisher geltende Ermächtigung der Saalbau
Betriebsgesellschaft mbH zur Anhebung der Eigenbeteiligung aufgrund
indexbezogener Daten soll gleichzeitig bis 2018 ausgesetzt bleiben. Der reduzierte Haushaltsansatz für Mietzuschüsse kann
langfristig aber insgesamt nur dann kompensiert werden, wenn auch das Volumen
des Raumangebotes reduziert wird. Es soll deshalb eine umfassende Prüfung der
Angebotsstruktur sowie der Wirtschaftlichkeit der Raumangebote der ABG
Frankfurt Holding GmbH/Saalbau Betriebsgesellschaft mbH vorgenommen werden.
Hierzu wird der Magistrat nach Abschluss der Prüfungen berichten. Um den mietzuschussberechtigten Nutzern zumindest
eine teilweise Kompensation der nun höheren Belastungen zu ermöglichen, soll
die Höchstgrenze der Entgelte (Eintrittspreise), die sie für die in den
Bürgergemeinschaftseinrichtungen durchgeführten Veranstaltungen erheben dürfen,
um trotzdem noch in den Genuss der Gewährung einer subventionierten Miete zu
kommen, ab 01.07.2014 auf 24,- € für eintägige Veranstaltung und 29,-
€ für mehrtägige Veranstaltungen angehoben werden, was aufgrund der
allgemeinen Kostensteigerungen gerechtfertigt erscheint. Anlage 1 (ca.
40 KB)
Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage:
Antrag vom
22.04.2014, NR 880
Antrag vom
28.04.2014, NR 885
Antrag vom
30.04.2014, NR 891
Antrag vom
07.05.2014, NR 894
Anregung vom
06.05.2014, OA 495
Anregung vom
06.05.2014, OA 496
Anregung vom
06.05.2014, OA 497
Antrag vom
04.05.2014, OF
243/16
Antrag vom 05.05.2014, OF 443/1
Antrag vom
14.05.2014, OF
609/10
Antrag vom 25.05.2014, OF 828/5
Antrag vom
06.05.2014, OF
1018/6 dazugehörende Vorlage:
Vortrag des
Magistrats vom 24.03.2000, M 46
Vortrag des
Magistrats vom 15.11.2002, M 252
Vortrag des
Magistrats vom 11.03.2005, M 49
Vortrag des
Magistrats vom 18.04.2011, M 71
Vortrag des Magistrats vom
07.12.2012, M 274
Antrag vom
21.05.2014, NR 905
Anregung vom
13.06.2014, OA 520
Antrag vom
05.01.2018, OF
468/2
Anregung an den Magistrat vom 22.01.2018, OM 2647
Vortrag des
Magistrats vom 16.06.2023, M 90 Zuständige
Ausschüsse:
Haupt- und Finanzausschuss
Kultur- und
Freizeitausschuss
Ausschuss für
Umwelt und Sport Beratung im Ortsbeirat: 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9,
10, 11, 12, 13, 14, 15, 16 Versandpaket: 16.04.2014 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR
14 am 05.05.2014, TO I, TOP 15 Beschluss: a) Die Vorlage M 76 wird bis zur nächsten
turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung
wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 2
am 05.05.2014, TO I, TOP 41 Beschluss: Der Vorlage M 76 wird zugestimmt.
Abstimmung:
GRÜNE, CDU, FDP und FREIE WÄHLER gegen SPD und
LINKE. (= Ablehnung) 30. Sitzung des OBR
13 am 06.05.2014, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage M 76 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
CDU und GRÜNE gegen SPD und FREIE WÄHLER (=
Ablehnung) 31. Sitzung des OBR
10 am 06.05.2014, TO I, TOP 19 Beschluss: a) Die Vorlage M 76 wird bis zur nächsten
turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung
wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 30. Sitzung des OBR 6
am 06.05.2014, TO I, TOP 45 Beschluss: Anregung OA 495 2014
1. a) Die
Ziffern I. bis III. sowie V. bis VII. der Vorlage M 76 dienen zur
Kenntnis. b) Die Ziffer IV. der Vorlage M 76 wird zurückgewiesen.
2. Die Vorlage
OF 1018/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.
Abstimmung:
zu 1. a) CDU und FDP gegen SPD, LINKE. und FREIE WÄHLER
(= Zurückweisung); GRÜNE (= Enthaltung) b) Annahme bei Enthaltung FREIE
WÄHLER zu 2. CDU, GRÜNE, LINKE. und FDP gegen SPD (= Ablehnung);
FREIE WÄHLER (= Enthaltung) 29. Sitzung des OBR
16 am 06.05.2014, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung OA 497 2014
1. Die Vorlage
M 76 wird unter Hinweis auf OA 497 abgelehnt. 2. Die Vorlage
OF 243/16 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass Punkt 2. gestrichen wird.
Abstimmung:
zu 1. CDU, WBE, SPD und FREIE WÄHLER gegen GRÜNE (=
Annahme) zu 2. CDU, WBE, SPD und FREIE WÄHLER gegen GRÜNE (=
Ablehnung) 31. Sitzung des OBR 1
am 06.05.2014, TO I, TOP 17 Die antragstellende Fraktion zieht die Ziffer 3. der
Vorlage OF 433/1 zurück. Auf Wunsch der LINKE.-Fraktion werden die Ziffern 1.
und 2. ziffernweise abgestimmt. Beschluss: Anregung OA 496 2014
1. Die Vorlage
M 76 wird unter Hinweis auf OA 496 abgelehnt. 2. Die Vorlage
OF 443/1 wird in der geänderten Fassung beschlossen.
Abstimmung:
zu 1. SPD, LINKE. und FDP gegen CDU (= Annahme);
GRÜNE (= Enthaltung)
zu 2. Ziffer 1.: SPD, LINKE. und FDP gegen CDU (=
Ablehnung); GRÜNE (= Enthaltung) Ziffer 2.: 1 GRÜNE, SPD, LINKE.
und FDP gegen 4 CDU; 3 GRÜNE und 1 CDU (= Enthaltung)
30. Sitzung des
Kultur- und Freizeitausschusses am 08.05.2014, TO I, TOP 12
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Kultur- und
Freizeitausschuss die Beratung der Vorlage M 76 auf den Haupt- und
Finanzausschuss delegiert hat. 2. Es dient zur
Kenntnis, dass der Kultur- und Freizeitausschuss die Beratung der Vorlage NR
880 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat.
3. Es dient zur
Kenntnis, dass der Kultur- und Freizeitausschuss die Beratung der Vorlage NR
885 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat.
4. Es dient zur
Kenntnis, dass der Kultur- und Freizeitausschuss die Beratung der Vorlage NR
891 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat.
5. Es dient zur
Kenntnis, dass der Kultur- und Freizeitausschuss die Beratung der Vorlage NR
894 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat.
6. Es dient zur
Kenntnis, dass der Kultur- und Freizeitausschuss die Beratung der Vorlage OA
495 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat.
7. Es dient zur
Kenntnis, dass der Kultur- und Freizeitausschuss die Beratung der Vorlage OA
496 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat.
8. Es dient zur
Kenntnis, dass der Kultur- und Freizeitausschuss die Beratung der Vorlage OA
497 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat.
Abstimmung:
zu 1. CDU und GRÜNE gegen SPD, FDP, FREIE WÄHLER und
RÖMER (= Zurückstellung) zu 2. CDU und GRÜNE gegen SPD, FDP, FREIE
WÄHLER und RÖMER (= Zurückstellung) zu 3. CDU und GRÜNE gegen SPD, FDP, FREIE WÄHLER und
RÖMER (= Zurückstellung) zu 4. CDU und GRÜNE gegen SPD, FDP, FREIE
WÄHLER und RÖMER (= Zurückstellung) zu 5. CDU und GRÜNE gegen SPD, FDP, FREIE WÄHLER und
RÖMER (= Zurückstellung) zu 6. CDU und GRÜNE gegen SPD, FDP, FREIE
WÄHLER und RÖMER (= Zurückstellung) zu 7. CDU und GRÜNE gegen SPD, FDP, FREIE WÄHLER und
RÖMER (= Zurückstellung) zu 8. CDU und GRÜNE gegen SPD, FDP, FREIE
WÄHLER und RÖMER (= Zurückstellung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu
1: ELF Piraten (M 76, NR 880, NR 885, NR 891, NR 894, OA 495, OA 496
und OA 497 = Zurückstellung) 30. Sitzung des OBR 9
am 08.05.2014, TO I, TOP 32 Beschluss: a) Die Vorlage M 76 wird bis zur nächsten
turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung
wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 29. Sitzung des
Ausschusses für Umwelt und Sport am 08.05.2014, TO I, TOP 24
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für
Umwelt und Sport die Beratung der Vorlage M 76 auf den Haupt- und
Finanzausschuss delegiert hat. 2. Es dient zur
Kenntnis, dass der Ausschuss für Umwelt und Sport die Beratung der Vorlage NR
880 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat.
3. Es dient zur
Kenntnis, dass der Ausschuss für Umwelt und Sport die Beratung der Vorlage NR
885 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat.
4. Es dient zur
Kenntnis, dass der Ausschuss für Umwelt und Sport die Beratung der Vorlage NR
891 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat.
5. Es dient zur
Kenntnis, dass der Ausschuss für Umwelt und Sport die Beratung der Vorlage NR
894 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat.
6. Es dient zur
Kenntnis, dass der Ausschuss für Umwelt und Sport die Beratung der Vorlage OA
495 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat.
7. Es dient zur
Kenntnis, dass der Ausschuss für Umwelt und Sport die Beratung der Vorlage OA
496 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat.
8. Es dient zur
Kenntnis, dass der Ausschuss für Umwelt und Sport die Beratung der Vorlage OA
497 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat.
Abstimmung:
zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FREIE WÄHLER, ELF Piraten
und RÖMER zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FREIE WÄHLER, ELF Piraten
und RÖMER zu 3. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FREIE WÄHLER, ELF Piraten
und RÖMER zu 4. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FREIE WÄHLER, ELF Piraten
und RÖMER zu 5. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FREIE WÄHLER, ELF Piraten
und RÖMER zu 6. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FREIE WÄHLER, ELF Piraten
und RÖMER zu 7. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FREIE WÄHLER, ELF Piraten
und RÖMER zu 8. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FREIE WÄHLER, ELF Piraten
und RÖMER 29. Sitzung des OBR 8
am 08.05.2014, TO I, TOP 30 Beschluss: a) Die Vorlage M 76 wird wegen Beratungsbedarfs bis
zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die
Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls
zurückzustellen.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 3
am 08.05.2014, TO I, TOP 26 Beschluss: a) Die Vorlage M 76 wird bis zur nächsten
turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung
wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR
12 am 09.05.2014, TO I, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage M 76 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR
15 am 09.05.2014, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage M 76 wird abgelehnt.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 30. Sitzung des OBR
11 am 12.05.2014, TO II, TOP 2 Beschluss: Die Vorlage M 76 wird bei Stimmengleichheit
abgelehnt. Abstimmung:
SPD, GRÜNE und LINKE. gegen CDU, FREIE WÄHLER und
FDP (= Annahme) 33. Sitzung des OBR 7
am 13.05.2014, TO I, TOP 22 Beschluss: Die Vorlage M 76 wird bis zur nächsten
turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung:
Einstimmige Annahme 30. Sitzung des OBR 4
am 13.05.2014, TO I, TOP 7 Beschluss: a) Die Vorlage M 76 wird wegen Beratungsbedarfs bis
zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die
Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls
zurückzustellen.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 30. Sitzung des OBR 5
am 16.05.2014, TO I, TOP 37 Beschluss: a) Die Vorlage M 76 wird bis zur nächsten
turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung
wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 30. Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses am 20.05.2014, TO I, TOP 35
Der Antrag von ELF Piraten, die Beratung der Vorlage M 76
bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückzustellen, wird mit den Stimmen
von CDU und GRÜNE abgelehnt. Bericht: TO I
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: 1. Der Vorlage M 76 wird mit der Maßgabe zugestimmt,
dass die Erhöhung der Eigenbeteiligungen nach den Ziffern III. und IV. zum
01.07.2014 und danach jeweils zum 01.01. eines Jahres, unabhängig von der Art
der Aktivitäten, vorläufig auf einen Euro (1 €) begrenzt und der
Magistrat beauftragt wird, das endgültige Konzept im Dialog mit den
Nutzerinnen und Nutzern so zu überarbeiten, dass der Häufigkeit und Art der
Nutzungen und der Gesamtbelastung von Vereinen Rechnung getragen wird und der
Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorzulegen ist.
2. Die Beratung
der Vorlage NR 880 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung
zurückgestellt.
3. Die Vorlage NR 885 wird abgelehnt.
4. Die Vorlage
NR 891 wird abgelehnt. 5. Die Vorlage NR 894 wird abgelehnt.
6. Die Vorlage
OA 495 wird abgelehnt. 7. Die Vorlage OA 496 wird abgelehnt.
8. Die Vorlage
OA 497 wird abgelehnt.
Abstimmung:
zu 1. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., FREIE WÄHLER
und ELF Piraten (= Ablehnung) sowie RÖMER (= Annahme im Rahmen NR 860 und NR
885) zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, ELF
Piraten und RÖMER
zu 3. CDU, GRÜNE, LINKE., FREIE WÄHLER und ELF Piraten
gegen SPD (= Annahme im Rahmen NR 891) und RÖMER (= Annahme) sowie FDP (=
Erledigung) zu 4. Ziffern 1. bis 3.: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE.,
FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER (= Annahme) sowie FDP (= Erledigung)
Ziffer 4.: CDU, GRÜNE und LINKE. gegen SPD, ELF Piraten und RÖMER (= Annahme)
sowie FREIE WÄHLER (= Prüfung und Berichterstattung) und FDP (= Erledigung)
zu 5. CDU, GRÜNE, LINKE. und ELF Piraten gegen SPD (=
Annahme im Rahmen NR 891) sowie FREIE WÄHLER und RÖMER (= Annahme) und FDP (=
Erledigung) zu 6. CDU, GRÜNE und FREIE WÄHLER gegen SPD und ELF
Piraten (= Annahme im Rahmen NR 891) sowie LINKE. und RÖMER (= Annahme) und
FDP (= Erledigung)
zu 7. CDU und GRÜNE gegen SPD (= Annahme im Rahmen NR
891) sowie LINKE., FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER (= Annahme) und FDP (=
Erledigung) zu 8. CDU und GRÜNE gegen SPD (= Annahme im Rahmen NR
891) sowie LINKE., FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER (= Annahme) und FDP (=
Erledigung) Sonstige
Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ARL (M 76, NR 885, NR 891, NR
894 und OA 495 = Ablehnung, OA 496 = Annahme, OA 497 = Ziffer 1., Ziffer 2.
Absatz 1 und 2 Annahme, Ziffer 2. Absatz 3 Ablehnung) REP (M 76 und OA
495 = Ablehnung, NR 885, NR 891, NR 894, OA 496 und OA 497 = Annahme)
31. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 22.05.2014, TO I, TOP 9
Beschluss: 1. Der Vorlage
M 76 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass die Erhöhung der
Eigenbeteiligungen nach den Ziffern III. und IV. zum 01.07.2014 und danach
jeweils zum 01.01. eines Jahres, unabhängig von der Art der Aktivitäten,
vorläufig auf einen Euro (1 €) begrenzt und der Magistrat beauftragt
wird, das endgültige Konzept im Dialog mit den Nutzerinnen und Nutzern so zu
überarbeiten, dass der Häufigkeit und Art der Nutzungen und der
Gesamtbelastung von Vereinen Rechnung getragen wird und der
Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorzulegen ist.
2. Die Beratung
der Vorlage NR 880 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung
zurückgestellt.
3. Die Vorlage NR 885 wird abgelehnt.
4. Die Vorlage
NR 891 wird abgelehnt. 5. Die Vorlage NR 894 wird abgelehnt.
6. Die Vorlage
OA 495 wird abgelehnt. 7. Die Vorlage OA 496 wird abgelehnt.
8. Die Vorlage
OA 497 wird abgelehnt.
Abstimmung:
zu 1. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., FREIE WÄHLER,
ELF Piraten und REP (= Ablehnung) sowie RÖMER (= Annahme im Rahmen NR 860 und
NR 885) zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, ELF
Piraten, RÖMER und REP zu 3. CDU, GRÜNE, LINKE., FREIE WÄHLER
und ELF Piraten gegen SPD (= Annahme im Rahmen NR 891), RÖMER und REP (=
Annahme) sowie FDP (= Erledigung) zu 4. Ziffern 1. bis 3.: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE.,
FREIE WÄHLER, ELF Piraten, RÖMER und REP (= Annahme) sowie FDP (=
Erledigung) Ziffer 4.: CDU, GRÜNE und LINKE. gegen SPD, ELF Piraten,
RÖMER und REP (= Annahme) sowie FREIE WÄHLER (= Prüfung und
Berichterstattung) und FDP (= Erledigung) zu 5. CDU, GRÜNE, LINKE. und ELF Piraten gegen SPD (=
Annahme im Rahmen NR 891) sowie FREIE WÄHLER, RÖMER und REP (= Annahme) und
FDP (= Erledigung)
zu 6. CDU, GRÜNE, FREIE WÄHLER und REP gegen SPD und ELF
Piraten (= Annahme im Rahmen NR 891) sowie LINKE. und RÖMER (= Annahme) und
FDP (= Erledigung)
zu 7. CDU und GRÜNE gegen SPD (= Annahme im Rahmen NR
891) sowie LINKE., FREIE WÄHLER, ELF Piraten, RÖMER und REP (= Annahme) und
FDP (= Erledigung)
zu 8. CDU und GRÜNE gegen SPD (= Annahme im Rahmen NR
891) sowie LINKE., FREIE WÄHLER, ELF Piraten, RÖMER und REP (= Annahme) und
FDP (= Erledigung) 31. Sitzung des OBR 4
am 03.06.2014, TO I, TOP 5 Beschluss: Dem Antrag, sich mit der Vorlage M 76/2014 nicht zu
befassen, wird zugestimmt.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme
32. Sitzung des OBR
10 am 03.06.2014, TO I, TOP 13 Beschluss: 1. Die Vorlage
M 76 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
2. Die Vorlage
OF 609/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
Abstimmung:
zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 30. Sitzung des OBR 8
am 05.06.2014, TO I, TOP 14 Beschluss: Der Ortsbeirat schließt sich dem Votum des Haupt-
und Finanzausschusses vom 20.05.2014 an und stimmt der Vorlage M 76 mit der
Maßgabe zu, dass die Erhöhung der Eigenbeteiligungen nach den Ziffern III.
und IV. zum 01.07.2014 und danach jeweils zum 01.01. eines Jahres, unabhängig
von der Art der Aktivitäten, vorläufig auf einen Euro (1 €) begrenzt und
der Magistrat beauftragt wird, das endgültige Konzept im Dialog mit den
Nutzerinnen und Nutzern so zu überarbeiten, dass der Häufigkeit und Art der
Nutzungen und der Gesamtbelastung von Vereinen Rechnung getragen wird und der
Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorzulegen ist.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR 3
am 05.06.2014, TO I, TOP 42 Beschluss: Die Vorlage M 76 wird bis zur nächsten
turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung:
Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 9
am 05.06.2014, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage M 76 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 5
am 13.06.2014, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung OA 520 2014
1. Die Vorlage
M 76 wird abgelehnt. 2. Die Vorlage OF 828/5 wird mit der Maßgabe
beschlossen, dass die Ziffer II.1. ersatzlos entfällt.
Abstimmung:
zu 1. Annahme bei Enthaltung SPD und FREIE WÄHLER
zu 2. Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR
14 am 16.06.2014, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage M 76 wird abgelehnt.
Abstimmung:
GRÜNE und SPD gegen CDU und FREIE WÄHLER (= Annahme
in der von der Stadtverordnetenversammlung beschlossenen Fassung)
34. Sitzung des OBR 7
am 17.06.2014, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage M 76 wird abgelehnt.
Abstimmung:
SPD, FARBECHTE, FDP und fraktionslos gegen CDU,
GRÜNE und FREIE WÄHLER (= Zustimmung) bei Enthaltung REP
33. Sitzung des OBR 3
am 10.07.2014, TO I, TOP 39 Beschluss: Der Vorlage M 76 wird in der mit Beschluss der
Stadtverordnetenversammlung vom 22.05.2014, § 4546, geänderten Fassung
zugestimmt. Abstimmung:
GRÜNE, CDU, SPD, FDP und FREIE WÄHLER gegen LINKE.
und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) 33. Sitzung des OBR
10 am 15.07.2014, TO I, TOP 9 Beschluss: 1. Der Vorlage
M 76 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 609/10 wurde zurückgezogen.
Abstimmung:
zu 1. Einstimmige Annahme Beschlussausfertigung(en):
§ 4546, 31. Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung vom 22.05.2014 Aktenzeichen: 91 8