Keine Ungleichbehandlung von Sport- und anderen Vereinen Die Mietgebühren bei der Saalbau nur in verträglichem Maß erhöhen
Vorlagentyp: NR SPD
Begründung
anderen Vereinen Die Mietgebühren bei der Saalbau nur in verträglichem Maß erhöhen Die vom Magistrat eingebrachte Vorlage M 76 zeichnet sich durch nicht hinnehmbare Mängel aus:
- Die vorgenommene Ungleichbehandlung zwischen den sportlichen Aktivitäten und nicht-sportlichen Aktivitäten stellt eine grobe Ungleichbehandlung dar, die sachlich durch nichts zu begründen ist, es sei denn dadurch, dass der Kulturdezernent sich im Gegensatz zum Sportdezernenten durch absolute Gleichgültigkeit gegenüber den Vereinsinteressen ausgezeichnet hat.
- Die vorgeschlagene Anhebung der Mietgebühren zum 01.07.2014 nimmt den Sportvereinen die Möglichkeit, die Anhebung bei der Festsetzung der jährlichen Vereinsbeiträge zu berücksichtigen. Die schwarz-grüne Koalition hatte Einsparungen bei der Saalbau bereits vor mehr als einem Jahr beschlossen. Von daher wäre genug Zeit gewesen, eine Erhöhung fristgerecht zum Jahresbeginn zu beschließen. Dass es dazu nicht kam, ist einzig der Uneinigkeit der Koalition geschuldet, was aber nicht zu Lasten der Vereine gehen darf.
- Das Ausmaß der Erhöhung ist völlig unangemessen. So führt z.B. für nicht-sportliche Nutzungen die vorgesehene Doppelerhöhung zum 01.07.2014 und zum 01.01.2015 zu einer Mietpreiserhöhung bei der Nutzung von Clubräumen von 39,3 %, bei der Nutzung von Sälen von 45,0 % innerhalb nur eines halben Jahres. Innerhalb eines Vierjahreszeitraumes entstehen für die Vereine Mietpreissteigerungen von bis zu 64,3 %. Dies ist völlig unverhältnismäßig. Erinnert sei in diesem Zusammenhang auch an die Festlegung in der Koalitionsvereinbarung der neuen schwarz-grünen Landesregierung, das Ehrenamt als Staatsziel in der Hessischen Verfassung zu verankern. Gleichzeitig macht die M 76 dem Ehrenamt das Leben schwer.
Inhalt
Antrag vom 30.04.2014, NR 891
Betreff: Keine Ungleichbehandlung von Sport- und anderen Vereinen Die Mietgebühren bei der Saalbau nur in verträglichem Maß erhöhen Die vom Magistrat eingebrachte Vorlage M 76 zeichnet sich durch nicht hinnehmbare Mängel aus:
- Die vorgenommene Ungleichbehandlung zwischen den sportlichen Aktivitäten und nicht-sportlichen Aktivitäten stellt eine grobe Ungleichbehandlung dar, die sachlich durch nichts zu begründen ist, es sei denn dadurch, dass der Kulturdezernent sich im Gegensatz zum Sportdezernenten durch absolute Gleichgültigkeit gegenüber den Vereinsinteressen ausgezeichnet hat.
- Die vorgeschlagene Anhebung der Mietgebühren zum 01.07.2014 nimmt den Sportvereinen die Möglichkeit, die Anhebung bei der Festsetzung der jährlichen Vereinsbeiträge zu berücksichtigen. Die schwarz-grüne Koalition hatte Einsparungen bei der Saalbau bereits vor mehr als einem Jahr beschlossen. Von daher wäre genug Zeit gewesen, eine Erhöhung fristgerecht zum Jahresbeginn zu beschließen. Dass es dazu nicht kam, ist einzig der Uneinigkeit der Koalition geschuldet, was aber nicht zu Lasten der Vereine gehen darf.
- Das Ausmaß der Erhöhung ist völlig unangemessen. So führt z.B. für nicht-sportliche Nutzungen die vorgesehene Doppelerhöhung zum 01.07.2014 und zum 01.01.2015 zu einer Mietpreiserhöhung bei der Nutzung von Clubräumen von 39,3 %, bei der Nutzung von Sälen von 45,0 % innerhalb nur eines halben Jahres. Innerhalb eines Vierjahreszeitraumes entstehen für die Vereine Mietpreissteigerungen von bis zu 64,3 %. Dies ist völlig unverhältnismäßig. Erinnert sei in diesem Zusammenhang auch an die Festlegung in der Koalitionsvereinbarung der neuen schwarz-grünen Landesregierung, das Ehrenamt als Staatsziel in der Hessischen Verfassung zu verankern. Gleichzeitig macht die M 76 dem Ehrenamt das Leben schwer. Dies vorausgeschickt, möge die Stadtverordnetenversammlung beschließen:
- Die Vorlage M 76 wird abgelehnt.
- Bei den Mietgebühren werden die nicht-sportlichen Aktivitäten und die sportlichen Aktivitäten der Vereine gleich behandelt.
- Der Magistrat wird beauftragt, dafür Sorge zu tragen, dass die Bezuschussung sämtlicher Mietverhältnisse bei der Saalbau GmbH (sportliche wie nicht-sportliche gleichermaßen) jeweils bis zum Jahresende auskömmlich ist, um allen Saalbau-Nutzern Planungssicherheit hinsichtlich ihrer finanziellen Belastungen zu geben.
- Die Mietgebühren werden erstmals zum 01.01.2015 um ein Euro pro Anmietungseinheit erhöht. Für die Jahre 2016 bis 2018 erfolgt jeweils zum 01.
- eine Anpassung von 0,50 Euro pro Anmietungseinheit.Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 11.04.2014, M 76 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Kultur- und Freizeitausschuss Ausschuss für Umwelt und Sport Zuständige sonstige Gremien: KAV Versandpaket: 07.05.2014
Beratungsverlauf 5 Sitzungen
Sitzung
30
Kultur- und Freizeitausschusses
TO I, TOP 12
1. Es dient zur Kenntnis, dass der Kultur- und Freizeitausschuss die Beratung der Vorlage M 76 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Kultur- und Freizeitausschuss die Beratung der Vorlage NR 880 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 3. Es dient zur Kenntnis, dass der Kultur- und Freizeitausschuss die Beratung der Vorlage NR 885 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 4. Es dient zur Kenntnis, dass der Kultur- und Freizeitausschuss die Beratung der Vorlage NR 891 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 5. Es dient zur Kenntnis, dass der Kultur- und Freizeitausschuss die Beratung der Vorlage NR 894 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 6. Es dient zur Kenntnis, dass der Kultur- und Freizeitausschuss die Beratung der Vorlage OA 495 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 7. Es dient zur Kenntnis, dass der Kultur- und Freizeitausschuss die Beratung der Vorlage OA 496 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 8. Es dient zur Kenntnis, dass der Kultur- und Freizeitausschuss die Beratung der Vorlage OA 497 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat.
Zustimmung:
CDU Grüne
Ablehnung:
SPD FDP Freie Wähler Römer
Sitzung
29
Ausschusses für Umwelt und Sport
TO I, TOP 24
1. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Umwelt und Sport die Beratung der Vorlage M 76 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Umwelt und Sport die Beratung der Vorlage NR 880 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 3. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Umwelt und Sport die Beratung der Vorlage NR 885 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 4. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Umwelt und Sport die Beratung der Vorlage NR 891 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 5. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Umwelt und Sport die Beratung der Vorlage NR 894 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 6. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Umwelt und Sport die Beratung der Vorlage OA 495 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 7. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Umwelt und Sport die Beratung der Vorlage OA 496 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 8. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Umwelt und Sport die Beratung der Vorlage OA 497 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat.
Zustimmung:
CDU Grüne SPD Linke Freie Wähler Elf Piraten Römer
Sitzung
30
Haupt- und Finanzausschusses
TO I, TOP 35
1. Der Vorlage M 76 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass die Erhöhung der Eigenbeteiligungen nach den Ziffern III. und IV. zum 01.07.2014 und danach jeweils zum 01.01. eines Jahres, unabhängig von der Art der Aktivitäten, vorläufig auf einen Euro (1 €) begrenzt und der Magistrat beauftragt wird, das endgültige Konzept im Dialog mit den Nutzerinnen und Nutzern so zu überarbeiten, dass der Häufigkeit und Art der Nutzungen und der Gesamtbelastung von Vereinen Rechnung getragen wird und der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorzulegen ist. 2. Die Beratung der Vorlage NR 880 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Vorlage NR 885 wird abgelehnt. 4. Die Vorlage NR 891 wird abgelehnt. 5. Die Vorlage NR 894 wird abgelehnt. 6. Die Vorlage OA 495 wird abgelehnt. 7. Die Vorlage OA 496 wird abgelehnt. 8. Die Vorlage OA 497 wird abgelehnt.
Zustimmung:
CDU Grüne FDP
Ablehnung:
SPD Linke Freie Wähler Elf Piraten Römer Gegen Spd
Sitzung
31
Stadtverordnetenversammlung
TO I, TOP 9
1. Der Vorlage M 76 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass die Erhöhung der Eigenbeteiligungen nach den Ziffern III. und IV. zum 01.07.2014 und danach jeweils zum 01.01. eines Jahres, unabhängig von der Art der Aktivitäten, vorläufig auf einen Euro (1 €) begrenzt und der Magistrat beauftragt wird, das endgültige Konzept im Dialog mit den Nutzerinnen und Nutzern so zu überarbeiten, dass der Häufigkeit und Art der Nutzungen und der Gesamtbelastung von Vereinen Rechnung getragen wird und der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorzulegen ist. 2. Die Beratung der Vorlage NR 880 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Vorlage NR 885 wird abgelehnt. 4. Die Vorlage NR 891 wird abgelehnt. 5. Die Vorlage NR 894 wird abgelehnt. 6. Die Vorlage OA 495 wird abgelehnt. 7. Die Vorlage OA 496 wird abgelehnt. 8. Die Vorlage OA 497 wird abgelehnt.
Zustimmung:
CDU Grüne FDP
Ablehnung:
SPD Linke Freie Wähler Elf Piraten REP Römer Gegen Spd
Sitzung
18
KAV
TO II,
TOP 30
Der Vorlage NR 891 wird zugestimmt. Beschlussausfertigung(en): § 4546,