Festlegung der zu entrichtenden pauschalierten Kostenbeteiligungen
Begründung
pauschalierten Kostenbeteiligungen Der Ortsbeirat lehnt den Vortrag des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung vom 11.04.2014, M 76 ab. Der Ortsbeirat bittet die Stadtverordnetenversammlung zu beschließen: Der Vortrag des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung vom 11.04.2014, M 76 wird in der vorliegenden Fassung abgelehnt. Der Magistrat wird aufgefordert, bei Sportvereinen für deren sportliche Nutzung und bei allen anderen als mietzuschussberechtigt anerkannten Nutzern sowie Sportvereinen für deren nicht-sportliche Aktivitäten die gleiche zu entrichtende pauschalierte Kostenbeteiligung zu erheben. Begründung: Vereine leisten einen wichtigen Beitrag zum gesellschaftlichen Leben in unserer Stadt. Es ist gleichgültig, ob es sich dabei um einen Sportverein oder einen anderen als mietzuschussberechtigt anerkannten Nutzer, wie zum Beispiel Heimatvereine, Vereinsring, Karnevalsvereine, Gewerbevereine o.ä. handelt. Eine Schlechterstellung dieser Vereine ist für den Ortsbeirat nicht nachvollziehbar.
Inhalt
Antrag vom 25.05.2014, OF 828/5
Betreff: Festlegung der zu entrichtenden pauschalierten Kostenbeteiligungen Der Ortsbeirat lehnt den Vortrag des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung vom 11.04.2014, M 76 ab. Der Ortsbeirat bittet die Stadtverordnetenversammlung zu beschließen: Der Vortrag des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung vom 11.04.2014, M 76 wird in der vorliegenden Fassung abgelehnt. Der Magistrat wird aufgefordert, bei Sportvereinen für deren sportliche Nutzung und bei allen anderen als mietzuschussberechtigt anerkannten Nutzern sowie Sportvereinen für deren nicht-sportliche Aktivitäten die gleiche zu entrichtende pauschalierte Kostenbeteiligung zu erheben. Begründung: Vereine leisten einen wichtigen Beitrag zum gesellschaftlichen Leben in unserer Stadt. Es ist gleichgültig, ob es sich dabei um einen Sportverein oder einen anderen als mietzuschussberechtigt anerkannten Nutzer, wie zum Beispiel Heimatvereine, Vereinsring, Karnevalsvereine, Gewerbevereine o.ä. handelt. Eine Schlechterstellung dieser Vereine ist für den Ortsbeirat nicht nachvollziehbar.Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 11.04.2014, M 76 Beratung im Ortsbeirat: 5