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Festlegung der zu entrichtenden pauschalierten Kostenbeteiligungen

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

Stellungnahme des Magistrats vom 01.09.2014, ST 1144

Betreff: Festlegung der zu entrichtenden pauschalierten Kostenbeteiligungen Die vorliegende Anregung OA 520 bezieht sich auf den Vortrag des Magistrats M 76 vom 11.04.2014 und fordert den Magistrat auf, für alle Vereine, egal welcher Nutzungsart, die gleiche pauschalierte Kostenbeteiligung zu erheben. In genau diese Richtung beabsichtigte der Magistrat mit seiner Vorlage M 76 einen ersten Schritt zu gehen. Zum Hintergrund: Der Abrechnungsmodus für die von mietzuschussberechtigten Nutzern zu entrichtende Eigenbeteiligung ist für Sportvereine und "sonstige Nutzer" sehr unterschiedlich. Sportvereine haben die Eigenbeteiligung für jeweils eine Trainingseinheit (= 90 Minuten) zu entrichten, für alle anderen subventionierten Mieter gilt die Eigenbeteiligung hingegen für eine ganztägige Nutzung. Der Magistrat war der Ansicht, dass es sich gerade bei einer solchen Praxis um eine Ungleichbehandlung handelt und deshalb sonstigen mietsubventionierten Nutzern künftig durchaus eine etwas höhere Belastung für die beliebig lange Nutzung der Räumlichkeiten zugemutet werden könnte. Ausgehend von dem bisherigen Anmietverhalten hätte dies für den weit überwiegenden Anteil der "sonstigen Nutzer" eine Mehrbelastung von unter 200 € pro Jahr bedeutet, was angesichts der Preisniveaus für vergleichbare Angebote im Umland als zumutbar erachtet wurde, weil es auch dann noch immer am unteren Rand der Spanne, was dort von Vereinen aufzubringen ist, angesiedelt war. Recherchen bezüglich solcher vergleichbaren Angebote im direkten Umland haben ergeben, dass dort die Konditionen für die ortsansässigen Vereine bei weitem nicht so günstig sind, wie in Frankfurt am Main, egal, ob man unsere derzeit gültige Regelung oder die mit der M 76 beabsichtigt gewesene zum Maßstab nimmt, wofür nachstehende Beispiele zur Kenntnis dienen mögen: In Oberursel muss ein Mietzuschuss für jede Veranstaltung einzeln beantragt werden, der Mietzuschuss kann dann bei 30% bis 50% der reinen Raummiete liegen. Bei den Bürgerhäusern Dreieich zahlen Vereine für eine jährliche Saal-Veranstaltung und bis zu sieben jährlichen Clubraumnutzungen 5% der reinen Raummiete selbst, jede weitere Anmietung bedarf einer Einzelfallprüfung, wobei dann die mögliche Bezuschussung nur zwischen 30% und höchstens 50% liegt. In Hanau unterliegen solche Mietzuschüsse jeweiligen Einzelfallentscheidungen, betragen maximal 50% des Mietpreises und sind darüber hinaus auf einen Jahreshöchstbetrag gedeckelt. In der Stadthalle Friedberg sind die Clubräume zwar kostenfrei, die Saalnutzung wird aber lediglich mit nur 75% bezuschusst.


Die bisher sehr großzügige Regelung in Bad Homburg (Kongresscenter), gemeinnützigen Vereinen an 122 Tagen im Jahr Räume kostenfrei zur Verfügung zu stellen kann aus steuerlichen Gründen künftig nicht mehr praktiziert werden; ein neues Modell ist dort in Arbeit. In Neu-Isenburg bekommt ein Verein pro Jahr die Grundmiete für eine Veranstaltung in den Bürgerhäusern erlassen (Mietnebenkosten müssen ganz normal gezahlt werden). Alle anderen Anmietungen werden normal berechnet. Angesichts dessen, dass die Bezuschussung von Raumnutzungen in Frankfurt am Main bis 2013 und auch jetzt wieder im Durchschnitt sehr deutlich über 90% (bei Sälen bis zu 98%) liegt, und auch bei einer Beschlussfassung der M 76 in der vom Magistrat vorgelegten Fassung für "andere Nutzer" durchschnittlich noch bei 91% gelegen hätte, relativiert sich hoffentlich ein Vorwurf, dass Frankfurt am Main den von den Vereinen geleisteten wichtigen Beitrag zum gesellschaftlichen Leben in unserer Stadt nicht im ausreichenden Umfang würdigen würde. Im Verlauf der Beratungen zur M 76 wurde dies, wie auch der sehr ausführlichen, aber leider nicht immer objektiven Berichterstattung in der Presse zu entnehmen war, anders beurteilt, was letztlich in einem modifizierten Beschluss der Stadtverordnetenversammlung zur M 76 mündete, der am 22.05.2014 mit § 4546 wie folgt gefasst wurde:
"Der Vorlage M 76 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass die Erhöhung der Eigenbeteiligungen nach den Ziffern III. und IV. zum 01.07.2014 und danach jeweils zum 01.01. eines Jahres, unabhängig von der Art der Aktivitäten, vorläufig auf einen Euro (1 €) begrenzt und der Magistrat beauftragt wird, das endgültige Konzept im Dialog mit den Nutzerinnen und Nutzern so zu überarbeiten, dass der Häufigkeit und Art der Nutzungen und der Gesamtbelastung von Vereinen Rechnung getragen wird und der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorzulegen ist." Es bleibt uns damit zu konstatieren, dass jetzt auch künftig Sportvereine den gleichen Eigenbeteiligungssatz für nur 90 Minuten zu entrichten haben werden, der für die "sonstigen mietsubventionierten Nutzer" für eine ganztägige Nutzung gilt. Es soll an dieser Stelle auch gerne Dritten überlassen bleiben, darüber zu befinden, wie "Ungleichbehandlung" zu interpretieren ist. Der Magistrat zumindest setzt den oben zitierten Beschluss der Stadtverordnetenversammlung selbstverständlich - wie es seine Pflicht ist - nun seit 01.07.2014 so um wie er gefasst wurde.