Bebauungsplan Nr 876 - Nördlich an der Wolfsweide Vortrag des Magistrats vom 17.01.2014, M 12
Inhalt
Anregung vom 18.03.2014, OA 481 entstanden aus Vorlage: OF 598/10 vom 17.03.2014
Betreff: Bebauungsplan Nr 876 - Nördlich an der Wolfsweide Vortrag des Magistrats vom 17.01.2014, M 12 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Dem Vortrag des Magistrats, M 12, wird mit folgender Maßgabe zugestimmt: Der Magistrat wird aufgefordert, die Ziele und den Zweck der Planung unter Berücksichtigung und Einbeziehung der unten angeführten Punkte dem Ortsbeirat 10 vorzustellen und zu erläutern. Das in dem Vortrag des Magistrats, M 12, angedachte Gebiet liegt in Preungesheim. Preungesheim hat mit dem Frankfurter Bogen das zweitgrößte Neubaugebiet Frankfurts und mit New Betts, mit der Homburger Landstraße 148 und weiteren Verdichtungen bereits einen großen Beitrag für die Stadt Frankfurt geleistet. In den letzten zwölf Jahren hat sich die Bevölkerung des Stadtteiles verdoppelt. Um den Bedarf an Wohnraum zu decken, wird Preungesheim auch weiterhin seinen Beitrag leisten. Die damit verbundenen Belastungen dürfen sich nicht grundsätzlich und dauerhaft negativ auf den Stadtteil auswirken. Deshalb werden die Bedenken und Sorgen der Bürger im Vorfeld ernst genommen und berücksichtigt. Die Auflösung einer Kleingartenanlage hat enorme Konsequenzen. Der hohe integrative und soziale Wert der Kleingartenanlage wird unterschätzt. Die vorhandene Kleingartenanlage soll deshalb grundsätzlich erhalten bleiben. Der Kleingartenverein hat bereits für Anbindung des Stadtteils an die Straßenbahnlinie 18 einen wesentlichen Beitrag geleistet und etliche Gartenparzellen aufgeben müssen. Zudem sind die Kleingärten eine der letzten zusammenhängenden Grünflächen im Stadtteil. Die seit 1963 bestehende Anlage wurde auf Trümmerschutt aus dem Zweiten Weltkrieg gebaut. Welche Konsequenzen hätte dies für eine Bebauung und wer trüge die Kosten? Ferner der Lärmschutz an der Autobahn: Welche Maßnahmen werden notwendig und wer soll die Kosten tragen? Außerdem würden weitere 450 Wohneinheiten große Auswirkungen auf Kinderbetreuung und Beschulung haben. Wie sollen die notwendigen, zusätzlichen Kapazitäten, bei bereits vorhanden Engpässen im Stadtteil, zur Verfügung gestellt werden? Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 17.01.2014, M 12