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Bebauungsplan Nr. 876 - Nördlich an der Wolfsweide - Aufstellungsbeschluss

Vorlagentyp: NR CDU, GRÜNE

Begründung

Wolfsweide - Aufstellungsbeschluss Dem Magistratsvortrag M 12/2014 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass die Kleingartenanlage Wolfsweide erhalten wird. Der Magistrat wird gebeten bei der Entwicklung des Bebauungsplans zu überprüfen, ob das entfallende Wohnbaupotenzial innerhalb des Planungsgebietes teilweise ausgeglichen werden kann. Begründung: Die Kleingartenanlage Wolfsweide zeichnet sich nicht nur durch einen sehr guten Pflegezustand aus. Eine große Anzahl Obstbäume und Lebensmittelpflanzen weisen auf intensive Nutzung hin. Überdurchschnittlich ist nicht nur die Anzahl der Kleingärtnerinnen und Kleingärtner, die in unmittelbarer Umgebung wohnen, sondern auch der Anteil der Vereinsmitglieder mit Migrationshintergrund und der Anteil der älteren Menschen, die über Jahrzehnte ihre Gärten Nutzen und pflegen. Ökologisch ließen sich für diese Anlage langfristig gesehen zwar sicher Kompensationen darstellen. Für die soziale Funktion dieser Anlage und des Vereins für das Quartier gilt das jedoch nicht. Die soziale Zielsetzung des Aufstellungsbeschlusses, bezahlbaren Wohnraum zu schaffen, soll an dieser Stelle nicht zur Schwächung einer anderen sozialen Struktur führen. Die Kleingartenanlage ist daher zur Stärkung des Quartiers zu erhalten. Es soll jedoch im Rahmen der Entwicklung des Bebauungsplans überprüft werden, ob es möglich ist, das dadurch entfallende Wohnbaupotenzial an anderer Stelle auszugleichen. Dabei wären etwa die Breite des "Grünen Bandes Preungesheim" und das Maß der baulichen Nutzung im verbleibenden Plangebiet in Betracht zu ziehen.

Inhalt

S A C H S T A N D : Antrag vom 11.07.2014, NR 966 Betreff: Bebauungsplan Nr. 876 - Nördlich an der Wolfsweide - Aufstellungsbeschluss Dem Magistratsvortrag M 12/2014 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass die Kleingartenanlage Wolfsweide erhalten wird. Der Magistrat wird gebeten bei der Entwicklung des Bebauungsplans zu überprüfen, ob das entfallende Wohnbaupotenzial innerhalb des Planungsgebietes teilweise ausgeglichen werden kann. Begründung: Die Kleingartenanlage Wolfsweide zeichnet sich nicht nur durch einen sehr guten Pflegezustand aus. Eine große Anzahl Obstbäume und Lebensmittelpflanzen weisen auf intensive Nutzung hin. Überdurchschnittlich ist nicht nur die Anzahl der Kleingärtnerinnen und Kleingärtner, die in unmittelbarer Umgebung wohnen, sondern auch der Anteil der Vereinsmitglieder mit Migrationshintergrund und der Anteil der älteren Menschen, die über Jahrzehnte ihre Gärten Nutzen und pflegen. Ökologisch ließen sich für diese Anlage langfristig gesehen zwar sicher Kompensationen darstellen. Für die soziale Funktion dieser Anlage und des Vereins für das Quartier gilt das jedoch nicht. Die soziale Zielsetzung des Aufstellungsbeschlusses, bezahlbaren Wohnraum zu schaffen, soll an dieser Stelle nicht zur Schwächung einer anderen sozialen Struktur führen. Die Kleingartenanlage ist daher zur Stärkung des Quartiers zu erhalten. Es soll jedoch im Rahmen der Entwicklung des Bebauungsplans überprüft werden, ob es möglich ist, das dadurch entfallende Wohnbaupotenzial an anderer Stelle auszugleichen. Dabei wären etwa die Breite des "Grünen Bandes Preungesheim" und das Maß der baulichen Nutzung im verbleibenden Plangebiet in Betracht zu ziehen. Antragsteller: CDU GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 17.01.2014, M 12 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Beratung im Ortsbeirat: 10 Zuständige sonstige Gremien: KAV Versandpaket: 16.07.2014 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 14.07.2014, TO I, TOP 12 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 12 wird im Rahmen der Vorlage NR 966 zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 853 wird abgelehnt. 3. Der Vorlage NR 966 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 4. Die Vorlage OA 479 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 5. Die Vorlage OA 480 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 6. Die Vorlage OA 481 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE und ELF Piraten gegen SPD (= Annahme ohne Zusatz) und LINKE. (= Annahme im Rahmen OA 479 und OA 480) zu 2. CDU, GRÜNE und LINKE. gegen SPD (= Annahme) und ELF Piraten (= Annahme im Rahmen NR 966) zu 3. CDU, GRÜNE, SPD und ELF Piraten gegen LINKE. (= Annahme im Rahmen OA 479 und OA 480) zu 4. CDU, GRÜNE und ELF Piraten gegen SPD und LINKE. (= Annahme) zu 5. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE. und ELF Piraten (= Annahme) zu 6. CDU, GRÜNE und LINKE. gegen SPD und ELF Piraten (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FDP (M 12 = Annahme im Rahmen NR 853 und NR 966, NR 853, OA 479, OA 480 und OA 481 = Annahme, NR 966 = Annahme im Rahmen NR 853) FREIE WÄHLER (M 12 und OA 481= Ablehnung, NR 853, OA 479 und OA 480 = Enthaltung, NR 966 = erster Satz Annahme, zweiter Satz Ablehnung) RÖMER (M 12 und OA 481= Ablehnung, NR 853, OA 479 und OA 480 = Annahme, NR 966 = erster Satz Annahme, zweiter Satz Ablehnung) 33. Sitzung des OBR 10 am 15.07.2014, TO I, TOP 28 Beschluss: Die Vorlage NR 966 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 32. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 22.07.2014, TO I, TOP 35 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 12 wird unter Berücksichtigung der Vorlage NR 966 zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 853 wird abgelehnt. 3. Der Vorlage NR 966 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 4. Die Vorlage NR 975 wird abgelehnt. 5. Die Vorlage OA 479 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 6. Die Vorlage OA 480 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 7. Die Vorlage OA 481 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE und ELF Piraten gegen SPD (= Annahme), LINKE. (= Annahme im Rahmen OA 475 und OA 480), FDP (= Annahme im Rahmen NR 853 und NR 966) sowie FREIE WÄHLER und RÖMER (= Ablehnung) zu 2. CDU, GRÜNE und LINKE. gegen SPD, FDP und RÖMER (= Annahme) sowie ELF Piraten (= Annahme im Rahmen NR 966); FREIE WÄHLER (= Enthaltung) zu 3. Erster Satz: CDU, GRÜNE, SPD, FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER gegen LINKE. (= Annahme im Rahmen OA 479 und OA 480) und FDP (= Annahme im Rahmen NR 853) Zweiter Satz: CDU, GRÜNE, SPD und ELF Piraten gegen LINKE. (= Annahme im Rahmen OA 479 und OA 480) und FDP (= Annahme im Rahmen NR 853) sowie FREIE WÄHLER und RÖMER (= Ablehnung) zu 4. CDU, GRÜNE und SPD gegen LINKE., FREIE WÄHLER und RÖMER (= Annahme) sowie FDP (= Annahme im Rahmen NR 853) und ELF Piraten (= Annahme im Rahmen NR 966) zu 5. CDU, GRÜNE und ELF Piraten gegen SPD, LINKE., FDP und RÖMER (= Annahme); FREIE WÄHLER (= Enthaltung) zu 6. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, ELF Piraten und RÖMER (= Annahme); FREIE WÄHLER (= Enthaltung) zu 7. CDU, GRÜNE und LINKE. gegen SPD, FDP und ELF Piraten (= Annahme) sowie FREIE WÄHLER und RÖMER (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: NPD (M 12, NR 853, NR 966, NR 975, OA 479, OA 480 und OA 481 = Enthaltung) REP (M 12 = Ablehnung, NR 853, NR 966, NR 975, OA 479, OA 480 und OA 481 = Annahme) 33. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 24.07.2014, TO I, TOP 14 Beschluss: 1. Der Vorlage M 12 wird unter Berücksichtigung der Vorlage NR 966 zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 853 wird abgelehnt. 3. Der Vorlage NR 966 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 4. Die Vorlage NR 975 wird abgelehnt. 5. Die Vorlage OA 479 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 6. Die Vorlage OA 480 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 7. Die Vorlage OA 481 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE und ELF Piraten gegen SPD (= Annahme ohne Zusatz), LINKE. (= Annahme im Rahmen OA 475 und OA 480), FDP (= Annahme im Rahmen NR 853 und NR 966) sowie FREIE WÄHLER, RÖMER und REP (= Ablehnung) zu 2. CDU, GRÜNE und LINKE. gegen SPD, FDP, RÖMER und REP (= Annahme ohne Zusatz) sowie ELF Piraten (= Annahme im Rahmen NR 966); FREIE WÄHLER (= Enthaltung) zu 3. Erster Satz: CDU, GRÜNE, SPD, FREIE WÄHLER, ELF Piraten, RÖMER und REP gegen LINKE. (= Annahme im Rahmen OA 479 und OA 480) und FDP (= Annahme im Rahmen NR 853) Zweiter Satz: CDU, GRÜNE, SPD, ELF Piraten und REP gegen LINKE. (= Annahme im Rahmen OA 479 und OA 480) und FDP (= Annahme im Rahmen NR 853) sowie FREIE WÄHLER und RÖMER (= Ablehnung) zu 4. CDU, GRÜNE und SPD gegen LINKE., FREIE WÄHLER, RÖMER und REP (= Annahme ohne Zusatz) sowie FDP (= Annahme im Rahmen NR 853) und ELF Piraten (= Annahme im Rahmen NR 966) zu 5. CDU, GRÜNE und ELF Piraten gegen SPD, LINKE., FDP, RÖMER und REP (= Annahme); FREIE WÄHLER (= Enthaltung) zu 6. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, ELF Piraten, RÖMER und REP (= Annahme); FREIE WÄHLER (= Enthaltung) zu 7. CDU, GRÜNE und LINKE. gegen SPD, FDP, ELF Piraten und REP (= Annahme) sowie FREIE WÄHLER und RÖMER (= Ablehnung) 21. Sitzung der KAV am 29.09.2014, TO II, TOP 124 Beschluss: Der Vorlage NR 966 wird zugestimmt. Beschlussausfertigung(en): § 4841, 33. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 24.07.2014 Aktenzeichen: 61 00