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Bebauungsplan Nr. 876 - Nördlich An der Wolfsweide

Vorlagentyp: OF FDP

Begründung

der Wolfsweide Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Bei der Aufstellung eines Bebauungsplans Nr. 876 wird sichergestellt, dass die Kleingärten des Kleingartenvereins "An der Wolfsweide e.V." am oberen Marbachweg erhalten bleiben und stattdessen geprüft wird, ob die hierfür Am Bogen vorgesehen Ausgleichsflächen nicht einer Bebauung zugeführt werden können. Außerdem sind die als Ausgleichsflächen neu angelegten Streuobstwiesen entlang der Straßenbahntrasse 18 in dem geplanten Baugebiet im Rahmen des Grünzuges unbedingt zu erhalten. Begründung: Es macht keinen Sinn, die bestehende Kleingartensiedlung in den nicht weit entfernten Bogen auszulagern. Die dortigen Flächen sind durch die Straßenbahn 18 ebenfalls erschlossen, allerdings sind die dortigen Gelände nicht in einem gepflegten Zustand wie die bestehenden Kleingärten. Diese Gelände sollten nur für Kleingärten genutzt werden, damit die Wohnbebauung im Bogen einen gewissen Abstand zur A 661 einhält. Auch die Kleingärten des Kleingartenvereins "An der Wolfsweide e.V." am oberen Marbachweg reichen aber bis unmittelbar an die A 661 heran, ohne dass dort eine für eine Wohnbebauung erforderliche Lärmschutzwand bestände. Eine solche ist am Bogen dagegen bereits vorhanden. Vor diesem Hintergrund erscheint es sinnvoll zu prüfen, ob man statt einer Verlagerung der Kleingärten nicht lieber gleich eine Bebauung der Ausweichsfläche im Bogen, der durch schöne Parks glücklicherweise sehr grün ist, ins Auge fassen sollte. Eine Bebauung der frisch angelegten Streuobstwiesen ist auf jeden Fall zu vermeiden, weil solche Wiesen, bis sie ihren ökologischen Zweck erfüllen können, eine gewisse Wachstumszeit brauchen.

Inhalt

S A C H S T A N D : Antrag vom 04.03.2014, OF 585/10 Betreff: Bebauungsplan Nr. 876 - Nördlich An der Wolfsweide Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Bei der Aufstellung eines Bebauungsplans Nr. 876 wird sichergestellt, dass die Kleingärten des Kleingartenvereins "An der Wolfsweide e.V." am oberen Marbachweg erhalten bleiben und stattdessen geprüft wird, ob die hierfür Am Bogen vorgesehen Ausgleichsflächen nicht einer Bebauung zugeführt werden können. Außerdem sind die als Ausgleichsflächen neu angelegten Streuobstwiesen entlang der Straßenbahntrasse 18 in dem geplanten Baugebiet im Rahmen des Grünzuges unbedingt zu erhalten. Begründung: Es macht keinen Sinn, die bestehende Kleingartensiedlung in den nicht weit entfernten Bogen auszulagern. Die dortigen Flächen sind durch die Straßenbahn 18 ebenfalls erschlossen, allerdings sind die dortigen Gelände nicht in einem gepflegten Zustand wie die bestehenden Kleingärten. Diese Gelände sollten nur für Kleingärten genutzt werden, damit die Wohnbebauung im Bogen einen gewissen Abstand zur A 661 einhält. Auch die Kleingärten des Kleingartenvereins "An der Wolfsweide e.V." am oberen Marbachweg reichen aber bis unmittelbar an die A 661 heran, ohne dass dort eine für eine Wohnbebauung erforderliche Lärmschutzwand bestände. Eine solche ist am Bogen dagegen bereits vorhanden. Vor diesem Hintergrund erscheint es sinnvoll zu prüfen, ob man statt einer Verlagerung der Kleingärten nicht lieber gleich eine Bebauung der Ausweichsfläche im Bogen, der durch schöne Parks glücklicherweise sehr grün ist, ins Auge fassen sollte. Eine Bebauung der frisch angelegten Streuobstwiesen ist auf jeden Fall zu vermeiden, weil solche Wiesen, bis sie ihren ökologischen Zweck erfüllen können, eine gewisse Wachstumszeit brauchen. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 17.01.2014, M 12 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 10 am 18.03.2014, TO I, TOP 12 Auf Wunsch der FDP wird über die Vorlage OF 583/10 ziffernweise abgestimmt. Beschluss: Anregung OA 479 2014 Anregung OA 480 2014 Anregung OA 481 2014 1. Der Vorlage M 12 wird unter Hinweis auf OA 479, OA 480 und OA 481 zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 583/10 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor Ziffer 8. ersatzlos gestrichen wird. 3. Die Vorlage OF 584/10 wird durch die Annahme der Vorlage OF 598/10 für erledigt erklärt. 4. Die Vorlage OF 585/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 5. Die Vorlage OF 598/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Ziffern 1. bis 7. . Einstimmige Annahme Ziffer 8.: GRÜNE, SPD, LINKE., FREIE WÄHLER und FDP gegen CDU (= Annahme) zu 3. Einstimmige Annahme zu 4. CDU, GRÜNE, FREIE WÄHLER und FDP gegen SPD und LINKE. (= Ablehnung) zu 5. Einstimmige Annahme