Bebauungsplan Nr. 876 - Nördlich An der Wolfsweide hier: Einstellung des Verfahrens
Inhalt
Vortrag des Magistrats vom 29.06.2015, M 108
Betreff: Bebauungsplan Nr. 876 - Nördlich An der Wolfsweide hier: Einstellung des Verfahrens Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 24.07.2014, § 4841 (M 12) Das Bebauungsplanverfahren für den Bebauungsplan Nr. 876 - Nördlich An der Wolfweide ist einzustellen. Begründung: ÜBERSICHTSKARTE Zu I. Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes sollte für das Gebiet nördlich der Straße An der Wolfsweide und südöstlich der Justizvollzugsanstalt (JVA) Planungsrecht für ein Allgemeines Wohngebiet und einen Grünzug in Ost-West-Richtung geschaffen werden. Voraussetzung für die Bebauung des Gebiets war die Verlagerung der Kleingartenflächen des Kleingartenvereins An der Wolfsweide e.V. und von Freizeitgärten. Mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 24.07.2014, § 4841 (M12 vom 17.01.2014) wurde dem Aufstellungsbeschluss nur mit der Maßgabe zugestimmt, dass die Kleingartenanlage Wolfsweide erhalten wird. Weiterführende Prüfungen haben ergeben, dass unter diesen Voraussetzungen das städtebauliche Konzept des Bebauungsplans Nr. 876 nicht umgesetzt werden kann. Für die wenigen verbleibenden baulichen Ergänzungen ist eine Genehmigungsfähigkeit auf Grundlage des bestehenden Planungsrechts gegeben. Das Bebauungsplanverfahren ist daher einzustellen.Nebenvorlage: Antrag vom 15.08.2015, OF 865/10