Bebauungsplan Nr. 876 - Nördlich An der Wolfsweide
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 10.11.2014, ST
1430
Betreff: Bebauungsplan Nr.
876 - Nördlich An der Wolfsweide Dem Magistratsvortrag M 12/2014
wurde seitens der Stadtverordnetenversammlung mit der Maßgabe zugestimmt, dass
die Kleingartenanlage Wolfsweide erhalten bleibt. Im Zuge eines Bebauungsplanverfahren wird die
Bodenbeschaffenheit geprüft und entsprechende Maßnahmen festgelegt. Nach
Auskunft des Umweltamtes sind Trümmerfelder im Bereich der Kleingartenanlage An
der Wolfsweide nicht bekannt. Die Frage der Erforderlichkeit von
Lärmschutzeinrichtungen und deren beitragsrechtliche Auswirkung wird im Zuge
der weiteren Planung beantwortet werden. In einem neuen Baugebiet werden grundsätzlich die
Erfordernisse der sozialen Einrichtungen ermittelt. Die notwendigen Plätze
werden im Baugebiet umgesetzt oder gegebenenfalls an bestehenden Einrichtungen
eine entsprechende Erweiterung verwirklicht. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung vom
18.03.2014, OA 481