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Bebauungsplan Nr. 876 - Nördlich An der Wolfsweide

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 10.11.2014, ST 1430 Betreff: Bebauungsplan Nr. 876 - Nördlich An der Wolfsweide Dem Magistratsvortrag M 12/2014 wurde seitens der Stadtverordnetenversammlung mit der Maßgabe zugestimmt, dass die Kleingartenanlage Wolfsweide erhalten bleibt. Im Zuge eines Bebauungsplanverfahren wird die Bodenbeschaffenheit geprüft und entsprechende Maßnahmen festgelegt. Nach Auskunft des Umweltamtes sind Trümmerfelder im Bereich der Kleingartenanlage An der Wolfsweide nicht bekannt. Die Frage der Erforderlichkeit von Lärmschutzeinrichtungen und deren beitragsrechtliche Auswirkung wird im Zuge der weiteren Planung beantwortet werden. In einem neuen Baugebiet werden grundsätzlich die Erfordernisse der sozialen Einrichtungen ermittelt. Die notwendigen Plätze werden im Baugebiet umgesetzt oder gegebenenfalls an bestehenden Einrichtungen eine entsprechende Erweiterung verwirklicht. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 18.03.2014, OA 481