Bebauungsplan Nr. 876 - Nördlich An der Wolfsweide
Vorlagentyp: OF CDU
Begründung
der Wolfsweide Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Magistrat wird gemäß Geschäftsordnung der Ortsbeiräte in Zusammenarbeit mit den zuständigen Stellen gebeten, im Rahmen der Planungen des künftigen Neubaugebietes gemäß der Magistratsvorlage M 12 B-Plan Nr. 876 "nördlich An der Wolfsweide" folgende Punkte zu berücksichtigen:
- Die vorhandene Kleingartenanlage des KGV "An der Wolfsweide" soll erhalten bleiben,
- Mit dem Land Hessen sind (gegebenfalls erneut) Verhandlungen aufzunehmen, um eine Wohnbebauung südlich der Preungesheimer Justizvollzugsanstalten zu ermöglichen; eventuell kann so Wohnraum zum Beispiel für Justizangestellte sowie Angehörige der Polizei und der Feuerwehr zur Verfügung gestellt werden und die Kleingartenanlage "An der Wolfsweide" erhalten bleiben,
- Der Individualverkehr und der Bauverkehr sollen über die Friedberger Landstraße zur BAB 661 geführt werden,
- Die Belange des öffentlichen Personennahverkehrs sowie des ruhenden und des fließenden Verkehrs in dem Neubaugebiet sowie dessen Umfeld sind zu berücksichtigen; dabei dürfen insbesondere die Auswirkungen des Durchgangsverkehrs nicht unterschätzt werden, vorhandene Wohnstraßen sind entsprechend zu schützen,
- Die Belange der Landwirtschaft sind langfristig zu sichern; soweit Ausgleichsflächen nicht in unmittelbarer Nähe zur Verfügung gestellt werden können, sind die betroffenen Landwirte in Ausgleichsmaßnahmen dauerhaft einzubinden,
- Die vorhandenen Wohnstrukturen in der Nachbarschaft sollen berücksichtigt werden,
- Ausreichend Grün- und Freiflächen, auch zur Nutzung durch Kinder und Jugendliche, sind vorzusehen,
- Bei Randbebauungen sollen Einfamilienhäuser gebaut werden.
Inhalt
S
A C H S T A N D : Antrag vom 03.03.2014, OF 583/10
Betreff: Bebauungsplan Nr. 876 - Nördlich An
der Wolfsweide Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Magistrat wird gemäß Geschäftsordnung der
Ortsbeiräte in Zusammenarbeit mit den zuständigen Stellen gebeten, im Rahmen
der Planungen des künftigen Neubaugebietes gemäß der Magistratsvorlage M
12 B-Plan Nr. 876 "nördlich An der Wolfsweide" folgende Punkte zu
berücksichtigen:
1.
Die vorhandene Kleingartenanlage des KGV "An der Wolfsweide" soll erhalten
bleiben, 2. Mit dem Land Hessen sind (gegebenfalls erneut)
Verhandlungen aufzunehmen, um eine Wohnbebauung südlich der Preungesheimer
Justizvollzugsanstalten zu ermöglichen; eventuell kann so Wohnraum zum Beispiel
für Justizangestellte sowie Angehörige der Polizei und der Feuerwehr zur
Verfügung gestellt werden und die Kleingartenanlage "An der Wolfsweide"
erhalten bleiben, 3. Der Individualverkehr und der Bauverkehr sollen
über die Friedberger Landstraße zur BAB 661 geführt werden, 4. Die
Belange des öffentlichen Personennahverkehrs sowie des ruhenden und des
fließenden Verkehrs in dem Neubaugebiet sowie dessen Umfeld sind zu
berücksichtigen; dabei dürfen insbesondere die Auswirkungen des
Durchgangsverkehrs nicht unterschätzt werden, vorhandene Wohnstraßen sind
entsprechend zu schützen, 5. Die Belange der Landwirtschaft sind langfristig
zu sichern; soweit Ausgleichsflächen nicht in unmittelbarer Nähe zur Verfügung
gestellt werden können, sind die betroffenen Landwirte in Ausgleichsmaßnahmen
dauerhaft einzubinden, 6. Die vorhandenen Wohnstrukturen in der
Nachbarschaft sollen berücksichtigt werden, 7. Ausreichend Grün- und
Freiflächen, auch zur Nutzung durch Kinder und Jugendliche, sind
vorzusehen, 8. Bei Randbebauungen sollen Einfamilienhäuser
gebaut werden.
Antragsteller:
CDU
Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage:
Vortrag des
Magistrats vom 17.01.2014, M 12 Beratung
im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR
10 am 18.03.2014, TO I, TOP 12 Auf Wunsch der FDP
wird über die Vorlage OF 583/10 ziffernweise abgestimmt.
Beschluss: Anregung OA 479 2014
Anregung OA 480 2014
Anregung OA 481 2014
1.
Der Vorlage M 12 wird unter Hinweis auf OA 479, OA 480 und OA
481 zugestimmt.
2. Die Vorlage OF 583/10 wird mit der Maßgabe
beschlossen, dass im Antragstenor Ziffer 8. ersatzlos gestrichen wird.
3.
Die Vorlage OF 584/10 wird durch die Annahme der Vorlage OF
598/10 für erledigt erklärt. 4.
Die
Vorlage OF 585/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.
5.
Die Vorlage OF 598/10 wird in der vorgelegten Fassung
beschlossen. Abstimmung: zu 1.
Einstimmige Annahme zu 2.
Ziffern 1. bis 7. . Einstimmige Annahme Ziffer 8.: GRÜNE,
SPD, LINKE., FREIE WÄHLER und FDP gegen CDU (= Annahme)
zu 3.
Einstimmige Annahme zu 4.
CDU, GRÜNE, FREIE WÄHLER und FDP gegen SPD und LINKE. (=
Ablehnung) zu 5. Einstimmige
Annahme